Nach dem Vulkanausbruch in Island und wegen der daraus resultierenden Aschewolke sind Hunderte von Flügen in Nord- und Mitteleuropa annuliert worden. Welche Rechte Fluggäste in solch einen Fall haben, lesen Sie hier.
Ticket stornieren?
Bei der aktuellen Lage handelt es sich um „außergewöhnliche Umstände, für die die Airline nichts kann und die für sie auch nicht vorhersehbar waren”, sagte Heinz Klewe von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr gegenüber sueddeutsche.de. Somit müssten Individualreisende, die ihren Flug stornieren, in jedem Fall die Stornogebühren tragen. Für Pauschalreisende sind Flugausfälle „durch höhere Gewalt” im BGB geregelt (§ 651J BGB).
Flug annuliert, was nun?
Im Fall einer Annulierung des Flugs „hat die Airline ihre bei der Buchung vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht. Der Passagier kann seinerseits den Vertrag kündigen und den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückfordern.”, erläutert Tatjana Halm von der Verbraucherschutzzentrale Bayern gegenüber sueddeutsche.de. Einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz für Flugreisende gibt es nicht. Bei Flughafenschließungen kann sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadenersatzpflicht entlasten. Es ist dem Passagier immer anzuraten, auf Kulanzangebote der Airline – meist in Form von Umbuchungen – einzugehen, selbst, wenn dadurch für ihn Mehrkosten entstehen. „Schlägt ein Fluggast ein Umbuchungsangebot aus”, so Tatjana Halm, “bleibt er auf alle Fälle auf den Stornokosten sitzen.”
Quelle: sueddeutsche.de
17. April 2010 um 09:49
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Flüge
nach Karlsruhe Montag den 19.4. morgens fliegen?
Ich muß sonst auf die Bahn umsteigen, da ich ´nach Baden Baden muß!!!!
17. April 2010 um 14:09
Ich finde die Fluglinien sollen wer fliegt in die nächte zwei Wochen umbuchen um sonst, zu helfen
die leute da sind momentan im Flughafen gestrandet.