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Verlängerte Flugzeiten berechtigen zum Reiserücktritt

Mittwoch, 16.06.2010

Bild RechtWenn Flugzeitenänderungen eine erhebliche Verlängerung der Anreise zur Folge haben, können Urlauber von ihrer gebuchten Reise zurücktreten. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 212 C 1623/09) entfallen unter diesen Umstände selbst die Stornokosten.

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