Recht bestätigt: Passagiere können Entschädigung bei Flugverspätung einfordern
Das im November 2009 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffene Urteil zu Flugverspätungen wurde gestern durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Hebt ein Flug mindestens drei Stunden zu spät ab, kann der Fluggast Entschädigungsansprüche geltend machen.
Folgende Ausgleichszahlungen müssen Airlines leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer, 600 Euro bei Langstreckenflügen. Die Zahlungspflicht entfällt lediglich bei Verspätung aufgrund “außergewöhnlicher Umstände”. Dies können beispielsweise schlechte Wetterbedingungen sein oder Streik.
Nach dieser nochmaligen Stärkung der Fluggastrechte durch den BGH sollten betroffene Passagiere nicht länger zögern, Airlines zur Rechenschaft zu ziehen. Für den Fall, dass Airlines nicht auf eine Beschwerde reagieren, können sich Fluggäste auch kostenlos an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr in Berlin wenden. Sie bemüht sich um die gütliche Einigung zwischen Transportunternehmen und Verbrauchern in Deutschland.
(AZ: Xa ZR 95/06 – Urteil vom 18. Februar 2010)
28. Juni 2010 um 12:59
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter ist am 14.06.2010 von Leipzig nach Palma de Mallorca mit CONDOR geflogen. Der Flug hatte 13 Stunden Verspätung aufgrund technischer Probleme.
Laut Urteil des EuGH gibt es Anspruch auf Entschädigung. Wo muss sie ihre Ansprüche geltend machen? Bei CONDOR oder dem Reiseveranstalter (BUCHER Reisen)? Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung.
28. Juni 2010 um 14:00
Sehr geehrte Frau Rüdiger,
Ihre Tochter sollte sich in diesem Fall bitte direkt an den Veranstalter, also an Bucher Reisen, wenden.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
16. Juli 2010 um 21:29
Hallo,
Unser Flieger nach Korea hat bisher eine 4-ständige Verspätung. Wir fliegen mit mehreren Kinder und es sieht so aus, dass der Flugzeug mindestens 4 Stunden wegen technischer Probleme später starten wird. Haben wir Anspruch auf Entschädigung und an wen und wann müssen wir uns wenden?
V
19. Juli 2010 um 18:19
Hallo,
Um eine Entschädigung für die vierstündige Verspätung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Airline.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. August 2010 um 12:38
HI Fluege-Lotse team,
mein Mann und ich sind gerade von einer Reise mit Tuerkisch Airlines zurueckgekommen. Wir sollten von Berlin Tegel um 17.50 Uhr losfliegen. Schon beim Einchecken sagte man uns, der Flieger habe 90 min. Verspaetung. Boarding war um 18.45 Uhr, abgehoben sind wir 19.20 Uhr.
Wir sollten um 21.35 Uhr in Istanbul sein, sind dort aber erst 0.44 angekommen (am Gate).
Unser Anschlussflug war weg. Tuerkisch Airlines hat uns in einem Hotel untergebracht und uns auf den fruehesten naechsten Flug (mit Emirates Airlines) umgebucht (18 Stunden spaeter).
Koennen wir trotzdem die Entschaedigung fuer die drei Stunden Verspaetung erhalten, zumal wir beide einen Urlaubstag mehr nehmen muessen?
Vielen Dank fuer Ihren Rat.
Ramona
18. August 2010 um 20:12
Hallo,
ich bin am 30.07 von Bremen in die Türkei geflogen. Der Flug hatte 13 Stunden Verspätung aufgrund technischer Probleme. Wenn ich Entschädigung möchte was muss ich den alles schreiben? Hat jemand vielleicht ein Musterschreiben?
Lg Sinem
20. August 2010 um 13:57
Hallo,
der richtige Ansprechpartner für Entschädigungsfragen ist in erster Linie die Airline. Auf fast jeder Airline-Webseite ist ein Kontaktformular zu finden. Dort können Sie Ihre Entschädigungsforderungen formulieren. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp).
Viele Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
20. August 2010 um 14:28
Hallo,
leider haben wir Ihre Buchungsnummer nicht und können deshalb Ihren Flug und dessen Begleitumstände (z.B. schlechte Wetterbedingungen, Streik) nicht zurückverfolgen.
Unser Rat: Wenden Sie sich schriftlich an Turkish Airlines und machen Sie dort Ihre Forderungen geltend und/oder schicken Sie uns Ihre Buchungsnummer.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. August 2010 um 20:52
Hallo, wir sind am Sonntag, 22.08.2010 von Dortmund nach Palma geflogen. Der Flug sollte um 11.55 Uhr starten, ist aber erst um 15.30 Uhr gestartet. Angeblich ist die Maschine morgens ab Dormtund geflogen, konnte aber wegen Nebel nicht auf Mallora landen, ist dann erst auf Ibiza gelandet, dann doch mit Verzögerung in Palma, also auch erst mit Verzögerung wieder zurück nach Dortmund, damit der Flieger dann wieder mit 3,5 Std Verspätung gen Mallorca startete. Uns wurde gesagt, dass evtl. ab Dortmund eine Ersatzmaschine eingesetzt wird, wir also den Flughafen nicht verlassen dürfen. Dennoch flogen wir erst um 15.30 Uhr. Uns ist aber von Nebel auf Mallorca nicht bekannt, zudem wäre ja ein Einsatz einer anderen Mamschine möglich gewesen, also war es eine rein wirtschaftliche Entscheidung, das wir verspätet Palma erreichten. Haben wir Anspruch auf Entschädigung?
31. August 2010 um 08:52
Hallo,
Der beste Weg ist immer, sich in solchen Fällen mit der Airline in Verbindung zu setzen, weil es dort oftmals auch aus Kulanz Entschädigung gibt.
Rein rechtlich ist es so, dass Airlines folgende Ausgleichzahlungen leisten müssen, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet:
1. 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer,
2. 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer,
3. 600 Euro bei Langstreckenflügen.
Die Zahlungspflicht entfällt allerdings bei Verspätung aufgrund „außergewöhnlicher Umstände”. Dazu zählen auch schlechte Wetterbedingungen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
31. August 2010 um 20:08
Hallo,
Mein 14 jähriger Bruder hat unsere in Hurghada lebende Mutter besuch. Der Flug war über Tui bei der Airline Condor gebucht. Planmäßig hätte er am 30.08 um 18:55 Uhr in Hurghada abfliegen und um 22:40 Uhr in Stuttgart ankommen sollen. Geflogen ist er am 31.08. um 11:00 Uhr und um ca.16:00 Uhr gelandet. Als Grund wurde angegeben, die Maschine sei in Stuttgart gar nicht abgeflogen, da es technische Probleme (Benzinpumpe sei geplatz) gebe. Es wurde zwar ein Hotelzimmer angeboten, aber als er sagte er möchte in die Wohnung unserer Mutter wurde Ihm gesagt wo die Taxis sind und er wurde weg geschickt. Ohne Übernahme der Taxikosten. Jetzt weiß ich nicht so genau bei wem (TUI oder Condor) ich Schadenersatzansprüche geltend machen soll. Besten Dank für Ihre Mühe.
Gruß Daniela
01. September 2010 um 10:23
Hallo,
Ihr Ansprechpartner bei Schadenersatzforderungen ist der Veranstalter, also in Ihrem Fall TUI.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
08. September 2010 um 09:21
Hallo!
Wir (6 Personen – nur Flug gebucht) sind am 26.08.10 mit Air Berlin (Flug AB 9716) ab Leipzig nach Palma de Mallorca geflogen. Ursprüngliche Abflugzeit sollte 5.30 Uhr sein. Um 3 Uhr am Flughafen LEJ eingetroffen, wurde uns mitgeteilt, dass sich unser Bording auf 6 Uhr verschiebt. Am Vorabend war diese Änderung aber noch nicht bekannt. (Prüfung auf Flughafen Internetseite).Nach mehreren Durchsagen, dass es ein Problem in der Bordküche gibt, hoben wir dann endlich gegen 9 Uhr ab. Die Verspätung des Fluges war daher über 3 Stunden.
Nun meine Frage: Lt. Internetrecherche ist die Flugentfernung 1510 km von LEJ bis PMI. Stehen uns dann 400 Euro pro Person zu?
Nach Rücksprache mit einer Air Berlin Mitarbeiterin wurde uns mitgeteilt, dass eine Bestätigung der Flugverschiebung nicht nötig sei, da diese Daten ja alle gespeichert werden.
Welche Aussichten haben wir, unsere Forderungen zu erhalten?
MfG und vielen Dank im Voraus!
09. September 2010 um 12:03
Hallo,
ob Air Berlin Ihre Forderungen akzeptieren wird, wissen wir leider nicht. Berechtigt sind sie auf jeden Fall, da die Entfernung ja 1.500 km übersteigt.
Bitte machen Sie ihre Forderung schriftlich unter Angabe der Flug-Nr. bei Air Berlin geltend.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
16. September 2010 um 20:03
hallo
meine freundin und ich sollten am samstag den 11.09.10 um 16:05 uhr von antalya nach nürnberg nach hause fliegen ein tag zu vor hätte unser reiseführer im hotel vor ort sein sollen.um 16:15 waren wir im hotel (sprechstunden vom reiseleiter bis halb 5) und wollten schauen ob beim flug alles beim alten bleibt, dann kam der schock wir wurden noch in dieser nacht laut neuem plan um zwei uhr mit einer halben stunde verspätung abgeholt und flogen um 5:15 uhr in der früh nach hause! der reiseleiter war in seiner sprechstunde nicht zu erreichen da er schon außer haus war. das heißt ohne erklärung mussten wir die heim reise 10 stunden früher als geplant anreisen! haben wir recht auf entschädigung? bitte um schnelle antwort!
16. September 2010 um 21:01
Sind am 07.09.2010 von München nach Antalya geflogen.
Abflug wäre 7:20 gewesen,geflogen sind wir dann endlich um 13:30.Condor sagte uns,wegen eines technischen Defektes.Nun möchte ich fragen ob es eine Entschädigug gibt und an wen ich mich wenden soll.
Condor oder Neckermann
LG Roswitha
17. September 2010 um 10:33
Hallo,
eine europäische Richtlinie besagt, dass sich die Verpflichtungen bei Verspätungen nach Flugdistanz und Umfang der Verspätungen richten. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung und mindestens zwei Stunden Verspätung, bei innergemeinschaftlichen Flügen mit über 1.500 Kilometern, bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern mit mindestens drei Stunden Verspätung und bei allen anderen Flügen mit mindestens vier Stunden Verspätung sind dem Fluggast kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im „angemessenen Verhältnis zur Verspätung” anzubieten. Bei Verspätungen, die über dieses Maß hinausgehen, gelten die im Artikel erwähnten Regelungen. Ihre Ansprüche machen Sie bitte beim Reiseveranstalter, also bei Neckermann, geltend.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. September 2010 um 10:40
Hallo,
prinzipiell haben Sie Anspruch auf Entschädigung, da der mit Ihnen geschlossene Vertrag augenscheinlich nicht erfüllt wurde. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Forderungen an Ihren Reiseveranstalter und sehen Sie vorher in dessen AGB nach. Dort finden Sie sicher Aussagen zu Entschädigungsleistungen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
21. September 2010 um 20:49
Hallo,
wir (2Pers) sind am 13.9.2010 von Hurgadha mit über 4 Stunden Verspätung gestartet. Als Grund wurde ein technisches Problem angegeben, welches das Flugzeug vorher zur Zwischenlandung in Athen zwang. Es stellte sich dann heraus, dass wohl nur die Anzeige einen technischen Defekt anzeigte, der aber wohl nicht bestanden haben soll (so sagte es der Kapitän in der Durchsage).
Wir bekamen auf dem Flughafen zu essen + 1 Getränk. In Berlin landeten wir mit 3h55 min, also fast 4 Stunden, Verspätung.
Die Pauschalreise wurde als lastminute in einem kleinem Reisebüro gebucht und der Veranstalter war 5vorFlug. Die Flugentfernung nach Berlin beträgt ca. 3.300 km.
Gegen wen machen wir unsere Forderung gelten, sofern sie bestehen und wie hoch sind diese?
Vilen Dank für Ihre Mühe im voraus!
LG KArin
23. September 2010 um 07:29
Hallo,
rein rechtlich haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Über die Höhe können wir von hier aus allerdings nichts sagen. Sie ist auch abhängig von den AGB Ihres Reiseveranstalters. Ihre Forderungen reichen Sie bitte beim Veranstalter 5vorFlug ein.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. September 2010 um 18:22
Hallo,
mein Sohn sollte am 18.08. von San Francisco nach Amsterdam und von dort nach Düsseldorf fliegen. Die Fluggesellschaft war KLM, gebucht haben wir ursprünglich über ein Kölner Reisebüro. Der Flug von SF nach Amsterdam verzögerte sich wegen eines Maschinenschadens um 323 Minuten. Dadurch verpasste er seinen Anschlussflug und musste dort dann noch einmal fast 4 Stunden warten.
Wir haben dann auf der Seite von KLM einen Antrag auf RÜckerstattung gestellt, da wir zwar in einem Reisebüro gebucht hatten, den FLug jedoch umgebucht hatten und das dann direkt über die Hotline von KLM.
Hätte ich besser beim Reisebüro einen Antrag gestellt und falls ja, ist es jetzt noch früh genug dafür?
Oder habe ich richtig gehandelt und es über KLM gemacht? In welcher Höhe wird denn die Entschädigung – wenn denn eine zu erwarten sein sollte – gezahlt?
Es wäre schön, wenn Sie mir ein paar Informationen dazu geben könnten.
Vielen Dank und viele Grüße
Marion
25. September 2010 um 20:35
Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie bitte noch mal näher erläutern, inwiefern die ABG auf den Anspruch noch einen Einfluß haben können?
MFG
Karin
27. September 2010 um 09:36
Hallo,
Sie haben prinzipiell richtig gehandelt, indem Sie sich an Ihre Airline gewandt haben und sollten zu gegebener Zeit bei KLM nachfragen, wie weit die Bearbeitung vorangekommen ist
Über die Höhe der Entschädigung können wir Ihnen von hier aus leider keine Angaben machen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. September 2010 um 16:26
Hallo,
ich habe bei meiner Fluggesellschaft meine Ansprüche wegen einer Verspätung meines Fluges am 02. September 2010 geltend gemacht. Diese sagt nun, dass das Recht auf Entschädigung ausgesetz worden ist.
Wortlaut:
“Zum anderen ist die Entschaedigung bei Verspaetung – EuGH-Urteil – wieder
ausgesetzt:
Der britische High Court of Justice hat ein Verfahren von der IATA gegen
die Civil Aviation Authority ausgesetzt, um erneut eine Klaerung der
Passagier-Rechte im Falle der Verspaetung herbeizufuehren. Dem EuGH sind
daher entsprechende Fragen zur Abgrenzung und Reichweite des
Entschaediungsanspruches vorgelegt.
Somit gilt vorerst weiterhin die EU Verordnung 261, wonach bei einer
Verspaetung nur Betreuungsleistungen (wie erfolgt), aber keine
Ausgleichsleistungen gezahlt werden.”
Stimmt das?
MFG
Andreas
01. Oktober 2010 um 12:23
Hallo,
nach unserem Kenntnisstand haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch die Airline, sofern die dafür im Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind und es sich nicht um höhere Gewalt handelt. Das Recht auf Entschädigung ist unseres Wissens nach auch nicht ausgesetzt worden. Leider versuchen einige Airlines auf vielerlei Weise, sich vor ihrer Entschädigungspflicht zu drücken. Sie sollten hartnäckig bleiben und/oder sich an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) wenden, in den meisten Fällen wird am Ende doch problemlos entschädigt.
Viele Grüße
Ihr Fluge-Lotse
13. Oktober 2010 um 20:00
Hallo.
)
Wir sind am Sonntag von Heraklion (Kreta) zurück nach Frankfurt geflogen. Wir sollten um 20:20 abfliegen aber schon am Check-In stand da, dass es 21:20 sein sollte. Letztendlich ist die Maschine um 22:20 abgehoben.
Sind die 3 Stunden Verspätung die ich im Internet sehr oft lese richtungsweisend, oder kann ich meine 2h auch geltend machen? Gibt es Fristen einzuhalten?
Bei uns ist es der 2.Urlaub wo es Rückzu zu Verspätung gekommen ist. Letzte Jahr waren es 5h von Mallorca.
Nach was richtet sich die Entschädigung, genaues findet man leider nirgens.
Vielen Dank im Voraus
15. Oktober 2010 um 14:46
Hallo,
am 12.07.sollte unser Flug von Hannover nach Mallorca um 05:45 starten,tatsächlich startete dieser um 12:45!Es fehlten Ersatzteile,also ein technischer Mangel am Flugzeug!Wir hatten eine Pauschalreise bei TUI gebucht.Direkt aus dem Urlaub gekommen machten wir ein Schreiben an TUI fertig,diese antworteten HEUTE am 15.10.2010!!!!Die Antwort:Wir leisten – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Zahlung in Höhe von 20€ für 2 Personen!!!!!!!
Weitere Forderungen kann leider nicht entsprochen werden,nun meine Frage:Was können wir tun bzw.welche Schritte sollten wir einleiten bzw. steht uns überhaupt mehr zu?!Ich denke bei 7h Verspätung dürften 20€ ein Witz sein!!!Zumal wir 9Uhr auf Mallorca ankommen sollten und tatsächlich kurz vor dem Abendbrot im Hotel waren…
Ich bitte um Hilfe!!
Vielen Dank!
16. Oktober 2010 um 10:43
Hallo,
Wir sind auf dem Rückflug von Lima nach Frankfurt/M jeweils mit LAN in Madrid umgestiegen. Die Maschine hob auch pünktlich um 15.15 Uhr in Madrid ab. Nach 20 Minuten kam die durchsage, dass der Pilot Probleme hat und zurück nach Madrid fliegt. Dort landeten wir um 16.15 Uhr und wurden in ein Flughafenrestaurant verwiesen mit der Aussage, dass wir um 18.15 Uhr nähere Informationen erhalten. Um 18.15 Uhr erhielten wir die Information, dass uns Ffrankfurt fliegen lassen könnte (also mit über 24 Stunden Verspätung!!!) Eine kleine Gruppe von Reisenden hat dann über 5 Stunden (!!!) das Madrider LAN-Büro belagert, um eine Umbuchung zu erreichen. So sind wir dann am folgenden Morgen um 8.50 uhr nach Frankfurt geflogen, wo wir somit mit 18 Stunden Verspätung ankamen.
Was geklappt hat war, dass wir in der Madrider Wartezeit Verpflegung und Unterkunft erhielten. Trotzdem ist die Verfahrensweise (Angebot von 24 Stunden Verspätung ohne Umbuchungsmöglichkeit) unakzeptabel.
Welche Rechte habe ich und wer ist der der Ansprechpartner?
Viele Grüße
Andreas
17. Oktober 2010 um 10:18
Hallo.
Sind gestern von unseren Kreuzfahrturlaub mit der Aida
von den Kanaren gekommen.Auf dem Hinflug mußten wir eine Verspätung von 8 Stunden in Kauf nehmen.Als wir nach 8 Stunden entlich zur Maschine konnten sahen wir
das nicht die gebuchte tui Maschine da stand sondern eine Gesellschaft Namens Mint international Airline.
Die Maschine war um etwas gewählt zu sprechen unter aller s…Was kann ich machen.ß
18. Oktober 2010 um 13:50
Hallo,
nach unseren Informationen fliegt LAN einmal täglich von Madrid nach Lima, somit wurde Ihnen wahrscheinlich die nächst mögliche Maschine angeboten, auch wenn diese 24 Stunden später startete. Ihr Ansprechpartner für Beschwerden u.ä. ist in diesem Fall die Fluggesellschaft LAN.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
18. Oktober 2010 um 13:53
Hallo,
wir können Ihnen leider nur empfehlen sich nochmals an Ihren Veranstalter zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Oktober 2010 um 09:37
Hallo, wir sind bei unserem geplanten Direktflug von Stuttgart nach Antalya pünktlich gestartet, aber im Flieger sagte man uns, dass wir noch eine Zwischenlandung in Hannover einlegen, um da Passagiere mitzuholen, weil ein Flieger von Hamburg ausgefallen war. Die Verspätung war dann insgesamt ca. 2,5 h. Nach langem Hin und Her in Hannover wurde uns ein Freigetränk angeboten. Haben wir hier Ersatzansprüche?
29. Oktober 2010 um 12:48
Hallo,
aus unserer Sicht stehen Ihnen hierfür keine Entschädigungen zu. Es steht Ihnen natürlich frei, bei Ihrer Airline anzufragen, ob Entschädigungen gezahlt werden.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
02. November 2010 um 10:14
Hallo Flüge-Lotse-Team,
ich bin vor ca. zwei Wochen von Miami über Paris nach Düsseldorf geflogen. Statt um 17:40 ist unser Flugzeug erst gegen 0:00 in Miami gestartet, wir hatten also über 5 Stunden Verspätung. Der Grund war, das an Bord ein Medical Pack fehlte, welches auf dem Hinflug verbraucht wurde und erst aus Mexico eingeflogen werden musste. Dies teilte man uns allerdings erst mit, nachdem der Start ein drittes Mal verschoben worden ist. Aufgrund der verspäteten Abflugzeit in Miami habe ich meinen Anschluss in Paris natürlich verpasst und konnte erst um 18:30 Ortszeit weiterfliegen, so dass ich insgesamt mit 8,5 Stunden Verspätung in Düsseldorf ankam. Habe ich nun einen Anspruch auf eine Entschädigung? Brauche ich hierfür eine schriftliche Bestätigung der Airline? Eigentlich haben die ja die Daten bei sich gespeichert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
02. November 2010 um 12:12
Hallo,
Anspruch auf Entschädigung haben Sie auf jeden Fall und eine schriftliche Bestätigung durch die Airline ist – wie Sie schon richtig vermutet haben – nicht nötig. Sie müssen Ihre Ticketnummer und Ihren Namen angeben, dann sollte die Airline in der Lage sein, Ihre Buchung und die Schwierigkeiten während der Reise zurückzuverfolgen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
03. November 2010 um 14:04
Hallo,
am 01.10.10 wollten wir von Las Palmas zurück nach Hannover fliegen. Am Schalter erfuhren wir, dass der Flug aufgrund einer defekten Maschine am Vortag (!!!) erst mit knapp 8-stündiger startet. CONDOR teilte mir nun mit, dass es sich um einen “außergwöhnlichen Umstand im Sinne des 14.Erwägungsgrundes der Verordnung” handelte, so dass “keine Entschädigung gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04″ zu leisten sei.
Ist diese Aussage nach den neuen Urteilen korrekt ?
Man schreibt mir, dass der Grund ein “außergewöhnlicher Umstand” war, nennt diesen aber nicht. Kann man irgendwie nachvollziehen, was der tatsächliche Grund für die Verspätung war, um somit Ansprüche geltend machen zu können ???
Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße
03. November 2010 um 16:12
Hallo,
bei Schadenersatzzahlungen ist es oft so, dass sich die Airlines erst einmal weigern. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, dass Sie Ihre Forderungen nochmal einreichen. Sollte das keinen Erfolg bringen, bleibt nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
12. November 2010 um 19:04
Hallo,
wir haben über GTI einen Flug von Münster nach Antalya gebucht. Dieser hatte 7 Stunden Verspätung. Da GTI auf unsere Schadenersatzforderung nicht reagiert hat, haben wir Klage eingereicht. Jetzt schreibt der Anwalt von GTI, nachdem die Klage beim AG eingereicht worden ist, dass laut der EU/Verordnung 261/2004 das Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist (in unserem Falle Sky Airlines). Stimmt das so? Wir haben aber die komplette Buchung über GTI abgewickelt. Kennt jemand Gerichtsurteile dazu? Vielen Dank im Voraus!
19. November 2010 um 15:41
Hallo,
am 9.10.10 nach einer Aida Kreuzfahrt sind wir , 2 Personen, von Teneriffe nach Frankfurt mit 9 Stunden CONDOR Verspätung gelandet.Habe sofort Aida benachrichtigt, die mit Condor in Verbindung getreten sind.
Condor bietet 53 € (für 2 Personen) Taxi und Verpflegung im Flughafen Teneriffe haben schon mehr gekostet..
wie sollen wir weiter vorgehen.
vielen dank im voraus
24. November 2010 um 09:44
Hallo,
wir gehen davon aus, dass Sie Flug und Kreuzfahrt als Paket bei Aida gebucht haben.
Deshalb ist die Entschädigung von Condor, die Sie vor Ort als Soforthilfe erhalten haben, korrekt. Weitere Forderungen sollten Sie bei Aida geltend machen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. November 2010 um 22:36
Ich wollte am 12.11. mit KLM über Amsterdam und Memphis nach Orlando fliegen. Aufgrund verspäteter Ankunft zahlreicher Flüge (auch meines Fluges), habe ich meinen Anschluss verpasst und stand 7 Stunden in einer Schlange, um umgebucht zu werden. Dadurch habe ich eine Kreuzfahrt verpasst.
KLM hat mich auf Wunsch nach Mexiko umgebucht, wo ich mit 2 Tagen Verspätung zur Kreuzfahrt zusteigen konnte. Als “Entschädigung” habe ich einen 50€ Voucher bekommen und 10€ Verzehrgutschein. Eine Frechheit! Die 600€ aufgrund der Beförderung mit einem Tag verspätet werde ich einfordern. Zu Verzehrgutscheinen heisst es bei allen anderen Flügen mit mindestens vier Stunden Verspätung sind dem Fluggast kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im „angemessenen Verhältnis zur Verspätung” anzubieten. Was ist denn bei 7 Stunden warten und effektiv erst 20 Stunden späterem Ablug angemessen? Sicher keine 10€! Abendessen gab es im Hotel, Frühstück (16€) hätte ich selber zahlen müssen.
Kann ich auch einen Teil der verpassten Kreuzfahrt einfordern?
10. Dezember 2010 um 15:40
Hallo!
Unser Flug wurde aufgrund eines technischen Problems um fast 26 Stunden verschoben. Nach meinen Recherchen und aufgrund der Informationen in diesem Forum kann man ja mit so einer Verspätung grundsätzlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern.
Wir haben dann aufgrund der großen Verspätung unsere Kurzreise storniert, d.h. wir sind nicht geflogen. Kann man trotzdem, also wenn man den verspäteten Flug gar nicht angetreten hat, die Entschädigung einfordern?
Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!
12. Dezember 2010 um 19:53
hallo,habe über fti reisen einen achttätige pauschalreise vom 03.12 – 11.12.10 ab düsseldorf nach antalya gebucht( 325 € ),geflogen sind wir mit der german sky.der flug sollte um 7.40 starten,abgeflogen sind wir um 17.40,wegen eines technischen defekts an der maschine.bescheinigen wollte uns dieses am flughafen niemand.am letzten tag wurde unser hotel noch wegen hochwasser im hotel geräumt.der strom wurde abgeschaltet.wir blieben im hotel und warteten auf unsere abreise um 23.20 uhr.an welchr gesellschaft und in welcher höhe könnte ich einen anspruch anfordern?
14. Dezember 2010 um 11:35
Hallo,
leider haben Sie vergessen, den Namen Ihrer Fluggesellschaft anzugeben.
Für die Lufthansa gilt beispielsweise lt. AGB: Im Falle von Annullierungen und Verspätungen werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 erbracht.
Bitte setzen sich möglichst schnell mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung und lesen Sie in den AGB nach.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. Dezember 2010 um 11:42
Guten Tag ,
ich bin mit Turkisch von Berlin über Istanbul nach Kapstadt geflogen. Der Anschlußflug in Istanbul flog 6 Stunden später, weil auf Gäste aus Jeddah gewartet wurde! Turkisch verweigert die Entschädigung nach EU-Recht, da der Flug in Istanbul gestartet ist. Ist das so richtig?
Die gebuchte Flugstrecke war Berlin-Istanbul-Kapstadt.
Man will nur das Montrealer Abkommen anwenden und etwas für Essen bezahlen, wenn man eine Originalrechnung einreicht, die man ja nicht hat! Vielen Dank für die Antwort
31. Dezember 2010 um 17:42
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich hatte am 23. einen Flug von Frankfurt via Prag nach Skopje. Obwohl alle anderen Flüge rechtzeitg abgehoben sind, es lag also am 23. nicht am Wetter, mussten wir bereits im Flieger sitzend von Frankfurt nach Prag eine Stunde auf der Startbahn warten. Durch die einstündige Verspätung, habe ich meinen Anschlussflug verpasst. In Prag hat mir Czech Airlines das Hotel bezahlt, von diesem Standpunkt gab es nichts zu beanstanden. Czech Airlines konnte mich aber auf keinen anderen Flug buchen, obwohl ich bereit was auf andere Destinationen in der Nähe auszuweichen, sodass ich erst am nächsten Tag nach Skopje fliegen konnte (ich bin also 24 Stunden später als geplant zur Zieldestination angekommen).
Meine Frage: Steht mir eine teilw. Rückerstattung des Flugpreises zu, und falls ja, in welcher Höhe?
Besten Dank,
V.A.
04. Januar 2011 um 10:37
Hallo,
zuerst sollten Sie genau auflisten, welche Schäden Ihnen genau entstanden sind und diese bei Ihrer Airline bzw. Ihrem Reiseveranstlter einreichen. Sollte die Airline nicht bezahlen, müssten Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt hinzuziehen möchten. Die Entscheidung, ob eine Entschädigung gezahlt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ebenso deren Höhe. Eigentlich ist es aber so, dass bei einer Verspätung von drei Stunden und mehr die Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Ausnahmen lässt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft „tatsächlich nicht zu beherrschen sind”. Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen „außergewöhnlichen Umstände”, sofern sie nicht im Einzelfall auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
04. Januar 2011 um 10:45
Hallo,
da Sie sich schon an Ihre Airline gewandt haben, müssten Sie entweder erneut einen Widerspruch schreiben oder sich überlegen, gleich einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn die Entscheidung, ob eine Entschädigung gezahlt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und setzt bestimmte Bedingungen voraus. Ob diese für Ihren Fall zutreffen, kann und darf ich leider nicht entscheiden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte in einem anderen Fall folgendermaßen: „Schon wenn das Flugzeug um drei Stunden verspätet abhebt, haben die Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.” Ausnahmen lässt der EuGH nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft „tatsächlich nicht zu beherrschen sind”. Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen „außergewöhnlichen Umstände”, sofern sie nicht im Einzelfall auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fluege-Lotse
13. Januar 2011 um 11:21
Guten Tag,
vor 2.5 Wochen (Hinreise) hat sich unser Flug von Brüssel nach Kanada um 12 (!!) verspätet. Jede Stunde wurde eine weitere drangehängt und nach 6 Stunden oder mehr wurde uns erstmals gesagt, dass es sich um ein technisches Problem handelt. Jet Airways hat diverse Verzehrgutscheine ausgestellt (jeweils 13 Euro x 2 und 7 Euro x 1) die jedoch nicht annähernd die Terminverluste an den nächsten Tagen entschuldigen. (12 Stunden Verspätung verursachten erhebliche Probleme mit Abholung am Flughafen. Desweiteren war es im Flugzeug so warm, dass man kein Auge zumachen konnte, trotz Übermüdung. Ich denke die Klimaanlage war defekt (vllt. aufgrund des technischen Problems?!), da die Heizung nicht ausgestellt werden konnte.)
Die Rückreise verlief hingegen unkompliziert und beinahe traumhaft, vergleicht man sie mit der Hinreise.
Meine Frage ist nun, ob ich Schadensersatz fordern kann. Wenn dem so ist, was wäre da die beste Vorgehensweise?
Lieben Gruß
Proxxor
14. Januar 2011 um 11:16
Hallo,
für Beschwerden und Schadenersatzforderungen aller Art ist immer die Airline oder der Reiseveranstalter die erste Anlaufstelle. In Ihrem Fall bestehen gute Aussichten auf Erfolg, sofern Sie beweisen können, dass Ihre Behauptungen stimmen, d.h. sie benötigen z.B. eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Flug 12 Stunden verspätet war.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
15. Januar 2011 um 23:38
Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde mich direkt an Jet Airways wenden, weiß nur noch nicht, woher ich eine schriftliche Bestätigung bekommen soll. Sollte ich den Flughafen Brüssel kontaktieren? Weil über eine schriftliche Bestätigung habe ich in der Situation leider nicht nachgedacht.
