Verlängerte Flugzeiten berechtigen zum Reiserücktritt
Mittwoch, 16.06.2010
Wenn Flugzeitenänderungen eine erhebliche Verlängerung der Anreise zur Folge haben, können Urlauber von ihrer gebuchten Reise zurücktreten. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 212 C 1623/09) entfallen unter diesen Umstände selbst die Stornokosten.