BGH stärkt Fluggastrechte
Freitag, 15.10.2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Fluggastrechte bei erheblichen Verspätungen gestärkt. Der BGH urteilte, dass die finanzielle Entschädigung bei Verspätungen um so höher ausfallen muss, je weiter der endgültige Zielort entfernt ist, und es nicht rechtens ist, den Flug in einzelne.
Jeder Urlauber wünscht sich einen reibungslosen Transfer zum Urlaubsort, und meistens läuft auch alles glatt. Sollte aber doch einmal etwas schief gehen, müssen Sie Flugverspätungen, Gepäckbeschädigung und Co. Nicht einfach hinnehmen.