Die Buchungsseite hat mich auch direkt an die Airline verwiesen, der ich direkt mal geschrieben habe.
Erneut vielen Dank für die rasche Antwort,
Proxxor
20. Januar 2011 um 21:38
Hallo,Hallo,
wir hatten am Freitag den 17.12. einen Flug von Teneriffa nach Berlin Tegel gebucht. Aufgrund von Schneefällen hatte die. aus Deutschland ankommende Maschine 3 h Verspätung. Die Maschine sollte um 14.30 starten, tatsächlich flogen wir erst gegen 19.00 Uhr los. Die geplante Ankunftszeit wäre dann in Tegel um 23.40 gewesen. Um 22.30 wurden wir durch den Piloten informiert, dass die Crew Ihre Flugzeit nicht überschreiten darf und wir aus diesem Grund in Köln landen, dort würde eine neue Crew auf uns warten und uns nach Schönefeld bringen. Wir warteten dann bis 2.30 bis wir endlich die Maschine nach Schönefeld besteigen konnten. Tatsächlich landeten wir erst gegen 4.45 in Schoenefeld. Es wnickeln Shuttle Service und nichts dergleichen organisiert. Air Berlin lehnt Ansprüche ab, da sie sich auf höhere Gewalt berufen. Können Sie mir in dieser Angelegenheit den Rechtsstandpunkt erläutern. Herzlichen Dank
25. Januar 2011 um 08:42
Hallo,
eine Rechtsberatung können wir Ihnen leider nicht geben. Das Mittel der Wahl ist nach wie vor, sich mit der Airline bzw. dem Reiseveranstalter – in Ihrem Fall Air Berlin – zu einigen. Das gelingt erfahrungsgemäß auch in den meisten Fällen nach meist mehreren „Anläufen”. Ansonsten sollten Sie darüber nachdenken, einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
31. Januar 2011 um 16:04
Hallo,
Frage zur Beweisführung. Folgende Nachricht habe ich auf meine Forderung (14 Stunden Verspätung) von meiner Airline erhalten:
***
“Gern haben wir den eingereichten Sachverhalt erneut geprüft. Bitte gestatten Sie uns den Hinweis, dass unsere Fluggeräte und unsere Crews mehrere Teilstrecken am Tag absolvieren. Auf der vorherigen Flugstrecken kam es zu einer plötzlich auftretenden Störung. Auf Grund der Verzögerung konnte die Crew die vorgeschriebenen Zeiten nicht mehr einhalten.
Bitte gestatten Sie uns die Anmerkung, dass die Verordnungen der Europäischen Union im vorliegenden Fall eine Erstattung nicht vorsehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hinsichtlich einer Erstattung keinen positiven Bescheid geben können.”
***
Meine Frage daher: wer trifft im Rahmen dieser Fälle die Entscheidung, ob die Ursache “außerordentlich” ist (und die Airline daher keine Entschädigung leisten muss) oder nicht? Kann ich von der Airline eine genauere Begründung für die Verspätung verlangen?
Am Flughafen wurde als Begründung genannt, dass der Flug nicht mehr durchgeführt werden kann, da die Piloten ihre mögliche, maximale Arbeitszeit überschreiten würden. Andere Piloten konnten sich leider nicht finden, weshalb der Flug erst am nächsten Mittag durchgeführt wurde.
Vielen Dank für Feedback. WICHTIG: Mir gehts darum zu erfahren, ob hier je irgendjemand schon mal diese Entschädigungen (250, 400, 600 Euro) bekommen hat oder aber die Airlines jede Art von Anspruch mit einer bestimmten Begründung abblocken können. D.h. kommt man ans Geld nur mit Rechtschutz ran, bzw. bringt noch nicht mal der etwas?
01. Februar 2011 um 11:26
Hallo,
wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf weiteren Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie tatsächlich einen Anwalt bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung hinzuziehen.
Keine Entschädigung muss die Airline zahlen, wenn die Verspätung o.ä. auf „außergewöhnlichen Umstände” beruht. Solche Umstände liegen oftmals nicht vor. Wenn die Airline behauptet, dass solche Umstände vorliegen, ist sie in der Beweispflicht!
Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können die Reisenden vom Flug zurücktreten oder einen Ersatzflug nutzen. Wird auf den Flug verzichtet, muss die Fluggesellschaft den vollen Flugpreis erstatten.
Herzliche Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
02. Februar 2011 um 19:49
Hallo,
kann man Ihrem Kommentar vom 20.08.2010 entnehmen, dass Sie über Möglichkeiten der Zurückverfolgung von Flügen verfügen?
Falls ja, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Informationen zu folgenden Flugverspätungen bzw. Annullierungen zukommen lassen könnten:
10.12.2010 LH051 06:35 Uhr HAJ -> FRA
Annuliert, Grund unbekannt, evtl. Wetter
10.12.2010 DE5232 10:10 Uhr FRA -> PUJ
7 Std. Verspätung, Grund unbekannt, evtl. Wetter
24.12.2010 DE5233 16:50 Uhr PUJ -> FRA
3,5 Std. Verspätung, Maschine aus FRA kommend defekt
Ansprüche sind bei den Fluggesellschaften geltend gemacht worden. Von LH noch keine Antwort, DE weist Ansprüche für 24.12. wg. außergewöhnlicher Umstände ohne weitere Begründung zurück, auf 10.12. wurde gar nicht eingegangen. Für Widerspruch wären nähere Hinweise hilfreich.
Vielen Dank und schöne Grüße
Emma
03. Februar 2011 um 10:50
Hallo,
leider können wir Ihnen in diesem speziellen Fall nicht helfen. Bitte fragen Sie erneut bei den Airlines nach und ziehen Sie ggf. einen Anwalt hinzu.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
03. Februar 2011 um 11:12
Hallo,
wir sind am 3.12.10 mit Air Berlin von Düsseldorf über Berlin nach Dubai geflogen. Hatten in Berlin schon eine Stunde Verspätung wg. notwendiger Flugzeugenteisung. Der Rückflug am 9.12.10 von Dubai startete mit 2,5 Std. Verspätung weil der Flieger aus Berlin nicht eher ankam, in Berlin dann mussten wir über 6 Stunden auf einen Weiterflug warten, die Maschine nach Düsseldorf hob gar nicht erst ab, wir bekamen dann einen Platz in einer Maschine nach Köln. Unser Gepäck kam aber nicht mit, das kam erst zwei Tage später an (hier waren leider unsere warmen Jacken drin…). Mir liegt ein Online-Artikel der süddeutsche.de vor, dass am 9.12.10 in Berlin-Tegel Mangel an Enteisungsmittel herrschte, deshalb unser Flieger (u. a.) nicht starten konnte. Deswegen habe ich bei Air Berlin Entschädigung im Rahmen der Fluggastverordnung angefordert, was nun schon zweimal von Air Berlin abgewiesen wurde. Ist denn hier tatsächlich von höherer Gewalt auszugehen? Andere Flugzeuge konnten ja starten, und andere Flughäfen hatten auch keine Probleme mit nicht ausreichendem Enteisungsmittel.
Danke für Ihre Antwort, herzliche Grüße
Elke
03. Februar 2011 um 13:49
Hallo,
ich war auf einer Rundreise, bei der Hin- und Rückflug mit Türkisch Airlines (TA) enthalten war. Wir hatten beim Rückflug über 8 Stunden Verspätung. Dies meldete ich als Mangel dem Reiseveranstalter. Dieser antwortete, dass er für dem Mangel aufgrund der Fugverspätung nicht zuständig sei, und ich mich diesbezüglich mit TA in Verbindung setzen solle. Dieses verewundert mich schon sehr, da ich ja mit TA überhaupt kein Vertragsverhältnis eingegangen bin, und bin deshalb der Meinung, dass der Reiseveranstalter selbst sich an TA wenden müsste. Herzliche Grüße
08. Februar 2011 um 10:16
Hallo,
sollten Sie auf weiteren Widerstand bei Air Berlin stoßen, sollten Sie tatsächlich einen Anwalt oder, falls vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Tatsächlich muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf „außergewöhnlichen Umständen” beruht (Streik, Terroranschlag). Anders liegt i.d.R. der Fall bei Schneefall, wenn die Fluggesellschaft eine Mitschuld an der Verzögerung trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. Wenn die Airline behauptet, es würden „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, muss die Airline den Beweis erbringen und nicht Sie! Beispielsweise können Reisende bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden vom Flug zurücktreten oder einen Ersatzflug nutzen. Wird auf den Flug verzichtet, muss die Fluggesellschaft dann den vollen Flugpreis erstatten.
Herzliche Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
08. Februar 2011 um 16:43
Hallo Fluege-Lotse,
dass sind leider immer die gleichen Antworten auf ähnliche Probleme.
Das eigentliche Problem scheint mir zu sein, dass man OHNE einen RW schlicht nicht an die tatsächlichen Gründe herankommt. Die Airlines (in meinem Fall Air Berlin) nennen jedesmal “außergewöhnliche Umstände” und der Passagier hat KEINE Möglichkeit (außerhalb eines Gerichtes) die genauen Gründe in Erfahrung zu bringen. Richtig?
Demnach könnte man gleich schreiben: “Wenden Sie sich in allen Fällen an Ihre Airline. Diese wird Ihnen keine Entschädigung zahlen, sondern versuchen Sie mit Kulanz abzuspeisen. Im Anschluss bleibt es Ihnen selber überlassen, ob Sie Ihren Anspruch gerichtlich prüfen lassen wollen oder nicht. Dazu raten wir Ihnen nur im Falle einer Rechtsschutzversicherung. Punkt.”
Meine Frage: Wer hat schon mal erfolgreich eine Airline verklagt? Wie sah innerhalb des Prozesses die Beweisführung aus? Gibt es eine Datenbank, die Flugverspätungen dokumentiert (und öffentlich zugänglich ist)? Etc. Erfahrungsberichte wären hier sehr hilfreich.
Danke!
10. Februar 2011 um 14:05
Hallo,
wir sind am 29.12.2010 von Dresden nach Nürnberg geflogen, um von dort aus nach Hurghada weiter zu fliegen. Es war eine bei TUI gebuchte all inklusive Pauschalreise. Da das Airbus von AirBerlin defekt war, wurden die Passagiere auf zwei Flüge aufgeteilt. Wir hatten Pech, mussten reichlich 5 Stunden auf den Weiterflug warten, bekamen einen Gutschein von 6 Euro für Speisen.
Durch die Flugverspätung mussten wir vom Flughafen in Hurghada mit einem anderen Bus zum Hotel fahren, so dass wir anstatt einer halben, über eine Studne bis zum Hotel unterwegs waren.
Anstatt gegen 15 Uhr, waren wir gegen 21 Uhr endlich im Hotel. Der erste Tag unseres nur 8-tägigen Urlaubs reduzierte sich dadurch auf 7 Tage. Wir haben uns die Ankunftszeit im Hotel quittieren lassen und uns umgehend bei der Reisebetreuerin beschwert. Diese wollte sich wegen eines Ausgleichs informieren, aber bis zur Abreise gab es keine Klärung. Sie empfahl, dass wir uns an TUI wenden.
Heute bekamen wir Bescheid, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, TUI für nichts aufkommt, auch nicht für den verlängerten Hotelweg und dei Wartezeiten am Flughafen Hurghada.
Ist das korrekt?
Inzwischen ist leider einige Zeit verstrichen und wenn man im Internet nachliest, wird sich AirBerlin ebenso herauswinden.
Vielen Dank für den Rat.
14. Februar 2011 um 16:41
Hallo Flug-Lotse Team,
als Opfer von Air Berlin suche in Rat. Ich bin am 20.9.10 mit Flug AB 6020 von München nach Düsseldorf geflogen. Geplante Abflugzeit war 7.00 Uhr, angekommen bin ich nach mehr als 7 Stunden am Nachmittag! Air Berlin weigert sich zu zahlen und beruft sich auf höhere Gewalt. Zur Beweisführung brauche ich Mitopfer, die in der Maschine saßen. Gibt es einen Weg, das herauszubekommen. Oder ist die Airline verpflichtet, in solchen Fällen die Passagierliste offenzulegen?
Herzlichen Dank und Grüße
15. Februar 2011 um 08:27
Hallo,
da die Reise bei TUI gebucht wurde, ist die Empfehlung Ihrer Reiseleiterin korrekt: TUI ist Ihr Ansprechpartner und wäre damit auch für die Entschädigung zuständig. Wir können Ihnen nur empfehlen, hartnäckig zu bleiben und ggf. einen Anwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
15. Februar 2011 um 08:31
Hallo,
leider können wir keine Rechtsberatung geben und wissen auch nicht, ob eine Airline verpflichtet ist, in Ihrem Fall die Passagierlisten offenzulegen. Uns ist allerdings bisher kein Fall bekannt, in dem man sich zur Beweisführung „Mitopfer” suchen muss. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und dort Ihr Anliegen vorzutragen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
05. März 2011 um 21:45
Hallo, unser Rückflug von Palma de Mallorca nach Hannover hatte 8 Stunden wg. eines Defektes der Maschine Verspätung ( Sept 1o). Seit dieser Zeit findet ein regelmässiger Schriftverkehr zwischen Condor und uns statt, die sich weigern eine Entschädigung zu zahlen. Angebl. nimmt Condor nicht an diesem Schlichtungsverfahren teil. Ein Anschreiben bei der Schlichtungsstelle des öffent. Nahverkehrs brachte uns auch nicht weiter. Laut Condor handelt es sich sich bei dem Grund der Verspätung ” um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14 Erwägungsgrundes”. Beim Reisebüro kamen wir auch nicht weiter. Was sollen wir tun?Sandra
08. März 2011 um 11:04
Hallo,
wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf weiteren Widerstand bei Condor, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Fluggesellschaft kann sich tatsächlich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen: Allerdings sind an solche “außergewöhnlichen Umstände” strenge Maßstäbe anzulegen, bloß ein technischer Defekt reicht nicht aus, denn die Verantwortung für die Technik und die daraus folgende Flugverspätung liegt bei der Fluggesellschaft. Außerdem trägt die Fluggesellschaft die Beweislast und damit reicht keine pauschale Absage an Sie. Sie sollten einen erneuten Widerspruch schreiben und sich und genau die Punkte lt. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeben, auf die Sie nun Anspruch haben.
Nicht entmutigen lassen und viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
29. März 2011 um 23:52
Hallo,
ich hatte unsere Reklamation hier schon einmal verfasst.
Kurz: Unsere nur 8tätige Reise nach Hurghada verspätete sich beim Hinflug um über 4 Stunden ab Nürnberg, da der Airbus von Air Berlin defekt war. Die Reisenden wurden in zwei Gruppen aufgeteilt, die erste flog bereits nach ca. 2 Stunden weiter.
Durch die Verspätung verspätete sich auch der Transfer in Ägypten, so dass wir anstelle gegen 15 Uhr, erst 21 Uhr im Hotel ankamen.
Die Ankunftszeit ließen wir uns dort sofort bestätigen.
Wir wandten uns am nächsten Tag an die Reisebetreuung der TUI, da es sich um eine Pauschalreise handelte. Uns wurde versichert, dass sich umgehend um eine Entschädigung bemüht wird. Allerdings gelang das nicht mehr bis zur Heimreise. Wir wandten uns zu Hause angekommen an TUI und schilderten den Sachverhalt, der ja eigentlich bereits bekannt sein müsste, nannten auch den Namen der Betreuerin.
Die TUI lehnt jedoch einen Schadensersatz ab und wälzt es auf AIRBerlin ab, da sie nicht für Verspätungen der Flusgesellschaften aufkämen.
Daraufhin wandten wir uns zusätzlich an AirBerlin, verspätet dadurch, haben jedoch noch keinerlei Reaktion erhalten.
Die Reise war am 06. Januar 2011 beendet, reklamioert wurde bei AirBerlin leider erst im Februar, da uns durch die Reisebetreuerin versichert wurde, das wäre eine TUI-Angelegenheit, die sie sofort weiter gibt.
Und nun?
Einer wälzt es auf den anderen ab und wir sind die Dummen.
Eine Verbindung zu der TUI-Betreuerin kontnen wir noch nicht herstellen, TUI nannte uns auch keine Emailanschrift.
Vielen Dank für Ihren Rat.
Familie Richter
16. April 2011 um 14:54
Hallo,
wir sind momentan ohne Gepäck auf Grenada. Unser Flug ging mit Condor von Frankfurt nach Porte Salines. Das Gepäck wurde leider nicht mitgeliefert und verweilt momentan am Frankfurter Flughafen. Da es nur einmal wöchentlich einen Flug gibt, werden wir dieses auch erst frühestens am 20.04.2011 erhalten.
Wie sollen wir uns verhalten, was steht uns zu ?
Es handelt sich ja um eine mindestens 1-wöchige Verzögerung !
Wir mussten uns hier entsprechend mit Kleidung und Kosmetika eindecken. Da wir 4 Personen sind, ist das Ganze für uns ein erheblicher materieller und auch immaterieller Schaden. Die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung vor Ort ist auch nicht vollständig gegeben (es gibt hier z.B. keine anständige Schnorchelausrüstung oder spezielle kosmetische Artikel, selbst die hier beschaffte Sonnencreme war für meine Tochter nicht ausreichend wirksam genug. Da wir etwas ausserhalb wohnen, müssen wir auch immer aufwendige Busstouren auf uns nehmen, um entsprechende Artikel zu beschaffen. Inwieweit können wir diese Aufwendungen und Mängel geltend machen ?)
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Beantwortung, schöne Grüße, Günter.
19. April 2011 um 09:59
Hallo Günter,
in der Regel dürfen sich betroffene Fluggäste mit den nötigsten Sachen ausstatten. Das bedeutet aber nicht, dass man losziehen und sich neu ausstatten darf. Entscheidend ist die Angemessenheit. Bitte heben Sie die Rechnungen sorgfältig auf. Welche Ansprüche Sie haben, hängt auch davon ab, ob Sie beispielsweise eine Reisegepäckversicherung haben. Sonst steht Condor in der Haftung für das Gepäck (ausgenommen: Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge).
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. April 2011 um 14:29
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Gibt es über die Begleichung der Ersatzbeschaffung hinaus einen Anspruch auf Entschädigung ?
Wie ja beschrieben, ist die Ersatzbeschaffung hier gar nicht vollständig möglich, so daß wir in erster Linie einen immateriellen Schaden haben.
Schöne Grüße, Günter.
PS.: eine Reisegepäckversicherung besitzen wir nicht.
23. April 2011 um 18:24
Hallo, wir hatten am 28.03.11 einen Flug von Hamburg nach Las Palmas gebucht. Nachden wir bereits im Flugzeug saßen und 2 Startversuche unternommen wurden, mussten wir wieder aussteigen. Es kam eine andere Maschine aus Hanover und wir starteten mit dieser mit 5,5 Stunden Verspätung. Pro Person wurde eine Verzehrgutschein von 15 € augegeben. Muss ich mich damit zufrieden geben oder habe ich Anspruch auf Ausgeleichszahlung?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger
27. April 2011 um 08:17
Hallo,
wir können Ihnen nur einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Liegt es an der Fluggesellschaft, dass es zur Flugverspätung kam (technischer Defekt) muss sie lt. Verordnung der EG (Nr. 261/2004) bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigung zahlen. Die Ausgleichszahlungen bei einer dreistündigen Verspätung liegen etwa bei 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer.
Stoßen Sie auf Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fluege-Lotse
14. Mai 2011 um 00:44
Hallo Fluglotse,
Wir sind mit Türkish Airlines von Jakarta via Singapur via Istanbul nach Hamburg geflogen.
In Jakarta hatten wir 2 std verspätung aufgrund eines technischen Problems und wurden auf Singapore Airlines umgebucht. Dadurch haben wir unseren Anschluss Flug in Singapur verpasst und sind in einem Hotel Untergebracht worden. Am nächsten Abend sind wir dann endlich nach Istanbul geflogen worden und mit 24 Stunden Verspätung in Hamburg angekommen.
Ich habe bei Türkish Airways eine beschwerde eingereicht mit vermerk auf den Gerichtsbeschluss vom November 2009 vom EUGH. Türkish Airways antwortete mir das der Flug von Singapur nach Istanbul auserhalb der EU stattfand und somit das Urteil nicht für uns greift und hat mir eine Zahlung von 70€(1/4 des Flugpreises ohne Steuern und Gebühren) pro Person als entschädigung angeboten. Kann ich denn nicht mehr einfordern?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Tim Schubert
17. Mai 2011 um 10:02
Hallo,
die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Der Anwendungsbereich ist damit leider auch beschränkt. Sie findet immer dann Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Sie können unseres Wissens nach leider keine weiteren Ansprüche stellen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. Mai 2011 um 21:00
Diese EU-Regelungen sind ganz schön und nett. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Flugpreise für die Passagiere steigen werden, wenn alle Verspätungsopfer Ihre Ansprüche geltend machen. Mir persönlich wären stabile Flugpreise und keine Entschädigungsansprüche bei Verspätung lieber als das Umgekehrte.
25. Mai 2011 um 21:19
Hallo Fluglotse,
auf meine Frage am 29. März wurde leider nicht geantwortet. Vielleicht ahben Sie es übersehen.
AirBerlin gab nun an, unseren ersten Brief nicht erhalten zu haben. Wir schickten einen weiteren per Einschreiben und bekamen nun die Antwort, dass die Verzögerung witterungsbedingt war und deshalb kein Schadensersatz zu fordern ist.
Es war normales Winterwetter in Nürnberg. Der Airbus stand bereits bereit, als durchgesagt wurde, wegen eines technischen Defektes wird ein Ersatzflugzeug beordert.
Die erste Maschine kam ca. 2 Stunden später, hatte aber nur Kapazität für etwa die Häfte der Reisenden. Wir mussten insgesamt etwas mehr als 4 Stunden warten, bis wir nach Hurghada fliegen konnten. Der Airbus wurde aus Düsseldorf angefodert.
Durch die Verspätung verzögerte sich der Tranfair zum Hotel in Ägypten, so dass wir erst abends, anstelle am Nachmittag, unseren ohnehin nur 8-tägigen Urlaub beginnen konnten.
AirBerlin redet sich also definitiv heraus.
Was tun?
Danke!
Fam. Richter
26. Mai 2011 um 08:32
Hallo,
Sie sollten einen Anwalt hinzuziehen, bzw. Sie sollten einen erneuten Widerspruch schreiben und genau die Punkte lt. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeben, auf die Sie nun Anspruch haben.
Die Fluggesellschaft kann sich allerdings tatsächlich auf „außergewöhnliche Umstände” berufen. An solche „außergewöhnlichen Umstände” sind aber strenge Maßstäbe anzulegen: ein technischer Defekt allein reicht nicht aus, denn die Verantwortung für die Technik und die daraus folgende Flugverspätung liegt bei der Fluggesellschaft. Zudem trägt die Fluggesellschaft die Beweislast und damit reicht keine pauschale Absage an Sie.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
28. Mai 2011 um 19:11
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
AirBerlin beruft sich auf die Wetterbedingungen am Flughafen als Grund. Dieses Ereignis stellt höhere Gewalt dar etc.
Der Flugbetrieb war angeblich nur eingeschränkt möglich und Flüge wurden zusammengelegt.
Die Wetterbedingungen waren 1. nicht schlecht, 2. stand der Airbus ja schon zum Abflug bereit, 3. wurde durch den Lautsprecher bekannt gegeben, dass wegen eines technischen Defektes der Abflug nicht erfolgen kann und erst ein Airbus eingeflogen wird.
Die erste Gruppe Urlauber konnte nach 2 Stunden weiterfliegen, die zweite Gruppe, darunter wir, nach mehr als 4 Stunden.
MfG
B.Richter
05. Juni 2011 um 18:35
Hallo, wir sollten am 2.06.2011 mit der Condor um 10.05h von Palma nach duesseldorf fliegen. Wir hatten eine Pauschalreise gebucht und sind somit um 7h am Hotel abgeholt worden! Um 8 am AirPort angekommen hieß es unser Flug geht voraussichtlich wg eines technischen defektes erst um 13.30! Wir 2 erwachsene und 2 Kleinkinder im alter von 2 und 5 Jahren waren dann bis um halb fünf am Flughafen! Wer Kinder hat weiß dass es eine Zumutung war
was habe ich für Ansprüche und an wen muss ich mich wenden?! Verzehrgutscheine gab es aber bei den preisen ein Witz!!! Vielen dank Stefanie schoenet
06. Juni 2011 um 07:49
Hallo, Ihr Ansprechpartner ist der Veranstalter, bei dem Sie die Pauschalreise gebucht haben. Bitte versuchen Sie dort, Ihre Forderungen durchzusetzen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
06. Juni 2011 um 08:42
Vielen dank für die schnelle Antwort, was steht uns denn zu?!
07. Juni 2011 um 12:13
Hallo an Fluege-Lotse,
muss die Airline auch bezahlen bei einer Verspätung ausserhalb der EU,also beim Rückflug Flugziel Deutschland?? Flug war Marrakesch-München und Airline RAM und Verspätung 3 Std.
Danke für Info.
07. Juni 2011 um 17:56
Hallo,
AirBerlin redet sich nach unserem zweiten Widerspruch immer noch damit heraus, die Wetterbedingungen wären an der über 4 stündigen Flugverspätung schuld.
Durch den Lautsprecher wurde jedoch gesagt, der Airbus könne nicht starten wegen eines technischen Defektes und man bemüht sich, einen Ersatzflieger zu bekommen.
Das Flugzeug stand bereits bereit, das war kurz vor dem Boarding.
Die erste gruppe Passagiere konnte 2 Stunden später mit einerm kleineren Airbus starten, für uns kam ein Airbus aus Düsseldorf, nach über 4 Stunden.
Das Wetter war am 30.12.2010 normales Winterwetter, die Bedingungen auf dem Flughafen waren normal, es fielen keine anderen Flüge aus, so lange wir dort waren. Außerdem startet die erste Gruppe der Reisenden nur 2 Stunden später, weil erst dann ein neuer Airbus bereit stand.
Demnach müsste ja auch die Passagierinformation, technischer Defekt, falsch gewesen sein.
Was können wir tun, wenn AirBerlin sagt, auf grund des schlechten Wetters wäre die Verspätung zustande gekommen?
Vielen Dank.
10. Juni 2011 um 07:14
Liebe Fam. Graf,
die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Der Anwendungsbereich ist damit leider auch beschränkt. Sie findet immer dann Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Ich hoffe, dass Sie dennoch einen tollen Aufenthalt hatten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
11. Juni 2011 um 14:15
Ich bin am 04.06.2011 mit 5-stündiger Verspätung nach Mallorca geflogen. Gebucht wurde über Thomas Cook Austria, Fluglinie war Condor. Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt und konnte nicht an unserem
Abflughafen (PAD) landen und das erste Ersatzflugzeug
startete 5 Stunden später. Die weiteren Passagiere wurden auf 2 Flüge, Airberlin später Abends und ?? am nächsten Morgen aufgeteilt. Mir ist bekannt, das die Personen die am nächsten Morgen fliegen sollten 250 € Erstattung direkt bekommen haben. Wie komme ich an meine mir zustehende Erstattung, über TC oder Condor ?
14. Juni 2011 um 07:21
Hallo,
für Erstattungen ist immer der Reiseveranstalter zuständig, in Ihrem Fall also TC.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. Juni 2011 um 14:17
Hallo,
ich bin am 11.06.2011 mit meiner Freundin von Hannover nach Kos geflogen (ca. 2200 km, TUIfly). Unser Flug sollte um 09:50 Uhr gehen. Gebucht haben wir bei TUI und der Reiseveranstalter war 12fly. Auf Grund eines Technischen Defekts ging der Flug erst ca. 19:20 Uhr also nach mehr als 9 Stunden. Nach ca. 2 Stunden haben wir Gutscheine im Wert von 7,50 Euro pro Person bekommen. Da die Getränke- und Essenspreise bei dem Imbiss am Gate jedoch sehr teuer sind, reichte der Gutschein lediglich für eine Cola (0,5 l) und ein Baguette.
Gegen 15:00 Uhr wurden dann alle Reisenden des Fluges in ein Hotel eingeladen, wo es eine warme Mahlzeit und ein kleines Getränk (0,2) gab.
Auf Nachfrage nach einer schriftlichen Bestätigung, dass der Flug Verspätung hat, wurden wir vom Personal in Hannover an das Personal am Airport in Kos verwiesen. Dort angekommen, verwies uns dieses Personal an die Reiseleitung im Hotel. Auch hier haben wir keine schriftliche Bestätigung bekommen.
Die Reiseleitung sagte uns, dass die Fluggesellschaft die Abflugzeiten zurück verfolgen kann und wir damit keine Bestätigung brauchen.
An wen müssen wir uns bei Beschwerden wenden? An TUIfly, TUI oder 12fly?
Haben wir einen Anspruch auf 400 Euro pro Person oder können wir “nur” die Flugkosten erstattet bekommen? Wobei nicht klar ist, in welcher Höhe diese Kosten liegen, da es sich um eine Pauschalreise handelt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
liebe Grüße
Christoph M.
21. Juni 2011 um 10:03
Hallo,
es gibt eine EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004. Allerdings bezieht sich die auf die Fluggesellschaften. Als Pauschalreisender müssen Sie sich an 12fly wenden, denn das ist Ihr Reiseveranstalter. Eine Pauschalreise umfasst wesentlich mehr als nur eine einzelne Flugbuchung. Sie können aber folgende Ansprüche fordern: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden. Die Bestätigung der Flugverspätung bekommen Sie von TUIfly, da von der Airline der Flug durchgeführt wurde und sie die genauen Daten der Verspätung hat.
Viel Erfolg,
Ihr Fluege-Lotse
21. Juni 2011 um 14:08
Vielen Dank für die Antwort.
Nach Lesen unzähliger Berichte und Urteilsverkündungen, soll nach meinen Erkenntnissen das EuGH-Urteil vom Nov. 2009 jedoch auch bei Pauschalreisen gelten.
Ist dieses richtig und kann ich demnach Entschädigungen in Höhe von 400 Euro pro Person von der Fluggesellschaft verlangen?
Gruß
Christoph M.
21. Juni 2011 um 21:54
Wir (Fußballmannschaft) sind am Freitag morgen (17.6) mit Air Berlin von Dortmund nach Palma gefolgen.
) ging es dann erst los.
Ursprüngliche Abfugszeit sollte 6Uhr sein. Kurz vorm Boarding wurde der Flug auf 7Uhr verschoben.
Als alle Passagiere im Flieger saßen,konnte die Maschine nicht starten,da anscheinend die Klimaanlage defekt war. Gegen 9Uhr (ich weiß leider nicht mehr ganz genau
Kann man die Startzeit noch irgendwo nachverfolgen?
Flugnummer wäre AB9556 M .
Wenn der Flieger erst nach 9 gestartet ist,hätte man dann Anspruch auf Entschädigung!?Was wäre unter diesen besagten 3 Stunden.ich meine das Warten im heißen Flieger ohne Klima war auch schon ätzend!
Danke für den Rat schonmal!
MFG
22. Juni 2011 um 07:41
Hallo,
wie immer in solchen Fällen müssen Sie sich mit Ihren Entschädigungsforderungen an die Airline, also in Ihrem Fall Air Berlin, wenden. Es ist immer ratsam, sich die Verspätung schriftlich bestätigen zu lassen, dennoch sollte Air Berlin in der Lage sein, die Verspätung nachzuverfolgen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
26. Juni 2011 um 14:56
Hallo,
ich bin mit einem Freund nach Island geflogen. Der Hinflug war unproblematisch. Doch der Rückflug verspätete sich.
Eigentlich sollte der Flug (Keflavik – Berlin) am 24.06.11 um 01:25 Uhr losfliegen (Anschlussflug Berlin – München 8:10 Uhr). Als wir schon im Flugzeug saßen tauchte beim durchchecken der Maschine ein Fehler auf, und wir mussten das Flugzeug alle wieder verlassen. Dann saßen wir bis ca 3:00 Uhr auf dem Flughafen rum, bis die Durchsage kam, dass der Flug heute nicht stattfindet, wir zur Gepäckausgabe kommen sollen und unser Gepäck holen sollen. Anschließend wurden wir zu einem Hotel nach Reykjavik gefahen (45 Minuten Busfahrt). Allerdings hatten wir keine Informationen drüber, wann es weiter geht. Also sind ziemlich alle um 9.30 zum Frühstück erschienen. Die Hotelrezeption sagte uns, dass der Flug für 15 Uhr angesetzt sei, aber es nicht sicher sei, ob er auch fliege. Die Air Berlin-Hotline hat auch nicht weitergeholfen… Fast wäre ein Teil der Gruppe selbstständig zum Flughafen gefahren.. Nach einem Mittagessen wurden wir dann um 14 Uhr abgeholt und zum Flughafen gefahren. Dort, nach erneutem einchecken, hieß es dann um 16 Uhr “next info 17.00 Uhr), und um 17.00 Uhr “next info 17.30″… und um 18.00 uhr endlich “boarding 18.15″.. bis wir aber wirklich drin waren, war es schon 19 Uhr. Dann 3 Std flug + 2std Zeitverschiebung. Ankunft in Berlin 23.55 Uhr… Darüber hab ich auch einen Beleg, dass es soviel verspätung hat.
