Flugrecht: Flugpreis wird bei kaputten Koffern nicht erstattet
Montag, 12.12.2011
Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn das Gepäck verspätet befördert wurde. Auch Schadenersatz wegen ‘nutzlos aufgewandter Urlaubszeit’ gibt es nicht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 20A C 359/10).
Airlines müssen notfalls Ersatzcrews bereit halten, um große Verspätungen zu vermeiden. Allerdings muss vorher absehbar sein, dass Ersatzpersonal notwendig ist. So wurde es vom Landgericht Frankfurt entschieden und den betroffenen Passagieren Entschädigungen zugesprochen.