Dann wurden alle mit anschlussflug wieder in ein Hotel gebracht (ca halb2 ankunft im zimmer) und am nächsten Tag um 6 Uhr wieder zum Flughafen gefahrn, wo wir auf einen neuen Flug umgebucht wurden. Also war die Ankunftszeit in München um 24 Std zu spät…
Hab ich Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung??? immerhin hat Air Berlin ja alle Kosten des Hotels, etc übernommen.
27. Juni 2011 um 09:06
Hallo,
bei solchen Fragen müssen Sie sich direkt an die Airline Air Berlin wenden.
Air Berlin müsste die Verspätung nachvollziehen können.
Herzliche Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
29. Juni 2011 um 16:27
Hallo zusammen,
ganz aktuell…
Meine freundin wollte heute von Düsseldorf, über Amsterdam, Memphis nach Madison (USA) fliegen um mich zu besuchen. Der Flieger in D’dorf hatte 1 Std Verspätung, der Anschlussflug in Amsterdam war futsch. Was nun noch in Memphis auf sie zu kommt ist offen…Der Flieger sollte um 14:20 Uhr abheben und nun sitzt sie in einem Hotel und soll Morgenfrüh um 6 Uhr fliegen. Was kann ich da alles geltend machen? Ist nur die 3 Std: Grenze relevant, oder kommen dort noch andere Umständ zum tragen, wie z.B. 1 Tag Aufenthaltsentfall etc.
Gruß
BamBam
30. Juni 2011 um 08:10
Hallo,
solche Anfragen müssen direkt an die Airline gestellt werden.
Ratsam ist es, sich die Verspätungen dokumentieren zu lassen, die Airline müsste aber auch selbst
die Verspätung nachvollziehen können.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
01. Juli 2011 um 08:15
Hallo zusammen,
wir (meine Kinder 9 und 10 Jahre) sollten am 19.06.11
um 09.05 von Palma nach Frankfurt fliegen.
Der Flug ging dann schließlich am 20.06 um 17.30.
Betrifft dies nun die Verordnung? Ein Bekannter meinte Nein.
Grüße
01. Juli 2011 um 08:34
Hallo,
bitte richten Sie spezielle Anfragen direkt an die Airline.
Ratsam ist es, sich die Verspätungen dokumentieren zu lassen.
Viele Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
22. Juli 2011 um 15:25
Hallo,
unser Flug, von Berlin Tegel nach Dubai mit Airberlin, sollte am 12.07.2011 um 21.35Uhr starten. Kurz vor dem Einstieg wurde uns mitgeteilt, daß die Maschine technische Probleme hat und deshalb erst am 13.07.2011 um 7.35Uhr startet. Wir haben ein Hotel zugewiesen bekommen zu den wir mit dem Taxi(aus eigener Tasche bezahlt)gefahren sind.Dort haben wir Nudeln mit Tomatensoße gratis erhalten und wurden ohne Frühstück mit dem Taxi(diesmahl ohne Zahlung von uns) zum Flughafen gebracht.Der Start erfolgte dann gegen 8.00Uhr.
Welche Ansprüche können wir,2Erw.u. 1Kind13Jahre,stellen.Gebucht haben wir eine Pauschalreise über FTI im Reisebüro.
MfG. Evi
25. Juli 2011 um 08:52
Hallo,
Ihre Ansprüche machen Sie bitte bei FTI geltend. Sie sollten alle von Ihnen aus eigener Tasche bezahlten Leistungen per Beleg/Quittung nachweisen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
31. Juli 2011 um 15:27
Hallo
Vom Flug mit der Air Berlin von Duesseldorf nach New York musste unser Flugzeug wegen einem medizinischen Notfall einer Passagierin nach ca. 2.5 Std. Reisezeit wieder nach Duesseldorf umkehren. Wir waren also schon ca. 5 Std. in der Luft.
In New York kamen wir schliesslich nach ueber 24 Stunden Verspaetung an.
Wir mussten unseren Mietwagen noch einmal buchen und konnten das Hotel in New York nicht beziehen. Hatten Kosten fuer Telefongespraeche fuer die Organisation von EUR 50.00 sowie einen Ferientag verloren.
Muss uns die Air Berlin diese Kosten zurueckerstatten? Wir sind wohnhaft in der Schweiz.
01. August 2011 um 12:04
Hallo,
im Grundsatz gilt: Passagiere haben bei einer Verspätung von mind. 3 Stunden Anspruch auf die Zahlung einer zeitlich gestaffelten Entschädigung zwischen 250 bis 600 EUR. Dabei spielt die Ursache der Verspätung keine Rolle: Es ist egal, ob es sich um eine Anullierung, Stornierung, Überbuchung oder eine reine Verspätung handelt.
Für darüber hinaus gehende Entschädigungszahlungen (Mietwagen, Telefon, Hotel, entgangener Urlaubstag) müssten Sie sich gesondert mit Air Berlin auseinandersetzen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
05. August 2011 um 17:18
Hallo,
wir kamen heute aus unserem Urlaub zurück und hatten beim Hinflug ca. 36 Stunden Verspätung. Wir sollten am 30.07.2011 um 14.30 Uhr von Düsseldorf mit Sun Express starten. Nachdem wir im Flugzeug waren, mussten wir 1 Stunde wegen einem überfüllten Luftraum warten. Danach ging es aufs Rollfeld und direkt wieder zurück zum Gate.Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt! Wir wurden dann in ein Hotel gebracht, wo gleichzeitig 120 Personen einchecken sollten. Es gab auch kein Abendessen und das einchecken dauerte bis 20 Uhr. Wir sollten dann am nächsten Tag um 6 Uhr starten und wurden um 3.30 Uhr vom Hotel abgeholt. Wir gaben wieder unsere Koffer ab und begaben uns zum Gate. Dort erschien dann auf der Anzeigentafel, dass der Flug erst um 18 Uhr erwartet wird. Wir wurden nun wieder in Hotels gebracht und sollten dann um 16 Uhr wieder von dort mit dem Bus abgeholt werden. Beim auchecken aus dem Hotel sagte man uns dann, dass der Bus nicht kommen soll und genauere Informationen erst in 1-2 Stunden folgen sollen. Nachdem wir nun endlich am 31.07.2011 um 23.45 Uhr vom Bus abgeholt wurden, wurden wir zum Flughafen Köln/Bonn gebracht, von wo der Flieger um 3.20Uhr endlich nach Antalya gestartet ist. Da wir in den letzten beiden Tagen kaum mehr als eine Stunde schlafen konnten, kamen wir natürlich am 01.08.2011 um 12 Uhr total fertig im Hotel an und gingen nur noch ins Bett. Da wir auch schon am 05.08.2011 wieder zurück nach Düsseldorf geflogen sind, blieben uns nur 3 Tage für unseren Urlaub. Ich wüsste daher gerne, welche Rechte ich gelten machen kann und ob ich den gesamten Flugpreis zurück erstatten kann? Schließlich ist dies alles andere als Urlaub für uns gewesen.
08. August 2011 um 19:51
Hallo!
Wird die Entschädigung zw. 250 € und 600 € pro Person gesehen, oder wenn man z.B. zu 5 fliegt, auf 5 auch aufgeteilt? Also entweder 300 für 5 Leute, oder 5 x 300 €?
Vielen Dank für die Antwort.
09. August 2011 um 06:43
Hallo,
die Entschädigung ist pro Person zu verstehen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
09. August 2011 um 10:02
Hallo,
wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
In Ihrem Fall liegt es eindeutig an der Fluggesellschaft, dass es zu Flugverspätung kam (technischer Defekt), lt. Verordnung der EG (Nr. 261/2004) muss die Gesellschaft bei Verspätung ab 3 Stunden Entschädigung zahlen. Die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Doch wenigstens haben Sie haben in diesem Fall Glück. Denn: hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Da das für Ihren Fall zutrifft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Viel Erfolg,
Ihr Fluege-Lotse
12. August 2011 um 09:15
Guten Morgen,
ich hatte für den 31.07.2011 einen Flug von Düsseldorf (Deutschland) nach Arrecife (Lanzarote) gebucht. Geplant war der Flug für 13:20 am 31.07.2011. Nachdem man uns dann bis 20:00 Uhr hat Flughafen warten lassen, teilte man uns mit, dass der Flug erst um 06:00 am 01.08.2011 gehen würde. Somit kam es zu einer fast 17 stündigen Verspätung. Somit begann unser Urlaub relativ bescheiden.
Kaum zu Hause, hatten wir einen Schreiben der Airline im Briefkasten mit einem Entschädigungsscheck über 100€ und jetzt kommts “ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht”. Des Weiteren stand drin, dass bei Inanspruchnahme des Schecks, jegliche Schadensersatzforderungen abgegolten wären.
Meiner Meinung nach ist das ein relativ schlechter Versuch der Airline höhere Forderung zu umgehen.
Nun habe ich mich ein wenig schlau gemacht.
Ist es richtig, dass mir bei einer solchen Verspätung, lt. europäischem Gesetz, eine Entschädigung von 400 EUR zustehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
13. August 2011 um 23:20
Wir sind am 18. Juli 2011 von Vancouver nach Frankfurt mit Condor geflogen. Unsere Sitze waren am Emergency Exit. Nach ca. 1Std Flug zog es aus allen Ritzen eisig kalt und wir froren sehr. Uns wurden weitere 2 Wolldecken gegeben-und es wurde immer kälter. Beinkrämpfe, Erkältung, Fieber und später auch andauernde Gesichtslähmung waren die Folge.Auf NAchfrage wurde uns gesagt, dass das Problem in dieser maschine bekannt sei und kein Alternativplatz verfügbar sei. Auf Anfrage bei Condor wg. Schadensersatz kam gestern eine Absage mit der Begründung, dass die Maschinen luftdicht sind und es nicht ziehen könne. Ist uns klar, dass die Maschinen luftdicht sind, etwas anderes haben wir nie behauptet. Der Luftzug kam aus der verkleidung oder anderen Luftschlitzen. wie sehen Sie die Chancen bei einer Klage?
15. August 2011 um 06:54
Hallo,
Sie können hier leider keine anwaltliche Beratung bekommen. Unsere Empfehlung ist, sich an einen Anwalt mit dem Spezialgebiet “Reiserecht” zu wenden, zumal ja gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen bzw. vorlagen, für die Sie aber sicherlich ein ärztliches Attest brauchen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
16. August 2011 um 10:33
Hallo,
lt. EU-Verordnung steht Ihnen eine höhere Summe zu (250 Euro bei Strecken bis 1.500 km). Ob das Einlösen des Schecks tatsächlich ein Abgelten der Schadensersatzpflicht bedeutet, ist abhängig vom Einzelfall und wird durch die Rechtsprechung entschieden. Ratsam ist es, bis zur Klärung des Falls abzuwarten. Bitte nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, sollte sich die Fluggesellschaft quer stellen.
Viel Erfolg wünscht
Ihr Fluege-Lotse
20. August 2011 um 08:22
Hallo,
ich bin am 29.06.2011 mit Airfrance gebucht über Flüge.de von München – Paris – Los Angeles geflogen. Der Flug hatte 6 Stunden Verspätung da am Pariser Flughafen Computerprobleme waren. Habe ich ein Anrecht auf Entschädigung lt. EU-Verordnung? Und an wenn soll ich die richten. Airfrance oder Flüge.de?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort.
20. August 2011 um 15:31
Hallo
Wir haben eine Reise gebucht GTI Travel ,unser Flug geht am 02.09 11 um 20 Uhrvo Erfurt in die türkei wir bekamen gestern eine Mail das der Flug jezt erst um 23.55 gehen soll Wie verhalte ich mich jetzt
22. August 2011 um 08:01
Hallo,
da es sich bei Ihrem Flug augenscheinlich um einen Charterflug und keinen Linienflug handelt, werden Sie die Verzögerung wohl hinnehmen müssen. Allerdings lohnt sich ein Blick in die AGB immer. Vielleicht finden Sie dort andere Abmachungen und Sie hätten dann natürlich Anspruch auf Enmtschädigung.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
22. August 2011 um 08:06
Hallo,
Ihr Ansprechpartner ist Air France. Ihre Etschädigungsansprüche machen Sie bitte dort geltend.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
25. August 2011 um 23:35
Hallo,
kann ich einen Anspruch auch nach zwei Jahren geltend machen?
26. August 2011 um 08:58
Hallo,
ein Versuch lohnt immer, aber die Aussichten auf Erfolg sind unserer Meinung nach eher gering.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
27. August 2011 um 20:24
Hallo,
bei uns ist folgender Fall aufgetreten.
Am 20.August sollten meine Frau und mein Kind (20 Monate alt.) von Nürnberg nach Hamburg fliegen. Wir
haben den Flug extra gewählt um unseren Kind die
lange Autofahrt nach Hamburg zu ersparen.
Beim Check-in am Vortag war auch noch alles ok.
Allerdings erfuhren wir dann bei der Ankunft am
Flughafen tagsdaruf das der Flug wegen einer Krankheit
des Piloten gestrichen wurde. Somit wurden sie von Air Berlin auf einen Flug nach Berlin mit anschließender 3 Stündiger Busfahrt nach Hamburg umgebucht. Meine Frage ist nun ob in diesem Fall auch ein Recht auf Entschädigung besteht da die Reise nicht wie geplant 1 Stunde sonder alles in allem ca 5 Stunden gedauert hat.
Besten Dank
28. August 2011 um 16:19
Hallo,
mein Vater, seine Frau und der 12 jährige Sohn wollten am 01.07.2011 folgenden Flug(1 Lufthansa Dokument) antreten: Frankfurt- via Bogota nach Lima mit Lufthansa und Avianca. Geplant war der Abflug um 14:30Uhr, letztendlich gestartet sind sie dann erst gegen 19:30 Uhr. Wegen angeblichen “technische Probleme” wurde der Flug immer wieder um 1-2 Std. verschoben. Erst nach ca. 4 Std. wurde dann eine andere Maschine eingesetzt! In diesen 5 Std. wurden nur Getränke und Snacks(Schokoriegel!) verteilt. Meiner Meinung nach kriegt man am Frankfurter APT. Essensgutscheine damit die Passagiere sich auch warme Mahlzeiten besorgen können?!Eine Reisende wusste das wohl und hat auch deswegen als EINZIGE so einen Gutschein bekommen.
Natürlich war bis dahin auch abzusehen, dass der Anschlussflug Bogota – Lima verpasst wird. In Bogota angekommen(02.07. gegen Mitternacht) wurde Ihnen dann für die restliche Nacht ein Hotelzimmer gebucht und eine neue Bordkarte ausgehändigt. Gegen Mittag, dem 02.07. ca. 13-14uhr sollte es dann weiter nach Lima gehen. Trotz “neuer” Bordkarte wurden Sie nicht auf dem Mittagsflug mitgenommen sondern mussten dann wieder bis am Abend 19-20 Uhr Uhr warten. In Lima angekommen sind sie dann erst gegen 23Uhr.
Soweit ich weiß, gilt bei dieser Entfernung und der fünfstündigen Verspätung jedem eine Entschädigung vom 600,-eur zu???? Gilt das eigentlich auch für den 12 jährigen??
Vielen Dank im Voraus
30. August 2011 um 09:35
Hallo Patrica,
die Fluggastrechte-Verordnung der EU beschränkt sich auf die Formulierung „Fluggast“, worunter auch ihr zwölfjähriger Sohn zählt. Er hätte deshalb den gleichen Anspruch auf Entschädigung wie Erwachsene. Sollte es Probleme geben, sollten sie anwaltlichen Rat hinzuziehen oder sich an die „Schlichungsstelle Mobilität” wenden.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihr Fluege-Lotse
30. August 2011 um 10:20
Hallo Stefan,
Ausgleichszahlungen müssen Airlines bereits ab 3 Stunden Verspätung leisten. Zudem lagen keine außergewöhnlichen Umstände (Streik, Wetter) vor. Sie sollten sich deshalb mit Ihren berechtigten Ansprüchen direkt an Air Berlin wenden.
Viel Erfolg.
Ihr Fluege-Lotse
30. August 2011 um 13:37
Hallo,
meine Eltern haben eine Pauschalreise über SLR gebucht. Sie sollten am Mittwoch von Dresden nach München fliegen und von dort aus nach Larnaca. Die Maschine (Lufthansa) aus Dresden hatte wegen technischer Probleme ca. 1,5 Stunden Verspätung, dadurch haben sie ihren Anschlussflug in München (ebenfalls Lufthansa) verpasst – waren somit gezwungen in München zu übernachten um am Donnerstag ca. 13h (mit einer anderen Fluggesellschaft) weiterfliegen zu können. Im Hotel sind sie somit mit ca. 20 Stunden Verspätung angekommen. An wen müssen sie sich jetzt wenden Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?
Die andere Fluggesellschaft hatte außerdem einen schlechteren Komfort, können sie das ebenfalls beanstanden?
Vielen dank Im Voraus
31. August 2011 um 09:07
Hallo Blanka,
es gibt eine genau geregelte EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004 für die Fluggesellschaften (im Fall ihrer Eltern Lufthansa). Als Pauschalreisende müssen sich Ihre Eltern jedoch an SLR wenden, denn das ist der Reiseveranstalter. Sie können folgende Ansprüche geltend machen: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden.
Viel Erfolg
Ihr Fluege-Lotse
31. August 2011 um 11:35
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe noch mals in den AGB von SLR geschaut und dort ist geschrieben, dass sich Reisende im Falle von Flugverspätung direkt an die Fluggesellschaft wenden sollen..
Aber sie haben es ja als Paket (eben Pauschalreise) gebucht, daher klingt für mich logischer, wie sie es auch schreiben, sich direkt an den Reiseveranstalter zu wenden. Ich befürchte jedoch, dass der Reiseveranstalter meine Eltern, im Bezug auf die AGB, abwimmelt. Können sich meine Eltern dann direkt an LH wenden?
Vielen Dank Im Voraus
02. September 2011 um 11:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir leben in Spanien und haben folgende Airberlin Flüge gebucht:
19.12.11 SVQ- FRA 9:20 – 14:00
04.01.12 FRA-SVQ 15:20 – 20:00
Gestern haben wir eine Email erhalten, dass die Flüge “aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen” geändert wurden wie folgt:
19.12.11 SVQ-FRA 17:20 – 22:25
04.01.12 CGN-SVQ 11:15 – 16.35
Zum einen Fliegen wir viel später los und kommen früher zurück und das schlimmste ist, dass wir nicht mehr von Frankfurt aus zurückfliegen sondern von Köln. Wir reisen noch dazu mit 1jährigen Zwillingen.
Welche Ansprüche haben wir: Kostenlose Stornierung, Rail&Fly Ticket, Schadensersatz etc.?
Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
02. September 2011 um 16:51
Hallo,
ich bin am 21. August mit Condor nach Las Palmas geflogen. Meine Tickets abgeholt habe ich am Alltours-Schalter.
Der Flug hatte eine Verspätung von 13 Stunden und 40 Minuten.
Ich habe nun Condor angeschrieben und hoffe auf eine baldige Reaktion. Was dies korrekt oder hätte ich mich an Alltours wenden müssen? Ich habe nur die Flüge gebucht, keine Unterbringung.
Was mache ich, wenn Condor nicht kooperiert?
Beste Grüße!
06. September 2011 um 09:17
Hallo,
das ist sehr ärgerlich. Es können verschiedene Gründe für die Änderung der Abflugzeiten seitens Air Berlin vorliegen. Es kann durchaus sein, dass sich auch der Abflughafen geändert hat, denn Air Berlin hat im Winterflugplan massive Änderungen vorgenommen. Fragen Sie bitte dennoch nach, ob auch kein Fehler vorliegt. Ihre Ansprüche können richten sich nach Ihrem gebuchten Ticket-Tarif.
Viel Erfolg und beste Grüße
Ihr Fluege-Lotse
06. September 2011 um 09:18
Hallo,
eine Pauschalreise umfasst zusätzliche Leistungen, doch Sie haben ausschließlich Flüge mit Condor gebucht. Condor ist an die EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004 gebunden. Damit haben Sie Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung. Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
06. September 2011 um 12:51
Hallo,
wir sind gestern mit 6,5 Stunden Verspätung von Tunesien nach Düsseldorf geflogen.
Während der gesamten Wartezeit, haben wir keine Informationen erhalten, wann unser Flug nun geht, keine Anzeigen, auf Fragen wurde nicht reagiert etc.
Ein Tunesier hat dann nachgefragt und ihm wurde gesagt, das wäre wegen Streiks. (Also kein Anspruch)
in Düsseldorf wurden wir dann angesprochen, dass wir Ersatzansprüche geltend machen können, da es sich in Wirklichkeit nicht um einen Streik handelte, sondern eine Maschine nicht okay war oder Ähnliches und dass die Mitarbeiter das nur gesagt haben, weil sie öfters in letzter Zeit Probleme haben und wissen, dass man dann nichts geltend machen kann.
Wie gehe ich vor, da die Fluggesellschaft uns ja vor Ort belogen hat?
Danke schon im Voraus!
08. September 2011 um 10:11
Hallo,
wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass ein technischer Defekt vorlag, können Sie mit dieser Begründung auch den Anspruch stellen. Warum Ihnen nicht die Wahrheit gesagt wurde, kann vielfältige Gründe haben.
Zuvor sollten Sie folgendes prüfen: Die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Liegt der Sitz der Fluggesellschaft (z.B. Tunis Air) und der Abflugort außerhalb er EU, greift die Verordnung nicht.
Viel Erfolg wünscht
Ihr Fluege-Lotse
12. September 2011 um 11:10
Hallo,
wir sind vor 8 wochen, mit 8 std verspätung nach Fuerte geflogen, haben uns direkt schon am Flughafen beschwert.
Also wir wieder zu hause waren, haben wir ein beschwerdebrief an das Reisebüro geschrieben, die haben den Brief auch weiter geleitet, nach 4 wochen haben wir Antwort vom Veranstalter bekommen, weitere 3 Wochen später dann kam ein Brief vom Flugveranstalter mit einem Verrechnungscheck in höhe von 75€ für zwei Personen.
Die Flugverspätung war nicht Wetterbedingt und es gab auch keinen Streik etc.
Wenn wir wie geplant geflogen wären, wären wir um ca 14uhr am Strand gewehsen, so waren wir erst um 21uhr im Hotel
Ist der Betrag von 75€ nicht viel zu wenig ?
Mit freundlichen Grüßen
13. September 2011 um 09:33
Hallo,
ärgerlich, dass Sie diese Unannehmlichkeiten hatten. Es gibt eine genau geregelte EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004. Diese bezieht sich aber ausschließlich auf die Fluggesellschaften. Da eine Pauschalreise mehr umfasst, als eine einzelne Flugbuchung, fallen die Ansprüche etwas anders aus.
In der Regel können Sie folgendes fordern: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
23. September 2011 um 09:42
Hallo,
wir sind am 15.09. ab Stuttgart mit alltours/condor nach Rhodos geflogen, leider kam unser Kleiderkoffer in Rhodos nicht an. Wir meldeten den Schaden noch am Flughafen und versuchten die ganze Woche privat, über die Reception und den Reiseleiter telefonisch Auskunft zu erhalten.Leider die ganze Zeit ohne Erfolg.
Nach 24 Std versorgten wir uns mit dem nötigsten was
in Lindos mit sehr viel Zeit und Kosten (Taxi) verbunden war.
Bei unserem Rückflug am 22.09. fanden wir unseren
Koffer in Stuttgart bei der Gepäckrecherche ohne
sämtlichen Anhänger wieder.
Auf Anfrage wurde uns gesagt, daß keinerlei Nachfrage auf den Koffer bei ihnen eingegangen ist.
Welche Entschädigungsmöglichkeiten haben wir?
Uns sind durch Condor bestimmt 1,5 Tage unserer
7 Tage verlorengegangen.
mfG
Uwe
26. September 2011 um 03:51
Hallo.
Mein Partner und ich wollten am 6.9. mit Qantas von Muc nach BNE fliegen.
(Ueber London HR und Singapore).
Der Flug BA 961 von Muc nach LHR hatte bereits Verspaetung (angeblich schlechtes Wetter), den Anschlussflug nach SIN mit QF10 haben wir aber trotzdem nicht verpasst, da die Maschine aufgrund einer Reperatur ebenfalls 12 h verspetung hatte. In Singapore wurden wir dann uber Melbourne umgeleitet, und von Mel dann nach BNE. (anstelle von SIN-BNE direkt).
Wir sind mit fast 16 Stunden Verspetung gelandet.
In LHR mussten wir am Flughafen Terminal uebernachten.
Besteht Anspruch auf Euro 600 Entschaedigung, auch wenn Qantas keine Europaeische Fluggesellschaft ist und mein Partner Australier ist (ich bin Deutsche).
(Wir sind mit Air Berlin nach Europe eingereist).
An welche Qantas Stelle (Deutschland ?) stelle ich meine Ansprueche?
Herzlichen Dank.
26. September 2011 um 10:49
Hallo, wir sind gerade von einer Reise von den Malediven zurückgekehrt. In Male verspätete sich unser Abflug um 3 Stunden, 20 Minuten. Die Ankunftszeit war dann 2 Stunden, 15 Minuten verspätet. Durch diese Verspätung verpassten wir unseren Zug und mussten auf einen reservierungspflichtigen Zug umbuchen. Haben wir Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ? oder… Haben wir Anspruch auf die Erstattung der entstandenen Mehrkosten, sowohl für die Versorgung in Male als auch für die Reservierung ( 60 € für zwei Personen im Citynigthline für Liegeplätze). Wenn ja, müssen wir an die Airline (Condor) herantreten oder an den Reiseveranstalter (Bucher Lat Minute) ?
26. September 2011 um 20:22
Guten Tag,
bei einem Ryanairflug zwischen BRE und STN (weniger als 1.500 km) kam es zu einer Abflugsverzögerung von mehr als 7 Std. Mit einem Schreiben möchten wir nun den Pauschalbetrag von 250,00 EUR sowie hinzugekommene Verpflegungskosten bei der Airline geltend machen. Eine Frage die für mich nicht eindeutig aus dem Gesetzestext der EG-Verordnung hervorgeht ist, ob die Pauschalvergütung pro Buchung (Buchung für 2 Fluggäste) oder pro Fluggast gilt. Da wir zu zweit geflogen sind, jedoch gemeinsam gebucht haben sind wir daher unschlüssig, ob 2×250 EUR = 500 oder nur der einfache Satz gefordert werden können.
Weitergehend würde mich im Übrigen interessieren, ob bei Antritt des 7stündig verspäteten Flugs neben der Pauschalentschädigung zusätzlich auch der gezahlte Ticketpreis zurückgefordert werden kann oder ob dieser Betrag (da die Dienstleistung, wenn auch verspätet, angenommen wurde) der Airline trotzdem zusteht und damit nicht zurückgefordert werden kann.
Vielen Dank bereits vorab für Ihre Hilfe.
27. September 2011 um 06:44
Wir haben bewusst diese Kombination gebucht:
Ab BKK am 11.11 mit EK 375 um 09:35 – 13:15
Ab DXB am 11.11 mit EK 057 um 15:55 – 19:05
Das hat auch den Grund, weil wir am 10.11 noch Termine in BKK haben und abénds noch rausgehen wollen.
Zweiter Grund ist die kurze Übergangszeit in DXB.
Nun hat uns die Emirates auf EK 055 am 12:11 um 08:40 gesetzt.
So weit für uns kein Problem, wenn uns die Emirates ein Hotel besorgt.
Ist sie dazu verpflichtet ??
Eine andere Kombination kommt für uns nicht in Frage. Auch kommt ein anderer Zielflughafen wie z.B Frankfurt nicht in Frage.
Kann ich das verlangen ?
Ich habe ja über den Veranstalter Transorient die gesamte Reise gebucht. Kann ich nun selber mit der Emirates in Verhandlung treten oder muss Transorient das machen ?
27. September 2011 um 08:34
Hallo Uwe,
das ist sehr unangenehm. Ich hoffe, dass sie trotz des Koffer-Stresses ein paar erholsame Tage hatten. Wir können Ihnen ein paar Hinweise geben. Bei Gepäckverlust findet das Montrealer Übereinkommen von 2004 Anwendung, nicht die Fluggastrechte-Verordnung (findet Anwendung bei Annullierung oder Verspätung des Flugs oder Nichtbeförderung). Glücklicherweise habe Sie Ihren Koffer wieder und keinen kompletten Gepäckverlust erlitten. Sie haben sofort den Schaden am Flughafen gemeldet, evtl. haben Sie auch ein Protokoll anfertigen lassen. Anschließend sollten Sie nochmals schriftlich an die Airline wenden und den Betrag für die Ersatzkleidung einfordern. Einige Airlines haben dafür einen pauschalen Betrag z.B. in Höhe von 100 Euro. Einen Ersatz für die verloren gegangene Zeit gibt es leider nicht.
Viel Erfolg.
Ihr Fluege-Lotse
27. September 2011 um 09:32
Hallo,
wir können Ihnen ein paar Hinweise geben: Wenn Sie auf Widerspruch stoßen, sollten Sie anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung, da sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Die Verspätung muss durch Airline zustande gekommen sein (die Airline muss den Nachweis bringen). Da die Strecke länger als 3.500 km ist, haben Sie Anspruch auf 600 Euro. Ihren Anspruch können Sie an die Deutschland-Direktion stellen:
Qantas Airways Limited, Postfach 71 01 63, 60491 Frankfurt am Main.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
27. September 2011 um 10:06
Hallo,
wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Bisher gibt es bei einer Verspätung bis 4 Stunden bei Pauschalreisen unterschiedliche Bewertungen. Nach aktueller Lage sollten Sie Ihre Entschädigung beim Reiseveranstalter als Reisemangel einfordern. Als Ausgleich können Sie vom Reiseveranstalter für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises fordern. Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für Ihre Zugfahrt – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Richten Sie außerdem direkt an die Airline den Anspruch, wird der Betrag, den die Airline gewährt, dem des Reiseveranstalters gegengerechnet.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
27. September 2011 um 10:16
Hallo,
die Entschädigung gilt pro Fluggast.
Den Ticketpreis bekommen Sie nicht zurück, denn die Leistung wurde letztlich von der Gesellschaft erbracht, und Sie sind (wenn auch verspätet) nach London geflogen.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
27. September 2011 um 10:36
Hallo,
Sie haben eine Reise über einen Reiseveranstalter gebucht, der für den offensichtlich vorliegenden Reisemangel zuständig ist. Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen. Sie sollten sich deshalb mit Ihren Forderungen an den Veranstalter Transorient wenden.
Viel Erfolg wünscht
Ihr Fluege-Lotse
29. September 2011 um 08:04
Wir hatten im August/September eine Reise mit 1-2-Fly auf die Kanaren gebucht. Unser Flieger hatte schon fast 2 Stunden Verspätung beim Anflug aus Deutschland mitgebracht und dabei eine Gruppe Möwen mitbekommen.
Ohne technischen Check wollte der Kapitän zu Recht nicht starten. Der erste Techniker kam von der Insel und kannte sich nicht mit Boing, sondern nur mit Airbus aus. nach weiteren 2 Stunden kam ein Techniker von einer Nachbarinsel, der hatte leider nicht das richtige Werkzeug mit!!!! Dann kam ein Techniker aus Deutschland (am nächsten Morgen) und wir wurden zwischenzeitlich in Hotels verfrachtet. Grande Chaos – kann ich nur sagen!
Nach Rücksprache mit einem Anwalt kann man sowohl den Reiseveranstalter ebenso zur Entschädigung auffordern, wie die Fluggesellschaft. Ich habe alle Missstände vor Ort (Flughafen) dokumentiert und mir von der örtlichen Reiseleitungbestätigen lassen. Dazu noch die Bescheinigung von der Flugverspätung in Deutschland mitgenommen.
Der Reiseveranstalter war nach dem zweiten Brief sehr kulant und hat angemessen entschädigt. Mann sollte nur hartnäckig sein und sich nicht von den Standardschreiben vertrösten lassen. Ich hatte nach 14 Tagen einen Scheck über 180,- Euro bekommen. Daher noch einmal einen herzlichen Dank für die dann doch verständnisvolle Abwicklung von 1-2-Fly!
Jetzt steht noch die Schadenersatzforderung der Fluggeselschaft aus. Bei vier Personen stehen 1600 Euro plus Nebenkosten (Getränke, Telefon, Internet) zur Disposition.
Da habe ich bisher nur das allgemeine Schreiben – wir melden uns ganz bestimmt vorliegen. Die Frist läuft morgen aus und ich werde dann den Rechtsweg beschreiten.
Durch die lückenlose Dokumentation (und das sollte jeder machen – man hat ja eh nix zu tun am Flughafen) wird es für die Airline schwer sich aus der Nummer rauszureden. Vogelschlag gehört übrigens, nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin, nicht zu dem Bereich “besondere Umstände”.
Ach ja, wir hatten 22 Stunden Verspätung und einen chaotischen Start in den Alltag.
29. September 2011 um 14:58
Hallo,
eine Freundin und ich haben dieses jahr eine Pauschalreise in die türkei gebucht.
Folgendes ist dann mit unserem Flug passiert:
als erstes wurde der Flug um etwa 5 Stunden (von 9:00 auf 14:00 Uhr) verschoben. Dafür haben wir ein Schreiben von unserer Reisegesellschaft bekommen mit der Zeitänderung.
Etwa zwei bis drei Tage vor der Abreise wurde dann unsere airline von einer Deutsch-Türkischen auf eine Türkische umgebucht, und zudem wurde unsere Abreisezeitpunkt um zwei stunden vorverlegt, jedoch mussten wir dann einmal im Flughafen Schönefeld zwischenlanden. Gestartet sind wir ab Stuttgart
Jetzt bin ich verwirrt. Weil unser flug ist ja nicht verspätet, er wurde geänert und auf eine minderwertigere airline umgebucht. Haben wir überhaupt anspruch auf Entschädigung und wenn ja, an wen schreibe ich diese und wie sieht soetwas aus ? danke im vorraus
01. Oktober 2011 um 14:05
Hallo,
wir, 3 Personen hatten einen Flug mit air berlin am 1.10.2011 von Karlsruhe/Baden nach Hamburg gebucht. Abflug 6.40 Uhr, also 4 Uhr aufstehen, dann Fahrt um 90 Minuten vor Abflug am Check in zu sein. Dort erfuhren wir, dass wegen “Problemen?” sich dier Abflug auf 12.00 Uhr verschiebt. Gestartet wurde dann 12.32 Uhr. Das vorgesehene Hamburg Programm kann nun nicht durchgeführt werden, es fehlt praktisch 1 Tag von 3 vorgesehenen. Die Reise hat deshalb erheblich an Wert verloren. Was kann als Entschädigung geltend gemacht werden, ist es sinnvoll, dass jeder der 3 Teilnehmer für sich anfordert, oder der buchende für alle 3 Teilnehmer?
Für eine Antwort bin ich dankbar.
Herzliche Grüße
Jochen Fussner
02. Oktober 2011 um 04:51
Hallo Fluege-Lotse,
ich bin im Juli diesen Jahres von Australien ueber Abu Dhabi nach Frankfurt/Main geflogen. Mein Flug hatte in Abu Dhabi ca 4 Stunden Verspaetung so dass ich in Frankfurt 23 Uhr angekommen bin, meinen ICE verpasst habe und 1 Nacht im Hotel in Frankfurt uebernachten musste. Habe ich Anspruch auf Entschaedigung ?
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe,
Liane
04. Oktober 2011 um 07:44
Hallo,
wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Bei Widerständen oder Problemen sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Zur Änderung der Airline: Wurde in Ihrem Reisevertrag die Airline zugesichert, können Sie 5-15% des Reisepreises mindern.
Zur Änderung der Reisezeit: Bei einer zweistündigen Änderung der Reisezeit gibt es kein Geld zurück.
Das Schreiben geht an Ihren Reiseveranstalter, mit Ihren persönlichen Angaben, den Angaben zu Ihrer Reise, den vereinbarten Leistungen nach Reisevertrag und der Auflistung Ihrer Mängel.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
04. Oktober 2011 um 10:47
Hallo,
sie hatten eine erhebliche Flugverspätung Bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer, können Sie 250 Euro Entschädigung p.P. einfordern. Sie können die Forderung auch für alle Teilnehmer mit allen Nachweisen in einem Schreiben an die Airline stellen.
Viel Erfolg!
Beste Grüße
Ihr Fluege-Lotse
04. Oktober 2011 um 12:13
Hallo,
bei einer Verspätung auf dieser langen Strecke stehen Ihnen Ausgleichszahlungen zu. Für zusätzlich entstandene Kosten z.B. wegen Übernachtung muss auch die Airline aufkommen. Da bereits etwas Zeit vergangen ist, sollten Sie sich schnell damit an die Airline wenden.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
07. Oktober 2011 um 11:44
Hallo,
haben bei GTI eine Reise in die ürkei vom 10.10-24.10.2011 gebucht!!
Da wir zwei kleine Kinder(5 und 7 Jahre )haben waren wir ganz glücklich über die Flugzeiten:10.00Uhr abflug Ankunft:14.35 Uhr!!
Nach mehreren Wochen bekammen wir dan eine Mail mit einer Flugzeitenänderung:
Abflug :09.10 um 9.55 Uhr Ankunft:14.30 Uhr
Jetzt letzte Woche erhielten wir dann per Mail unser E-Ticket mit folgenen Flugzeiten:
Abflug:09.10 um 21.40 Uhr Ankunft:02.15 Uhr
Wir sind dann ca. um 05.00 Uhr morgens im Hotel!!!!
Kann ich nach dem Urlaub Schadensersatz geltend machen??
Was meint Ihr?? Eine Freundin(die im Reisebüro arbeitet)meint man mußbnur 6 Std.vor oder nachher (vom eigentlichen Abflugtag) akzeptieren!!
Liebe Grüße
07. Oktober 2011 um 18:52
Hallo,
wir hatten einen 13-tägigen Seychellenurlaub (4,5 Sterne Hotels auf La Digue und Praslin) über einen Reiseveranstalter gebucht.
Nach der ersten Urlaubswoche erfuhren wir zufällig, dass unser Rückflug am 05.10.11 23:55 Uhr von emirates gestrichen wurden ist und wir auf den Flug am 06.10.11 08:15 Uhr umgebucht wurden. Wir mußten die Fähre von Praslin nach Mahe am 05.10.11 nehmen, da nachts keine Fährverbindung besteht. emirates sagte für diese Nacht ein Zimmer im Hotel Berjaya Beau Vallon (4 Sterne) zu. Bei unserer Ankunft in Dunkelheit und strömendem Regen teilte man uns mit, dass Hotel hätte kein Zimmer mehr frei und emirates hätte nun für uns ein Zimmer in einem benachbarten Gästehaus gebucht. Im starken Regen durften wir dorthin laufen (mit allem Gepäck). Dieses Gästehaus wird als 2 Sternehotel geführt, unser Zimmer und der Service hätten allenfalls negative Sterne verdient (Schimmel im Bad; muffiger Gestank im düsternen Zimmer, dem man mit einer automatischen Beduftung versuchte zu überdecken; muffige Kissen und Decken und …). An Schlaf war wegen des Gestankes und eines gelegentlich laut arbeitenden Kühlschrankes kaum zu denken.
Der Flug am 06.10.11 war dann planmäßig. Unser Problem war jetzt, dass wir erst 19:30 Uhr gelandet sind und es keinen Zug in unseren ca. 300 km entfernten Heimatort mehr gab. Da wir das schon bei der Buchung der Reise wußten und dem Reiseveranstalter mitteilten, hatten wir extra den Nachtflug gewählt, bei dem wir 13:15 Uhr in Frankfurt gelandet wären. So mußten wir in Frankfurt übernachten und konnten erst am 07.10.11 nach Hause fahren. Dies sollte aber eigentlich schon ein Arbeitstag sein.
An wen hätten wir eventuell welche Ansprüche? emirates behauptet, den Reisveranstalter mindestens 14 Tage vor Abflug informiert zu haben. Dieser bestreitet das.
Mit freundlichen Grüßen Fam. Knake
08. Oktober 2011 um 14:50
Hallo Fluege-Lotse,
ich bin am 04.Oktober 2011 von Bursa-Yenisehir (Türkei) nach Düsseldorf zurückgeflogen. Am Düsseldorfer Flughafen habe ich festgestellt, das mein Gepäck nicht ankam. Grund für diese Misere war die Überladung der Maschine der Fluggesellschaft GERMANIA, welche vorher in Zonguldak (Türkei) Passagiere und Übergepäck gegen Bezahlung auflud. Es sind ca. 20 Passagiere aus Bursa betroffen. Die Fluggesellschaft fliegt nur einmal die Woche (Dienstag) den Flughafen an; das heißt für mich, dass ich eine ganze Woche auf mein Gepäck warten muss. Diese Information gab mir das Bodenpersonal am türkischen Flughafen, es ist wohl üblich, dass die GERMANIA gerne Übergepäck gegen guter Bezahlung mitnimmt aber dafür anderes liegen lässt.
Außerdem sollte die Maschine erst am Abend um 20.00 Uhr fliegen, die Flugzeit wurde auf 13.05 Uhr vorverlegt.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Der Veranstalter ist Öger-Tours
Vielen Dank im Voraus
LG
Vildana
09. Oktober 2011 um 10:26
Guten Tag,
wir sind am 08.10.2011 von Gran Canaria mit German Sky Airline Flug 606 zurück nach Düsseldorf geflogen. Zwei Tage vorher haben wir uns den Rückflug bestätigen lassen, alles kein Problem Flug geht planmässig! Am Flughafen sehr früh angekommen wurde uns direkt beim Einchecken gesagt das der Flug deutlich päter geht aber von der Gesellschaft noch keiner da ist. Der reguläre Flug sollte um 11:00 Uhr (ortszeit Gran Canaria) starten. Die Abflugszeit wurde mehrmals verschoben um 12:40 Uhr haben wir dann pro Person Gutscheine bekommen (12€) da sind wir aber schon Essen gewesen. Man konnte uns immer noch nicht sagen wann es weiter geht, ganz im Gegenteil uns wurden unterschiedliche Mitteilungen gemacht, auch die Anzeigetafeln wechselten die Zeit. 14:00 Uhr stand dann drauf uns wurde aber mitgeteilt das der Flug erst gegen 14:30 Uhr geht. Information fast gleich NUll! Boarding ist dann um 14:45 Uhr gewesen und um ca. 15:20 Uhr ist der Flieger dann abgehoben? Im Flugzeug erhielten wir die Aussage als erstes von einem Flugbegleiter, dass die Crew ausgetauscht werden musste, später teilte der Capitän mit, dass es ein Problem mit der Landeklappe gab und die Maschine letzte Nacht repariert werden musste und sich schon der Hinflug massiv verzögert hat (um 4 Std. ca.). In unseren Augen ist alles absehbar gewesen. Gibt es hier eine Chnace auf Entschädigung? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Holger Kutsche
09. Oktober 2011 um 14:50
Hallo Fluege-Lotse, schön das es diese Seite gibt
geplant war gestern (08.10.11) Flug LH 1907 08:55 von VCE nach MUC 10:00
Weiterflug dann 11:05 mit LH 1986 nach CGN, Ankunft 12:10
Freitag, 07.10.11 um 23:21 die SMS von der LH, Flug verspätet sich voraussichtlich auf 10:30, bitte halten Sie die ursprünglichen Annahmezeit ein
also um 7:40 am Flughafen gewesen, geflogen/gefahren wurde dann:
LH 327 14:15 nach FRA, Ankunft 15:40
LH 378 (AirRail) nach Köln Hbf 18:09, Ankunft 19:05
in Venedig wurde uns ein Mealvoucher (Sandwich und Softdrink) angeboten, auf Nachfrage welche Rechte wir noch hätten, wurde uns gesagt, wir wären doch umgebucht worden und hätten etwas zu essen…
Auch wenn ich glaube, das der Preis nicht das “ausschlaggebende” ist, es war kein 99 EUR Angebot der LH (Buchungsklasse Economy L/E)
schon im voraus vielen lieben Dank!
D +T Ross
11. Oktober 2011 um 08:34
Hallo,
bitte informieren Sie sich zuerst, ob evtl ein Fehler bei der Ausstellung der E-Tickets unterlaufen ist. Zu Ihren Ansprüchen können wir Ihnen nur einige Hinweise geben. Bitte nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, sollten Sie auf Widerspruch stoßen. Ein Mangel nach dem Gesetz liegt bei einer Pauschalreise dann vor, wenn die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden. Ein solcher Mangel liegt bei Ihnen eindeutig vor, denn Ihr Flug hat mehr als als 10 Stunden Verspätung und anstatt eines Tagfluges sollen Sie einen Nachtflug antreten. In In diesem Fall können Sie 50 % des Tagespreises von GTI verlangen.
Viel Erfolg und gute Reise wünscht Ihr
Fluege-Lotse
11. Oktober 2011 um 09:22
Hallo Familie Knake,
wir können Ihnen nur ein paar Hinweis geben. Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner. Sollte sich Ihr Reiseveranstalter weiterhin sträuben, hilft nur noch anwaltlicher Rat. In Ihrem Fall liegt ein Reisemangel vor. Die Mängelanzeige muss direkt beim Reiseveranstalter erfolgen. Wird bei einer Pauschalreise der Rückflug ein bis drei Tage später angetreten, können Sie 100% des Tagespreises zurück verlangen. Die konkrete Reisepreisminderung sollte unbedingt in Ihrer Mängelanzeige enthalten sein. Manchmal genügt auch schon eine Drohung mit weiteren rechtlichen Schritten.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
11. Oktober 2011 um 09:44
Hallo,
da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist ÖGER-Tours (Reiseveranstalter) Ihr Ansprechpartner. Sie müssen an ÖGER-Tours Ihre Mängelanzeige richten. In dieser sollte Ihre Vertragsnummer, Beweise (z.B. Flughafenaussage) und die konkrete Reisepreisminderung stehen. Ihr Anspruch bei Gepäckverspätung sind bei „nicht zur Verfügung stehendem Gepäck“ 50% Minderung pro Urlaubstag. Betrifft die Gepäckverspätung Ihren gesamten Urlaub, können Sie 50% des Reisepreises zurück verlangen.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
11. Oktober 2011 um 09:56
Guten Tag,
ihr Flug hatte aufgrund eines technischen Defekts 4 Stunden und 20 Minuten Verspätung. Nach der EU-Fluggastrechte Verordnung ((EG) 261/2004) können Sie 250 Euro zurück verlangen. Das Geld steht auch den Personen, die mit Ihnen gereist sind, zu.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
11. Oktober 2011 um 10:08
Hallo Familie Ross.
ab einer Verspätung von 3 Stunden können Sie nach der EU-Flugastrechteverordnung Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 € für eine Flugstrecke kürzer/gleich 1.500 km verlangen. Ihre Forderung müssen Sie an Lufthansa richten. Sehr vorteilhaft für Sie ist, dass Lufthansa in der Beweispflicht steht.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
14. Oktober 2011 um 20:20
Hallo,
wir hatten eine Pauschalreise bei alltours für 13 Tage nach Rhodos gebucht.
Planmäßig sollte der Flieger (Airline Air Berlin) gestern von Rhodos um 19.15 Uhr Ortszeit starten nach Nürnberg.
Wir kamen um 17.30 Uhr am Flughafen an und bekamen nur die Info dass der Flieger Verspätung hat. Nach ca. ein bis zwei Stunden kam der Hinweis dass der Flieger voraussichtlich um 0.15 Uhr starten wird. Wieder etwas später wurde die Zeit nochmals nach hinten auf 1.45 Uhr geändert.
Um 1.45 Uhr kamen zwei Angestellte des Airports um uns mitzuteilen dass der Flug für diese Nacht gecancelt ist und er am nächsten Tag starten soll. Wir bekamen weder fachkundige Betreuung, noch wurde uns gesagt wie es jetzt weiter gehen soll. Uns wurde lediglich gesagt dass Pilot und Co. heute nicht mehr fliegen wollten.
Wir wurden wie “Kühe” in den Bus getrieben und in ein Hotel für die Nacht gefahren.
Erst am nächsten Tag wurden wir informiert von Seiten eines Reiseveranstalter dass angeblich die Radarkontrolle in Athen ausgefallen ist und deswegen die ganzen Probleme auftraten. Erst durch diesen Reiseveranstalter erfuhren wir eine fachkundige Betreuung (heute Mittag, 11.30 Uhr).
Der Start des Fliegers war geplant für 15 Uhr. Wir wurden auch zeitnah ins Flugzeug gebracht aber dort erfuhren wir auf einmal vom Pilot dass der Grund für die Verspätung angeblich allgemeine Probleme in Griechenland (indirekte Streiks) seien und dann erwähnte er in einem Nebensatz dass wir jetzt noch eine Stunde im Flieger auf unseren Start warten müssten.
So starteten wir letztendlich heute Nachmittag, 16 Uhr und hatten somit 21 Stunden Verspätung.
An wen muss ich mich wenden? An alltours oder Air Berlin?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Viele Grüße
M. Wolf
17. Oktober 2011 um 12:50
Hallo
Ich und meine Freundin sind mit einem befreundetem Paar letzte Woche mit Air Berlin in den Urlaub nach Ibiza geflogen.Wir kommen aus Bremen und sind ab Flughafen Münster/Osnabrück geflogen.Wir sollten Planmäßig um 11.20 Fliegen und sind dann erst um 15.20 geflogen.Wir waren zwei Std vorher da, also um 9.20 Uhr.Wir saßen also gute 6 Std auf dem Flughafen herum.
Es war eine Crue ausgefallen wurde uns gesagt.Wir haben quasi einen halben Urlaubstag veloren.Wir erhielten dann beim einsteigen ins Flugzeug eine Bestätigung der Verspätung.Kann ich und wenn dann wo Ansprüche stellen???
Vielen dank schon mal im voraus …
18. Oktober 2011 um 09:09
Hallo,
das ist sehr ärgerlich und wir hoffen, dass Sie Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen können. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (alltours) den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstags. Bei höherer Gewalt und Streik gibt es allerdings keine Entschädigungen.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße Ihr Fluege-Lotse
18. Oktober 2011 um 10:03
Hallo!
Wir (2personen) hatten sowohl auf dem Hinflug mit Condor von Nürnberg nach Antalya 6 Stunden verspätung (haben einen Gutschein über 15€ zum Verzehr auf dem flughafen von Condor bekommen)
Allerdings wurde uns bei der gepäckabgabe beim Rückflug aus Antalya erklärt, dass ein Flugbegleiter krank geworden sei und die letzten 27 Personen bei der gepäckabgabe nicht mehr mitfliegen können…
Unser heimflug wäre um 15.15 Uhr gegangen, verschob sich dann aber auf 19.50 Uhr und zwar nicht nach Nürnberg wie geplant, sondern nach Düsseldorf!!!
Und von dort aus wurden wir dann mit dem Bus nach Nürnberg gefahren… Was auch nochmal 4,5 Stunden dauerte.
Condor bietet uns jetzt eine Entschädigung von 200€ pro Person an…
Was ich hier so gelesen habe, würde uns wohl mehr zustehen?!
Kann ich also eine höhere forderung geltend machen?
18. Oktober 2011 um 11:22
Hallo
wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden grundsätzlich im Charterflugverkehr Verspätungen als üblich angesehen. Startet der Jet mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen. Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, müssen Sie sich an die Airline wenden. Dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Höhe von 250 Euro.
Viele Erfolg und beste Grüße
Ihr Fluege-Lotse
18. Oktober 2011 um 12:24
Kommi 5: no name
Hallo,
wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. Für Ihren Hinflug: Bei einer Verspätung ab 3 Stunden können Sie Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 Euro pro Person geltend machen. Für Ihren Rückflug: Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 4 Stunden gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, mindern sich die Ausgleichsleistungen um 50%. Ihre Verspätung beim Rückflug war allerdings erheblich höher und Sie können erneut 250 Euro fordern. Ebenso hat die Airline die Kosten des Transfers zum Ausweichflughafen zu tragen (falls nicht geschehen).
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
18. Oktober 2011 um 13:53
Hallo!
Meine Eltern haben im Juli über Austrian Airline ein Flug von Frankfurt über Wien nach Podgorica gebucht. Aufgrund von techn. Problemen konnte das Flugzeug nicht planmäßig abfliegen und so kam es dazu, dass meine Eltern ihren Anschlussflug in Wien nach Podgorica verpasst haben. Am Flughafen wurde ihnen dann von der Airline eine Hotelübernachtung sowie Verpflegung angeboten, da nächster Flug nach Podgorica erst am nächsten Tag war. Es handelte sich noch nicht einmal um einen Direktflug sondern mit Umsteigen in Belgrad. Meine Eltern kamen dann erst Sonntag Abend an Ihrem Ziel an. Durch diese Verspätungen haben sie so 1,5 Tage von Ihrem 2Wöchigen Jahresurlaub verplempert. Nach der Rückkehr haben wir edliche Emails an den Customer Service geschickt und heute kam eine Antwort, dass die nicht dazu verpflichtet sind Entschädigungen zu zahlen,mit Bezug auf die EU Verordnung 261/04. Betrifft aber nicht Umbuchungskosten oder zusätzliche Kosten die meinen Eltern entstanden sind-diese würden sie übernehmen. Aus Kulanz haben die uns jetzt angeboten jeweils ein Fluggutschein von 100 Euro. Meine Frage wäre, haben meine Eltern nicht gesetzlich Anspruch auf Geld für die Verspätung und Umstände die ihnen entstanden sind.
Ich danke im Voraus für eine Antwort.
18. Oktober 2011 um 21:20
Hallo,
wir wollten am 6.Oktober 2011 mit air berlin von Düsseldorf nach Palma de Mallorca fliegen. Abflugzeit 5.50 Uhr, Ankunft 8.10 Uhr. Am Check-in dann die Nachricht, nicht auf der Liste zu stehen. Wurden dann auf niki-airline nach Wien umgebucht, Abflug 8.40 Uhr, in Wien auf die nächste Maschine gewartet.
Von Wien Abflug nach Palma 11.45 Uhr, Ankunft Palma 14.10 Uhr. Transfer zum Hotel. Ankunft 16.40 Uhr.
Air berlin bot 100 € pro Person an, wurde bis jetzt nicht überwiesen. Ist der Betrag okay? Der erste Urlaubstag war gelaufen! Können evtl. weitere Ansprüche geltend gemacht werden? MfG U&M
19. Oktober 2011 um 10:36
Hallo,
ein paar Hinweise von mir, wie Sie vorgehen könnten. Bei weiteren Problemen sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen.
Ein verpasster Anschlussflug und ein daraus entstandener Schaden fällt in der Regel nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, denn dafür ist das rechtzeitige Eintreffen am Check In nötig. Allerdings hat der BGH in einem Urteil vom Urteil vom 14.10.2010 – Xa ZR 15/10 entschieden, dass es Entschädigung für den Anschlussflug gibt (in dem Fall handelte es sich um einen annullierten Flug). Nach dem Urteil des BGH sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Bitte überprüfen Sie inwieweit „direkter Anschlussflug“ in Ihrem Fall zutrifft. Wenn ja sollten Sie einen Widerspruch einlegen und höhere Ansprüche stellen.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
19. Oktober 2011 um 10:49
Hallo U&M,
die Hinweise, ersetzen keinen Anwalt. Bei einer Verspätung ab 3 Stunden können Sie Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 Euro pro Person geltend machen. Nach einem aktuellen Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 13. Oktober 2011-bei Flugannullierung, Aktenzeichen: C-83/10) können auch „immaterielle Schäden“ geltend gemacht werden. Bitte überprüfen Sie, inwieweit das für Sie zutrifft.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
20. Oktober 2011 um 23:25
Hallo,
meine Frau und ich haben im Mai 2011 über den Südamerika-Pass einen Flug von Buenos-Aires nach Bariloche am 13.11.2011 mit LAN gebucht. Im Moment werden durch starke Westwinde die Vulkanasche, vom chilenischen Vulkanausbruch im Juni diesen Jahres, wieder aufgewirbeln, und dadurch wird der Flugverkehr im Süden von Argentinien beeinträchtigen. Jetzt hat sich ganz kurzfristig der Flughafen von Bariloche entschlossen eine längst fällige Landebahnreperatur vorzunehmen( Begründung 30% Rückgang des normalen Reiseaufkommens). Der Flughafen bleibt bis Anfang Dezember geschlossen.
Jetzt bucht uns LAN um, auf einen Flug nach Neuquen und macht anschließend einen 6,5 Std. Bustransfer nach Bariloche. Aus einer normalen Flugzeit von 2:20, werden nun 10:40 Reisezeit! Dieser Bustransfer wird nur einmal am Tag, nämlich am Abend um 18:30 durchgeführt. Die Ankunft in Bariloche ist dann am frühen Morgen um 03:25.
Müssen wir das hinnehmen, oder haben wir einen Anspruch auf ein Hotel, und können wir evtl. Entschädigungsansprüche an die Fluggesellschaft stellen? LAN verhält sich sehr stur und unkooperativ, und ermöglicht auch keine andere Busverbindung. Umbuchungen sind nur möglich gegen zusätzlichen Zahlungen, da angeblich die Billigkontingente bei kurzfristiger Buchung ausgeschöpft sind. Man erlässt uns großzügigerweise lediglich die normalerweise anfallende Umbuchungsgebühr.
Können Sie uns da weiterhelfen?
Vielen Dank
Rudi und Friederike
21. Oktober 2011 um 11:23
Hallo Rudi Und Friederike,
Entschädigungszahlungen und Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechte Verordnung stehen Ihnen dann zu, wenn die Fluglinie nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug den Fluggast über die Änderung verständigt hat. Dies hat LAN rechtzeitig gemacht. Ein weiterer Punkt muss bei der Anwendung der Flugastrechte VO erfüllt sein: Bei einer nichteuropäischen Airline muss der Abflugort oder das Ziel in Europa liegen. Leider trifft auch dieser Punkt nicht für Ihren Fall zu. Aus diesem Grund kann die Flugastrechte VO nicht angewandt werden. Wenn Sie den Flug nicht mehr möchten, sollten Sie überprüfen, ob LAN evtl. gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
21. Oktober 2011 um 12:58
Hallo,
unser Hinflug mit Condor von Stuttgart nach Hurghada am 10.10.11 startete mit 11 stündiger Verspätung. Statt wie geplant um 12:30 Uhr hob das Flugzeug erst gegen 22:00 Uhr ab. Der Flug war Bestandteil einer bei ITS gebuchten Pauschalreise für 4 Personen. Die Verspätung wurde mit Schlechtwetterbedingungen in Antalya begründet, die dazu geführt hatten, dass das für unseren Flug notwendige Flugzeug nicht rechtzeitig verfügbar war.
Welche Entschädigungsansprüche können wir hier geltend machen und wo können wir diese einfordern?
Von Condor haben wir am Abflugtag Entschädigungen in Form von 20€ Verpflegungsgutscheinen pro Person erhalten, auf weitere Rechte wurde wir aber nicht hingewiesen.
Vielen Dank für ihre Antwort
23. Oktober 2011 um 21:19
Ich habe folgendes erlebt…
Wir wollten in der letzten Woche von D´dorf nach Kreta fliegen..
Der Flug war um mehr als 6 Stunden verspätet.
Die Aussagen, warum waren nach Rückfrage am AB schalter immer wieder andere: Radarausfall, Triebwerkschäden… Das wort Streik hat niemand in den Mund genommen…
Wir waren somit nicht um 20:00h Ortszeit auf Kreta, sondern erst um 03:30h am nächsten Tag…
Auch der Rückflug hat sich stark verzögert.
Eigentlich sollten wir am Do. um 22:15h wieder zurücksein… Streikbedingt sind wir leider erst einen ganzen Tag später in Deutschland angekommen…
Eigentlich hätte ich an dem Tag einige Termine gehabt, die ich leider nicht wahrnehmen konnte…
Für die Verspätung des Hinfluges habe ich eine schriftliche Bescheinigung von AB…
Kann man hier Regressansprüche geltend machen ?
Danke für eine Rückmeldung…
25. Oktober 2011 um 21:37
Ergänzung zu Eintrag vom 26. September, 20:22 Uhr
Kurzzusammenfassung:
Ryanairflug zwischen BRE und STN ( 7 Std. wg. safety/techn. problem. Die Verzögerung wurde erst zur regulären Boardingtime bekanntgegeben.
Maßnahme meinerseits: Einschreiben mit Forderung Pauschalbetrag 250,00 EUR + Verpflegung gemäß FluggastrechteVO (Verordnung (EG) Nr. 261/2004)
Als Antwortschreiben erhielt ich dann unten folgendes Schreiben, einige Tage später erhielt ich allerdings lediglich einen Scheck in Höhe der ausgelegten Verpflegungskosten. Was kann ich tun, um trotz allem noch die Pauschalzahlung zu erhalten? Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht.
====================
Antwortschreiben per E-Mail vor Zustellung Scheck i.H. der Verpflegungskosten:
Unfortunately, this flight was delayed because of an unexpected safety/technical problem with the aircraft due to operate your flight. It was necessary to delay the departure of the flight until the fault was rectified and the aircraft was cleared for operation by our Engineering Department.
Ryanair is committed to providing punctual services for all passengers and continues to be the No. 1 on time airline in Europe with the fewest flight delays, as detailed in audited statistics issued by the UK Civil Aviation Authority. Notwithstanding the above, there are situations, which are outside of the control of an airline such as unexpected flight safety problems that affect the on time performance of our flight operation.
EU261/2004 requires airlines to provide the Article 14.1 notice at the point of check-in and to distribute the Article 14.2 notice during a flight disruption. However, in order to ensure that the we are compliant with EU261 at all times Ryanair has for some time provided the Article 14.2 notice (in the relevant language) when passengers check in online. This gives them ample opportunity prior to their trip to review and to have access to the written notification of their rights at all times.
Below are the details of how passengers are advised of their rights under Article 14 of Regulation 261/2004
- The wording of EU261/2004-Article 14.1 is printed on each passenger’s online boarding passes in the relevant language.
- At the point of check-in online all passengers are provided with a direct link to EU261/2004 Article 14.2 in PDF format
- Passengers confirm receipt of EU261/2004 Article 14.2 notice prior to checking- in on line.
- Article 14.2 notice is available on our website at all times
- A link to the Article 14.2 notice is included in our website flight disruption notices on http://www.ryanair.com
- A link to the Article 14.2 notice is included in the flight cancellation email sent to affected customers
- In addition the Article 14.1 is displayed at Ryanair Bag Drop Desks
- In addition the Article 14.2 is distributed by airport staff in the event of a flight cancellation or delay over 3 hours.
We can assure you that Ryanair took all reasonable measures to prevent this flight delay, which was caused by an unexpected aircraft safety/technical problem (extraordinary circumstances). Please note that when flights are delayed for reasons outside of the control of an airline, monetary compensation is not applicable under EU Reg. 261/2004.
We have received your claim and wish to confirm that this has been assessed and passed to our Finance Department for payment and a cheque will be posted to you in due course in full final settlement of your claim.
26. Oktober 2011 um 11:29
Guten Tag,
wir hatten folgendes Problem:
Nach einem Kurztrip Mallorca (über alltours) sollten wir mit der Condor um 9:20 Uhr zurück nach Düsseldorf fliegen. Kaum hatten wir die Koffer eingecheckt und die Boardkarten erhlaten, wurde uns gesagt, wir sollten uns um 8:45 Uhr an der Condor-Info melden, unser Flug wird 12 Stunden verspätung haben und wir würden in ein Hotel gebracht. Ja wurden wir dann auch, aber es gab kein Zimmer, konnten dann nur bis um 19:30 Uhr dort verweilen und bekamen Verpflegung. Fliegen sollten wir dann um 21:30 Uhr. Dieses klappte dann aber auch nicht, da der Flug aus Düsseldorf verspätet ankam. Tatsächlich sind wir von 22:20 bis 23:59 Uhr nach Düsseldorf geflogen. Also 13 Stunden verspätet. Nun meine Frage, was steht uns noch zu? Und gibt es eine Mustervorlage und an wen müssen wir uns dann wenden?
Vielen Dank im Voraus
Nadine
27. Oktober 2011 um 07:54
Hallo,
offenbar sind bei Ihrem Hinflug technische Defekte für die Verspätung verantwortlich. Nach Fluggastrechte Verordnung können Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen fordern. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km sind das 250 Euro. Auch für entstandene Schäden muss die Airline aufkommen.
Streikbedingte Verspätungen zählen zur „höheren Gewalt“ und dafür gibt’s nichts zurück. Bitte stellen Sie ohne große Verzögerung Ihre Forderung plus den Unterlagen über das Vorliegen der Verspätung an Air Berlin.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
27. Oktober 2011 um 08:25
Hallo,
das ist sehr ärgerlich und wir hoffen, dass Sie Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen konnten. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend ITS den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Bei einer Verspätung ab 5 Stunden können Sie 10% des Tagespreises zurück verlangen. Inwieweit das schlechte Wetter die Ursache war, muss die Airline nachweisen. Denn beispielsweise hat die Airline auch Ersatzflugzeuge.
Viele Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
27. Oktober 2011 um 10:18
Hallo wir sind am 17.10.22 von Tunis nach Düsseldorf geflogen mit Tunis Air, gestartet sind wir um 8 Uhr geplant 7.30 und sollten nach einer halben Stunde Flug zurück fliegen wegen einem “kleinem” technischen Problem nach 15 Min sind wir wieder umgekehrt das Problem wäre weg wir fliegen nach Düsseldorf, dann nach 15 Minuten Problem wieder da wir fliegen doch zurück. Personal war sehr hektisch, einige Passagiere brachen zusammen. Dann Landung mit Feuerwehr und Krankenwagen im Rücken. Danach mussten wir bis 14 Uhr warten bis eine andere Maschine da war. Bekommen wir eine Entschädigung und wenn ja wieviel? Brauchten dann auch ein Taxi weil Abholer nicht 6 Stunden warten konnten.
28. Oktober 2011 um 07:46
Hallo Nadine,
das ist sehr ärgerlich und Sie konnten hoffentlich Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (alltours) den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Dies können Sie auch formlos machen bzw. finden Sie unter dem Suchwort „Reisemangel“ und „Anzeige“ auch Mustervorlagen. Bei einer Verspätung um 10 1/2 Stunden haben Sie Anspruch auf 50% des Tagespreises.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
28. Oktober 2011 um 09:47
Guten Tag,
am 17.09. sollte unser Flug planmäßig um 11 Uhr von Antalya nach Frankfurt starten. Tatsächlich sind wir aber wegen eines techn. Defekts erst um 19.20 Uhr geflogen. D.h. 8 Stunden Verspätung. Nach einem Schreiben an die Fluggesellschaft haben wir nun einen Scheck in Höhe von 54 € (für 4 Personen)erhalten. Das heißt einen lächerlichen Betrag in Höhe von 13,50 € pro Kopf. Die Begründung war, dass nach deutscher Rechtsprechung Reisende im Rahmen einer Pauschalreise ab der 5. Stunde einen Mindestanspruch von 5 % des jeweiligen Tagesreisepreises pro angefangener Stunde haben.
Nun meine Frage, gilt das im November 2009 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffene Urteil zu Flugverspätungen auch bei Pauschalreisen? Demnach würden uns insgesamt 1600 € zustehen.
Vielen Dank im Voraus.
31. Oktober 2011 um 20:41
Hallo Flug-Lotse Team,
ich hatte am 14. Oktober eine Frage hier gepostet und leider bis jetzt noch keine Antwort bekommen…
Wahrscheinlich ist das übersehen worden, ich wäre Ihnen also sehr dankbar wenn Sie bitte noch ein kurzes Statement zu meinem Sachverhalt geben könnten.
01. November 2011 um 07:52
Hallo,
wenn Sie nur den Flug gebucht haben, können Sie Ausgleichszahlungen aufgrund der Flugverspätung einfordern. Da die Strecke länger als 1500 km ist, und Sie mehr als drei Stunden Verspätung hatten, können Sie 400 Euro pro Person verlangen. Außerdem können Sie das Geld für Mahlzeiten, Getränke und Telefon einfordern. Im Falle einer gebuchten Pauschalreise müssen Sie den Reisemangel dem Veranstalter melden und Sie können einen prozentualen Anteil des Reisepreises fordern.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
01. November 2011 um 07:53
Hallo,
bisher wendet die deutsche Rechtsprechung die Fluggastrechte Verordnung nicht in gleicher Weise bei Pauschalreisen an. Die Begründung ist, das eine Pauschalreise weit mehr umfasst als nur den Flug. Bei einer Verlegung um mehr als 10 Stunden können 50% des Tagespreises gefordert werden. In der Regel ist es so, dass der Reisende bei einer Verspätung über 4 Stunden als Ausgleich für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises verlangen kann. Auch eventuelle zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter übernehmen. Bitte überprüfen Sie erneut, ob das Gezahlte dem entspricht.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
01. November 2011 um 17:44
Schönen guten Tag!
Am 11.10. bin ich mit meiner Familie (2 Kinder, 2 Erwachsene) nach Fuerteventura geflogen für 11 Tage. Die Maschine startete mit 4 Stunden und 10min verspätung. Der Grund war eine Schließung des Flughafens in Antalya am 09.10. so das die Maschine nicht planmäßig in Deutschland stand hieß es. Eine Ersatzmaschine wurde versucht zu organisieren, klappte aber nicht. Da uns nun ein halber Urlaubstag flöten ging und auch die Warterei echt nervig war, würde ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs gibt nach der Fluggastverordnung die ich bei meinem Reiseveranstalter (war Pauschalreise) geltend machen kann? wenn ja:
kann ich diesen dann pro Person geltend machen und in welcher Höhe ca???? Vielen Dank für eine Info!!
Viele Grüße
Joachim
PS: echt ne Super Seite, riesen Kompliment!!!
02. November 2011 um 11:29
Hallo : am 31,10,2011 – sollten wir mit SUNEXPRESS um 11:55 von Adana nach Hamburg Fliegen , Der Flieger startet erst um 16:30 , in Hamburg warteten wir vergiblich um unser koffer nach 1,5 std. erfahren wir Das unser koffer in Andana sind . meine Frage ist bekomme wir entschädigung ???
02. November 2011 um 12:42
Hallo,
wir können Ihnen einige Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben.
Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung müssen Sie dem Reiseveranstalter als Reisemangel melden. Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält jeder einzelne Urlauber (in Ihrem Fall 2 Kinder, 2 Erwachsene) i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
09. November 2011 um 12:39
Schönen guten Tag!
ich hab auch mal eine Frage:
Meine Eltern sind mit meinem 2jährigem Sohn in Ägypten gewesen.
Sie sollten am 03.11.2011 um 18:40 Uhr landen.
Stattdessen landeten sie erst am 04.11.2011 um 12:15 in Schönefeld.
Grund dafür war erst ein Computerproblem und dann war die Crew 15min.über der erlaubten “Arbeitszeit” und deswegen kamen sie erst am Freitag.
Es wurde für die Nacht zwar ein Hotel gestellt,aber trotzdem
Steht ihnen eine Entschädigung zu? an wen müssen sie sich wenden???
Vielen Dank schon mal vorab!
Viele Grüße
nadine
10. November 2011 um 21:20
Liebes Fluglotse-Team,
ich hatte vor kurzem einen Flug von Barcelona über Düsseldorf nach Hamburg. Der Flieger ab Barcelona hatte soviel Verspätung (ca. eine Stunde) sodass der Anschlussflug in Düsseldorf nicht erreicht werden konnte. Man buchte mich auf einen sehr viel späteren Flug um, sodass ich erst 22 Uhr statt 16.30 Uhr in Hamburg eintraf.
Die Fluggesellschaft berechnet nun nur die Stunde Verspätung von Barcelona und begründet die Ablehnung meiner Schadensersatzansprüche damit, dass der Flieger lediglich eine Stunde Verspätung hatte. Ist das richtig? Muss man nicht die Gesamtsituation und die Flugumbuchung aufgrund des verpassten Fluges berücksichtigen. D.h. Verspätung von mehr als 5 Stunden?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüße
Kerstin
12. November 2011 um 10:55
Hallo,
ich habe mal eine Frage….wir hatten eine Flugverspätung von 12 Stunden… Ffm. – nach Ägypten,
haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?
Der Fluglotsenstreik war in Kairo!
MFG
17. November 2011 um 11:08
Hallo,
Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand, die Zahlungspflicht der Airline entfällt deshalb.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. November 2011 um 11:18
Hallo,
ein verpasster Anschlussflug und ein daraus entstandener Schaden fällt in der Regel nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, denn dafür ist das rechtzeitige Eintreffen am Check In nötig. Allerdings hat der BGH in einem Urteil vom Urteil vom 14.10.2010 – Xa ZR 15/10 entschieden, dass es Entschädigung für den Anschlussflug gibt (in dem Fall handelte es sich um einen annullierten Flug). Nach dem Urteil des BGH sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Bitte überprüfen Sie inwieweit „direkter Anschlussflug“ in Ihrem Fall zutrifft. Wenn ja, sollten Sie einen Widerspruch einlegen und höhere Ansprüche stellen. Gegebenenfalls sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. November 2011 um 11:24
Hallo,
verspätet sich der Koffer, darf der Passagier laut Montrealer Abkommen notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen, bis das Gepäck wieder da ist. Dies können Kleider und Pflegemittel sein, die noch im Koffer sind. Es darf aber nur gekauft werden, was wirklich benötigt wird – und es darf nicht mehr wert sein als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei die Höchstgrenze bei rund 1.100 Euro (1.131 SZR) liegt. Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – aber ebenfalls nur bis zu den rund 1.100 Euro Höchstbetrag.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. November 2011 um 18:48
Hallo,
unsere Skyairline startete ohnen Grund 1h später. Danach konnte die Maschine bei Nebel nicht in Leipzig landen. Unsere Maschine war an diesem Nebel-Abend die Einzigste, welche nicht landete (vermutlich, weil der Pilot dafür nicht die Lizenz hatte). Am Ausweichflughafen in Erfurt konnten wir plötzlich auch nicht landen – Nebel. Eine Landung konnte erst in Nürnberg realisiert werden. Mit Bussen ging es dann zurück nach Leipzig. Planmäßige Landung: 19:35 Uhr. Tatsächliche Ankunft in Leipzig 4:00 Uhr .
Das waren über 8h Verspätung.
Berufliche Termine am Folgetag konnten nicht wahrgenommen werden. Was ist hier als Beschwerde anzusetzten?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.
22. November 2011 um 08:46
Hallo,
der richtige Ansprechpartner bei Entschädigungszahlungen ist bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter, ansonsten die Airline. Ob Ihnen weitere Entschädigungen zustehen, hängt von den Umständen und der Kulanz im Einzelfall ab.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
22. November 2011 um 12:35
Hallo,
leider sagen Sie nichts zu Ihrer Reiseroute, deshalb kurz nochmal die Modalitäten: Airlines müssen folgende Ausgleichszahlungen leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer, 600 Euro bei Langstreckenflügen. Die Zahlungspflicht entfällt bei Verspätung aufgrund “außergewöhnlicher Umstände”. Dies können beispielsweise schlechte Wetterbedingungen sein.
Aus unserer Sicht hat sich die Fluggesellschaft korrekt verhalten. Wenn Sie Entschädigung verlangen wollen, müssten Sie mit der Airline direkt Kontakt aufnehmen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. November 2011 um 11:38
Hallo,
ich bin mit Lufthansa von Berlin Tegel über Frankfurt nach Singapore geflogen.
Der Flug Berlin Tegel nach Frankfurt hatte 70 Minuten Verspätung, sodass ich meinen Anschlussflug in Frankfurt nach Singapore verpaßt hatte.
ich wurde auf einen anderen Flug umgebucht und kam mit 12 Stunden Verspätung in Singapore an.
Diesen Sachverhalt hatte ich an Lufthansa gemeldet.
Sie haben mir einen Brief geschickt, indem sie sagen, dass sie keine Entschädigung zahlen werden, da es sich angeblich um einen Havariefall gehandelt hatte.
Zudem wurde ich auf einen Flug umgebucht bei dem ich keine Meilengutschrift erhalten habe.
Ich hatte extra einen Flug der Star Alliance Group gebucht, damit ich Meilen sammeln kann.
Von Miles&More habe ich auch eine Absage erhalten.
Wie soll ich gegenüber Lufthansa weiterverfahren?
Grüße
23. November 2011 um 12:39
Hallo,
bitte wenden Sie sich an die ‘Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr’ (söp) in Berlin. Sie soll verärgerten Kunden und Verkehrsunternehmen zu einer gütlichen Einigung verhelfen, etwa wenn es um Verspätungen, Unfälle oder Servicemängel geht. Sollten Sie dort keine Hilfe erhalten, bleibt Ihnen dann nur, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.
Herzliche Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
25. November 2011 um 14:02
Hallo,
ich wollte am 12 oktober von Helsinki über stockholm nach Beijing fliegen. Mein flug nach stockholm mit blue1 ist ausgefallen wegen technischer probleme. somit habe ich auch meinen anschlussflug nach beijing verpasst. Blue1 hat mir dann einen direktflug nach beijing angeboten aber erst am nächsten Tag (12 stunden später als mein gebuchter flug) ich habe diesen Flug angenommen.
Bekomme ich jetzt auch entschädigungsleistungen oder nicht? laut der antwort von blue1 bekomme ich keine entschädigung ist das richtig?
27. November 2011 um 21:33
Hallo, unser Flug DE 4237, Santo Domingo (DomRep) – Frankfurt sollte eigentlich am 25.11., 14:50 Uhr in Santo Domingo starten. Am CheckIn Chalter wurde uns dann die 12stündige Verspätung mitgeteilt, die dann tatsächlich allerdings 13 Stunden betrug. Wir sind am 26.11. gegen 18:30 Uhr in Frankfurt gelandet. Mitgeteilt wurde uns von Condor, dass das Flugzeug in Frankfurt (also unser Flieger auf dem Weg zu uns) rechtzeitig abgefertigt und den Weg zur Startbahn angetreten hat, jedoch wegen Wartezeit auf der Startbahn nicht vor 23:00 Uhr starten konnte und die Starterlaubnis versagt wurde (Nachtflugverbot). Kann ich eine Entschädigung einfordern, oder ist das ein “außergewöhnlicher Umstand”? DANKE!
28. November 2011 um 10:05
Hallo,
wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden grundsätzlich im Charterflugverkehr Verspätungen als üblich angesehen. Startet der Jet mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen. Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, müssen Sie sich an die Airline wenden. Dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichsleistungen i. Höhe von 250 Euro.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. November 2011 um 10:32
Hallo,
rein rechtlich gesehen müssten Sie Entschädigung bekommen, allerdings versuchen die Airlines gern, diese nicht zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen, es erneut zu versuchen und dann ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. November 2011 um 11:11
Hallo, am 23.10.11 hatten wir eine 14 – stündige Verspätung von Split nach Köln gehabt.
Germanwings hatte uns mitgeteilt: Eine Ausgleichszahlung können wir leider nicht anbieten und verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Beschluss des LG Köln vom 26.7.11 (10 S 224/10). Wie soll ich weiter vorgehen?
28. November 2011 um 11:37
Hallo,
ich hatte eine Urlaubsreise von Leipzig nach Antalya gebucht, planmäßiger Abflug in LEJ am 31.10. um 20.30 Uhr. Nach dem Check-in in LEJ wurde uns mitgeteilt, dass unser Flieger wegen Nebels nach Nürnberg ausweichen muss und wir mit Bussen dorthin gebracht werden. Mit 9,5 Stunden Verspätung, die wir mit Wartezeiten auf den Flughäfen LEJ und NUE sowie der nächtlichen Busfahrt verbrachten, startete unser Flieger endlich am 01.11. um 6 Uhr morgens von Nürnberg aus. Kann ich neben Reisepreisminderung wegen Flugverspätung auch eine Minderung wegen Änderung des Abflughafens geltend machen?
Besten Dank und freundliche Grüße
28. November 2011 um 13:07
Hallo, wenn ich eine Entschädigung gegenüber der Airline geltend machen möchte, reicht es, diese über das Kontaktformular zu formulieren, oder besser per Einschreiben mit allen vorhandenen Unterlagen an die Airline zu schreiben? DANKE
29. November 2011 um 07:56
Hallo,
wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die ausschließlich einen Flug gebucht haben. Eine Pauschalreise (Urlaubsreise) umfasst dagegen weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25 % des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herziche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. November 2011 um 07:59
Hallo,
sollte die Verspätung auf “höhere Gewalt” zurückzuführen sein, muss Germanwings nicht zahlen, dafür muss die Airline aber den Beweis antreten. Sie sollten es also nochmals versuchen, mit Germanwings in Kontakt zu treten und notfalls auch anwaltlichen Rat einholen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. November 2011 um 11:02
Lieber Flügerlotse,
wir hatten auf einen Flug mehr als 3 h Verspätung (insgesamt 44 h), weil das Flugzeug aufgrund eines technischen Defekts ausfiehl. Ein Schreiben an die Fluggesellgeschaft hatte keinen Erfolg (siehe Antwort unten). Meine Frage nun: lohnt ein Gang zum Anwalt?
…Aufgrund eines technischen Defekts musste Ihr Alternativflug LH 1613 am 3. November 2011 annulliert werden. Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken. Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen,
obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Zudem kommen wir auch nicht für Folgekosten, wie im vorliegenden Fall für das Bayern-Ticket, auf…
29. November 2011 um 11:44
Hallo,
ein technischer Defekt geht eigentlich immer zu Lasten der Airline, Lufthansa muss also theoretisch zahlen. In der Praxis sieht es damit allerdings nicht immer eindeutig aus. Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie versuchen, in der Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) Hilfe zu bekommen. Dort kann man Ihnen sicher auch Ihre Erfolgsaussichten besser “vorhersagen”.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. November 2011 um 11:20
Hallo!
Wir wollten am 03.11.2011 mit ETIHAD von Frankfurt nach Kathmandu über Abu Dhabi fliegen.
Mit dem Flug von Frankfurt nach Abu Dhabi war alles in Ordnung. Der Flug von Abu Dhabi nach Kathmandu (EY292) verzögerte sich dann aber auf grund eines technischen Problems am Flugzeug um 19 1/2 Stunden (geplant: 04.11.2011, 14:00 Uhr, tatsächlich: 05.11.2011, 09:30 Uhr)!
Wie sieht es da mit Entschädigungszahlungen aus? Welches Recht gilt da?
Danke und Gruß
Anderl
01. Dezember 2011 um 08:14
Hallo,
technische Probleme hat in den allermeisten Fällen die Airline zu verantworten und auch zu entschädigen. Sie sollten sich zuerst dorthin wenden und wenn das nicht hilft einen zweiten Versuch unternehmen. Als dritten Schritt empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr bzw. das Hinzuziehen eines Anwalts.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
06. Dezember 2011 um 12:52
Hallo erstmal, Flug AB 7260 Tegel-Mombasa am 08.09.2011
14 Std verspätet abgeflogen, gebucht und bezahlt Reisebüro vor Ort.
Reisebüro- Meiers Weltreisen- Air Berlin !!
Wo muss ich meine Ansprüche geltend machen??
Gibt es eine Verjährungsfrist ??
Mfg Holger
07. Dezember 2011 um 10:17
Hallo,
Ihre Ansprüche richten Sie bitte an den Veranstalter (Meiers Weltreisen). Sie verjähren meist nach drei Jahren.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
12. Dezember 2011 um 17:57
Hallo,
wir hatten eine Wochenendurlaub in London über lastminute.de vom 9-11.12 gebucht. Morgens am Flughafen Tegel sahen wir, dass unser Flug LH3372 von Berlin-Tegel nach London-Heathrow gecancelled wurde. Wir wurden dann von der Lufthansa umgebucht auf Berlin->Frankfurt->London-Heathrow und sind 3,5 Stunden später in London als geplant eingetroffen. Prinzipiell sind die Bedingungen für eine Entschädigung doch erfüllt oder? Müssen wir uns an lastminute.de wegen einer Entschädigungszahlung wenden?
Vielen Dank im Voraus
Daniel
13. Dezember 2011 um 00:19
Hallo, Flugverspätung wegen Vogel im Triebwerk. Mußten kurz nach dem Start zurück. statt 6.20 Uhr sind wir dann um 15.30 nach Hurgada geflogen. Hatte nur einen Flug gebucht. Es gab für jeden einen Verzehrgutschein. Was kann ich geltend machen?
Danke für die Hilfe.
13. Dezember 2011 um 08:58
Hallo,
laut Bundesgerichtshof (12.11.2009, Xa ZR 76/07) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. es hätte lt. diesem urteil also eine Ersatzmaschine breit gehalten werden müssen. Bitte versuchen Sie, weitere Ansprüche bei der Airline oder beim Reiseveranstalter geltend zu machen.
Herzlich Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Dezember 2011 um 09:00
Hallo,
Ihr Ansprechpartner für Entschädigungsforderungen ist Ihr Reiseveranstalter.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Dezember 2011 um 09:54
Hallo,
unser Rückflug von der Domonikanischen Republik konnte letzten Samstag, den 10.12. aufgrund eines angeblichen Defektes der Klimaanlage nicht erfolgen. Wir wurden über Nacht in ein weit entferntes Hotel gebracht (1,5h Fahrzeit). Der Rückflug erfolgte einen Tag später (11.12. mit ca. 24 stündiger Verspätung). Ist die Fluggesellschaft durch den techn. Defekt von der Ausgleichszahlung ausgeschlossen oder muss sie trozdem zahlen? Wir haben zur unseren Kreuzfahrt direkt das Transfer-packet (inkl. Flug) gebucht. Die Fluggesellschaft war uns im vorhinein nicht bekannt. Bei wem kann ich entsprechende Ansprüche erheben (Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft).
Vielen Dank!
13. Dezember 2011 um 10:05
Hallo,
wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet, denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Dezember 2011 um 11:20
Vielen Dank für die Information!
20. Dezember 2011 um 19:32
Hallo!
Wir haben am 03.12.11 eine Reise nach Hurghada mit Neckermann gebucht
abflug 11:20 von Düsseldorf.
Der Flug wurde um 12:10 als Defekt abgesagt ,wir mußten aufgefordert unser Gepäck am
Gepäckband wieder abzuholen und zum Busbahnhof zu gehen dort warten dann Busse die uns dann nach Frankfurt bringen
In Frankfurt ging der Flug dann um 18:30 nach Hurghada weiter mit 7:10 verspätung.
Haben wir Anspruch auf Entschädigung
mfg.
Alfred
21. Dezember 2011 um 08:12
Hallo,
wir können Ihnen lediglich einige Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben. Die von Ihnen gebuchte Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung melden Sie dem Reiseveranstalter als Reisemangel, Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
22. Dezember 2011 um 13:12
Hallo,
hab im Sommer eine Pauschalreise bei X1-2-fly vom 1.1.12-9.1.12 von Zürich nach Fuerteventura gebucht, Reisepreis wurde abgebucht. Am 19.12.11 erhalte ich eine E-Mail vom Veranstalter der Flug am 1.1.12 findet nicht statt, als einzigster Ausweichtermin wird mir der 2.1.12 genannt. Ein Grund für den Flugausfall wurde mir nicht genannt. Trotz mehrfacher Nachfragen ob von anderen Flughäfen noch Flüge zu bekommen sind, wurde immer wieder nur die Alternative 2.1.12 genannt.
Kann ich eine Ausgleichszahlung bei der Fluggesellschaft einfordern?
Wie formuliere ich das am besten?
27. Dezember 2011 um 19:26
Hallo Fluege-Lotse,
vor einer guten Woche bin ich mit Kuwait Airways von Bangkok nach Frankfurt geflogen, mit einem Zwischenstopp in Kuwait.
Hierbei kam es zu einer 6 stündigen Verspätung, welche bei der Durchsage im Flieger dann als “technische Probleme” deklariert wurde.
Meine Frage wäre daher nun, ob ich in diesem Fall auch Anspruch auf eine Entschädigung habe obwohl es sich nicht um eine europäische Airline handelt und der Abflugsort nicht innerhalb Europas liegt?
Falls Anspruch besteht würde dieser dann bei 600 € liegen und kann dieser direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden?
Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße
Nadine
28. Dezember 2011 um 13:21
Hallo,
wir sind am 17. Februar diesen Jahres von Frankfurt nach Las Vegas geflogen, mussten aber nach 2 Stunden wegen eines technischen Defektes umkehren. Der nächste Flug wäre am nächsten Morgen gegangen (ca. 20 h später). Wir wurden währenddessen in Hotels untergebracht. Im Hotel haben wir aber beschlossen Condor zu bitten, ob es möglich wäre, den Flug um ein paar Wochen zu verschieben, da sich unser Aufenthalt sonst auf 1,5 Tage verkürzt hätte. Das wären für uns keine tragbaren Bedingen gewesen. Condor hat uns einen Flug am 31. 03.2011 angeboten. Diesen Flug sind wir auch angetreten.
Wir wurden noch am Flughafen von einem Beamten darauf aufmerksam gemacht, dass wir in unserem Fall Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben. Natürlich hat Condor auf unser Schreiben nicht reagiert. Wr haben darauf unsere Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Ein Rechtsanwalt aus Hamburg wurde beauftragt. Nach ein paar Wochen erhielten wir von Condor zunächst ein Schlichtungsagebot von insgesamt 600 Euro. Wir lehnten dies ab und der Fall ging vor Gericht. Das Ergebnis und die Entscheidung des Richters beinhaltet, dass wir einen Ausgleich von 200 Euro gesamt annehmen sollen. Uns steht die Ausgleichszahlung von 600 Euro nicht zu, da wir nicht den vorgesehenen Flug am nächsten Tag genommen haben, sondern unseren Flug um einen Monat verschoben haben. Wie sollen wir weiter machen? Wir haben bis zum 04.01.2012 die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Vielen Dank im Voraus uns beste Grüße, Imke
29. Dezember 2011 um 10:14
Hallo,
Sie haben richtig gehandelt und sich mit Ihren Ansprüchen an die Airline gewandt. Da Sie das Schlichtungsangebot von Condor (600 EUR) abgelehnt haben und der Fall vor Gericht gegangen ist, stehen Ihnen selbstverständlich alle Rechtswege offen. Über die Erfolgsaussichten können wir Ihnen jedoch keine Vorhersagen machen, Sie sollten sich anwaltlichen Rat einholen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Dezember 2011 um 10:18
Hallo,
der Ansprechpartner für Entschädigungsforderungen ist immer die Airline bzw. der Reiseveranstalter. Die Höhe des Anspruchs, den Sie bei außereuropäischen Airlines bzw. außereuropäischen Abflugorten geltend machen können, liegt im Ermessen der Airline. Im Zweifelsfall sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Dezember 2011 um 10:24
Hallo,
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und müssen sich bzgl. des Schadenersatzes, der Ihnen aus unserer Sicht zweifelsfrei zusteht, mit dem Veranstalter auseinandersetzen. In Formulierungsfragen können wir einen Anwalt bzw. eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
03. Januar 2012 um 20:32
Hallo,
unser Flug nach Bangkok von Frankfurt aus mit Thai Airways hatte über 15 Stunden Verspätung. Die Fluggesellschaft gibt einen medizinischen Notfall auf dem ankommenden Flug von Bangkok an. Angeblich ist der Pilot nochmal nach Bangkok zurück geflogen um einen Passagier in medizinische Hände zu übergeben. Dementsprechend kam die Maschine mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Frankfurt an. Dort konnte sie dann aufgrund des Nachtflugverbotes nicht mehr starten. Wir konnten erst am nächsten Tag mit 15 Stunden Verspätung starten.
Ist ein medizinischer Notfall an Board nichtvermeidbar und somit außergewöhnliche Umstände? Oder haben wir Anrecht auf die Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person? Was können wir dafür, wenn jemand anderes auf dem Thai Flug krank wird?
Gibt es dazu schon Urteile?
Mit freundlichen Grüßen
Lucky Luke
04. Januar 2012 um 11:41
Hallo,
kommt es während eines Flugs zu einer medizinischen Notfallsituation, so kann eine außerplanmäßige Landung bzw. die Umkehr erforderlich werden. Die Entscheidung darüber liegt letzen Endes beim Flugkapitän.
Zu den außergewöhnlichen Umständen gemäß Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 muss auch ein medizinischer Notfall …zählen, sofern die Notsituation jedenfalls zum Zeitpunkt des Abfluges nicht vorhersehbar war. AG Wedding, Urt. v. 28.10.2010 – 2 C 115/10
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
04. Januar 2012 um 19:45
Hallo,
bei meinen Eltern wurde der Flug vom 15.12. (LAN CHILE) kurzfristig annulliert auf Grund von Technischen Mängel und am 16.12. ging dann ein Ersatzflug. Sie wurden dann Abends in ein Hotel gebracht und morgens dann wieder mit dem Taxi zum Flughafen gefahren.
Besteht da auch Anspruch auf Ersatz ? so wie ich schon aus dem Internet erlesen habe wären es bei solchen Fällen 250 € pro Person. Laut Reisebüro soll ich mich auf jeden Fall mal an LAN wenden. Woher bekommt man am besten die Adresse??? Ich habe nur eine Email Adresse erhalten-aber leider hab ich trotz 2maligen Versand einer Email keinerlei Reation erhalten.
Können Sie mir sagen wie ich am bestene vorgehen kann und vorallem ob wir Chancen haben was erstattet zu bekommen ?
Vielen Dank
MfG
Tamara
05. Januar 2012 um 10:27
Hallo,
Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, nicht die Airline. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
06. Januar 2012 um 18:07
Ich bin am 31.10. nach Hurghada geflogen. Losgehen sollte es um 6:20 und um 15:30 sind wir dann geflogen. Grund war ein Vogelschlag kurz nach dem Start. Wir mussten ca 7 Stunden auf eine Ersatzmaschine warten. Eine Condormitarbeiterin versicherte uns, dass wir von Condor eine Erstattung bekommen wegen des wartens. Habe Condor kontaktiert und nun kam ein Brief, in dem steht, dass mir keinerlei Geld zusteht, da Condor ja nichts für den Vogelschlag konnte. Stimmt das??
08. Januar 2012 um 12:04
Hallo,
ich bin am 23.12.2011 mit airberlin von Düsseldorf nach Bangkok geflogen. Ankommen sollte ich dort am 24.12. um 10.05 Uhr Ortszeit. Ich habe extra einen Direktflug gebucht. Kurz nach dem Start wurde uns mitgeteilt, dass das Fahrwerk nicht eingefahren werden kann und daher eine Zwischenlandung erforderlich wird. Nach ca. einer halben Stunde kam dann die Nachricht, dass das Fahrwerk nun doch funktioniert hat, der Sprit für einen Direktflug aber nicht mehr ausreicht und es daher trotzdem eine Zwischenlandung geben wird. Wir landeten in Istanbul. Nach einigen Stunden Wartezeit im Flieger ließ man uns wissen, dass wir die Nacht in Istanbul verbringen müssen, da die Lenkzeiten der Crew überschritten wurden. Wir wurden in Hotels verfrachtet, in mein Zimmer kam ich um 6.30Uhr, geweckt wurde ich um 9.30Uhr, da wir um 10.00Uhr das Hotel verlassen mussten. Der Flieger nach Bangkok ging dann schließlich um 17.00Uhr ab Istanbul. Heiligabend verbrachte ich im Flugzeug (war mal eine neue Erfahrung), Ankunft war dann am 25.12. gegen 7.00Uhr Ortszeit in Bangkok. Mir ist ein Urlaubstag verloren gegangen, mal abgesehen von einem Weihnachtsabend mit meinen Freunden, mit denen ich mich in Bangkok treffen wollte.
Wie sehen meine Ansprüche gegenüber airberlin aus und wie soll ich vorgehen um sie durchzusetzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Julibri
11. Januar 2012 um 20:43
Hallo, ich lebe in Windhoek/Namibia. Bei unserem letzten Flug mit Lufthansa Frankfurt-Johannesburg-Windhoek hatten wir in Frankfurt eine elfstuendige Verzoegerung . Koennen Sie mir hinsichtl. Entschaedigungsantrages mit Kontaktdetails der zustaendigen Stelle bei der Lufthansa in Frankfurt helfen? Vielen Dank + Gruesse!
11. Januar 2012 um 22:15
Hallo,
wir hatten auf unserem rückflug von AYT nach FRA am 09.10.2011 eine Verspätung von 26 Stunden. Der Abflug war für 20.40. vorgesehen, bis 2:30 h wurde der Flug auf der Anzeigetafel immer wieder nach hinten verschoben, obwohl der Fluggesellschaft längs bekannt war, dass der Flug nicht mehr starten würde. Gegen 3 uhr wurden wir dann informiert, dass aufgrund eines Unwetters die Maschine nicht in AYT landen konnte und nach Izmir umgeleitet wurde und die Crew ihre Dienstzeit überschritten hat. Wir wurden dann in ein Hotel gebracht. Eine Betreuung (Essen, Trinken, Informationen) gab es am Flughafen in AYT zu keiner Zeit. Am nächsten Tag sollte die Maschine dann wieder um 20.40 h starten, ist allerdings erst um 23.30 h abgeflogen. Zum Flughafen wurden wir um 14 h gebracht, bis 22 h gab es weder Getränke nach etwas zu essen als Betreungsleistung.
Wir haben Entschädigung beim Reiseveranstalter eingereicht, ein Anwaltsschreiben dessen lehnt jedoch jegliche Anspürche ab. Ist es möglich nun an die Fluggesellschaft direkt ranzutreten oder ist es hier für eine Beschwerde bereits zu spät, gibt es hier auch eine Frist, bis wann man die Beschwerde eingereicht haben muss? Beim Reiseveranstalter sind es 4 Wochen.
Wie sollen wir weiter vorgehen?
13. Januar 2012 um 09:45
Hallo,
Sie sollten nicht aufgeben und es erneut versuchen, möglichst auch mit anwaltlicher Hilfe und so schnell wie möglich. Die Fristen sind von Airline zu Airline unterschiedlich. Es ist leider oft so, dass Airlines aus wirtschaftlichen Gründen beim ersten Versuch Entschädigungen ablehnen. Viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Januar 2012 um 09:48
Hallo,
die Kontaktaufnahme mit Lufthansa ist unter http://www.lufthansa.com/de/de/Info-und-Service möglich.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Januar 2012 um 10:03
Hallo,
offenbar sind in erster Linie technische Defekte für die Verspätung verantwortlich. Nach Fluggastrechte Verordnung können Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen fordern. Auch für entstandene Schäden muss die Airline aufkommen. Bitte stellen Sie ohne große Verzögerung Ihre Forderung an Ihre Airline und fügen Sie evtl. vorhandene Nachweise bei. Wir empfehlen Ihnen, sich zudem anwaltlichen Rat einzuholen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Januar 2012 um 10:08
Hallo,
die Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn eine große Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist. Dies kann beispielsweise ein Vulkanausbruch, ein schweres Unwetter, ein Fluglotsenstreik oder eben auch ein Vogelschlag sein. Ihnen steht aus unserer Sicht keine Entschädigung zu.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. Januar 2012 um 20:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Tatsache, dass immer wieder von einer EU-Verordnung gesprochen wird nun meine Frage. Mein Flug verspätete sich um 9 Stunden, der Flug ging von Abu Dhabi nach Frankfurt.
Besteht vor diesem Hintergrund ein Schadensersatzanspruch (keine EU-Airline, kein EU-Abflugairport)
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
20. Januar 2012 um 10:04
Hallo,
Ihre Entschädigungsansprüche, die Sie zweifelsohne haben, müssen Sie bitte zeitnah an Ihre Airline richten. Die EU-Verordnung gilt in diesem Fall nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, da die Airlines oftmals ihren Pflichten auf diesem Gebiet nicht nachkommen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
22. Januar 2012 um 07:58
Guten tag
Mein flug (zürich-muscat-bangkok) wurde ohne vorzeitige Mitteilung um 3h verschoben. Nun muss ich halt unausgeschlafen am flughafen warten bis das check – in öffnet. Entstehen daraus rechte, welche ich einfordern kann?
Welche?
Beste grüsse,
Fabian
23. Januar 2012 um 09:59
Hallo,
als Entschädigung für die Verspätung sind normalerweise Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Bitte richten Sie diese Ansprüche an Ihre Airline.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. Januar 2012 um 13:59
Hallo,
wir sind letztes Jahr im Oktober von Toronto über Paris nach Stuttgart (Air France) geflogen. Leider wurde der Anschlussflug von Air France annulliert und wir wurden auf einen späteren Flug (>3 Stunden) gebucht.
Als wir unseren Anspruch auf Entschädigung gemeldet haben, sind wir von der gesamten Flugstrecke (Toronto -> Stuttgart = über 3500km) ausgegangen, da wir ja insgesamt verspätet am Zielort angekommen sind.
Air France jedoch sieht nur den Flug von Paris nach Stuttgart als relevant an, da nur dort die Annulierung aufgetreten ist (daher “nur” 250 Euro Entschädigung).
Wie verhält es sich in diesem Fall? Auf was müssten wir uns beziehen, wenn wir Einspruch erheben?
Viele Grüße
Stephanie Ge.
25. Januar 2012 um 10:34
Hallo,
die Verordnung dient der Stärkung Ihrer Rechte und Ansprüche als Flugpassagier bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt, einen EU-Flughafen als Ziel haben. Aus unserer Sicht ist das Verhalten von Air France deshalb korrekt. Leider können wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben und empfehlen Ihnen, sich unter Umständen anwaltlichen Rat einzuholen.
Herzlche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. Januar 2012 um 13:25
Hallo!
Ich sollte ursprünglich am 7.3.2012 um 16:29 von Rio Gallegos nach Buenos Aires mit Aerolineas Argentinas fliegen. Dieser Flug wurde gecancelt und auf den 8.3. um 3 Uhr morgens verschoben. Ich bekomme den Anschlussflug Gott sei Dank noch, musste aber das Hotel in Buenos Aires stornieren und nun noch eines für den 7.3. in Rio Gallegos buchen.
Kann ich die Kosten für das Hotel in Rio Gallegos nun geltend machen bei meinem Reisebüro?
Viele Grüße und danke für die Hilfe.
L.S.
30. Januar 2012 um 09:53
Hallo,
die Verordnung, auf die Sie sich berufen, dient der Stärkung Ihrer Rechte und Ansprüche als Flugpassagier bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt, einen EU-Flughafen als Ziel haben. In Ihrem Fall ist die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat, der Ansprechpartner. Sie sollten bei Ihrem Reisebüro schriftlich die Hotelkosten für das zusätzlich benötigte Hotel in Rio Gallos geltend machen und sich unter Umständen anwaltlich beraten lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
31. Januar 2012 um 14:44
Hallo,
trotzt eindeutiger Rechtslage (EU-Vo, Rechtsprechung BGH / EuGH) ist es bei einer best. amerikanischen Fluggesellschaft unmöglich, seine Fluggastrechte ohne Fachanwalt und Gericht durchzusetzen.
Zunächst hat das Büro in Paris die Ansprüche abgelehnt (..EU-Fluggastrechte gelten nicht für eine amerik. Fluggesellschaft .) und danach nicht mehr auf Anfragen reagiert. Eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt war sinn- bzw. zwecklos (Eingangsbestätigung vom LBA vor mehr als einem Jahr). Ansonsten wurde zwischenzeitlich nichts unternommen.
Momentan liegt unsere Klage beim Amtsgericht. Die Fluggesellschaft (Delta) bestreitet in einer mehr als 40-seitigen Klageerwiderung u.a. die Zuständigkeit des örtlichen Gerichts (Abflugsort war TXL), die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH/EuGH) und versucht mit allen Mitteln, eine Verspätung zu begründen. Hilfsweise wird eine Aussetzung des Urteils beantragt (bis zur Entscheidung des EuGH über Vorlagen des High court UK).
Frage: Ist die Durchsetzung der Ansprüche nur bei Delta ein Problem? Wie einheitlich ist die Rechtsprechung? Offensichtlich gibt es abweichende Urteile bspw. des AG FFM vom Nov. 2011, in denen der Gerichtsstand in den USA gesehen wird.
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Berlin
G.M.
01. Februar 2012 um 11:43
Hallo,
ich beziehe mich auf meine Anfrage an Fluege Lotse vom 1.Oktober 14.05 Uhr und Antwort 4. Oktober 10.47 Uhr
Air Berlin FKB nach Hamburg Verspätung 61/2 Stunden. Einschreiben an Air Berlin 11.10, Antwort, dass angekommen und wegen Überlastung die Bearbeitung dauern kann, aber auf jeden Fall bearbeitet wird. Nun am 12.1.12 noch keine weitere Antwort, deshalb wieder per Einschreiben gebeten nach nunmehr 3 Monaten endlich Stellung zu nehmen und Frist gesetzt bis 30.1. 12 und mit Rechtsweg gedroht. Bis heute1.2.12 keine Antwort. Bitte um Rat was ich weiter tun kann. Sind die Anwälte die im Internet mit ausschließlich Erfolgshonorar 27% o.ä. seriös?
Bitte um Antwort
Vielen Dank
Jochen Fussner
01. Februar 2012 um 11:54
Hallo,
meine Eltern sollte heute um 06:50 von Düsseldorf nach Samsun fliegen flugnummer ST6132
wegen eine Reparatur mußten die nach 3 stunden den flieger wieder verlassen und warten immer noch das die mal ein Info kriegen es sind schon 5 stunden vergangen können wir dafür einen entschädigung verlangen???
Mit freundlichen grüßen
Akyürek
01. Februar 2012 um 12:21
Hallo,
die Durchsetzung vomn Ansprüchen ist unseren Erfahrungen nach generell ein Problem, nicht nur bei Delta. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es unseres Wissens nach ebenfalls nicht. Es hat sich aber gezeigt, dass, wie bei vielen anderen Dingen auch, eine gewisse Hartnäckigkeit oft zum Ziel führt. Vielleicht melden sich hier ja noch andere Passagiere und berichten über ihre Erfahrungen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
01. Februar 2012 um 12:25
Hallo,
Ihre Entschädigungsforderungen richten Sie bite direkt an die Airline bzw. an das Reisebüro, das das die Tickets ausgestellt hat.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
03. Februar 2012 um 18:10
hallo,ich bin am 16.01.12 mit über 20 stündiger Flugverspätung von Bangkok in Frankfurt gelandet.Der Abflug 21.05 Uhr wurde gestrichen und es ging eine neue Maschine 0.40 Uhr,da war der Anschluss in Colombo aber schon weg.1 mal umsteigen in Colombo war geplant,daraus wurden 4 Starts und Landungen,über zusätzlich Male und Zürich.Ich habe sofort einen Anspruch bei Srilankan geltend gemacht,will mich mit 50!!!Euro aber nicht zufrieden geben.Das bezahlt nicht mal den einen Tag Arbeitsausfall.Wie kann ich soll ich mich weiter verhalten?Srilkankan verweist auf die EG verordnung 261/2004, die bei diesem Flug nicht anwendbar ist,da es sich nicht um einen Flug handelt,der auf einem Flughafen im Gebiet der EU angetreten wurde…
03. Februar 2012 um 18:12
Meine Tochter wollte am 30.01.12 von Bangkok ab 2.30 Uhr über Abu Dhabi nach Frankfurt an 13.20 Uhr fliegen. Abflug um 2.30 Uhr und geplante Ankunft in Abu Dhabi um 6.15 Uhr. Vermutlich durch Ausfall der Landebahnbefeuerung Landung in Al Ain, dort von 6.15 Uhr bis 15.30 Uhr auf der Landebahn im Flugzeug verbracht mit stündlicher Zusage des Weiterfluges. Dann weitere 2 Stunden in einer Wartehalle gewartet. Um ca. 17 Uhr Ankunft in Abu Dhabi, dort bis zu 3 Stunden gebraucht um eine neue Boardkarte zu bekommen. Weiter dann um 2.10 Uhr nach Frankfurt, dortige Ankunft um 6.20 Uhr. Während der gesamten Wartezeit gab es einen Verzehrvoucher in Abu Dhabi. Die Airline war Ethad. Es greifen nicht die europäischen Fluggastrechte, oder doch? Und welche Rechte hat sie denn dann?
07. Februar 2012 um 09:00
Hallo,
die meisten Airlines versuchen, bei Verspätungen ihren Entschädigungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Sie sollten sich deshalb an die Airline wenden und zusätzlich zu dem bereits erhaltenen Verzehrvoucher weitere Forderungen, z.B. Kosten für telekommunikation, stellen. Zudem stehen Ihnen aus unserer Sicht Ausgleichszahlungen bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zu.Wir empfehlen Ihnen, sich rechtsverbindlich beraten zu lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
07. Februar 2012 um 09:03
Hallo,
Ausgleichszahlungen stehen dem Flugpassagier bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden in jedem Fall zu.
Darüber hinaus kann Schadensersatz geltend gemacht werden, unabhängig vom Abflug- oder Zielort, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist. Dazu muss das Unternehmen für die Verspätung verantwortlich sein. Neben dem Vertragsunternehmen kann auch gegen die durchführende Fluggesellschaft vorgegangen werden (Codesharing). Die Höhe ist auf rund 4.830 Euro beschränkt.
In der Regel wird die EU-Flugastrechteverordnung nicht angewandt, wenn die Verspätung aufgrund eines verpassten Anschlussfluges zustande kommt. Dann können aber evtl. Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen entstehen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
16. Februar 2012 um 10:00
Wir haben letztes Jahr im September bei TuiFly Flüge nach Heraklion/Kreta gebucht. Letzte Woche erhielten wir eine Email, dass der Rückflug nicht wie geplant durchgeführt werden könne und wir die Änderung bestätigen sollten. Es stellte sich heraus, dass sich lediglich die Flugnummer geändert hatte, die Flugzeiten jedoch dieselben waren.
Gestern Abend erhielt ich nun erneut eine Email, dass der Rückflug vom 02.06.12, 23.55 Uhr, auf den 03.06.12, 10.30 Uhr “verlegt” wurde – der Rückflug hat nun wieder die ursprüngliche Flugnummer (wie bei der Buchung).
Eine Stornierung kommt für uns nicht in Frage, da separat bereits Unterkunft und Mietwagen gebucht und bezahlt sind. Wie verhält es sich in diesem Fall mit den zusätzlich entstehenden Kosten für eine weitere Übernachtung und einen zusätzlichen Mietwagentag?
Mfg
Conny
16. Februar 2012 um 12:59
Hallo,
Sie haben bei einer “Nur-Flugreise” (im Gegensatz zu einer Pauschalreise) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit abgesagt bzw. verschoben wird und Sie gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlichen Rat einzuholen und zu versuchen, sich hinsichtlich Unterkunft und Mietwagen mit dem Vermieter hinsichtlich der Kosten zu einigen.
Herzliche Grüße,
Ihr Fluege-Lotse
21. Februar 2012 um 21:02
Wir sind am 15.Februar von Hurghada nach München geflogen. Auf Grund des Wetterchaos in München konnte unser Flug nicht planmäßig 19:35 landen sondern erst 22:14Uhr. Danach mussten wir weitere 70Minuten aufgrund von Personalmangel auf unsere Koffer warten.
Dadurch hatten wir dann keinen Zuganschluss nach Augsburg und saßen bis 03:30Uhr auf dem Hauptbahnhof München fest. Können wir nun eine Entschädigung fordern und wenn ja beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Fluggesellschaft?
Mfg Silvia Weiss
22. Februar 2012 um 08:31
Hallo,
vorausgesetzt, es handelt sich um eine Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechparter, bei “nur Flug” wenden Sie sich bitte an die Airline. Da Sie einen Reiseveranstalter erwähnen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung ist bei Pauschalreisen nicht vorgesehen. Eine Entschädigung gibt es hier nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden, d.h. wenn z.B. eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z. B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen oder wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, weil keine U-Bahn mehr fährt und so erhöhte Reisekosten entstehen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet rund 4938 Euro.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
26. Februar 2012 um 15:35
Sehr geehrtes Fluege-Lotse Team,
auch wir haben ein Problem,
unser Heimflug wurde 2 Tage vor Abflug von Las Pamas nach Stuttgart ,nach München verlegt.
Aufgrund einer Kontingerntsänderung hies es von Discount Travel mit TUI Fly.Aus diesem Grund waren wir 5 Std.unterwegs bis wir in Stuttgart angekommen sind .(Unterwegs mussten wir noch 1 Std. im ICE warten,um einen neben uns liegengebliebenen ICE zu evakuieren.)Am Flughafen Stuttgart mußten wir unser geparktes Auto abholen.
Haben wir für diese widrigen Umstände Anspruch auf Entschädigung?
Im voraus vielen Dank
27. Februar 2012 um 09:30
Hallo,
wir geben Ihnen gern Hinweise, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben. Wir gehen davon aus, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Eine Pauschalreise umfasst jedoch weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi oder den ICE – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Februar 2012 um 10:31
Hallo,
wir sind mit der TAP Portugal im 6. August geflogen. Leider sind beide Koffer die wir mit hatten nicht in Faro gelandet. Wir haben direkt am Flughafen noch einen Verlust-Antrag gestellt. Am 8 August wurden uns gegen 11.30 Uhr unsere Koffer ins Hotel gebracht. Wir haben uns im laufe der 2 1/2 Tage Ersatzkleidung gekauft. Diese möchten wir nun gerne von der TAP zurück erstattet haben. Nun zahlt uns die TAP aber nur 50%, da die Kleidung
für uns nutzbar sein soll. Wir mussten leider in einem chinesischem Geschäft Kleidung kaufen, welche wirklich nur 2 Tage anziehbar sind. Welchen Anspruch haben wir?
Wie sollten wir weiter vorgehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe bez. Einschätzung
Herzlich Grüße
-Kerstin Keller-
29. Februar 2012 um 11:29
Hallo, wir haben erstmalig eine Flugreise am 09.01.2012 über Ostern 2012 nach Mallorca bei Tuifly gebucht, mit Platzreservierung. Abflug am 05.04.ab Hannover Uhr 07:00 Uhr und Rückflug am 12.04.um 17:15 Uhr. Am 18.02. teilte man uns mit, dass die Abflugzeit auf 05:35 Uhr vorverlegt wurde. Dieses haben wir noch mit etwas zerknirschtem Gesicht hingenommen, weil mal uns bei der Buchung eine Zeitverschiebung von 1 – 2 Stunden als möglich mitgeteilt hatte. Am 27.02. gegen 18 Uhr erhielten wir einen Anruf vom Reisebüro, das der Rückflug von 17:15 auf 06:45 Uhr vorverlegt wurde. Mit dieser Änderung sind wir nicht einverstanden, weil wir einen Transfer vom Norden der Insel von knapp 90 Minuten zum Flughafen haben. Hinzu kommt die Eincheckzeit am Flughafen. Wie haben aufgrund der guten Reiserückflugzeit uns erst zu dieser Reise entschieden. Von ausgiebigen Nachtruhe und einem gepflegten Frühstück im Hotel ist somit keine Rede mehr. Das Reisebüro zeigt sich sehr uneinsichtig und lehnt eine Stornierung des Fluges ab, oder fordert eine Stornierungsgebühr von 370 Euro. Welche Rechte haben wir und was für Möglichkeiten haben wir zu reagieren? Bei der ersten Flugreise so einen Mist zu erleben beflügelt nicht zu einer Wiederholung.
Vielen dank schon mal im Voraus.
05. März 2012 um 17:41
Hallo,
mein Flug nach Hurghada wurde 11 Tage vor Abflug annulliert. Die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 400 Euro liegen alle vor.
Ich bin mir nur nicht im klaren, welches Gericht für eine Klage zuständig wäre, da es sich bei der Airline um “Air Cairo” handelt. Abflugort ist München.
Können Sie mir bezüglich des Gerichtsstandes weiterhelfen?
05. März 2012 um 22:43
Sehr geehrtes Fluege-Lotse Team,
Nach einer Verspätung von über 20h auf meinem Flug
von STG nach RDU habe ich bei Delta bzw KLM meine Entschädigung eingefordert, nachdem ich mich auf EU Verordnung (EG)261/2004 und nach einer Ablehnung von KLM dann nochmal genauer auf Paragraph 7 berufen habe kam diese Antwort:
Leider hat Sie unsere Antwort nicht zufrieden gestellt. Wir haben Ihre Unterlagen noch einmal genau überprüft und können Ihrem Ersuchen leider nicht nachkommen. Wir legen höchsten Wert auf die Wahrung der Rechte unserer Fluggäste und faire Leistungen bei Zwischenfällen. Daher haben wir Ihnen eine Entschädigung in Form eines Gutscheins zukommen lassen. Sie wünschen sich jedoch die Auszahlung eines Betrags. Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Dies liegt daran, dass es sich bei Ihrem Flug um eine Verspätung handelt. Wie Delta Air Lines sich in diesem Fall zu verhalten hat, ist im Paragraph 6 der EU Verordnung (EG)261/2004 festgelegt. Bei Verspätungen spricht dieser Paragraph unseren Passagieren das Recht auf Betreuung und Umbuchung zu. Dieses wurde Ihnen soweit wie möglich vor Ort geleistet. Paragraph 7, welcher die Höhe der Ausgleichzahlung bestimmt, tritt jedoch nur in Kraft wenn ausdrücklich auf diesen Hingewiesen wird, welches in Paragraph 6 nicht der Fall ist. Daher müssen wir Ihre Anfrage auf eine Ausgleichzahlung erneut ablehnen.
Was kann ich machen um die 600Euro zu bekommen die mir zustehen?
Vielen Dank schon im Vorraus!
08. März 2012 um 20:08
Hallo,
ich fliege am 31.3.12 nach Antalya. Bis jetzt gab es eine Reihe von Flugzeitenänderungen. Am 1.3. kamen per email die Reiseunterlagen Flug Nürnberg-Antalya ab 19:45 an 23:55. Heute kam eine erneute Änderung ab Nürnberg 19:15 via Düsseldorf an Antalya 1:30. Der Reiseveranstalter sagt, dass ich das so zu akteptieren habe. Wenn ich nachrechne, werde ich jetzt inklusive aller Wartezeiten, Anreise zum Flughafen, Transfer zum Hotel… etwa 12 Stunden brauchen. Muss ich das wirklich so akzeptieren? Ich komme doch nicht am gebuchten Anreisetag, also am 31.3., an, sondern erst am 1.4.12? Ehrlich gesagt, bin ich “stinksauer”, vor allem nachdem ich ja die anderen Tickets sozusagen schon hatte.
Was kann ich tun? Ich komme mir vor wie ein Postpaket!
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichem Gruß
Barbara
12. März 2012 um 12:47
Hallo,
es ist in der Tat schwierig, sich gegen die Änderung der Abflugzeit im Rahmen einer Pauschalreise zu wehren. Einen Versuch ist es aber wert, denn es gibt Fälle, in denen bei Änderung der Abflugzeit durch Reiseveranstalter den betroffenen Passagieren 5% des Tagesreisepreises pro Stunde zugesprochen wurden. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen bzw. vorher nochmals genau die AGB zu lesen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
12. März 2012 um 16:46
Hallo,
habe ich einen Anspruch darauf, dass mein Gepäck durchgecheckt wird, auch wenn ich zwei Tickets bei zwei Fluglinien gekauft habe? (VIE-FRA, FRA-Namibia).
lg, Sven
13. März 2012 um 10:31
Hallo,
nein, der Kunde hat nur dann einen Anspruch darauf, wenn er eine Flugbuchung für die gesamte Strecke kauft. Bucht er die Flüge getrennt, so muss er sich das Gepäck nach dem ersten Flug holen und neu einchecken.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. März 2012 um 11:09
Hallo,
das sieht so aus, als müssten Sie sich Rechtsbeistand holen. Es ist für Passagiere grundsätzlich nicht so einfach, die genaue Ursache der Verspätung festzustellen und die Airlines versuchen natürlich mit allen Mitteln, dass sie nicht zahlen müssen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. März 2012 um 11:18
Hallo,
das ist leider aus der Ferne nicht möglich. Der Gerichtsstand sollte aber aus den AGb bzw. den Vertragsunterlagen ersichtlich sein.
Aber aufgepasst: Probleme gibt es häufig, wenn es sich um ausländische Fluggesellschaften handelt und nicht klar ist, wo genau der Gerichtsstand einer Airline ist. Und noch komplizierter wird es, wenn das „Kleingedruckte” ausschließlich in der Landessprache verfasst ist.
Der bürokratische Aufwand um ein Vielfaches höher – und davor scheuen sich die meisten betroffenen Passagiere. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. März 2012 um 12:49
Hallo,
bei Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck können Sie unter Umständen von der Fluggesellschaft bis zu rund 1.200 Euro pro Reisenden verlangen. Diese Schäden müssen Sie bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck innerhalb von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Fluggesellschaft anmelden. Da bei Ihnen diese Frist vermutlich überschritten ist, sollten Sie überlegen, das Angebot der TAP zu akzeptieren oder sich rechtlichen Beistand suchen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. März 2012 um 12:59
Hallo,
in den AGB von TUIfly.com steht unter Punkt 12 „TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und TUIfly.com wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgen kann). Der Fluggast ist verpflichtet, sich die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.”
Sie müssen also die Änderung der Flugzeiten in Kauf nehmen oder sich auf einen Rechtsstreit einlassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
14. März 2012 um 23:17
Hallo
Wir haben eine Flug über KLM von Wien über Paris nach Orlando gebucht.
Jetzt habe ich bei Überprüfung unser Buchung bemerkt,daß unser Anschlußflug Paris-Orlando um 24Std.auf den Folgetag verschoben wurde.
Kann ich auf eine Entschädigung bestehen (mietauto,Unterkunft schon gebucht)
Vielen Dank im voraus
mfg Gerhard
15. März 2012 um 10:19
Hallo,
lt. uns bekannter Rechtssprechung haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit abgesagt bzw. verschoben wird und Sie gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung erhalten. Der Begriff ‘Flug’ sei nicht identisch mit der gesamten Reise, selbst, wenn Erst- und Folgeflug zusammen als ‘Direktflug’ gebucht wurden. Ein ‘Direktflug’ darf im Gegensatz zu einem ‘Nonstop-Flug’ eine Zwischenlandung beinhalten.
Viele dieser Urteile sind aber unterschiedlich auslegbar. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an KLM zu wenden und vorher noch einmal genau in den AGB nachzulesen. Sollte das keinen Erfolg haben, ist es ratsam, sich über Erfolgsaussichten einer Klage rechtlich beraten zu lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. März 2012 um 20:03
Hallo,
wir haben im Oktober eine 10 tägige Reise nach Ägypten gebucht. Die Flüge über Air Berlin, das Hotel am Düsseldorfer Flughafen vor dem Abflugtag, das Hotel in Ägypten, den extra Transfer im Urlaubsort usw. Alles extra, vom Reisebüro einzeln zusammengestellt für fast 4500,-
Jetzt hat Air Berlin den Hinflug im Oktober gestrichen und möchte uns zwei Tage später schicken. D.h. Ich muß verschiedene Punkte am geplanten Abreisetag stornieren, was natürlich Gebühren kostet. Außerdem fehlen uns zwei Urlaubstage!
Eine Alternative wäre, den Urlaub um ganze zwei Tage nach hinten zu verschieben, was uns allerdings fast 900,- mehr kostet, da es dann in eine teuere Zeit fällt.
Was können wir machen?
21. März 2012 um 10:26
Hallo,
bei Pauschalreisen gelten andere Regeln als bei “Nur-Flugreisen”. Bei der Pauschalreise liegt nach dem Gesetz ein Mangel dann vor, wenn zum einen die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden und zum anderen die Reise mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen deutlich mindern. Ein Reisemangel ist also in der Regel dann gegeben, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen (insbesondere sind dabei zu berücksichtigen die Prospektbeschreibung, die Reisebestätigung, verbindliche Zusatzvereinbarungen, Informationspflichten des Reiseveranstalters). Wie hoch die Minderung bei einem Reisemangel ausfällt, hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Es liegen jedoch bereits einige Urteile zur Reisepreisminderung vor, die als Richtschnur verwendet werden können. Durchschnittlich ist eine Reisepreisminderung bei Flugverzögerung in Höhe von 100 Prozent des Tagesreisepreises üblich. Wir empfehlen Ihnen jedoch auch, sich rechtlich beraten zu lassen und die AGB Ihres Reiseveranstalters gründlich zu lesen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. März 2012 um 22:00
Hallo
Sass 12 Stunden am Flughafen von Teneriffa beim Fluglotsenstreik im Dez. 2010. Nach langer Zeit, habe ich jetzt antwort auf meine Beschwerde vom “Ministerio de Fomento” (Luftaufsichtsbehörde von Spanien) erhalten. Darin steht, dass ich wegen “aussergewöhnlichen Umständen” keinen Anspruch auf die €600.– gem. EU Verordnung habe. Ich hätte aber Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Verpflegung und Telefone, etc….. Wie viel ist eine angemessene Entschädigung für 12 Stunden am Flughafen warten? Besten Dank.
26. März 2012 um 12:06
Hallo,
es ist richtig: die Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn die Annullierung/große Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist. Dies kann beispielsweise ein Vulkanausbruch, ein schweres Unwetter oder auch ein Fluglotsenstreik sein.
Wenn der Flug sich deutlich verspätet, muss die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung für sogenannte Betreuungsleistungen der betroffenen Passagiere aufkommen – unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung direkt verantwortlich oder durch Umstände wie einen Fluglotsenstreik nur sekundär betroffen ist. Darunter fällt zum Beispiel die Verpflegung während der Wartezeit auf den späteren Flug und gegebenenfalls eine oder mehrere Übernachtungen im Hotel. Zudem müssen den Passagieren zwei kostenlose Telefonate beziehungsweise Faxe oder E-Mails ermöglicht werden. Wann Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, hängt bei Verspätungen von der Wartezeit und der Flugstrecke ab. Betreuung gibt es nach zwei Stunden Wartezeit für Flüge bis zu 1.500 Kilometer, nach drei Stunden für eine Strecke von 1.500 bis 3500 Kilometer und nach vier Stunden bei einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. März 2012 um 20:11
Hallo zusammen,
unser Flug, gebucht über Expedia mit Airline Swiss, wurde aufgrund des in Spanien stattfindenden Generalstreiks um 24h verschoben.
Können wir hier den Flugpreis zurück erhalten, wenn wir diesen späteren Termin nicht wahrnehmenkönnen und uns auf anderem Wege (Bahn/Bus etc) nach Hause begeben?
Viele Dank für die Antwort.
29. März 2012 um 07:25
Hallo,
in solchen Fällen ist stets die Airline der Ansprechpartner. Das Umbuchen auf andere Verkehrsmittel ist im Streikfall durchaus üblich, allerdings dürfen Sie nicht eigenmächtig handeln, sondern sich vorher mit SWISS in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
05. April 2012 um 18:15
Hallo,
auf unserem Rückflug von Kanada nach Düsseldorf hatte der Flieger eine Verspätung von 9 Stunden. Diese ist zustande gekommen durch einen “technischen Defekt auf dem Vorflug”.
Aufgrund dieser Tatsache macht Lufthansa einen “Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnug 261/2004″ geltend.
Ich habe mir die Verordnung zu gemüte geführ,t kann aber eine solche Passage nicht finden. Jetzt bin ich aber kein Jurist und mag dies überlesen haben.
Gibt es solch eine Klausel, die quasi eine “Anschlussverspätung” ausschließt? Geschädigt worden sind wir ja dennoch.
Desweiteren möchte ich noch erwähnen, dass ich mit dem Schriftwechsel mit der Lufthansa überhaupt nicht zufrieden bin. Ein Auszug aus dem letzten Brief:
“Wir haben nun mehr alle relevanten Aspekte beachtet und Ihre fortführende Schilderung gibt keinen Anlass zu einer geänderten Bewertung. Deshalb bitten wir um ihr Verständnis dafür, dass Lufthansa den Vorgang als abgeschlossen ansieht und keine weitere Stellung zu dem angesprochenen Thema nehmen wird.”
Da werde ich wohl als nächstes einen Anwalt einschalten.
10. April 2012 um 10:57
Hallo,
wir waren im Rahmen einer Pauschalreise in die Türkei auf einen Rückflug mit Condor aus Antalya am 08.04. um 20:10 gebucht, mit Ankunft in Frankfurt um 22:45 Uhr.
Aufgrund technischer Probleme musste das Flugzeug getauscht werden und wir sind erst gegen 22 Uhr in Antalya gestartet. Da in Frankfurt das Nachtflugverbot ab 23 Uhr gilt wurden wir nach Köln umgeleitet. Von dort ging es mit Bussen nach FRA, Ankunft dort um 4 Uhr am 09.04.2012. Insgesamt also 5 Std. Verspätung am Zielort.
Nun meine Frage, kann man in diesem Falle auch auf eine Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung hoffen?
Wenn ja wende ich mich direkt an die Airline oder den Resieveranstalter (Neckermann)?
Vielen Dank im voraus
11. April 2012 um 08:05
Hallo,
bei Pauschalreisen ist der Ansprechpartner immer das Reisebüro bzw. der Veranstalter. Sie müssen bei Neckermann die Verspätung anzeigen. Holen Sie bei einer Flugverspätung möglichst eine Bestätigung der Fluggesellschaft ein. Maßgeblich bei der Entschädigung ist, was in den AGB des Veranstalters steht. Üblich ist jedoch bei Verzögerung des Fluges ab der 5. Stunde eine Minderung um 5 Prozent des Tagesreisepreises.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
11. April 2012 um 08:27
Hallo,
die Verordnung dient der Stärkung Ihrer Rechte und Ansprüche als Flugpassagier bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt einen EU-Flughafen als Ziel haben. Ohne den genauen Schriftverkehr zu kennen, ist es schwer, eine Aussage zu treffen, wir empfehlen Ihnen daher, einen Anwalt einzuschalten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
26. April 2012 um 10:22
Hallo,
wir sollten am 09.04. von Nürnberg nach Hurghada mit Air Berlin fliegen. Als wir im Flugzeug saßen, wurde uns mitgeteilt, dass eine Triebwerksanzeige nicht funktioniert und der Abflug sich verspätet. Wir durften den Flieger nicht verlassen. Nun wurde ewig repariert, bis mal einer auf die Idee kam, wie bei einem PC, alles neu zu starten und siehe da, es funktionierte. Wir saßen 2,5 Stunden im Flugzeug fest, bis es dann los ging. Es wurde uns erst nach einer Ewigkeit und einigem hin und her ein Getränk angeboten.
Können wir in diesem Falle eine Entschädigung geltend machen. Wenn ja, bei wem? Beim Veranstalter FTI oder bei Air Berlin?
Vielen Dank.
26. April 2012 um 10:28
Hallo,
Sie müssten den Veranstalter von der Verspätung in Kenntnis setzen. Allerdings machen wir Ihnen wenig Hoffnung, dass 2,5 Stunden Verspätung als Reisemangel anerkannt werden und Sie den Reisepreis mindern können.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
27. April 2012 um 10:38
Guten Tag
Wir (aus der Schweiz) hatten eine Pauschalreise über Holidaycheck.ch gebucht nach Jamaika. Hinflug hat einwandfrei geklappt, jedoch gab es beim Rückflug offenbar technische Probleme, womit wir als Entschädigung in einem Hilton untergebracht wurden und da auch übernachtet haben. Unser Flug ging also mit einem Tag Verspätung weiter. Als wir dann in Frankfurt spät abends landeten mit der Condor hatten wir natürlich keine Verbindungen mehr um noch in die Schweiz zu kommen und mussten ebenfalls noch einmal in Frankfurt übernachten um dann am nächsten Tag mit dem Zug in die Schweiz zu kommen. Wie sieht es hier nun aus uns sind fast 2 Tage flöten gegangen, haben wir obwohl die Fluggesellschaft um die Übernachtung gekümmert hat trotzdem noch Anrecht auf eine Entschädigung und wie stehen die Chancen, dass wir so eine bekommen ohne dass die Fluggesellschaft angibt dass es aussergewöhnliche Umstände waren? Und an wen müssen wir uns wenden, wahrscheinlich an Holidaycheck und nicht an Condor selbst oder? Falls ein Schreiben nichts bewirken würde, Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, wäre ja wahrscheinlich nicht die richtige Adresse für uns, da wir ja in der Schweiz wohnen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung und freundliche Grüsse
Anemari
27. April 2012 um 16:30
Hallo,
Flug mit Air Berlin von Bangkok (11:05) nach Berlin (17:55) gestrichen
Ersatzflug Bangkok (20:45) -Abu Dabi (01:15 an-ab 3:30) – Berlin (7:15)Landung in Berlin 13 Stunden später am nächsten Tag.
Informiert wurde ich 36 Stunden vor Rückflug
in Bangkok keiner von Air Berlin keine Verpflegung etc.
Forderung nach EU -Recht 600,-€ gerechtfertigt ??
Über Reisebüro gebucht muß ich auch dort einfordern ???
Hoffe mich kurz und bündig gehallten zu haben.
Vielen Dank für Ihre Mühe
davon lebt das N E T Z
Grüße aus Berlin
Frank
27. April 2012 um 17:38
Wir haben eine Reise nach Jamaika angetreten und der Rückflug wurde verzögert. Wir sind rechtzeitig am Flughafen angekommen da unser Flug am 25.04.2012 um 20.45h von Montego bay nach Frankfurt gehen sollte. Um 21:00h wurde informiert, dass es ein technisches Problem gäbe und wir den Flughafen um 22:00h verlassen müssten, da dieser dann schliesse. Dann wurden wir ins Hilton Hotel gebracht welcher in der Nähe des Flughafens ist um 5:00h morgens des 26.04.2012 ging dann der Flug nach Frankfurt und dieser ist auch effektiv geflogen. In der Maschine gab de Pilot eine Durchsage, dass aus gesundheitlichen Gründen aus der Besatzung die Ruhezeiten eingehalten werden mussten und sich deshalb der Flug verspätete. Wir landeten um 22:20 in Frankfurt und sollten von da auf Basel weiterfahren mit dem Zug da wir aber so spät gelandet sind konnten wir nicht mehr weiterreisen. Wir wurden wieder in einem Hotel untergebracht und konnten dann erst heute also am 27.04.2012 um 5:55 unsere Heimreise nach Basel antreten. Sind wir nun auf eine Entschädigung berechtigt und an wen müssen wir eine solche stellen an Condor selbst oder den Reiseveranstalter Tui? Besten Dank für ein Feedback!
30. April 2012 um 14:15
Hallo
hatten vom 25.1.1012 bis 7.02.2012 eine Reise in die Dom.Rep. gebucht.
Sind wegen eines Getriebeschadens erst am 10.02.mittags in Wien gelandet.
Habe es beim Reisebüro gemeldet und die haben es weitergeben. Bekannte die
mitgeflogen sind haben die Entschädigung schon vor 4 Wochen bekommen, ich warte noch immer drauf. Wahrscheinlich kann ich die Entschädigung in den Wind schreiben.
02. Mai 2012 um 10:16
Hallo,
Pauschalreisende müssen Entschädigungsforderungen stets an den Reiseveranstalter und nicht an die Airline stellen. Sie haben aus unserer Sicht berechtigte Forderungen gegenüber TUI. Über die Höhe lassen sich ohne Detail-Kenntnisse keine Aussagen treffen, eventuell sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
02. Mai 2012 um 10:24
Hallo,
das Reisebüro ist Ihr Ansprechpartner, für Pauschalreisende gelten die angesprochenen EU-Verordnungen nicht. Aus unserer Sicht – ohne Details zu kennen – können Sie den Tagesreisepreis auf Grund der Verzögerung um etwa 50 Prozent mindern. Bitte lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
03. Mai 2012 um 07:45
Hallo,
ihre Forderungen müssen Sie bei Holidaycheck geltend machen. Aus unserer Sicht können Sie bei Verzögerung des Rückfluges um mehr als vier Stunden ab der 5. Stunde pro weitere Stunde 5 Prozent des Tagesreisepreises fordern. Diese Angabe ist aber nicht bindend, sondern sollte von Ihnen nur als Richtschnur verwendet werden. Wenn sich Holidaycheck sich querstellen sollte, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten lassen, da bei Pauschalreisen die Schlichtungsstelle nicht der richtige Ansprechpartner ist.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
10. Mai 2012 um 01:53
Hallöchen,
wir flogen vor nicht allzulanger Zeit mit der Spanischen Airline Iberia von Miami nach Madrid, landeten rund 45 Minuten zu spät in Madrid und versäumten so – trotz extremen Fuß-Tempos (Flugterminalwechsel mittels Zug notwendig,Securitykontrollen ) um ca. 10 Minuten unseren Anschlußflug nach Mitteleuropa (Flugzeug stand noch wenige Min. angedockt am Terminal, konnten aber nicht mehr mitfliegen. Wurden letztlich umgebucht / 8 Std. Wartezeit auf nächsten Flug.
Besteht in diesem Fall ein Anspruch ausser Mahlzeiten?
lg
10. Mai 2012 um 18:07
Hallo,
top aktuell.
Sind heute 10. Mai (Rückflug) mit der Condor aus Jamaica kommend in Frankfurt mit 3 Stunden Verspätung angekommen und haben dadurch unseren Verbindungsflug nach Luxemburg mit der Luxair verpasst. Waren zwar 10 Minuten vor Abflug am Boarding-Schalter, haben aber dort nur die lapidare Antwort bekommen “Nö geht nicht”.
Keiner fühlte sich verantwortlich uns zu helfen, weder Condor noch Luxair. Mussten für 450€ ein neues Ticket kaufen um jetzt um 22:00 mit dem letzten Flug von Frankfurt nach Luxemburg zu reisen.
Haben pauschal über Reisebüro in Luxemburg gebucht.
Wer ist hier bitte verantwortlich, an wen sollen wir uns wenden?
Welche Rechte können wir einklagen in diesem Fall?
Besten Dank und Gruß,
Frank
14. Mai 2012 um 08:32
Hallo,
das ist sehr bedauerlich. Allerdings greifen die meisten Ansprüche auf Entschädigung erst bei Verspätungen, die mehr als drei Stunden betragen. Versuchen sollten Sie aber in jedem Fall und sich evtl auch anwaltlichen Rat holen. Ihr Ansprechpartner ist bei Pauschalreisen in jedem Fall Ihr Reisebüro.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
14. Mai 2012 um 11:26
Hallo,
das Montrealer Übereinkommen regelt die Ansprüche von Fluggästen wegen Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen Flügen. Zu den Unterzeichnerstaaten zählen unter anderem die Länder der Europäischen Union, die USA, Japan und Australien. Demnach muss die Fluggesellschaft Ihnen bis zu einer Haftungshöchstgrenze den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z.B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen. Bitte lassen Sie sich rechtlich beraten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluge-Lotse
16. Mai 2012 um 10:19
Hallo,
hab eine kleine Frage.
meine Freundin und ich wollten mit der British Airways von Singapur nach Berlin via London fliegen.
Der Flug startete pünktlich. Mußten allerdings nach ca. 1,5 Stunden wegen einem technischen Defekt an der Maschine nach Singapur zurück. Der Defekt konnte nicht behoben werden. Mußten also den Tag in Singapur verbringen. der flug sollte dann eigentlich mit mit 22 St. Verspätung starten. aufgrund von fehlenden Passagieren und Bodencrew verzögerte sich der Abflug weitere 2 Stunden, so dass wir unseren Anschlussflug von Londen nach Berlin verpassten. Mußten dann nochmals ca. 2,5 St auf den nächsten Flug warten. Anstatt Samstag um 10:00 Uhr sind wir Sonntag gegen 14:00 Uhr in Berlin gelandet.
British Airways sagte, dass Sie die Verspätung sehr bedauern, aber da der Flug nicht storniert wurde sondern nur verspätet war hab ich kein Recht auf Entschädigung.
Hab ich irgend ein Recht auf Entschädigung?
Danke für eure Hilfe.
16. Mai 2012 um 10:46
Hallo,
bei technischen Problemen handelt es sich nicht um außergewöhnliche Umstände, wegen der die Airline die Zahlung verweigern darf. So urteilte zumindet das Amtsgericht Rüsselsheim (Aktenzeichen: 3 C 1552/11 (36)), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ berichtet. Technische Defekte lägen demnach in der Regel in der Risikosphäre des Luftfahrtunternehmens. Eine Ausnahme seien technische Probleme, die auf versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen zurückgehen. Entschädigung könnte Ihnen zudem aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen. Bitte lassen Sie sich rechtlich beraten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
22. Mai 2012 um 10:20
Hallo,
ich konnte zu meinem Problem noch keine Antwort finden. Vielleicht können sie mir mitteilen, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe im Januar 2012 einen Flug von Hamburg nach Gran Canaria und zurück für meine Frau gebucht:
Hamburg- Gran Canaria 30.05.2012 11:40-15:40 AB3578
Gran Canaria- Hamburg 09.06.2012 08:00-14:00 AB3579
Nun teilt mir heute Air Berlin per Email mit, dass der Rückflug gestrichen wurde und meine Frau nun in Hannover landen soll.
Gran Canaria-Hannover 09.06.2012 21:20-02:55 AB3718
Wie meine Frau mitten in der Nacht nach Hamburg kommt, ist Air Berlin anscheinend egal. Alternativflüge kann Air Berlin auch nicht anbieten.
Besten Dank im Voraus für einen Tipp
22. Mai 2012 um 12:02
Hallo,
Sie haben leider keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit abgesagt wird und Sie gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung erhalten. Bitte lassen Sie sich rechtlich beraten bzw. setzen Sie sich mit AB in Verbindung, ob es eine Möglichkeit gibt, dass AB die Kosten für eine Hotelübernachtung und die Zugfahrt übernimmt.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. Mai 2012 um 10:12
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise ende Februar gebucht. DIese Reise sollte am 30.05 um 13 Uhr beginnen. Uns wurden die Nächste vom 30.05 – 09.06 berechnet. Das war ja auch alles ok. Jetzt bekammen wir unsere Reiseunterlagen in dem wir am 30.05 erst um 20 Uhr fliegen also am 31.05 um 4.00 Uhr früh erst im Hotel ankommen. Dürfen die uns dann noch 10 Nächte berechnen. Ich gehe früh um 4 uhr nicht schlafen.
Danke für die Antwort.
24. Mai 2012 um 10:03
Hallo,
es gibt vergleichbare Urteile, z.B. BGH, Aktenzeichen Az: X ZR 76/11, in denen Reiseveranstalter es unter gewissen Umständen hinnehmen müssen, dass sich die Urlauber bei einem erheblich verschobenen Flug selbst einen Flug buchen, den der Veranstalter dann zu bezahlen hat. Laut Urteil müssen sie dem Veranstalter vor der Flugbuchung aber eine sogenannte Abhilfefrist setzen.
Wir können keine Rechtsberatung ersetzen, empfehlen Ihnen aber, sich zeitnah mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, ob das für Sie eine Möglichkeit wäre.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. Mai 2012 um 14:00
Hallo,
meine Freundin und ich wollten am 26.05.2012 – 29.05.2012 von Düsseldorf nach Mallorca fliegen.
Der Flug sollte in Düsseldorf um 11.35 Uhr starten und wir sollten um 13.50 Uhr auf Mallorca landen. Beim Boarding sind wir dann ausgerufen worden und uns wurde mitgeteilt, dass aufgrund technischer Probleme die Maschine getauscht wurde und nun 20 Plätze weniger zur Verfügung ständen. Wir seien leider nicht auf dem Flug dabei, aber wir könnten uns einen anderen Flug geben lassen. Wir sind dann von Köln um 16.40 Uhr über Hamburg – wo wir 1 Stunde und 5 Minuten Aufenthalt hatten – nach Mallorca geflogen, wo wir dann um 21.40 Uhr gelandet sind – gute 8 Stunden später als eiegntlich geplant. Was können wir da an Ansrpüchen geltend machen und an wen ( Fluggesellschaft oder Veranstalter, da es eine Pauschalreise war) müssen wir uns da wenden? Uns ist im Prinzip ein ganzer Urlaubstag genommen worden…
Danke,
Traumtaenzerin
31. Mai 2012 um 08:46
Hallo,
bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (nicht der Airline) den Reisemangel melden. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein, haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstages.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
05. Juni 2012 um 20:44
Hallo,
wir (zwei Ehepaare), hatten online eine Pauschalreise mit FTI in die Türkei gebucht. Alles war prima, bis zum Rückflug von Antalya nach Berlin Tegel. Am 04.06.2012 um 05:15Uhr sollte unsere Maschine der Fluggesellschaft AB starten. Beim verlassen der Parkposition wurde, so das Bordpersonal, ein technischer Defekt angezeigt, dessen Beseitigung ca. 50 min in Anspruch nehmen sollte. Nach einer weiteren Stunde des Wartens, mussten alle Passagiere die Maschine verlassen und zum Trminal zurück. Danach wurde die Abflugzeit mehrmals um eine bis zwei Stunden verschoben. So kurios der Defekt auftrat, war er auf einmal wieder verschwunden?? Unser Heimflug begann danach mit mehr als 8 Stunden Verspätung.
An wen sollten wir uns wenden und welche Vorgehensweise muß dabei beachtet werden?
Besten Dank für die Hilfe
06. Juni 2012 um 10:46
Hallo,
wir geben Ihnen gern einige Hinweise, ersetzen aber keinen Anwalt oder anderweitige rechtliche Beratung.
Zur Vorgehensweise: Die Verspätung wird von Ihnen dem Reiseveranstalter FTI als Reisemangel gemeldet, da Verspätungen von über vier Stunden üblicherweise als Reisemangel betrachtet werden. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle Zusatzkosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
Herzliche Grüße Ihr Fluege-Lotse
07. Juni 2012 um 22:48
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise nach Corfu incl. Flug via Air Berlin gebucht (Kerkyra – Corfu (CFU)).
Auf der Rückreise wurde uns beim Start vom Kapitän ein technischer Defekt gemeldet.
Geplanter Abflug Corfu am 05.06.2012, 20:55Uhr Ortszeit.
Das Flugzeug konnte nicht starten, wir mussten zurück ins Terminal. Nach mehrmaliger Prüfung ob der Defekt zu beheben ist, wurden wir am 6.6.2012, 1Uhr Ortszeit in einem Hotel untergebracht. Von dort ging es am 6.6.2012, 12Uhr zurück zum Flughafen Korfu, die Maschine wurde zwischenzeitlich repariert. Tatsächlicher Abflug war dann am 6.6.2012, 14:00Uhr Ortszeit, 17 Stunden verspätet.
An wen müssen wir uns wegen einer Entschädigung wenden?
08. Juni 2012 um 05:07
Hallo,
meine Frau sollte am 08.06. um 00.50 Uhr von Palma in Köln Bonn landen. Abflug sollte am 07.06. um 22.50 Uhr sein. Am Flughafen wurden sie zu einem Schalter geschickt, der gar nicht besetzt gewesen ist. Laut Auskunft soll die neue BoardingTime jetzt am 08.06. um 7.00 Uhr sein. Die Fluggesellschaft ist German Sky Airlines. Wer ist der richtige Ansprechpartner die Airline oder der Veranstalter?
Besten Dank vorab!
08. Juni 2012 um 08:47
Hallo,
wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner. Bei einem “Nur-Flug-Angebot” wenden Sie sich bitte direkt an die Airline.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
08. Juni 2012 um 08:55
Hallo,
wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich bzgl. Entschädigung an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden im Charterflugverkehr Verspätungen grundsätzlich als üblich angesehen. Startet der Flieger mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
12. Juni 2012 um 11:16
Hallo,
wir hatten zu dritt einen Direktflug von Muc- nach PHL bei US Airways gebucht.
Auf dem Hinflug wurden wir wegen eines Fehlers des Sensors am Triebwerk nach Frankfurt umgeleitet. nach 4 Std auf dem Flugfeld in der Maschine wartend wurde der Flug annuliert und wir durften mit unserem Gesamtgepäck ins Hotel. Um die neue Buchung musste man sich über eine überlastete Hotline selbst kümmern. Es entstanden erhebliche Telefonkosten mehr als die 5 € die übernommen wurden. Von der Airline wurde lediglich uns ein Gutschein für 200€ angeboten.
Angeblich würde hier nur amerikanisches Recht gelten und nicht die 600€ pro Person zustehen.
Beste Grüße
Ralf
17. Juni 2012 um 15:41
kann mir eine entschadigung von THY verweigert werden,wenn ich durch verspäteten abflug aus eu-land nach Turkei mit Umsteigen in turkei mein anschlussflug verpasst habe.
21. Juni 2012 um 08:28
Hallo,
ich wollte am Dienstag von Bilbao über Madrid nach Frankfurt fliegen. Flüge waren gebucht, Reservierungen bestätigt.
Der Ablug von Bilbao nach Madrid war, ohne ersichtlichen Grund, um mehr als 35Min. verspätet. Boardingzeit war noch korrekt.
Habe durch die Verspätung meinen Anschluss in Madrid verpasst, das Gate wurde uns vor der Nase zugemacht., es waren ausser mir noch mindestens drei weitere Passagiere die in Madrid gestrandet sind. Wir waren um 19.42 am Gate. 19.45 war der geplante Abflug. Das Flugzeug stand um 19.50h noch immer am Gate. Musste übernachten und bekam erst am Folgetag um 15.20h einen Flug nach Frankfurt. (Next available Flight). Iberia bezahlte Hotel, Abendessen und Frühstück. Habe ich neben Erstattung der Kosten für Mittagessen und Parkgebühr weitere Ansprüche?
Beste Grüsse
Jürgen
21. Juni 2012 um 12:08
Hallo,
ein verpasster Anschlussflug und ein daraus entstandener Schaden fällt in der Regel nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, denn dafür ist das rechtzeitige Eintreffen am Check In nötig. Allerdings hat der BGH in einem Urteil vom Urteil vom 14.10.2010 – Xa ZR 15/10 entschieden, dass es Entschädigung für den Anschlussflug gibt. Nach dem Urteil des BGH sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Bitte überprüfen Sie, inwieweit „direkter Anschlussflug“ in Ihrem Fall zutrifft. Wenn ja, sollten Sie einen Widerspruch einlegen und höhere Ansprüche stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. Juni 2012 um 11:11
hallo,
wir fliegen im september in die türkei und haben unser flug über air berlin gebucht, was uns sehr wichtig ist, da wir mit einer deutschen renomierten fluggesellschaft fliegen wollen. frage ist, was ist, wenn am gate plötzlich eine sun express steht, wir aber air berlin gebucht haben? sun express ist im gegensatz zu air berlin beim buchen günstiger. wir bestehen aber darauf mit air berlin oder einer ähnlich deutschen fluggesellschaft zu fliegen und nicht mit einer türkischen airline.
lg doreen
25. Juni 2012 um 12:03
Hallo,
das sollte nicht passieren, denn Air Berlin und SunExpress kooperieren nicht. Solange nicht der Vermerk “operated by …” existiert, fliegen Sie mit der von Ihnen gebuchten Airline. Und da Sie Ihre Tickets direkt über AB gebucht haben, müsste Sie AB schon bei der Buchung darüber informieren.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
27. Juni 2012 um 21:57
Liebes Fluege-Lotse-Team,
am vergangenen Wochenende fand unser Urlaub auf der Kanareninsel Lanzarote ein unwürdiges Ende.
Laut Plan sollte der oben genannte Flug mit alltours als Reiseveranstalter und Condor als Fluglinie um 16:35 Uhr Arrecife verlassen und um 22 Uhr in Frankfurt am Main landen. Deshalb wurden wir um 14:10 Uhr an unserem Hotel allsun Albatros in Costa Teguise abgeholt und nach Arrecife gefahren.
Dort angekommen, wurde uns von einer bereits wartenden Mitarbeiterin von alltours mitgeteilt, dass unser Flug „aufgrund einer Verspätung“ nicht um 16:35 Uhr am 23. Juni 2012, sondern erst um 0:05 Uhr am 24. Juni 2012 würde starten können, versuchte aber mit der Aussage zu beschwichtigen, dass wir ein Abendessen im Grand Hotel Arrecife erhalten würden.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Information der Flugverspätung bereits am Vorabend (!) fest stand, hiervon aber selbst in Zeiten der direkten und unmittelbaren Kommunikation kein einziger Fluggast von alltours informiert wurde und der Schock daher umso größer war.
Was uns ab diesem Zeitpunkt erwartete, war ein absolutes Fiasko, das selbst den besten Urlaub vergessen machen kann!!!
Zunächst einmal wurden wir ohne jegliche Bezugsperson – wie zum Beispiel eine/n Reiseleiter/in oder Ähnliche – im Flughafen von Arrecife zurückgelassen mit dem Hinweis, dass uns um 17:30 Uhr (zu diesem Zeitpunkt war es 14:30 Uhr) ein Bus holen würde, welcher uns zum Abendessen bringen würde. In größter Hitze mussten wir somit drei (!) Stunden im Flughafen von Arrecife verharren. Obwohl die Firma alltours laut Gesetz eigentlich dazu verpflichtet gewesen wäre, für das wohl der aufgrund der Verspätung wartenden Gäste zu sorgen und sie zumindest mit einem Getränkegutschein o.Ä. auszustatten, wurden wir von alltours ohne jede weitere Hilfe zurückgelassen.
Nach drei Stunden Wartezeit dann wurden wir per Bus in das Grand Hotel Arrecife gefahren und der Frust der Fluggäste wurde immer größer. Beim Abendessen wurde uns eine 0,5 Liter Wasserflasche gereicht, für vier Personen wohlgemerkt. Nach dem Abendessen dann hieß es wieder „warten auf einen Bus, einen alltours-Mitarbeiter oder weitere Informationen“ und das wieder satte drei (!) Stunden von 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr, wieder ohne Verpflegung wie Wasser o.Ä..
Erwähnenswert bleibt hierbei, dass die Bereitstellung von einem Telefon/Telefax/Emailaccount, welche ebenfalls laut EU-Recht ein festes Recht der Kunden bei einer derartigen Verspätung darstellt, von alltours weder angeboten noch eingehalten wurde.
Neben zahlreichen Anrufen und SMS-Nachrichten, die wir an unsere Familien senden mussten, mussten wir ebenso ein Taxiunternehmen für die Heimfahrt von Frankfurt am Main nach Neustadt bei Coburg engagieren.
Eigentlich war geplant gewesen, dass mein Sohnr uns am Frankfurter Flughafen abholen würde. Dies hätte er zu der normalen Landezeit um 22 Uhr am 23. Juni auch schaffen können. Durch die enorme Verspätung aber waren wir gezwungen, ein Taxiunternehmen zu bauftragen – und auch zu bezahlen – welches uns nach Hause brachte.
Auch für den Transfer nach Hause ist alltours laut EU-Richtlinien zur Rechenschaft zu ziehen, falls aufgrund der Verspätung Kosten entstehen, oder?
Ebenso war die Flasche Wasser um 18:30 Uhr die letzte Art „Verpflegung“, die wir von alltours erhalten haben.
Unter „angemessener Verpflegung“, wie Sie in der EU-Verordnung in solchen Fällen geregelt ist, verstehen wir etwas anderes!!!
Was können wir nun tun, an wen sollen wir uns wenden und was können wir an Entschädigung verlangen?
Viele Grüße,
Simon Weber
28. Juni 2012 um 10:35
Hallo,
Hallo, wir geben Ihnen gern einige Hinweise, ersetzen aber keinen Anwalt oder eine andere Rechtsberatung. In dem von Ihnen zitierten Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die ausschließlich einen Flug gebucht haben. Sie haben jedoch eine Pauschalreise gebucht, die weit mehr umfasst als nur den Flug und für die andere Regelungen gelten. Sie sollten also Ihrem Reiseveranstalter die mehrstündige Flugverspätung und den nichtangemessenen Umgang mit Ihnen umgehend als Reisemangel melden. Als Ausgleich bekommt der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25 Prozent des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Juni 2012 um 20:40
Liebes Fluege-Lotse-Team
Meine Frau und meine Mutter wollten am 15.07.2012 nach Antalya fliegen. Es Handelt sich um eine 10 tägige Pauschalreise für zwei Personen. Der Hinflug hatte 4h Verspätung. Auf dem Flughafen angekommen hat der Fahrer des Shuttlebuses ca. 2h auf irgendeneinen Stempel gewartet, ohne den er nicht fahren wollte. Weiterhin wusste dieser woll auch nicht wohin er fahren sollte. Somit sind den beiden fast ein Tag verloren gegangen. Meine Fragen:
1. An wen richte ich den Entschädigungsanspruch?
2. Kann ich die jeweilige Entschädigung für beide Personen geltend machen?
Vielen Dank im Vorraus
02. Juli 2012 um 09:36
Hallo,
Ich war im Juni auf einem AB-Flug vom Saarbrücken nach Stockholm via Berlin gebucht. Der Flug Saarbrücken – Berlin wurde bei Ankunft am Flughafen annulliert.Grund laut AB war, dass keine Maschine am Abend vorher reinkam. Ich wurde dann auf einen SAS-Flug ab Frankfurt nach Stockholm umgebucht. Anstatt um kurz vor 10 Uhr erfolgte die Landung in Arlanda gegen 15Uhr.
Wie sieht es hierbei mit einer Entschädigung aus? Wer übernimmt die Kosten für die Taxifahrt nach FRA und die Verpflegung aufgrund der verspäteten Ankunft?
Beim Rückflug von Stockholm nach Saarbrücken via Berlin flog ich mit ca. 1Std. Verspätung in Stockholm los. Grund laut Pilot, war ein Systemausfall seitens AB. Aufgrund der Verspätung erreicht ich meinen Anschlussflug nach Saarbrücken nicht und wurde auf die Abendmaschine gebucht. Anstatt planmäßig um 18:20 Uhr zu landen, war ich um 22:25 Uhr in SCN.
Wie sieht es hierbei mit einer Entschädigung aus? Was ist hier mit den Kosten für Verpflegung?
Kann ich hier zweimal eine Entschädigung einfordern? Oder nur einmal, da nur eine Buchungsnummer?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Beste Grüsse
Max
02. Juli 2012 um 11:33
Hallo,
ich habe am Freitag mit AB von Nür nach HH fliegen wollen. Flug wurde annuliert. Ich habe dann einen Mietwagenvoucher bekommen, doch waren keine Mitwagen mehr vorhanden. Danach wurde mit ein Hotel / Essen im Hotel angeboten und ich wurde auf einen neune Flug am Samstag 7:10 Düsseldorf / 8 Uhr weiter nach HH. Umgebucht. Nach einer kurzen Nacht stand ich um 6 Uhr auf dem Flughafen um zu erfahren, dass auch diese Flug annuliert war. Da auch London mit AB ausgefallen war, stand am Schalter (besetzt mit 2 Mitarbeitern) eine entsprechde Schlange. von Menschen. Das war zuviel. Habe über meine Freunding die Hotline von AB anrufen lassen und nach ein paar deutlichen Worten, wurde ich auf den 8:30 flug bei LH umgebucht.
Nun meine Frage. Steht mir noch eine Entschädigung zu und wenn ja, was kann ich erwarten.
Vieleb Dank.
02. Juli 2012 um 21:40
hi,
als “frühbucher” hatte ich eine pauschalreise ab düsseldorf nach ibiza gebucht,damals wurde ein erster abflugtermin, 06.30uhr bekanntgegeben. als die tickets zugestellt wurden, war der ablugtermin auf abends 18.40 uhr verschoben. welche ansprüche hätte ich hier geltend machen können, die ankunft im hotel, war dann natürlich spät nachts. und der erste urlaubstage einfach nur futsch….viele grüße matze
08. Juli 2012 um 12:36
Hallo liebes Team,
am 06.07.2012 sind durch den Ausfall der Flugsicherheit beim Flughafen München etliche Flüge mit erheblicher Verspätung gestartet, so z.B. unser Flug von München nach Hannover statt um 17:20 Uhr erst um 22.25 Uhr. Haben wir Aussicht auf eine Entschädigung durch die Lufthansa?
MfG
09. Juli 2012 um 01:37
Hallo,
Mein Flug Stuttgart – Duesseldorf – Vancouver für den 23. Mai 2012, den ich am 5.1.12 gebucht habe wurde 2 Wochen vor dem Abflug gestrichen. Ich musste 3 Tage nach hinten auf den 27. Mai 2012 verschieben und habe dadurch auch meine Sondersitzplatzreservierung (€ 75.00) verloren. Wie sehen meine Rechte aus?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!
Herzliche Grüße
Heidi
17. Juli 2012 um 13:26
Hallo,
mein Flug von Nurnberg nach Amsterdam hatte 39 Verspätung dadurch Anschlussflug nach Manila verpasst beides über KLM ein Ticket gebucht. Timeschedule zwischen beiden Flügen war nur 50 Minuten….. Übernachtung Amsterdam gezwungener Maßen wurde mit 50 Euro Voucher abgespeist und lt. email KLM Antwort kein Anspruch auf Ausgleichszahlung liegt vor. Grund war technische Probleme….. Nachträglich noch 5000 Meilen als goodwill erhalten what a joke….. Denke immer noch das KLM die 600 Euro zahlen muesste da KLM die Flüge so eng gelegt hatte und der Anschlussflug über 3500 KM ist? Wäre über Ihre Meinung sehr dankbar da ich evtl. über Online Anwalt Anspruch stellen werde/moechte schon aus Prinzip und fuer den ganzen enstandenen Ärger…..
20. Juli 2012 um 10:56
Hallo,
wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden im Charterflugverkehr Verspätungen durchaus als üblich angesehen. Startet der Flieger mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Eventuelle Entschädigungen bzw. eine Reisepreisminderung für eine Verspätung von mehr als vier Stunden müssen Sie mit dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung des “Kleingedruckten” in Ihren Reiseunterlagen verhandeln. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. Juli 2012 um 11:05
Hallo,
Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter, an ihn richten Sie bitte Ihre Forderungen für beide Personen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass Sie eine Reisepreisminderung erwirken, weil Verspätungen im Charterflugverkehr allgemein als üblich gelten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. Juli 2012 um 09:26
Hallo,
solange die Flüge über ein Ticket gebucht sind, hat man eigentlich gute Chancen, Ausgleichszahlungen bzw. Entschädigung zu bekommen. Schwieriger liegen die Dinge, weil Manila außerhalb der EU liegt. Aus unserer Sicht lohnt sich ein Versuch auf jeden Fall, da noch etwas mehr “herauszuholen”.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. Juli 2012 um 11:26
Hallo,
den Ausfall der Flugsicherheit hat nicht die Airline zu verantworten, es gibt deshalb leider keine Entschädigung. Versuchen, auf “good-will-Basis” etwas zu bekommen, kann man jedoch unabhängig von der Gesetzeslage immer.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. Juli 2012 um 09:11
Hallo,
leider wissen wir nicht, wie Ihre Airline solche Fälle handhabt bzw. wie die Rechtslage ist. Wir bitten Sie, direkt Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen. Sie sollten eigentlich auch für Ihren neuen Flug eine derartige reservierung bekommen. Wenn das nicht mehr möglich ist, sollten Sie die 75 EUR von der Airline zurückverlangen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. Juli 2012 um 09:22
Hallo,
ohne die genauen Gründe für die Annulierung zu kennen, kann man das nicht beurteilen, ob Sie Entschädigungen bekommen, hängt ganz davon ab, weshalb die Flüge annuliert wurden (außergewöhnlicher Umstand oder nicht). Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind jedoch unabhängig davon, ob die Airline für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen. Fällt ein Flug aus, können Betroffene eine Ersatzbeförderung per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Zudem gilt: Fliegt das Flugzeug zu spät ab, landet auch zu spät oder wird kurzfristig abgesagt– dann können Sie von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn Sie wegen Überbuchung nicht befördert werden können. Diese Ansprüche sind in der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 festgeschrieben.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. Juli 2012 um 09:27
Hallo,
ob Sie Entschädigungen bekommen oder nicht, hängt ganz davon ab, weshalb die Flüge annuliert wurden (außergewöhnlicher Umstand oder nicht). Zur Klärung der Frage sollten Sie sich mit AB in Verbindung setzen. Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind jedoch unabhängig davon, ob die Airline für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen. Fällt ein Flug aus, können Betroffene eine Ersatzbeförderung per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Sie hätten die Kostenübernahme für Ihre Taxi-Fahrt also klären müssen. Zudem gilt: Fliegt das Flugzeug zu spät ab, landet auch zu spät oder wird kurzfristig abgesagt– dann können Sie von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn Sie wegen Überbuchung nicht befördert werden können. Diese Ansprüche sind in der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 festgeschrieben.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
29. Juli 2012 um 17:09
Der Reiseticketvermittler CHEAP-TICKET hat uns am 26. Juli 2012 darüber informiert, dass der von uns gebuchte Rückflug (IBERIA)
am 12. Okt. 10:00 Uhr ab MENORCA – 10:50 Ankunft BARCELONA – 18:05 Abflug BARCELONA nach München ankommend 20:10 Uhr folgendermaßen geändert wird:
Der Flug von BARCELONA nach MÜNCHEN an diesem Tag wird gestrichen.
Statt dessen sollen wir am darauffolgenden Tag wie folgt fliegen: 13. Okt. 2012: 11:05 Uhr ab MENORCA – 12:40 Uhr Ankunft in MADRID – 16:10 Uhr Abflug in MADRID – 18:55 Uhr Ankunft in München.
Für unsere Flugbuchung und Flugauswahl war auch der 8-stündige Aufenthalt am 12. Okt. 2012 in Barcelona entscheidend.
Einen Tag später mit Rückflugrouten-Änderung wollen wir nicht in Kauf nehmen.
Wem gegenüber müssen wir den Rücktritt erklären: IBERIA oder CHEAP-TICKET ?
CHEAP-TICKET sagt lt. AGB: Bei IBERIA
IBERIA sagt: Bei CHEAP-Ticket.
Wie erlangen wir den kompletten Flugpreis zurück? CHEAP-Ticket will lt. AGB jedenfalls seine Provision weiterhin behalten.
Mit besten Grüßen
Dieter Janssen
30. Juli 2012 um 09:39
Hallo,
aus unserer Sicht ist Iberia Ihr Ansprechpartner. Allerdings gelten die AGB von CHEAP-Ticket was die Provision betrifft. Wir empfehlen Ihnen, sich in dieser etwas verfahrenen Situation anwaltlichen Beistand zu holen oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
01. August 2012 um 21:14
Hallo liebes Team!
Hatten am 19.6.12 eine Flugverspätung von 8 Stunden. Als Grund wurde uns am Schalter, sowie später an Bord durch den Kapitän mitgeteilt, dass eine andere Maschine wegen schlechten Wetters nicht starten konnten, somit musste ein Flug gestrichen werden und es traf leider unseren.
Liegen denn hier “außergewöhnliche Umstände” vor? Schließlich war ja nicht unser Flug(-zeug) direkt davon betroffen? Sondern höchstens indirekt… Somit fiel unser Flug eher wegen einer “internen Umplanung” aus, oder?
Danke für Ihre Antwort!
Liebe Grüße
02. August 2012 um 11:10
Hallo,
die Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn die Annullierung bzw die große Verspätung eines Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist. Dies kann beispielsweise ein schweres Unwetter sein. Allerdings kommen verschiedene Gerichte oft zu unterschiedlichen Erkenntnissen, Sie sollten sich also vorsichtshalber rechtlichen Beistand suchen und Ihre Forderungen bei der Airline zeitnah geltend machen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. August 2012 um 04:15
Hallo,
meine Frage: am 27.07.2012 sollte der Flug von Lamezia nach Frankfurt-Hahn um 11:15 Uhr gehen. Tatsächlich ging der Flieger um 14.30Uhr. Es gab weder Verpflegung noch durften wir Telefonieren. Wir flogen mit ryanair. Haben wir einen Anspruch? Danke für Antwort.
17. August 2012 um 07:43
Hallo,
für Betreuungsleistungen bei Verspätungen ist ein rechtzeitiger Check-in entscheidend. Als Entschädigung sind Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Das gilt jedoch nur bei einer Verspätung von
2 Stunden und mehr für eine Flugstrecke kleiner gleich 1.500 km
3 Stunden und mehr für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3.500 km.
Aus unserer Sicht haben Sie also keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen, der Rechtsweg steht Ihnen jedoch jederzeit offen.
Herzlich Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. August 2012 um 21:04
Hallo,
danke für Ihre Antwort. Verstehe ich aber nicht so ganz, wir hatten doch einen verspäteten Flug, anstatt um 11.15 Uhr sind wir um 14.30 Uhr geflogen. Und die Flugstrecke ist doch kleiner gleich 1500km. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen.
Und gefunden habe ich dies im Internet:
“Tatsächlich muss Ihnen bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden EU-Verordnung 261/2004 ryanair folgende Entschädigung leisten:
250 Euro bei Flügen unter 1.500 km,
400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km,
600 Euro bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
bei Annullierung: die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung zum Zielort
Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation
Die rechtmäßige Ablehnung eines Anspruches des Flugreisenden wegen “außergewöhnlicher Umstände” ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen (Sabotage, Terror, Fabrikationsfehler usw.) möglich.”
Können Sie mir etwas dazu sagen, wäre Ihnen sehr dankbar.
Freundlichen Grüße
13. September 2012 um 09:16
Hallo,
ich habe einen Flug im Dezember gebucht, mit Flybe von Stuttgart nach Birmingham. Ich habe damals den Flug extra morgens gebucht und mehr für den Flug bezahlt, als wenn ich den am Mittag genommen hätte, da ich auch etwas vom Tag haben wollte und nicht erst spät ankommen wollte. Nun wurde der Flug bereits das zweite Mal verschoben. Zuerst um eine Stunde, nun erneut über 3 Stunden. 10:20 auf 13:30 Abflugszeit.
Flybe möchte, dass ich den Flug im Internet bestätige oder ablehne. Wenn ich allerdings den Flug ablehne. So bleibe ich auf den Kosten des Rückfluges sitzen, denn der ist mit einer anderen Gesellschaft gebucht.
Habe ich auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verschiebung mir im Voraus mitgeteilt wurde? Und ich den Flug akzeptiere (muss ich ja wohl, da er sonst storniert wird)?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Steffi
13. September 2012 um 09:30
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit abgesagt bzw. verschoben wird und Sie gleichzeitig ein Angebot zu einer zumutbaren anderweitigen Beförderung erhalten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
06. Oktober 2012 um 08:34
Guten Tag,
ich bin Ende August von Vancouver zurück nach Stuttgart geflogen.
Schon beim Einchecken wurde informiert, das der Flieger drei Stunden Verspätung hat (Maschine musste ausgetauscht werden in Düsseldorf – wegen techn. Defekt).
Dadurch bekam ich meinen Anschlussflug nicht.
Somit hatte ich als ich in Stuttgart endlich ankam über 7 Stunden Verspätung.
Ich hatte sofort reklamiert.
Bisher von Airberlin keine Reaktion
Ich flog Business – hat man hier mehr Anspruch wie Economy ?
Sollte ich einen Anwalt einschalten ?
mfg
Ulla
08. Oktober 2012 um 07:42
Hallo,
auf alle Fälle sollten Sie sich zeitnah bei Air Berlin melden und eine Frist für eine Antwort auf Ihr Schreiben setzen. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite haben Sie eindeutig die besseren Karten, allerdings lässt sich die Aussicht auf Erfolg von dieser Stelle aus nicht bewerten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
12. Oktober 2012 um 23:32
Hallo, wir haben eine Woche Türkei gebucht. Laut Reiseunterlagen sollte der Flug heute um 1:55 von Köln nach Antalya gehen. Als wir gestern abend nochmal die Flugzeiten am Kölner Flughafen überprüfen wollten, mussten wir feststellen, dass der Flug gar nicht stattfindet. Auf Rückfrage teilte man uns mit, dass wir auf einen Flug heute abend um 22:55 umgebucht wurden, also 21 Studen später. Man kann sich sicher darüber streiten, was mich viel mehr ärgert ist, dass wir über diese Umbuchung nicht informiert wurden. Was macht man in so einem Fall?
15. Oktober 2012 um 10:05
Hallo,
Airlines müssen Reisende direkt über die Annullierung eines Fluges informieren. Es reicht nicht aus, dass der Reiseveranstalter einer Pauschalreise, über den der Flug gebucht wurde, darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-24 S 92/11). Den Fluggästen steht lt. Urteil ein Ausgleich in Höhe von 600 Euro pro Person zu. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Fluggäste nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Flug-Annullierung in Kenntnis gesetzt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. Oktober 2012 um 12:45
Hallo,
Wir sind gestern mit Ryanair von marrakesch nach Frankfurt-hahn geflogen, wg schlechtwetter aber erst mit 3stdn und 50 min gestartet. Es gab kaum Informationen, keine Getränke o.ä., jetzt aber eine mail, dass Passagiere die eine Versicherung abgeschlossen haben entschädigt würden.
Frage: gibt es bei Verspätungen wg schlechten wetterbedingungen überhaupt einen Anspruch und wenn ja, tatsächlich nicht für alle?
Vg, fam ro…
23. Oktober 2012 um 15:55
Hallo,
wir haben eine Woche Türkei bei der GTI Travel GmbH gebucht. Geflogen sind wir mit Sky Airlines.
Am Abflughafen in Hannover hatte der Hinflug bereits 1 Stunde Verspätung. Der Transfer zum Hotel war in Ordnung. Aber anstatt unseres gebuchten Doppelzimmer, erhielten wir ein Familienzimmer das wir mit unseren mitgereisten Freunden teilen mussten. (Jediglich nur für 1 Nacht, danach erhielten wir unser gewünschtes Doppelzimmer). Am Tag der Abreise wurden wir pünktlich abgeholt und zum Flughafen gebracht. Dort traf uns die nächste Überraschung. Obwohl man uns im Vorfeld mitteilte, dass sich unsere Rückflugzeit änderte und zwar auf 19:50 Uhr, waren wir überrascht, dass der Rückflug 3,5 Stunden Verspätung hatte, sodass wir erst um 23:20 unseren Rückflug antreten konnten. Uns machte aber keiner auf diese weitere Verspätung aufmerksam!!
Meine Frage: Haben wir Recht auf Entschädigung?
Mit freundlichen Grüßen
Viktor
24. Oktober 2012 um 09:34
Hallo,
Sie haben eine Pauschalreise gebucht, Ihr Ansprechpartner bzgl. einer Entschädigung ist also Ihr Reiseveranstalter. Unter gewissen Umständen ist ein Reiseveranstalter aber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn der Flug verlegt wird (BGH, Aktenzeichen Az: X ZR 76/11). Bitte lassen Sie sich rechtlich beraten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
24. Oktober 2012 um 09:41
Hallo,
bei extremen Wettersituationen kann eine Airline den Flug absagen bzw. verschieben. Passagiere haben in einem derartigen Fall auch kein Anrecht auf Ausgleichszahlungen. Es könnte durchaus sein, dass Ihre Mitreisenden abgeschlossen haben, die eine entsprechende Klausel enthält.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
11. November 2012 um 14:26
Hallo,
ich bin diesen Dienstag von Panama Stadt nach Frankfurt über die Dominikanitsche Republik mit Condor geflogen. Aufgrund technischer Probleme hatte der Anschlussflug aus der Dominikanischen Republik Verspätung. Anstatt um 15.35 zu fliegen, wurden wirhr mit einem Bus (2.5 Stunden fahrt) an einen anderen Flughaven gebracht, von dem wir mit Air Berlin weiterfliegen sollten. Dort mussten wir noch einmal 1 Stunde warten. In der gesamten Zeit wurde den Passagieren kein Trinkwasser oder ein Snack angeboten. Von dort aus ging es dann weiter nach München (unplanmäßig), um dann nach weiter nach Frankfurt zu fliegen. Insgesamt waren wir 8 Stunden zu spät am Flughaven in Frankfurt. Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Gibt es auf einer Seite Hinweise, wie man so ein Schreiben aufsetzt? Viele Grüße und danke für die großartige Hilfe hier auf dem newsblog!
Olaf
12. November 2012 um 11:03
Hallo,
Fluggäste erhalten keine Entschädigung für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU. Das ist auch dann so, wenn dieser Anschlussflug Teil eines Direktflugangebots ab Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift in diesem Fall leider nicht (Amtsgericht Rüsselsheim, Az.: 3 C 72/11). Weitere Tipps und Informationen findet man auch auf der Gratis-App der EU “Ihre Passagierrechte” (für iPhone und Android).
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. November 2012 um 11:56
Hallo,
fällt die Strecke München (MUC) – Hurghada (HRG) in die Sparte UNTER 3000 km oder ÜBER 3000 km Flugstrecke? Ich kann dies leider nicht einsehen. Für eine Beanstandung bei der Fluggesellschafft ist es aber wichtig, da ich ja entwerder 400,- oder 600,- fordern kann….
Vielen Dank
19. November 2012 um 12:08
Hallo,
die Strecke ist in jedem Fall länger als 3.000 km (Luftlinie: 3.016,554 km, Strecke: 5.398 km)
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. November 2012 um 18:23
Hallo,
Unser Flug von Sharm El Sheik nach München am 26.08.2012 hatte über 13h Verspätung.In der nachfolgenden Kopie von SunExpress wird uns eine Ausgleichzahlung angeboten. Ich bin der Meinung, dass diese zu niedrig ist. Lohnt es sich aus Ihrer Sicht weitere Schritte einzuleiten?
Bitte stets angeben: 753919
Sehr geehrter Herr Holland,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Bedauerlicherweise mussten wir den Flug XG4154 vom 25.08.2012 verspätet durchführen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen für die verspätete Flugdurchführung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Doch obwohl der ungeplante, zeitweise Ausfall eines Flugzeugs auch die betreffende Fluggesellschaft stets vor große Herausforderungen stellt, besitzt bei SunExpress die Sicherheit aller Fluggäste uneingeschränkt allerhöchsten Stellenwert. Sollte vor einem Start ein sicherheitsrelevantes Problem auftauchen, wird dieses zuerst behoben und dabei auch eine Verspätung in Kauf genommen, bevor der Start erfolgt. Dies geschieht im Interesse aller Beteiligten, weshalb wir hierfür auf das Verständnis unserer Fluggäste hoffen.
Selbstverständlich werden wir in Hinblick auf den geltenden Minderungsanspruch, Ihnen den ganzen Tagessatz Ihrer Pauschalreise zurückerstatten, welches in Ihrem Fall 189 Euro beträgt.
Eine entsprechende Überweisung werden wir veranlassen, sobald uns Ihre Bankverbindung ( Bankname, Bankleitzahl, Kontonummer) vorliegt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie in absehbarer Zeit wieder an Bord einer unserer Maschinen begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
SunExpress
20. November 2012 um 08:35
Hallo,
wir geben Ihnen gern einige Hinweise, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen geschilderten Fall findet nicht die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Hier werden Verspätungen von über vier Stunden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25 Prozent des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. November 2012 um 11:15
Hallo,
wir (eine Gruppe von 12 Personen) waren auf einer Gruppenreise auf La Reunion (Langstreckenlfug über 3500km). Gebucht über den Veranstalter World Insight. Der Rückflug mit Air France sollte am 17.11.2012 um 22.00 Uhr starten, wurde aber auf den 18.11.2012 9.30 Uhr verschoben. (‘Ankunftszeit in Paris um 11 Stunden verspätet). Schon auf La Reunion war es schwierig, über die Air France eine weitere Hotelnacht zu erhalten, wir wurden erst um 24 Uhr nach vielen Beschwerden in ein Hotel begleitet, was wir um 4 Uhr schon wieder verlassen mussten, da es 2h vom Flughafen entfernt lag. (Der Veranstalter vor Ort hatte die Verantwortung direkt an Air France abgegeben und war für uns nicht mehr erreichbar)
Einige haben durch die Flugverspätung eine weitere Nacht in Paris verbringen müssen (Air France hat das Hotel übernommen). Mein Anschlussflug nach Düsseldorf ist zwar noch abends um 22.05 gelandet, ich habe jedoch keinen Zug mehr in Richtung Heimat erhalten, musste in Düsseldorf ein Hotel auf eigene Kosten nehmen, da der Air France Schalter am Flughafen schon geschlossen war.
Meine Frage nun: An wen richte ich meine Entschädigungsforderungen: an den Veranstalter oder an die Airline? Was kann ich einfordern?
Vielen Dank
Christine
23. November 2012 um 09:54
Hallo,
bei einer Pauschalreise ist immer der Veranstalter Ihr Ansprechpartner, er kann die Verantwortung nicht einfach so auf die Airline übertragen.
Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug, und so werden auch Flug-Verspätungen von über vier Stunden als Bestandteil der Reise regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises. Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, der in SZR (Sonderziehungsrechten) angegeben wird und vom aktuellen Kurs abhängt. Zudem sollten Sie nochmals gründlich die AGB lesen und sich unter Umständen rechtlich beraten lassen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
28. Dezember 2012 um 22:20
Hallo,
ich habe für 25.12.2012, 11:20 Uhr, den Flug DE 2296 von FRAU nach Banjul (mit Zwischenlandung in Boa Vista) und vorgesehener Ankunft in Banjul für 19:55 Uhr, gebucht. Wegen eines technischen Defekt drehten wir nach 1 Stunde Flugzeit wieder um. Der Flug wurde auf den nächsten Tag, 5:00 Uhr verschoben. Eine Ausweichmaschine stand nicht zur Verfügung.
Ich buchte den Flug zusammen mit einer Rundreise, welche am nächsten Morgen beginnen sollte. Am Neckermann-Schalter sagte man mir, dass eine Teilnahme an der Rundreise für mich nicht mehr möglich sei. Alternativen konnten nicht gefunden werden. Da es sich somit um einen erheblichen Reisemangel handelt, wurde mir eine vollständige kostenlose Stornierung von Rundreise und Flug zugesichert.
Eine Ausgleichsleistung von 600,00 Euro stünde mir laut meinen Recherchen aufgrund der Entfernung und der großen Zeitverzögerung zu.
Darüber hinaus möchte ich Schadensersatz geltend machen (Malariaprophylaxe, Utensilien wie Sonnencreme etc., Reiseführer, persönliche Fortbildung als Geographie-Lehrerin). Bei Folgeschäden aufgrund Verzögerungen einer Reise liegt die Obergrenze bei 4694 Sonderziehungsrechten.
Kann ich Schadensersatz verlangen und wenn ja, wie hoch kann ich die Schadensersatzsumme ansetzen? Gibt es dort Anhaltspunkte?
Kann ich sowohl kostenlose Stornierung, Ausgleichsleistung als auch Schadensersatz verlangen?
Muss ich mich stets an die Airline wenden?
Vielen Dank
07. Januar 2013 um 10:20
Hallo,
in Ihrem Fall handelt es sich augenscheinlich um eine Pauschalreise, deren Bestandteil eine Flugreise ist. In diesem Fall steht Ihnen die von Ihnen genannte Entschädigung nicht zu. Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter, nicht die Airline.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
17. Januar 2013 um 23:22
Hallo Fluege-Lotse,
Ich bin am 13.Dez von Zürich-Frankfurt-Bangkok mit Lufthansa geflogen. Gebucht über Ebooker. Leider waren die Flüge allgemein verspätet. Der Kapitan vom FLug ZRH/FRK versicherte mir das alle Flüge warten. Also bin ich quer durch den ganzen FLughafen gerannt. Leider war kein Flieger mehr am Gate. Verspätung um 12 Stunden. Bin dann von Lufthansa in ein HOtel in Frankfurt mit allen anderen Fluggästen gebracht. Ich habe bei der Lufthansa um eine Ausgleichszahlung angefragt. Die Antwort von der Airline:
ielen Dank für Ihren Kommentar auf unserer Internetseite vom 31. Dezember.
Es tut uns sehr leid, dass Ihre Reise von Zürich nach Bangkok über Frankfurt am 13. Dezember nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist. Ihre Verärgerung über den verspäteten Abflug aus Frankfurt können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und erfordert viel Geduld. Wir bitten Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form um Entschuldigung.
Die Verspätung Ihres Fluges LH 772 von Frankfurt nach Bangkok resultierte aus einem technischen Defekt. Unsere Techniker vor Ort haben selbstverständlich umgehend alle Möglichkeiten einer Reparatur ausgeschöpft und konnten den Defekt auch innerhalb von 2 Stunden und 45 Minuten beheben. Leider konnte dadurch die Maschine jedoch nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots in Frankfurt zum Abflug bereitgestellt werden. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um Sie stets pünktlich und zuverlässig an Ihr Reiseziel zu bringen. Für uns hat Ihre Sicherheit oberste Priorität. Wir warten unsere Flugzeuge regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Auch bei bester Wartung kann es dennoch kurzfristig zu unerwarteten Problemen kommen. Wir versichern Ihnen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf Einzelfälle beschränken.
Das Nachtflugverbot ist eine behördliche Anordnung, die wir leider nicht umgehen können. Natürlich wurde darum gebeten, eine Ausnahme zu machen. Diese konnte jedoch nicht gewährt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall von der Haftung entbunden sind. Sie können sicher sein, dass wir alles in unserer Macht stehende getan haben, um die Auswirkungen für Sie so gering wie möglich zu halten und sie bestmöglich in ihrer weiteren Reiseplanung zu unterstützen.
Der Anspruch auf adäquate Betreuungsleistungen vor Ort bleibt davon jedoch unberührt. Nach der EU-Verordnung 261/2004 dürfen Sie bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden Betreuungsleistungen am Flughafen erwarten. Sollten Ihnen in Frankfurt zusätzliche Auslagen für die Hotelübernachtung, Essen, Getränke und Telefonate entstanden sein, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Belege einzureichen.
Um eine Überweisung veranlassen zu können, bitten wir Sie darüber hinaus um die Mitteilung der IBAN (International Bank Account Number) und des BIC/SWIFT Codes Ihrer Bankverbindung. Diese können Sie bei Ihrer Bank erfragen, Ihrem Kontoauszug oder eventuell Ihrer Bankkarte entnehmen.
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden wir Ihr Anliegen abschließend bearbeiten und uns wieder bei Ihnen melden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen,
wie sehen Sie dies? Habe ich eine Chance auf eine Ausgleichszahlung wegen dem Nachtflugverbot.
18. Januar 2013 um 12:45
Hallo,
in der Regel versorgen die Fluggesellschaften ihre Passagiere in diesem Fall meist sehr gut und übernehmen auch die von der EU vorgesehene Hotelunterbringung, wenn der Passagier wegen des Nachtflugverbots erst am nächsten Tag befördert werden kann. Sie wurden aus unserer Sicht also korrekt behandelt. Die Chance, Ausgleichszahlungen wg des Nachtflugverbotes zu bekommen, steht unseres Erachtens schlecht. Natürlich steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
08. Februar 2013 um 05:46
Hallo!
Wollte am 17.01.2013 um 19.25 von Wien über Berlin,Abu Dhabi nach Phuket fliegen,in Folge von starkem Schneefallwurde dieser Flug abgesagt,was auch in Ordnung war.Am Infoschalter von Airberlin bekam ich neue Tickets für den 18.01.2013,aber dieser Flug ging von Wien nach Phuket über Düsseldorf um 19.00.Dieser Flug hatte aber in Wien eine Verspätung von einer Stunde,worauf ich am Flug nach Düsseldorf das Flugpersonal kontaktierte und mir zugesagt wurde,in Düsseldorf werde ich von einem Fahrer mit Auto erwartet, um sofort zum Anschlussflug gebracht zu werden.In Düsseldorf war niemand zu sehen und das Flugzeug nach Abu Dhabi war schon in der Luft.Am Infoschschalter von Airberlin bekam ich einen Zettel mit der Adresse vom Hotel Maritim,in dem ich übernachten musste.Beim Abendessen im Hotel musste ich alles über 10.- Euro selber aufzahlen und der Abflug am nächsten Tag 19.01.2013 war dieses mal mit Etihad.Dieser Flug ging von Düsseldorf nach Abu Dhabi ,Bangkok und Phuket.In Düsseldorf war niemand von Airberlin imstande mir mit meinem Fluggepäck zu helfen,oder eine Information zu geben ,wo ich mein Sportgepäck von 64 Kilo deponieren kann, für eine Nacht,Schulterzucken war alles.Ein Türkischer Taxifahrer vor dem Flughafengebäude wusste eine Adresse von einer Deponie ,wohin ich mit meinen 64 Kilo Gepäck ,über div.Bordsteigkannten hinrumpelte.Ich wurde von Airberlin in Düsseldorf ausgesetzt und mir noch vor meinem Urlaubsbeginn die Urlaubsfreude mächtig verdorben.Genau so erging es mir schon 2012 in Berlin und dachte mir damals, so etwas passiert sicher nur einmal.
Air Berlin FLT 8137 von Wien nach Düsseldorf
Air Berlin FLT 7460 von Düsseldorf nach Abu Dhabi
23. März 2013 um 10:55
Hallo liebes Team,
folgender Vorgang:
06.03. 13 – 21.05 – AB 7460 von DUS nach Abu Dhabi
dort geplante ca 2, 5 std. Wartezeit / Umsteigen in
07.03.13 – 8.40 AB 7424 zum Weiterflug nach Phuket.
………….
Bei Ankunft in ABU DHABI (pünktlich) wurden wir über eine 5 stündige Verspätung/Verzögerung des Weiterfluges informiert. (15.00)
Vor dem Weiterflug 15.00 erklärte uns die Crew/ der Pilot über Bordfunk, dass wir NUR warten mußten, weil AB ein “Missmanagment in Berlin” hat, und uns keine Weiterflug – Crew stellen konnte, welche uns 8.40 hätte weiterbefördern können. Diese mußte mit ihrem Flugzeug wegen Defektes umkehren. Und unsere Crew mußte (richtigerweise) estmal ihre Ruhezeit einhalten. Dann ging es mit ihr weiter.
meine Frage:
Welche/ ob Entschädigungszahlung odgl stehen uns (2Personen, Pauschalreise, bei einem Gesammtflugpreisvon rund 3.500Euro für dieses interne AB-Problem zu ?
25. März 2013 um 12:00
Hallo,
da wir Ihren Reisevertrag nicht kennen, können wir Ihnen nur einige allgemeine Hinweise geben bzw. auf ein Urteil verweisen, dass hinsichtlich des Bereithaltens von Ersatzcrews ergangen ist. Aus unserer Sicht ist dasReisebüro Ihr Ansprechpartner. Mit ihm müssten Sie unter Beachtung der AGB die Ansprüche aushandeln bzw. sich rechtlichen Beistand suchen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. April 2013 um 16:57
Danke für die Antwort. Meine letzte Frage:
Düsseldorf (Air Berlin) –
Abu Dhabi (Umsteiger auf wiederum Air Berlin u. hier die 6,20 Std. Verspätung ) –
Phuket
GREIFT hier die EU-Verordnung überhaupt.?
mfg
25. April 2013 um 15:30
Ich hatte eine Reservierung auf Air France von Singapur über Paris nach Berlin. Da der erste Flug etwa 1 Stunde verspätet in Singapur startete, haben wir den Anschlussflug in Paris verpasst. Wir wurden über Frankfurt umgebucht und kamen mit 5-stündiger Verspätung in Berlin an. Besteht der Entschädigungsanspruch auch in einem soilchen Fall?
MfG;
Tina Mortimer
06. Mai 2013 um 08:35
Hallo,
ein Passagier hat Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn er seinen Anschlussflug wegen Verspätung der ersten Maschine verpasst. Ein Gericht hat entschieden, dass das mit einem annullierten Flug gleichzusetzen ist. Wenn Sie also einen Anschlussflug verpassen und daraufhin mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung in derselben Höhe zu, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 655/12 [11]).
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
07. Juni 2013 um 14:43
Hallo,
am 17.Januar 2013 (vor ca.6Monaten)ist mein Glug von Betlin Tegel nach München storniert worden. Wir wurden dann auf den nächsten Tag umgebucht und in ein Hotel gebracht.
Der Flug fiel auf Grund des Radarausfalls in München aus.
Meine Fragen wären:
- wie lange nach dem stornierten Flug kann ich Ausgleichszahlungen geltend machen und
- gilt der Radarausfall als außergewöhnlicher Umstand oder kann ich die Ausgleichszahlungen geltend machen?
MfG,
Christiane
11. Juni 2013 um 10:34
Hallo,
nachzulesen ist dies in der Fluggastrechte-Verordnung (VO EG Nr. 261/2004). Im Falle eines Fluges von Berlin nach München hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlungen von 250 Euro. Die Verordnung lässt jedoch offen, wann die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen verfallen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 10.12.2009 – Xa ZR 61/09 RRa 2010; 90)unterliegen diese Ansprüche der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. Diese Ausgleichsleitungen sind als pauschalierter Schadensersatz anzusehen, der auch dann gefordert werden kann, wenn ein konkreter Schaden nicht nachgewiesen wird oder werden kann. Fluggesellschaften müssen nicht zahlen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der nicht in ihrem Einflussbereich liegt. Beispiels trifft das auf extreme Wetterverhältnisse oder der Sperrung des kompletten Luftraum zu. Wann genau diese Außergewöhnlichkeit besteht, entscheidet das Gericht.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse