Recht bestätigt: Passagiere können Entschädigung bei Flugverspätung einfordern

Das im November 2009 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffene Urteil zu Flugverspätungen wurde gestern durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Hebt ein Flug mindestens drei Stunden zu spät ab, kann der Fluggast Entschädigungsansprüche geltend machen.

Folgende Ausgleichszahlungen müssen Airlines leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer, 600 Euro bei Langstreckenflügen. Die Zahlungspflicht entfällt lediglich bei Verspätung aufgrund “außergewöhnlicher Umstände”. Dies können beispielsweise schlechte Wetterbedingungen sein oder Streik.

Nach dieser nochmaligen Stärkung der Fluggastrechte durch den BGH sollten betroffene Passagiere nicht länger zögern, Airlines zur Rechenschaft zu ziehen. Für den Fall, dass Airlines nicht auf eine Beschwerde reagieren, können sich Fluggäste auch kostenlos an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr in Berlin wenden. Sie bemüht sich um die gütliche Einigung zwischen Transportunternehmen und Verbrauchern in Deutschland.

(AZ: Xa ZR 95/06 – Urteil vom 18. Februar 2010)

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255 Kommentare zu “Recht bestätigt: Passagiere können Entschädigung bei Flugverspätung einfordern”

  1. Cornelia Rüdiger sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Tochter ist am 14.06.2010 von Leipzig nach Palma de Mallorca mit CONDOR geflogen. Der Flug hatte 13 Stunden Verspätung aufgrund technischer Probleme.
    Laut Urteil des EuGH gibt es Anspruch auf Entschädigung. Wo muss sie ihre Ansprüche geltend machen? Bei CONDOR oder dem Reiseveranstalter (BUCHER Reisen)? Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung.

  2. Fluege-Lotse sagt:

    Sehr geehrte Frau Rüdiger,

    Ihre Tochter sollte sich in diesem Fall bitte direkt an den Veranstalter, also an Bucher Reisen, wenden.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  3. Frau Kim sagt:

    Hallo,
    Unser Flieger nach Korea hat bisher eine 4-ständige Verspätung. Wir fliegen mit mehreren Kinder und es sieht so aus, dass der Flugzeug mindestens 4 Stunden wegen technischer Probleme später starten wird. Haben wir Anspruch auf Entschädigung und an wen und wann müssen wir uns wenden?

    V

  4. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,

    Um eine Entschädigung für die vierstündige Verspätung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Airline.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  5. Ramona sagt:

    HI Fluege-Lotse team,

    mein Mann und ich sind gerade von einer Reise mit Tuerkisch Airlines zurueckgekommen. Wir sollten von Berlin Tegel um 17.50 Uhr losfliegen. Schon beim Einchecken sagte man uns, der Flieger habe 90 min. Verspaetung. Boarding war um 18.45 Uhr, abgehoben sind wir 19.20 Uhr.
    Wir sollten um 21.35 Uhr in Istanbul sein, sind dort aber erst 0.44 angekommen (am Gate).
    Unser Anschlussflug war weg. Tuerkisch Airlines hat uns in einem Hotel untergebracht und uns auf den fruehesten naechsten Flug (mit Emirates Airlines) umgebucht (18 Stunden spaeter).
    Koennen wir trotzdem die Entschaedigung fuer die drei Stunden Verspaetung erhalten, zumal wir beide einen Urlaubstag mehr nehmen muessen?

    Vielen Dank fuer Ihren Rat.
    Ramona

  6. sinem sagt:

    Hallo,
    ich bin am 30.07 von Bremen in die Türkei geflogen. Der Flug hatte 13 Stunden Verspätung aufgrund technischer Probleme. Wenn ich Entschädigung möchte was muss ich den alles schreiben? Hat jemand vielleicht ein Musterschreiben?
    Lg Sinem

  7. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    der richtige Ansprechpartner für Entschädigungsfragen ist in erster Linie die Airline. Auf fast jeder Airline-Webseite ist ein Kontaktformular zu finden. Dort können Sie Ihre Entschädigungsforderungen formulieren. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp).

    Viele Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  8. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    leider haben wir Ihre Buchungsnummer nicht und können deshalb Ihren Flug und dessen Begleitumstände (z.B. schlechte Wetterbedingungen, Streik) nicht zurückverfolgen.
    Unser Rat: Wenden Sie sich schriftlich an Turkish Airlines und machen Sie dort Ihre Forderungen geltend und/oder schicken Sie uns Ihre Buchungsnummer.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  9. Pardon sagt:

    Hallo, wir sind am Sonntag, 22.08.2010 von Dortmund nach Palma geflogen. Der Flug sollte um 11.55 Uhr starten, ist aber erst um 15.30 Uhr gestartet. Angeblich ist die Maschine morgens ab Dormtund geflogen, konnte aber wegen Nebel nicht auf Mallora landen, ist dann erst auf Ibiza gelandet, dann doch mit Verzögerung in Palma, also auch erst mit Verzögerung wieder zurück nach Dortmund, damit der Flieger dann wieder mit 3,5 Std Verspätung gen Mallorca startete. Uns wurde gesagt, dass evtl. ab Dortmund eine Ersatzmaschine eingesetzt wird, wir also den Flughafen nicht verlassen dürfen. Dennoch flogen wir erst um 15.30 Uhr. Uns ist aber von Nebel auf Mallorca nicht bekannt, zudem wäre ja ein Einsatz einer anderen Mamschine möglich gewesen, also war es eine rein wirtschaftliche Entscheidung, das wir verspätet Palma erreichten. Haben wir Anspruch auf Entschädigung?

  10. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Der beste Weg ist immer, sich in solchen Fällen mit der Airline in Verbindung zu setzen, weil es dort oftmals auch aus Kulanz Entschädigung gibt.
    Rein rechtlich ist es so, dass Airlines folgende Ausgleichzahlungen leisten müssen, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet:
    1. 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer,
    2. 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer,
    3. 600 Euro bei Langstreckenflügen.
    Die Zahlungspflicht entfällt allerdings bei Verspätung aufgrund „außergewöhnlicher Umstände”. Dazu zählen auch schlechte Wetterbedingungen.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  11. Daniela sagt:

    Hallo,
    Mein 14 jähriger Bruder hat unsere in Hurghada lebende Mutter besuch. Der Flug war über Tui bei der Airline Condor gebucht. Planmäßig hätte er am 30.08 um 18:55 Uhr in Hurghada abfliegen und um 22:40 Uhr in Stuttgart ankommen sollen. Geflogen ist er am 31.08. um 11:00 Uhr und um ca.16:00 Uhr gelandet. Als Grund wurde angegeben, die Maschine sei in Stuttgart gar nicht abgeflogen, da es technische Probleme (Benzinpumpe sei geplatz) gebe. Es wurde zwar ein Hotelzimmer angeboten, aber als er sagte er möchte in die Wohnung unserer Mutter wurde Ihm gesagt wo die Taxis sind und er wurde weg geschickt. Ohne Übernahme der Taxikosten. Jetzt weiß ich nicht so genau bei wem (TUI oder Condor) ich Schadenersatzansprüche geltend machen soll. Besten Dank für Ihre Mühe.
    Gruß Daniela

  12. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihr Ansprechpartner bei Schadenersatzforderungen ist der Veranstalter, also in Ihrem Fall TUI.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  13. Nicole sagt:

    Hallo!
    Wir (6 Personen – nur Flug gebucht) sind am 26.08.10 mit Air Berlin (Flug AB 9716) ab Leipzig nach Palma de Mallorca geflogen. Ursprüngliche Abflugzeit sollte 5.30 Uhr sein. Um 3 Uhr am Flughafen LEJ eingetroffen, wurde uns mitgeteilt, dass sich unser Bording auf 6 Uhr verschiebt. Am Vorabend war diese Änderung aber noch nicht bekannt. (Prüfung auf Flughafen Internetseite).Nach mehreren Durchsagen, dass es ein Problem in der Bordküche gibt, hoben wir dann endlich gegen 9 Uhr ab. Die Verspätung des Fluges war daher über 3 Stunden.
    Nun meine Frage: Lt. Internetrecherche ist die Flugentfernung 1510 km von LEJ bis PMI. Stehen uns dann 400 Euro pro Person zu?
    Nach Rücksprache mit einer Air Berlin Mitarbeiterin wurde uns mitgeteilt, dass eine Bestätigung der Flugverschiebung nicht nötig sei, da diese Daten ja alle gespeichert werden.

    Welche Aussichten haben wir, unsere Forderungen zu erhalten?

    MfG und vielen Dank im Voraus!

  14. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ob Air Berlin Ihre Forderungen akzeptieren wird, wissen wir leider nicht. Berechtigt sind sie auf jeden Fall, da die Entfernung ja 1.500 km übersteigt.
    Bitte machen Sie ihre Forderung schriftlich unter Angabe der Flug-Nr. bei Air Berlin geltend.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  15. stephanie szczecinna sagt:

    hallo
    meine freundin und ich sollten am samstag den 11.09.10 um 16:05 uhr von antalya nach nürnberg nach hause fliegen ein tag zu vor hätte unser reiseführer im hotel vor ort sein sollen.um 16:15 waren wir im hotel (sprechstunden vom reiseleiter bis halb 5) und wollten schauen ob beim flug alles beim alten bleibt, dann kam der schock wir wurden noch in dieser nacht laut neuem plan um zwei uhr mit einer halben stunde verspätung abgeholt und flogen um 5:15 uhr in der früh nach hause! der reiseleiter war in seiner sprechstunde nicht zu erreichen da er schon außer haus war. das heißt ohne erklärung mussten wir die heim reise 10 stunden früher als geplant anreisen! haben wir recht auf entschädigung? bitte um schnelle antwort!

  16. Roswitha sagt:

    Sind am 07.09.2010 von München nach Antalya geflogen.
    Abflug wäre 7:20 gewesen,geflogen sind wir dann endlich um 13:30.Condor sagte uns,wegen eines technischen Defektes.Nun möchte ich fragen ob es eine Entschädigug gibt und an wen ich mich wenden soll.
    Condor oder Neckermann

    LG Roswitha

  17. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    eine europäische Richtlinie besagt, dass sich die Verpflichtungen bei Verspätungen nach Flugdistanz und Umfang der Verspätungen richten. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung und mindestens zwei Stunden Verspätung, bei innergemeinschaftlichen Flügen mit über 1.500 Kilometern, bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern mit mindestens drei Stunden Verspätung und bei allen anderen Flügen mit mindestens vier Stunden Verspätung sind dem Fluggast kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im „angemessenen Verhältnis zur Verspätung” anzubieten. Bei Verspätungen, die über dieses Maß hinausgehen, gelten die im Artikel erwähnten Regelungen. Ihre Ansprüche machen Sie bitte beim Reiseveranstalter, also bei Neckermann, geltend.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  18. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    prinzipiell haben Sie Anspruch auf Entschädigung, da der mit Ihnen geschlossene Vertrag augenscheinlich nicht erfüllt wurde. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Forderungen an Ihren Reiseveranstalter und sehen Sie vorher in dessen AGB nach. Dort finden Sie sicher Aussagen zu Entschädigungsleistungen.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  19. Karin sagt:

    Hallo,
    wir (2Pers) sind am 13.9.2010 von Hurgadha mit über 4 Stunden Verspätung gestartet. Als Grund wurde ein technisches Problem angegeben, welches das Flugzeug vorher zur Zwischenlandung in Athen zwang. Es stellte sich dann heraus, dass wohl nur die Anzeige einen technischen Defekt anzeigte, der aber wohl nicht bestanden haben soll (so sagte es der Kapitän in der Durchsage).
    Wir bekamen auf dem Flughafen zu essen + 1 Getränk. In Berlin landeten wir mit 3h55 min, also fast 4 Stunden, Verspätung.
    Die Pauschalreise wurde als lastminute in einem kleinem Reisebüro gebucht und der Veranstalter war 5vorFlug. Die Flugentfernung nach Berlin beträgt ca. 3.300 km.

    Gegen wen machen wir unsere Forderung gelten, sofern sie bestehen und wie hoch sind diese?

    Vilen Dank für Ihre Mühe im voraus!
    LG KArin

  20. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    rein rechtlich haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Über die Höhe können wir von hier aus allerdings nichts sagen. Sie ist auch abhängig von den AGB Ihres Reiseveranstalters. Ihre Forderungen reichen Sie bitte beim Veranstalter 5vorFlug ein.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  21. Marion sagt:

    Hallo,

    mein Sohn sollte am 18.08. von San Francisco nach Amsterdam und von dort nach Düsseldorf fliegen. Die Fluggesellschaft war KLM, gebucht haben wir ursprünglich über ein Kölner Reisebüro. Der Flug von SF nach Amsterdam verzögerte sich wegen eines Maschinenschadens um 323 Minuten. Dadurch verpasste er seinen Anschlussflug und musste dort dann noch einmal fast 4 Stunden warten.
    Wir haben dann auf der Seite von KLM einen Antrag auf RÜckerstattung gestellt, da wir zwar in einem Reisebüro gebucht hatten, den FLug jedoch umgebucht hatten und das dann direkt über die Hotline von KLM.

    Hätte ich besser beim Reisebüro einen Antrag gestellt und falls ja, ist es jetzt noch früh genug dafür?

    Oder habe ich richtig gehandelt und es über KLM gemacht? In welcher Höhe wird denn die Entschädigung – wenn denn eine zu erwarten sein sollte – gezahlt?

    Es wäre schön, wenn Sie mir ein paar Informationen dazu geben könnten.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Marion

  22. Karin sagt:

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie bitte noch mal näher erläutern, inwiefern die ABG auf den Anspruch noch einen Einfluß haben können?

    MFG
    Karin

  23. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie haben prinzipiell richtig gehandelt, indem Sie sich an Ihre Airline gewandt haben und sollten zu gegebener Zeit bei KLM nachfragen, wie weit die Bearbeitung vorangekommen ist
    Über die Höhe der Entschädigung können wir Ihnen von hier aus leider keine Angaben machen.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  24. Andreas sagt:

    Hallo,

    ich habe bei meiner Fluggesellschaft meine Ansprüche wegen einer Verspätung meines Fluges am 02. September 2010 geltend gemacht. Diese sagt nun, dass das Recht auf Entschädigung ausgesetz worden ist.
    Wortlaut:

    “Zum anderen ist die Entschaedigung bei Verspaetung – EuGH-Urteil – wieder
    ausgesetzt:

    Der britische High Court of Justice hat ein Verfahren von der IATA gegen
    die Civil Aviation Authority ausgesetzt, um erneut eine Klaerung der
    Passagier-Rechte im Falle der Verspaetung herbeizufuehren. Dem EuGH sind
    daher entsprechende Fragen zur Abgrenzung und Reichweite des
    Entschaediungsanspruches vorgelegt.

    Somit gilt vorerst weiterhin die EU Verordnung 261, wonach bei einer
    Verspaetung nur Betreuungsleistungen (wie erfolgt), aber keine
    Ausgleichsleistungen gezahlt werden.”

    Stimmt das?

    MFG

    Andreas

  25. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    nach unserem Kenntnisstand haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch die Airline, sofern die dafür im Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind und es sich nicht um höhere Gewalt handelt. Das Recht auf Entschädigung ist unseres Wissens nach auch nicht ausgesetzt worden. Leider versuchen einige Airlines auf vielerlei Weise, sich vor ihrer Entschädigungspflicht zu drücken. Sie sollten hartnäckig bleiben und/oder sich an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) wenden, in den meisten Fällen wird am Ende doch problemlos entschädigt.

    Viele Grüße
    Ihr Fluge-Lotse

  26. Ramona&Thomas sagt:

    Hallo.
    Wir sind am Sonntag von Heraklion (Kreta) zurück nach Frankfurt geflogen. Wir sollten um 20:20 abfliegen aber schon am Check-In stand da, dass es 21:20 sein sollte. Letztendlich ist die Maschine um 22:20 abgehoben.
    Sind die 3 Stunden Verspätung die ich im Internet sehr oft lese richtungsweisend, oder kann ich meine 2h auch geltend machen? Gibt es Fristen einzuhalten?
    Bei uns ist es der 2.Urlaub wo es Rückzu zu Verspätung gekommen ist. Letzte Jahr waren es 5h von Mallorca.
    Nach was richtet sich die Entschädigung, genaues findet man leider nirgens.
    Vielen Dank im Voraus :o )

  27. Gregor sagt:

    Hallo,
    am 12.07.sollte unser Flug von Hannover nach Mallorca um 05:45 starten,tatsächlich startete dieser um 12:45!Es fehlten Ersatzteile,also ein technischer Mangel am Flugzeug!Wir hatten eine Pauschalreise bei TUI gebucht.Direkt aus dem Urlaub gekommen machten wir ein Schreiben an TUI fertig,diese antworteten HEUTE am 15.10.2010!!!!Die Antwort:Wir leisten – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Zahlung in Höhe von 20€ für 2 Personen!!!!!!!

    Weitere Forderungen kann leider nicht entsprochen werden,nun meine Frage:Was können wir tun bzw.welche Schritte sollten wir einleiten bzw. steht uns überhaupt mehr zu?!Ich denke bei 7h Verspätung dürften 20€ ein Witz sein!!!Zumal wir 9Uhr auf Mallorca ankommen sollten und tatsächlich kurz vor dem Abendbrot im Hotel waren…

    Ich bitte um Hilfe!!

    Vielen Dank!

  28. Andreas sagt:

    Hallo,

    Wir sind auf dem Rückflug von Lima nach Frankfurt/M jeweils mit LAN in Madrid umgestiegen. Die Maschine hob auch pünktlich um 15.15 Uhr in Madrid ab. Nach 20 Minuten kam die durchsage, dass der Pilot Probleme hat und zurück nach Madrid fliegt. Dort landeten wir um 16.15 Uhr und wurden in ein Flughafenrestaurant verwiesen mit der Aussage, dass wir um 18.15 Uhr nähere Informationen erhalten. Um 18.15 Uhr erhielten wir die Information, dass uns Ffrankfurt fliegen lassen könnte (also mit über 24 Stunden Verspätung!!!) Eine kleine Gruppe von Reisenden hat dann über 5 Stunden (!!!) das Madrider LAN-Büro belagert, um eine Umbuchung zu erreichen. So sind wir dann am folgenden Morgen um 8.50 uhr nach Frankfurt geflogen, wo wir somit mit 18 Stunden Verspätung ankamen.
    Was geklappt hat war, dass wir in der Madrider Wartezeit Verpflegung und Unterkunft erhielten. Trotzdem ist die Verfahrensweise (Angebot von 24 Stunden Verspätung ohne Umbuchungsmöglichkeit) unakzeptabel.
    Welche Rechte habe ich und wer ist der der Ansprechpartner?

    Viele Grüße

    Andreas

  29. wilmes sagt:

    Hallo.
    Sind gestern von unseren Kreuzfahrturlaub mit der Aida
    von den Kanaren gekommen.Auf dem Hinflug mußten wir eine Verspätung von 8 Stunden in Kauf nehmen.Als wir nach 8 Stunden entlich zur Maschine konnten sahen wir
    das nicht die gebuchte tui Maschine da stand sondern eine Gesellschaft Namens Mint international Airline.
    Die Maschine war um etwas gewählt zu sprechen unter aller s…Was kann ich machen.ß

  30. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,

    nach unseren Informationen fliegt LAN einmal täglich von Madrid nach Lima, somit wurde Ihnen wahrscheinlich die nächst mögliche Maschine angeboten, auch wenn diese 24 Stunden später startete. Ihr Ansprechpartner für Beschwerden u.ä. ist in diesem Fall die Fluggesellschaft LAN.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  31. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,

    wir können Ihnen leider nur empfehlen sich nochmals an Ihren Veranstalter zu wenden.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  32. Jutta sagt:

    Hallo, wir sind bei unserem geplanten Direktflug von Stuttgart nach Antalya pünktlich gestartet, aber im Flieger sagte man uns, dass wir noch eine Zwischenlandung in Hannover einlegen, um da Passagiere mitzuholen, weil ein Flieger von Hamburg ausgefallen war. Die Verspätung war dann insgesamt ca. 2,5 h. Nach langem Hin und Her in Hannover wurde uns ein Freigetränk angeboten. Haben wir hier Ersatzansprüche?

  33. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    aus unserer Sicht stehen Ihnen hierfür keine Entschädigungen zu. Es steht Ihnen natürlich frei, bei Ihrer Airline anzufragen, ob Entschädigungen gezahlt werden.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  34. Conny sagt:

    Hallo Flüge-Lotse-Team,

    ich bin vor ca. zwei Wochen von Miami über Paris nach Düsseldorf geflogen. Statt um 17:40 ist unser Flugzeug erst gegen 0:00 in Miami gestartet, wir hatten also über 5 Stunden Verspätung. Der Grund war, das an Bord ein Medical Pack fehlte, welches auf dem Hinflug verbraucht wurde und erst aus Mexico eingeflogen werden musste. Dies teilte man uns allerdings erst mit, nachdem der Start ein drittes Mal verschoben worden ist. Aufgrund der verspäteten Abflugzeit in Miami habe ich meinen Anschluss in Paris natürlich verpasst und konnte erst um 18:30 Ortszeit weiterfliegen, so dass ich insgesamt mit 8,5 Stunden Verspätung in Düsseldorf ankam. Habe ich nun einen Anspruch auf eine Entschädigung? Brauche ich hierfür eine schriftliche Bestätigung der Airline? Eigentlich haben die ja die Daten bei sich gespeichert.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

  35. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Anspruch auf Entschädigung haben Sie auf jeden Fall und eine schriftliche Bestätigung durch die Airline ist – wie Sie schon richtig vermutet haben – nicht nötig. Sie müssen Ihre Ticketnummer und Ihren Namen angeben, dann sollte die Airline in der Lage sein, Ihre Buchung und die Schwierigkeiten während der Reise zurückzuverfolgen.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  36. Holger sagt:

    Hallo,
    am 01.10.10 wollten wir von Las Palmas zurück nach Hannover fliegen. Am Schalter erfuhren wir, dass der Flug aufgrund einer defekten Maschine am Vortag (!!!) erst mit knapp 8-stündiger startet. CONDOR teilte mir nun mit, dass es sich um einen “außergwöhnlichen Umstand im Sinne des 14.Erwägungsgrundes der Verordnung” handelte, so dass “keine Entschädigung gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04″ zu leisten sei.
    Ist diese Aussage nach den neuen Urteilen korrekt ?
    Man schreibt mir, dass der Grund ein “außergewöhnlicher Umstand” war, nennt diesen aber nicht. Kann man irgendwie nachvollziehen, was der tatsächliche Grund für die Verspätung war, um somit Ansprüche geltend machen zu können ???

    Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße

  37. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    bei Schadenersatzzahlungen ist es oft so, dass sich die Airlines erst einmal weigern. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, dass Sie Ihre Forderungen nochmal einreichen. Sollte das keinen Erfolg bringen, bleibt nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  38. Derya sagt:

    Hallo,

    wir haben über GTI einen Flug von Münster nach Antalya gebucht. Dieser hatte 7 Stunden Verspätung. Da GTI auf unsere Schadenersatzforderung nicht reagiert hat, haben wir Klage eingereicht. Jetzt schreibt der Anwalt von GTI, nachdem die Klage beim AG eingereicht worden ist, dass laut der EU/Verordnung 261/2004 das Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist (in unserem Falle Sky Airlines). Stimmt das so? Wir haben aber die komplette Buchung über GTI abgewickelt. Kennt jemand Gerichtsurteile dazu? Vielen Dank im Voraus!

  39. frankie sagt:

    Hallo,
    am 9.10.10 nach einer Aida Kreuzfahrt sind wir , 2 Personen, von Teneriffe nach Frankfurt mit 9 Stunden CONDOR Verspätung gelandet.Habe sofort Aida benachrichtigt, die mit Condor in Verbindung getreten sind.
    Condor bietet 53 € (für 2 Personen) Taxi und Verpflegung im Flughafen Teneriffe haben schon mehr gekostet..
    wie sollen wir weiter vorgehen.
    vielen dank im voraus

  40. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir gehen davon aus, dass Sie Flug und Kreuzfahrt als Paket bei Aida gebucht haben.
    Deshalb ist die Entschädigung von Condor, die Sie vor Ort als Soforthilfe erhalten haben, korrekt. Weitere Forderungen sollten Sie bei Aida geltend machen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  41. Jules sagt:

    Ich wollte am 12.11. mit KLM über Amsterdam und Memphis nach Orlando fliegen. Aufgrund verspäteter Ankunft zahlreicher Flüge (auch meines Fluges), habe ich meinen Anschluss verpasst und stand 7 Stunden in einer Schlange, um umgebucht zu werden. Dadurch habe ich eine Kreuzfahrt verpasst.
    KLM hat mich auf Wunsch nach Mexiko umgebucht, wo ich mit 2 Tagen Verspätung zur Kreuzfahrt zusteigen konnte. Als “Entschädigung” habe ich einen 50€ Voucher bekommen und 10€ Verzehrgutschein. Eine Frechheit! Die 600€ aufgrund der Beförderung mit einem Tag verspätet werde ich einfordern. Zu Verzehrgutscheinen heisst es bei allen anderen Flügen mit mindestens vier Stunden Verspätung sind dem Fluggast kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im „angemessenen Verhältnis zur Verspätung” anzubieten. Was ist denn bei 7 Stunden warten und effektiv erst 20 Stunden späterem Ablug angemessen? Sicher keine 10€! Abendessen gab es im Hotel, Frühstück (16€) hätte ich selber zahlen müssen.
    Kann ich auch einen Teil der verpassten Kreuzfahrt einfordern?

  42. Joachim sagt:

    Hallo!

    Unser Flug wurde aufgrund eines technischen Problems um fast 26 Stunden verschoben. Nach meinen Recherchen und aufgrund der Informationen in diesem Forum kann man ja mit so einer Verspätung grundsätzlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern.

    Wir haben dann aufgrund der großen Verspätung unsere Kurzreise storniert, d.h. wir sind nicht geflogen. Kann man trotzdem, also wenn man den verspäteten Flug gar nicht angetreten hat, die Entschädigung einfordern?

    Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

  43. Thomas Wojciechowski sagt:

    hallo,habe über fti reisen einen achttätige pauschalreise vom 03.12 – 11.12.10 ab düsseldorf nach antalya gebucht( 325 € ),geflogen sind wir mit der german sky.der flug sollte um 7.40 starten,abgeflogen sind wir um 17.40,wegen eines technischen defekts an der maschine.bescheinigen wollte uns dieses am flughafen niemand.am letzten tag wurde unser hotel noch wegen hochwasser im hotel geräumt.der strom wurde abgeschaltet.wir blieben im hotel und warteten auf unsere abreise um 23.20 uhr.an welchr gesellschaft und in welcher höhe könnte ich einen anspruch anfordern?

  44. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    leider haben Sie vergessen, den Namen Ihrer Fluggesellschaft anzugeben.
    Für die Lufthansa gilt beispielsweise lt. AGB: Im Falle von Annullierungen und Verspätungen werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 erbracht.
    Bitte setzen sich möglichst schnell mit Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung und lesen Sie in den AGB nach.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  45. Bernd sagt:

    Guten Tag ,
    ich bin mit Turkisch von Berlin über Istanbul nach Kapstadt geflogen. Der Anschlußflug in Istanbul flog 6 Stunden später, weil auf Gäste aus Jeddah gewartet wurde! Turkisch verweigert die Entschädigung nach EU-Recht, da der Flug in Istanbul gestartet ist. Ist das so richtig?
    Die gebuchte Flugstrecke war Berlin-Istanbul-Kapstadt.
    Man will nur das Montrealer Abkommen anwenden und etwas für Essen bezahlen, wenn man eine Originalrechnung einreicht, die man ja nicht hat! Vielen Dank für die Antwort

  46. V.A. sagt:

    Sehr geehrter Damen und Herren,
    ich hatte am 23. einen Flug von Frankfurt via Prag nach Skopje. Obwohl alle anderen Flüge rechtzeitg abgehoben sind, es lag also am 23. nicht am Wetter, mussten wir bereits im Flieger sitzend von Frankfurt nach Prag eine Stunde auf der Startbahn warten. Durch die einstündige Verspätung, habe ich meinen Anschlussflug verpasst. In Prag hat mir Czech Airlines das Hotel bezahlt, von diesem Standpunkt gab es nichts zu beanstanden. Czech Airlines konnte mich aber auf keinen anderen Flug buchen, obwohl ich bereit was auf andere Destinationen in der Nähe auszuweichen, sodass ich erst am nächsten Tag nach Skopje fliegen konnte (ich bin also 24 Stunden später als geplant zur Zieldestination angekommen).

    Meine Frage: Steht mir eine teilw. Rückerstattung des Flugpreises zu, und falls ja, in welcher Höhe?

    Besten Dank,
    V.A.

  47. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    zuerst sollten Sie genau auflisten, welche Schäden Ihnen genau entstanden sind und diese bei Ihrer Airline bzw. Ihrem Reiseveranstlter einreichen. Sollte die Airline nicht bezahlen, müssten Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt hinzuziehen möchten. Die Entscheidung, ob eine Entschädigung gezahlt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ebenso deren Höhe. Eigentlich ist es aber so, dass bei einer Verspätung von drei Stunden und mehr die Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Ausnahmen lässt der Europäische Gerichtshof (EuGH) nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft „tatsächlich nicht zu beherrschen sind”. Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen „außergewöhnlichen Umstände”, sofern sie nicht im Einzelfall auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  48. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    da Sie sich schon an Ihre Airline gewandt haben, müssten Sie entweder erneut einen Widerspruch schreiben oder sich überlegen, gleich einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn die Entscheidung, ob eine Entschädigung gezahlt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und setzt bestimmte Bedingungen voraus. Ob diese für Ihren Fall zutreffen, kann und darf ich leider nicht entscheiden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte in einem anderen Fall folgendermaßen: „Schon wenn das Flugzeug um drei Stunden verspätet abhebt, haben die Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.” Ausnahmen lässt der EuGH nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft „tatsächlich nicht zu beherrschen sind”. Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen „außergewöhnlichen Umstände”, sofern sie nicht im Einzelfall auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Fluege-Lotse

  49. proxxor sagt:

    Guten Tag,

    vor 2.5 Wochen (Hinreise) hat sich unser Flug von Brüssel nach Kanada um 12 (!!) verspätet. Jede Stunde wurde eine weitere drangehängt und nach 6 Stunden oder mehr wurde uns erstmals gesagt, dass es sich um ein technisches Problem handelt. Jet Airways hat diverse Verzehrgutscheine ausgestellt (jeweils 13 Euro x 2 und 7 Euro x 1) die jedoch nicht annähernd die Terminverluste an den nächsten Tagen entschuldigen. (12 Stunden Verspätung verursachten erhebliche Probleme mit Abholung am Flughafen. Desweiteren war es im Flugzeug so warm, dass man kein Auge zumachen konnte, trotz Übermüdung. Ich denke die Klimaanlage war defekt (vllt. aufgrund des technischen Problems?!), da die Heizung nicht ausgestellt werden konnte.)

    Die Rückreise verlief hingegen unkompliziert und beinahe traumhaft, vergleicht man sie mit der Hinreise.

    Meine Frage ist nun, ob ich Schadensersatz fordern kann. Wenn dem so ist, was wäre da die beste Vorgehensweise?

    Lieben Gruß
    Proxxor

  50. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    für Beschwerden und Schadenersatzforderungen aller Art ist immer die Airline oder der Reiseveranstalter die erste Anlaufstelle. In Ihrem Fall bestehen gute Aussichten auf Erfolg, sofern Sie beweisen können, dass Ihre Behauptungen stimmen, d.h. sie benötigen z.B. eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Flug 12 Stunden verspätet war.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  51. proxxor sagt:

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich werde mich direkt an Jet Airways wenden, weiß nur noch nicht, woher ich eine schriftliche Bestätigung bekommen soll. Sollte ich den Flughafen Brüssel kontaktieren? Weil über eine schriftliche Bestätigung habe ich in der Situation leider nicht nachgedacht.

    Die Buchungsseite hat mich auch direkt an die Airline verwiesen, der ich direkt mal geschrieben habe.

    Erneut vielen Dank für die rasche Antwort,
    Proxxor

  52. Silvia suendorf sagt:

    Hallo,Hallo,
    wir hatten am Freitag den 17.12. einen Flug von Teneriffa nach Berlin Tegel gebucht. Aufgrund von Schneefällen hatte die. aus Deutschland ankommende Maschine 3 h Verspätung. Die Maschine sollte um 14.30 starten, tatsächlich flogen wir erst gegen 19.00 Uhr los. Die geplante Ankunftszeit wäre dann in Tegel um 23.40 gewesen. Um 22.30 wurden wir durch den Piloten informiert, dass die Crew Ihre Flugzeit nicht überschreiten darf und wir aus diesem Grund in Köln landen, dort würde eine neue Crew auf uns warten und uns nach Schönefeld bringen. Wir warteten dann bis 2.30 bis wir endlich die Maschine nach Schönefeld besteigen konnten. Tatsächlich landeten wir erst gegen 4.45 in Schoenefeld. Es wnickeln Shuttle Service und nichts dergleichen organisiert. Air Berlin lehnt Ansprüche ab, da sie sich auf höhere Gewalt berufen. Können Sie mir in dieser Angelegenheit den Rechtsstandpunkt erläutern. Herzlichen Dank

  53. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    eine Rechtsberatung können wir Ihnen leider nicht geben. Das Mittel der Wahl ist nach wie vor, sich mit der Airline bzw. dem Reiseveranstalter – in Ihrem Fall Air Berlin – zu einigen. Das gelingt erfahrungsgemäß auch in den meisten Fällen nach meist mehreren „Anläufen”. Ansonsten sollten Sie darüber nachdenken, einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  54. Tumler sagt:

    Hallo,

    Frage zur Beweisführung. Folgende Nachricht habe ich auf meine Forderung (14 Stunden Verspätung) von meiner Airline erhalten:
    ***
    “Gern haben wir den eingereichten Sachverhalt erneut geprüft. Bitte gestatten Sie uns den Hinweis, dass unsere Fluggeräte und unsere Crews mehrere Teilstrecken am Tag absolvieren. Auf der vorherigen Flugstrecken kam es zu einer plötzlich auftretenden Störung. Auf Grund der Verzögerung konnte die Crew die vorgeschriebenen Zeiten nicht mehr einhalten.

    Bitte gestatten Sie uns die Anmerkung, dass die Verordnungen der Europäischen Union im vorliegenden Fall eine Erstattung nicht vorsehen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hinsichtlich einer Erstattung keinen positiven Bescheid geben können.”
    ***
    Meine Frage daher: wer trifft im Rahmen dieser Fälle die Entscheidung, ob die Ursache “außerordentlich” ist (und die Airline daher keine Entschädigung leisten muss) oder nicht? Kann ich von der Airline eine genauere Begründung für die Verspätung verlangen?

    Am Flughafen wurde als Begründung genannt, dass der Flug nicht mehr durchgeführt werden kann, da die Piloten ihre mögliche, maximale Arbeitszeit überschreiten würden. Andere Piloten konnten sich leider nicht finden, weshalb der Flug erst am nächsten Mittag durchgeführt wurde.

    Vielen Dank für Feedback. WICHTIG: Mir gehts darum zu erfahren, ob hier je irgendjemand schon mal diese Entschädigungen (250, 400, 600 Euro) bekommen hat oder aber die Airlines jede Art von Anspruch mit einer bestimmten Begründung abblocken können. D.h. kommt man ans Geld nur mit Rechtschutz ran, bzw. bringt noch nicht mal der etwas?

  55. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf weiteren Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie tatsächlich einen Anwalt bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung hinzuziehen.
    Keine Entschädigung muss die Airline zahlen, wenn die Verspätung o.ä. auf „außergewöhnlichen Umstände” beruht. Solche Umstände liegen oftmals nicht vor. Wenn die Airline behauptet, dass solche Umstände vorliegen, ist sie in der Beweispflicht!
    Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können die Reisenden vom Flug zurücktreten oder einen Ersatzflug nutzen. Wird auf den Flug verzichtet, muss die Fluggesellschaft den vollen Flugpreis erstatten.

    Herzliche Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  56. Emma sagt:

    Hallo,

    kann man Ihrem Kommentar vom 20.08.2010 entnehmen, dass Sie über Möglichkeiten der Zurückverfolgung von Flügen verfügen?

    Falls ja, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Informationen zu folgenden Flugverspätungen bzw. Annullierungen zukommen lassen könnten:

    10.12.2010 LH051 06:35 Uhr HAJ -> FRA
    Annuliert, Grund unbekannt, evtl. Wetter

    10.12.2010 DE5232 10:10 Uhr FRA -> PUJ
    7 Std. Verspätung, Grund unbekannt, evtl. Wetter

    24.12.2010 DE5233 16:50 Uhr PUJ -> FRA
    3,5 Std. Verspätung, Maschine aus FRA kommend defekt

    Ansprüche sind bei den Fluggesellschaften geltend gemacht worden. Von LH noch keine Antwort, DE weist Ansprüche für 24.12. wg. außergewöhnlicher Umstände ohne weitere Begründung zurück, auf 10.12. wurde gar nicht eingegangen. Für Widerspruch wären nähere Hinweise hilfreich.

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Emma

  57. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    leider können wir Ihnen in diesem speziellen Fall nicht helfen. Bitte fragen Sie erneut bei den Airlines nach und ziehen Sie ggf. einen Anwalt hinzu.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  58. Elke sagt:

    Hallo,
    wir sind am 3.12.10 mit Air Berlin von Düsseldorf über Berlin nach Dubai geflogen. Hatten in Berlin schon eine Stunde Verspätung wg. notwendiger Flugzeugenteisung. Der Rückflug am 9.12.10 von Dubai startete mit 2,5 Std. Verspätung weil der Flieger aus Berlin nicht eher ankam, in Berlin dann mussten wir über 6 Stunden auf einen Weiterflug warten, die Maschine nach Düsseldorf hob gar nicht erst ab, wir bekamen dann einen Platz in einer Maschine nach Köln. Unser Gepäck kam aber nicht mit, das kam erst zwei Tage später an (hier waren leider unsere warmen Jacken drin…). Mir liegt ein Online-Artikel der süddeutsche.de vor, dass am 9.12.10 in Berlin-Tegel Mangel an Enteisungsmittel herrschte, deshalb unser Flieger (u. a.) nicht starten konnte. Deswegen habe ich bei Air Berlin Entschädigung im Rahmen der Fluggastverordnung angefordert, was nun schon zweimal von Air Berlin abgewiesen wurde. Ist denn hier tatsächlich von höherer Gewalt auszugehen? Andere Flugzeuge konnten ja starten, und andere Flughäfen hatten auch keine Probleme mit nicht ausreichendem Enteisungsmittel.
    Danke für Ihre Antwort, herzliche Grüße

    Elke

  59. Siegfried Mikulasch sagt:

    Hallo,

    ich war auf einer Rundreise, bei der Hin- und Rückflug mit Türkisch Airlines (TA) enthalten war. Wir hatten beim Rückflug über 8 Stunden Verspätung. Dies meldete ich als Mangel dem Reiseveranstalter. Dieser antwortete, dass er für dem Mangel aufgrund der Fugverspätung nicht zuständig sei, und ich mich diesbezüglich mit TA in Verbindung setzen solle. Dieses verewundert mich schon sehr, da ich ja mit TA überhaupt kein Vertragsverhältnis eingegangen bin, und bin deshalb der Meinung, dass der Reiseveranstalter selbst sich an TA wenden müsste. Herzliche Grüße

  60. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    sollten Sie auf weiteren Widerstand bei Air Berlin stoßen, sollten Sie tatsächlich einen Anwalt oder, falls vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
    Tatsächlich muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf „außergewöhnlichen Umständen” beruht (Streik, Terroranschlag). Anders liegt i.d.R. der Fall bei Schneefall, wenn die Fluggesellschaft eine Mitschuld an der Verzögerung trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. Wenn die Airline behauptet, es würden „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, muss die Airline den Beweis erbringen und nicht Sie! Beispielsweise können Reisende bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden vom Flug zurücktreten oder einen Ersatzflug nutzen. Wird auf den Flug verzichtet, muss die Fluggesellschaft dann den vollen Flugpreis erstatten.

    Herzliche Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  61. Tumler sagt:

    Hallo Fluege-Lotse,

    dass sind leider immer die gleichen Antworten auf ähnliche Probleme.

    Das eigentliche Problem scheint mir zu sein, dass man OHNE einen RW schlicht nicht an die tatsächlichen Gründe herankommt. Die Airlines (in meinem Fall Air Berlin) nennen jedesmal “außergewöhnliche Umstände” und der Passagier hat KEINE Möglichkeit (außerhalb eines Gerichtes) die genauen Gründe in Erfahrung zu bringen. Richtig?

    Demnach könnte man gleich schreiben: “Wenden Sie sich in allen Fällen an Ihre Airline. Diese wird Ihnen keine Entschädigung zahlen, sondern versuchen Sie mit Kulanz abzuspeisen. Im Anschluss bleibt es Ihnen selber überlassen, ob Sie Ihren Anspruch gerichtlich prüfen lassen wollen oder nicht. Dazu raten wir Ihnen nur im Falle einer Rechtsschutzversicherung. Punkt.”

    Meine Frage: Wer hat schon mal erfolgreich eine Airline verklagt? Wie sah innerhalb des Prozesses die Beweisführung aus? Gibt es eine Datenbank, die Flugverspätungen dokumentiert (und öffentlich zugänglich ist)? Etc. Erfahrungsberichte wären hier sehr hilfreich.

    Danke!

  62. Familie Richter sagt:

    Hallo,

    wir sind am 29.12.2010 von Dresden nach Nürnberg geflogen, um von dort aus nach Hurghada weiter zu fliegen. Es war eine bei TUI gebuchte all inklusive Pauschalreise. Da das Airbus von AirBerlin defekt war, wurden die Passagiere auf zwei Flüge aufgeteilt. Wir hatten Pech, mussten reichlich 5 Stunden auf den Weiterflug warten, bekamen einen Gutschein von 6 Euro für Speisen.
    Durch die Flugverspätung mussten wir vom Flughafen in Hurghada mit einem anderen Bus zum Hotel fahren, so dass wir anstatt einer halben, über eine Studne bis zum Hotel unterwegs waren.
    Anstatt gegen 15 Uhr, waren wir gegen 21 Uhr endlich im Hotel. Der erste Tag unseres nur 8-tägigen Urlaubs reduzierte sich dadurch auf 7 Tage. Wir haben uns die Ankunftszeit im Hotel quittieren lassen und uns umgehend bei der Reisebetreuerin beschwert. Diese wollte sich wegen eines Ausgleichs informieren, aber bis zur Abreise gab es keine Klärung. Sie empfahl, dass wir uns an TUI wenden.

    Heute bekamen wir Bescheid, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, TUI für nichts aufkommt, auch nicht für den verlängerten Hotelweg und dei Wartezeiten am Flughafen Hurghada.

    Ist das korrekt?

    Inzwischen ist leider einige Zeit verstrichen und wenn man im Internet nachliest, wird sich AirBerlin ebenso herauswinden.

    Vielen Dank für den Rat.

  63. Tino sagt:

    Hallo Flug-Lotse Team,

    als Opfer von Air Berlin suche in Rat. Ich bin am 20.9.10 mit Flug AB 6020 von München nach Düsseldorf geflogen. Geplante Abflugzeit war 7.00 Uhr, angekommen bin ich nach mehr als 7 Stunden am Nachmittag! Air Berlin weigert sich zu zahlen und beruft sich auf höhere Gewalt. Zur Beweisführung brauche ich Mitopfer, die in der Maschine saßen. Gibt es einen Weg, das herauszubekommen. Oder ist die Airline verpflichtet, in solchen Fällen die Passagierliste offenzulegen?

    Herzlichen Dank und Grüße

  64. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    da die Reise bei TUI gebucht wurde, ist die Empfehlung Ihrer Reiseleiterin korrekt: TUI ist Ihr Ansprechpartner und wäre damit auch für die Entschädigung zuständig. Wir können Ihnen nur empfehlen, hartnäckig zu bleiben und ggf. einen Anwalt für Reiserecht hinzuzuziehen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  65. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    leider können wir keine Rechtsberatung geben und wissen auch nicht, ob eine Airline verpflichtet ist, in Ihrem Fall die Passagierlisten offenzulegen. Uns ist allerdings bisher kein Fall bekannt, in dem man sich zur Beweisführung „Mitopfer” suchen muss. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und dort Ihr Anliegen vorzutragen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  66. Sandra sagt:

    Hallo, unser Rückflug von Palma de Mallorca nach Hannover hatte 8 Stunden wg. eines Defektes der Maschine Verspätung ( Sept 1o). Seit dieser Zeit findet ein regelmässiger Schriftverkehr zwischen Condor und uns statt, die sich weigern eine Entschädigung zu zahlen. Angebl. nimmt Condor nicht an diesem Schlichtungsverfahren teil. Ein Anschreiben bei der Schlichtungsstelle des öffent. Nahverkehrs brachte uns auch nicht weiter. Laut Condor handelt es sich sich bei dem Grund der Verspätung ” um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14 Erwägungsgrundes”. Beim Reisebüro kamen wir auch nicht weiter. Was sollen wir tun?Sandra

  67. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf weiteren Widerstand bei Condor, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Fluggesellschaft kann sich tatsächlich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen: Allerdings sind an solche “außergewöhnlichen Umstände” strenge Maßstäbe anzulegen, bloß ein technischer Defekt reicht nicht aus, denn die Verantwortung für die Technik und die daraus folgende Flugverspätung liegt bei der Fluggesellschaft. Außerdem trägt die Fluggesellschaft die Beweislast und damit reicht keine pauschale Absage an Sie. Sie sollten einen erneuten Widerspruch schreiben und sich und genau die Punkte lt. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeben, auf die Sie nun Anspruch haben.
    Nicht entmutigen lassen und viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  68. Familie Richter sagt:

    Hallo,

    ich hatte unsere Reklamation hier schon einmal verfasst.
    Kurz: Unsere nur 8tätige Reise nach Hurghada verspätete sich beim Hinflug um über 4 Stunden ab Nürnberg, da der Airbus von Air Berlin defekt war. Die Reisenden wurden in zwei Gruppen aufgeteilt, die erste flog bereits nach ca. 2 Stunden weiter.
    Durch die Verspätung verspätete sich auch der Transfer in Ägypten, so dass wir anstelle gegen 15 Uhr, erst 21 Uhr im Hotel ankamen.
    Die Ankunftszeit ließen wir uns dort sofort bestätigen.
    Wir wandten uns am nächsten Tag an die Reisebetreuung der TUI, da es sich um eine Pauschalreise handelte. Uns wurde versichert, dass sich umgehend um eine Entschädigung bemüht wird. Allerdings gelang das nicht mehr bis zur Heimreise. Wir wandten uns zu Hause angekommen an TUI und schilderten den Sachverhalt, der ja eigentlich bereits bekannt sein müsste, nannten auch den Namen der Betreuerin.
    Die TUI lehnt jedoch einen Schadensersatz ab und wälzt es auf AIRBerlin ab, da sie nicht für Verspätungen der Flusgesellschaften aufkämen.
    Daraufhin wandten wir uns zusätzlich an AirBerlin, verspätet dadurch, haben jedoch noch keinerlei Reaktion erhalten.
    Die Reise war am 06. Januar 2011 beendet, reklamioert wurde bei AirBerlin leider erst im Februar, da uns durch die Reisebetreuerin versichert wurde, das wäre eine TUI-Angelegenheit, die sie sofort weiter gibt.

    Und nun?
    Einer wälzt es auf den anderen ab und wir sind die Dummen.
    Eine Verbindung zu der TUI-Betreuerin kontnen wir noch nicht herstellen, TUI nannte uns auch keine Emailanschrift.

    Vielen Dank für Ihren Rat.

    Familie Richter

  69. Günter sagt:

    Hallo,

    wir sind momentan ohne Gepäck auf Grenada. Unser Flug ging mit Condor von Frankfurt nach Porte Salines. Das Gepäck wurde leider nicht mitgeliefert und verweilt momentan am Frankfurter Flughafen. Da es nur einmal wöchentlich einen Flug gibt, werden wir dieses auch erst frühestens am 20.04.2011 erhalten.
    Wie sollen wir uns verhalten, was steht uns zu ?
    Es handelt sich ja um eine mindestens 1-wöchige Verzögerung !
    Wir mussten uns hier entsprechend mit Kleidung und Kosmetika eindecken. Da wir 4 Personen sind, ist das Ganze für uns ein erheblicher materieller und auch immaterieller Schaden. Die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung vor Ort ist auch nicht vollständig gegeben (es gibt hier z.B. keine anständige Schnorchelausrüstung oder spezielle kosmetische Artikel, selbst die hier beschaffte Sonnencreme war für meine Tochter nicht ausreichend wirksam genug. Da wir etwas ausserhalb wohnen, müssen wir auch immer aufwendige Busstouren auf uns nehmen, um entsprechende Artikel zu beschaffen. Inwieweit können wir diese Aufwendungen und Mängel geltend machen ?)
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Beantwortung, schöne Grüße, Günter.

  70. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Günter,
    in der Regel dürfen sich betroffene Fluggäste mit den nötigsten Sachen ausstatten. Das bedeutet aber nicht, dass man losziehen und sich neu ausstatten darf. Entscheidend ist die Angemessenheit. Bitte heben Sie die Rechnungen sorgfältig auf. Welche Ansprüche Sie haben, hängt auch davon ab, ob Sie beispielsweise eine Reisegepäckversicherung haben. Sonst steht Condor in der Haftung für das Gepäck (ausgenommen: Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge).

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  71. Günter sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Gibt es über die Begleichung der Ersatzbeschaffung hinaus einen Anspruch auf Entschädigung ?
    Wie ja beschrieben, ist die Ersatzbeschaffung hier gar nicht vollständig möglich, so daß wir in erster Linie einen immateriellen Schaden haben.

    Schöne Grüße, Günter.

    PS.: eine Reisegepäckversicherung besitzen wir nicht.

  72. Nockemann sagt:

    Hallo, wir hatten am 28.03.11 einen Flug von Hamburg nach Las Palmas gebucht. Nachden wir bereits im Flugzeug saßen und 2 Startversuche unternommen wurden, mussten wir wieder aussteigen. Es kam eine andere Maschine aus Hanover und wir starteten mit dieser mit 5,5 Stunden Verspätung. Pro Person wurde eine Verzehrgutschein von 15 € augegeben. Muss ich mich damit zufrieden geben oder habe ich Anspruch auf Ausgeleichszahlung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Rüdiger

  73. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen nur einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Liegt es an der Fluggesellschaft, dass es zur Flugverspätung kam (technischer Defekt) muss sie lt. Verordnung der EG (Nr. 261/2004) bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigung zahlen. Die Ausgleichszahlungen bei einer dreistündigen Verspätung liegen etwa bei 250 Euro bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer.
    Stoßen Sie auf Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fluege-Lotse

  74. Tim Schubert sagt:

    Hallo Fluglotse,

    Wir sind mit Türkish Airlines von Jakarta via Singapur via Istanbul nach Hamburg geflogen.
    In Jakarta hatten wir 2 std verspätung aufgrund eines technischen Problems und wurden auf Singapore Airlines umgebucht. Dadurch haben wir unseren Anschluss Flug in Singapur verpasst und sind in einem Hotel Untergebracht worden. Am nächsten Abend sind wir dann endlich nach Istanbul geflogen worden und mit 24 Stunden Verspätung in Hamburg angekommen.
    Ich habe bei Türkish Airways eine beschwerde eingereicht mit vermerk auf den Gerichtsbeschluss vom November 2009 vom EUGH. Türkish Airways antwortete mir das der Flug von Singapur nach Istanbul auserhalb der EU stattfand und somit das Urteil nicht für uns greift und hat mir eine Zahlung von 70€(1/4 des Flugpreises ohne Steuern und Gebühren) pro Person als entschädigung angeboten. Kann ich denn nicht mehr einfordern?

    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    Tim Schubert

  75. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Der Anwendungsbereich ist damit leider auch beschränkt. Sie findet immer dann Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Sie können unseres Wissens nach leider keine weiteren Ansprüche stellen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  76. Kirchstein sagt:

    Diese EU-Regelungen sind ganz schön und nett. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Flugpreise für die Passagiere steigen werden, wenn alle Verspätungsopfer Ihre Ansprüche geltend machen. Mir persönlich wären stabile Flugpreise und keine Entschädigungsansprüche bei Verspätung lieber als das Umgekehrte.

  77. Fam. Richter sagt:

    Hallo Fluglotse,

    auf meine Frage am 29. März wurde leider nicht geantwortet. Vielleicht ahben Sie es übersehen.

    AirBerlin gab nun an, unseren ersten Brief nicht erhalten zu haben. Wir schickten einen weiteren per Einschreiben und bekamen nun die Antwort, dass die Verzögerung witterungsbedingt war und deshalb kein Schadensersatz zu fordern ist.

    Es war normales Winterwetter in Nürnberg. Der Airbus stand bereits bereit, als durchgesagt wurde, wegen eines technischen Defektes wird ein Ersatzflugzeug beordert.
    Die erste Maschine kam ca. 2 Stunden später, hatte aber nur Kapazität für etwa die Häfte der Reisenden. Wir mussten insgesamt etwas mehr als 4 Stunden warten, bis wir nach Hurghada fliegen konnten. Der Airbus wurde aus Düsseldorf angefodert.
    Durch die Verspätung verzögerte sich der Tranfair zum Hotel in Ägypten, so dass wir erst abends, anstelle am Nachmittag, unseren ohnehin nur 8-tägigen Urlaub beginnen konnten.

    AirBerlin redet sich also definitiv heraus.
    Was tun?

    Danke!

    Fam. Richter

  78. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie sollten einen Anwalt hinzuziehen, bzw. Sie sollten einen erneuten Widerspruch schreiben und genau die Punkte lt. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeben, auf die Sie nun Anspruch haben.
    Die Fluggesellschaft kann sich allerdings tatsächlich auf „außergewöhnliche Umstände” berufen. An solche „außergewöhnlichen Umstände” sind aber strenge Maßstäbe anzulegen: ein technischer Defekt allein reicht nicht aus, denn die Verantwortung für die Technik und die daraus folgende Flugverspätung liegt bei der Fluggesellschaft. Zudem trägt die Fluggesellschaft die Beweislast und damit reicht keine pauschale Absage an Sie.

    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  79. Fam. Richter sagt:

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    AirBerlin beruft sich auf die Wetterbedingungen am Flughafen als Grund. Dieses Ereignis stellt höhere Gewalt dar etc.
    Der Flugbetrieb war angeblich nur eingeschränkt möglich und Flüge wurden zusammengelegt.

    Die Wetterbedingungen waren 1. nicht schlecht, 2. stand der Airbus ja schon zum Abflug bereit, 3. wurde durch den Lautsprecher bekannt gegeben, dass wegen eines technischen Defektes der Abflug nicht erfolgen kann und erst ein Airbus eingeflogen wird.
    Die erste Gruppe Urlauber konnte nach 2 Stunden weiterfliegen, die zweite Gruppe, darunter wir, nach mehr als 4 Stunden.

    MfG
    B.Richter

  80. Fam. Schoenet sagt:

    Hallo, wir sollten am 2.06.2011 mit der Condor um 10.05h von Palma nach duesseldorf fliegen. Wir hatten eine Pauschalreise gebucht und sind somit um 7h am Hotel abgeholt worden! Um 8 am AirPort angekommen hieß es unser Flug geht voraussichtlich wg eines technischen defektes erst um 13.30! Wir 2 erwachsene und 2 Kleinkinder im alter von 2 und 5 Jahren waren dann bis um halb fünf am Flughafen! Wer Kinder hat weiß dass es eine Zumutung war :-( was habe ich für Ansprüche und an wen muss ich mich wenden?! Verzehrgutscheine gab es aber bei den preisen ein Witz!!! Vielen dank Stefanie schoenet

  81. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo, Ihr Ansprechpartner ist der Veranstalter, bei dem Sie die Pauschalreise gebucht haben. Bitte versuchen Sie dort, Ihre Forderungen durchzusetzen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  82. Fam. Schoenet sagt:

    Vielen dank für die schnelle Antwort, was steht uns denn zu?!

  83. Fam. Graf sagt:

    Hallo an Fluege-Lotse,
    muss die Airline auch bezahlen bei einer Verspätung ausserhalb der EU,also beim Rückflug Flugziel Deutschland?? Flug war Marrakesch-München und Airline RAM und Verspätung 3 Std.
    Danke für Info.

  84. Fam. Richter sagt:

    Hallo,

    AirBerlin redet sich nach unserem zweiten Widerspruch immer noch damit heraus, die Wetterbedingungen wären an der über 4 stündigen Flugverspätung schuld.

    Durch den Lautsprecher wurde jedoch gesagt, der Airbus könne nicht starten wegen eines technischen Defektes und man bemüht sich, einen Ersatzflieger zu bekommen.
    Das Flugzeug stand bereits bereit, das war kurz vor dem Boarding.
    Die erste gruppe Passagiere konnte 2 Stunden später mit einerm kleineren Airbus starten, für uns kam ein Airbus aus Düsseldorf, nach über 4 Stunden.

    Das Wetter war am 30.12.2010 normales Winterwetter, die Bedingungen auf dem Flughafen waren normal, es fielen keine anderen Flüge aus, so lange wir dort waren. Außerdem startet die erste Gruppe der Reisenden nur 2 Stunden später, weil erst dann ein neuer Airbus bereit stand.

    Demnach müsste ja auch die Passagierinformation, technischer Defekt, falsch gewesen sein.

    Was können wir tun, wenn AirBerlin sagt, auf grund des schlechten Wetters wäre die Verspätung zustande gekommen?

    Vielen Dank.

  85. Fluege-Lotse sagt:

    Liebe Fam. Graf,

    die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Der Anwendungsbereich ist damit leider auch beschränkt. Sie findet immer dann Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Ich hoffe, dass Sie dennoch einen tollen Aufenthalt hatten.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  86. Anne H. sagt:

    Ich bin am 04.06.2011 mit 5-stündiger Verspätung nach Mallorca geflogen. Gebucht wurde über Thomas Cook Austria, Fluglinie war Condor. Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt und konnte nicht an unserem
    Abflughafen (PAD) landen und das erste Ersatzflugzeug
    startete 5 Stunden später. Die weiteren Passagiere wurden auf 2 Flüge, Airberlin später Abends und ?? am nächsten Morgen aufgeteilt. Mir ist bekannt, das die Personen die am nächsten Morgen fliegen sollten 250 € Erstattung direkt bekommen haben. Wie komme ich an meine mir zustehende Erstattung, über TC oder Condor ?

  87. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    für Erstattungen ist immer der Reiseveranstalter zuständig, in Ihrem Fall also TC.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  88. Christoph M. sagt:

    Hallo,
    ich bin am 11.06.2011 mit meiner Freundin von Hannover nach Kos geflogen (ca. 2200 km, TUIfly). Unser Flug sollte um 09:50 Uhr gehen. Gebucht haben wir bei TUI und der Reiseveranstalter war 12fly. Auf Grund eines Technischen Defekts ging der Flug erst ca. 19:20 Uhr also nach mehr als 9 Stunden. Nach ca. 2 Stunden haben wir Gutscheine im Wert von 7,50 Euro pro Person bekommen. Da die Getränke- und Essenspreise bei dem Imbiss am Gate jedoch sehr teuer sind, reichte der Gutschein lediglich für eine Cola (0,5 l) und ein Baguette.
    Gegen 15:00 Uhr wurden dann alle Reisenden des Fluges in ein Hotel eingeladen, wo es eine warme Mahlzeit und ein kleines Getränk (0,2) gab.
    Auf Nachfrage nach einer schriftlichen Bestätigung, dass der Flug Verspätung hat, wurden wir vom Personal in Hannover an das Personal am Airport in Kos verwiesen. Dort angekommen, verwies uns dieses Personal an die Reiseleitung im Hotel. Auch hier haben wir keine schriftliche Bestätigung bekommen.
    Die Reiseleitung sagte uns, dass die Fluggesellschaft die Abflugzeiten zurück verfolgen kann und wir damit keine Bestätigung brauchen.
    An wen müssen wir uns bei Beschwerden wenden? An TUIfly, TUI oder 12fly?
    Haben wir einen Anspruch auf 400 Euro pro Person oder können wir “nur” die Flugkosten erstattet bekommen? Wobei nicht klar ist, in welcher Höhe diese Kosten liegen, da es sich um eine Pauschalreise handelt.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    liebe Grüße
    Christoph M.

  89. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    es gibt eine EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004. Allerdings bezieht sich die auf die Fluggesellschaften. Als Pauschalreisender müssen Sie sich an 12fly wenden, denn das ist Ihr Reiseveranstalter. Eine Pauschalreise umfasst wesentlich mehr als nur eine einzelne Flugbuchung. Sie können aber folgende Ansprüche fordern: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden. Die Bestätigung der Flugverspätung bekommen Sie von TUIfly, da von der Airline der Flug durchgeführt wurde und sie die genauen Daten der Verspätung hat.
    Viel Erfolg,
    Ihr Fluege-Lotse

  90. Christoph M. sagt:

    Vielen Dank für die Antwort.
    Nach Lesen unzähliger Berichte und Urteilsverkündungen, soll nach meinen Erkenntnissen das EuGH-Urteil vom Nov. 2009 jedoch auch bei Pauschalreisen gelten.
    Ist dieses richtig und kann ich demnach Entschädigungen in Höhe von 400 Euro pro Person von der Fluggesellschaft verlangen?

    Gruß
    Christoph M.

  91. Bastian H. sagt:

    Wir (Fußballmannschaft) sind am Freitag morgen (17.6) mit Air Berlin von Dortmund nach Palma gefolgen.
    Ursprüngliche Abfugszeit sollte 6Uhr sein. Kurz vorm Boarding wurde der Flug auf 7Uhr verschoben.
    Als alle Passagiere im Flieger saßen,konnte die Maschine nicht starten,da anscheinend die Klimaanlage defekt war. Gegen 9Uhr (ich weiß leider nicht mehr ganz genau :( ) ging es dann erst los.
    Kann man die Startzeit noch irgendwo nachverfolgen?
    Flugnummer wäre AB9556 M .
    Wenn der Flieger erst nach 9 gestartet ist,hätte man dann Anspruch auf Entschädigung!?Was wäre unter diesen besagten 3 Stunden.ich meine das Warten im heißen Flieger ohne Klima war auch schon ätzend!
    Danke für den Rat schonmal!
    MFG

  92. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wie immer in solchen Fällen müssen Sie sich mit Ihren Entschädigungsforderungen an die Airline, also in Ihrem Fall Air Berlin, wenden. Es ist immer ratsam, sich die Verspätung schriftlich bestätigen zu lassen, dennoch sollte Air Berlin in der Lage sein, die Verspätung nachzuverfolgen.

    Herzliche Grüße

    Ihr Fluege-Lotse

  93. Martin G sagt:

    Hallo,
    ich bin mit einem Freund nach Island geflogen. Der Hinflug war unproblematisch. Doch der Rückflug verspätete sich.
    Eigentlich sollte der Flug (Keflavik – Berlin) am 24.06.11 um 01:25 Uhr losfliegen (Anschlussflug Berlin – München 8:10 Uhr). Als wir schon im Flugzeug saßen tauchte beim durchchecken der Maschine ein Fehler auf, und wir mussten das Flugzeug alle wieder verlassen. Dann saßen wir bis ca 3:00 Uhr auf dem Flughafen rum, bis die Durchsage kam, dass der Flug heute nicht stattfindet, wir zur Gepäckausgabe kommen sollen und unser Gepäck holen sollen. Anschließend wurden wir zu einem Hotel nach Reykjavik gefahen (45 Minuten Busfahrt). Allerdings hatten wir keine Informationen drüber, wann es weiter geht. Also sind ziemlich alle um 9.30 zum Frühstück erschienen. Die Hotelrezeption sagte uns, dass der Flug für 15 Uhr angesetzt sei, aber es nicht sicher sei, ob er auch fliege. Die Air Berlin-Hotline hat auch nicht weitergeholfen… Fast wäre ein Teil der Gruppe selbstständig zum Flughafen gefahren.. Nach einem Mittagessen wurden wir dann um 14 Uhr abgeholt und zum Flughafen gefahren. Dort, nach erneutem einchecken, hieß es dann um 16 Uhr “next info 17.00 Uhr), und um 17.00 Uhr “next info 17.30″… und um 18.00 uhr endlich “boarding 18.15″.. bis wir aber wirklich drin waren, war es schon 19 Uhr. Dann 3 Std flug + 2std Zeitverschiebung. Ankunft in Berlin 23.55 Uhr… Darüber hab ich auch einen Beleg, dass es soviel verspätung hat.
    Dann wurden alle mit anschlussflug wieder in ein Hotel gebracht (ca halb2 ankunft im zimmer) und am nächsten Tag um 6 Uhr wieder zum Flughafen gefahrn, wo wir auf einen neuen Flug umgebucht wurden. Also war die Ankunftszeit in München um 24 Std zu spät…

    Hab ich Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung??? immerhin hat Air Berlin ja alle Kosten des Hotels, etc übernommen.

  94. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,

    bei solchen Fragen müssen Sie sich direkt an die Airline Air Berlin wenden.
    Air Berlin müsste die Verspätung nachvollziehen können.

    Herzliche Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  95. BamBam sagt:

    Hallo zusammen,

    ganz aktuell…

    Meine freundin wollte heute von Düsseldorf, über Amsterdam, Memphis nach Madison (USA) fliegen um mich zu besuchen. Der Flieger in D’dorf hatte 1 Std Verspätung, der Anschlussflug in Amsterdam war futsch. Was nun noch in Memphis auf sie zu kommt ist offen…Der Flieger sollte um 14:20 Uhr abheben und nun sitzt sie in einem Hotel und soll Morgenfrüh um 6 Uhr fliegen. Was kann ich da alles geltend machen? Ist nur die 3 Std: Grenze relevant, oder kommen dort noch andere Umständ zum tragen, wie z.B. 1 Tag Aufenthaltsentfall etc.

    Gruß
    BamBam

  96. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    solche Anfragen müssen direkt an die Airline gestellt werden.
    Ratsam ist es, sich die Verspätungen dokumentieren zu lassen, die Airline müsste aber auch selbst
    die Verspätung nachvollziehen können.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  97. Gaby W sagt:

    Hallo zusammen,

    wir (meine Kinder 9 und 10 Jahre) sollten am 19.06.11
    um 09.05 von Palma nach Frankfurt fliegen.

    Der Flug ging dann schließlich am 20.06 um 17.30.

    Betrifft dies nun die Verordnung? Ein Bekannter meinte Nein.

    Grüße

  98. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,

    bitte richten Sie spezielle Anfragen direkt an die Airline.
    Ratsam ist es, sich die Verspätungen dokumentieren zu lassen.

    Viele Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  99. Evi sagt:

    Hallo,
    unser Flug, von Berlin Tegel nach Dubai mit Airberlin, sollte am 12.07.2011 um 21.35Uhr starten. Kurz vor dem Einstieg wurde uns mitgeteilt, daß die Maschine technische Probleme hat und deshalb erst am 13.07.2011 um 7.35Uhr startet. Wir haben ein Hotel zugewiesen bekommen zu den wir mit dem Taxi(aus eigener Tasche bezahlt)gefahren sind.Dort haben wir Nudeln mit Tomatensoße gratis erhalten und wurden ohne Frühstück mit dem Taxi(diesmahl ohne Zahlung von uns) zum Flughafen gebracht.Der Start erfolgte dann gegen 8.00Uhr.
    Welche Ansprüche können wir,2Erw.u. 1Kind13Jahre,stellen.Gebucht haben wir eine Pauschalreise über FTI im Reisebüro.
    MfG. Evi

  100. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihre Ansprüche machen Sie bitte bei FTI geltend. Sie sollten alle von Ihnen aus eigener Tasche bezahlten Leistungen per Beleg/Quittung nachweisen.

    Viele Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  101. Markus sagt:

    Hallo

    Vom Flug mit der Air Berlin von Duesseldorf nach New York musste unser Flugzeug wegen einem medizinischen Notfall einer Passagierin nach ca. 2.5 Std. Reisezeit wieder nach Duesseldorf umkehren. Wir waren also schon ca. 5 Std. in der Luft.

    In New York kamen wir schliesslich nach ueber 24 Stunden Verspaetung an.

    Wir mussten unseren Mietwagen noch einmal buchen und konnten das Hotel in New York nicht beziehen. Hatten Kosten fuer Telefongespraeche fuer die Organisation von EUR 50.00 sowie einen Ferientag verloren.

    Muss uns die Air Berlin diese Kosten zurueckerstatten? Wir sind wohnhaft in der Schweiz.

  102. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    im Grundsatz gilt: Passagiere haben bei einer Verspätung von mind. 3 Stunden Anspruch auf die Zahlung einer zeitlich gestaffelten Entschädigung zwischen 250 bis 600 EUR. Dabei spielt die Ursache der Verspätung keine Rolle: Es ist egal, ob es sich um eine Anullierung, Stornierung, Überbuchung oder eine reine Verspätung handelt.

    Für darüber hinaus gehende Entschädigungszahlungen (Mietwagen, Telefon, Hotel, entgangener Urlaubstag) müssten Sie sich gesondert mit Air Berlin auseinandersetzen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  103. Marcus sagt:

    Hallo,

    wir kamen heute aus unserem Urlaub zurück und hatten beim Hinflug ca. 36 Stunden Verspätung. Wir sollten am 30.07.2011 um 14.30 Uhr von Düsseldorf mit Sun Express starten. Nachdem wir im Flugzeug waren, mussten wir 1 Stunde wegen einem überfüllten Luftraum warten. Danach ging es aufs Rollfeld und direkt wieder zurück zum Gate.Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt! Wir wurden dann in ein Hotel gebracht, wo gleichzeitig 120 Personen einchecken sollten. Es gab auch kein Abendessen und das einchecken dauerte bis 20 Uhr. Wir sollten dann am nächsten Tag um 6 Uhr starten und wurden um 3.30 Uhr vom Hotel abgeholt. Wir gaben wieder unsere Koffer ab und begaben uns zum Gate. Dort erschien dann auf der Anzeigentafel, dass der Flug erst um 18 Uhr erwartet wird. Wir wurden nun wieder in Hotels gebracht und sollten dann um 16 Uhr wieder von dort mit dem Bus abgeholt werden. Beim auchecken aus dem Hotel sagte man uns dann, dass der Bus nicht kommen soll und genauere Informationen erst in 1-2 Stunden folgen sollen. Nachdem wir nun endlich am 31.07.2011 um 23.45 Uhr vom Bus abgeholt wurden, wurden wir zum Flughafen Köln/Bonn gebracht, von wo der Flieger um 3.20Uhr endlich nach Antalya gestartet ist. Da wir in den letzten beiden Tagen kaum mehr als eine Stunde schlafen konnten, kamen wir natürlich am 01.08.2011 um 12 Uhr total fertig im Hotel an und gingen nur noch ins Bett. Da wir auch schon am 05.08.2011 wieder zurück nach Düsseldorf geflogen sind, blieben uns nur 3 Tage für unseren Urlaub. Ich wüsste daher gerne, welche Rechte ich gelten machen kann und ob ich den gesamten Flugpreis zurück erstatten kann? Schließlich ist dies alles andere als Urlaub für uns gewesen.

  104. Franziska sagt:

    Hallo!

    Wird die Entschädigung zw. 250 € und 600 € pro Person gesehen, oder wenn man z.B. zu 5 fliegt, auf 5 auch aufgeteilt? Also entweder 300 für 5 Leute, oder 5 x 300 €?

    Vielen Dank für die Antwort.

  105. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Entschädigung ist pro Person zu verstehen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  106. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen einige Hinweise zur momentanen Lage bei Entschädigungen geben. Stoßen Sie auf Widerstand bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
    In Ihrem Fall liegt es eindeutig an der Fluggesellschaft, dass es zu Flugverspätung kam (technischer Defekt), lt. Verordnung der EG (Nr. 261/2004) muss die Gesellschaft bei Verspätung ab 3 Stunden Entschädigung zahlen. Die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Doch wenigstens haben Sie haben in diesem Fall Glück. Denn: hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Da das für Ihren Fall zutrifft, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
    Viel Erfolg,
    Ihr Fluege-Lotse

  107. Jogi sagt:

    Guten Morgen,

    ich hatte für den 31.07.2011 einen Flug von Düsseldorf (Deutschland) nach Arrecife (Lanzarote) gebucht. Geplant war der Flug für 13:20 am 31.07.2011. Nachdem man uns dann bis 20:00 Uhr hat Flughafen warten lassen, teilte man uns mit, dass der Flug erst um 06:00 am 01.08.2011 gehen würde. Somit kam es zu einer fast 17 stündigen Verspätung. Somit begann unser Urlaub relativ bescheiden.

    Kaum zu Hause, hatten wir einen Schreiben der Airline im Briefkasten mit einem Entschädigungsscheck über 100€ und jetzt kommts “ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht”. Des Weiteren stand drin, dass bei Inanspruchnahme des Schecks, jegliche Schadensersatzforderungen abgegolten wären.

    Meiner Meinung nach ist das ein relativ schlechter Versuch der Airline höhere Forderung zu umgehen.

    Nun habe ich mich ein wenig schlau gemacht.

    Ist es richtig, dass mir bei einer solchen Verspätung, lt. europäischem Gesetz, eine Entschädigung von 400 EUR zustehen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß

  108. Kitzinger sagt:

    Wir sind am 18. Juli 2011 von Vancouver nach Frankfurt mit Condor geflogen. Unsere Sitze waren am Emergency Exit. Nach ca. 1Std Flug zog es aus allen Ritzen eisig kalt und wir froren sehr. Uns wurden weitere 2 Wolldecken gegeben-und es wurde immer kälter. Beinkrämpfe, Erkältung, Fieber und später auch andauernde Gesichtslähmung waren die Folge.Auf NAchfrage wurde uns gesagt, dass das Problem in dieser maschine bekannt sei und kein Alternativplatz verfügbar sei. Auf Anfrage bei Condor wg. Schadensersatz kam gestern eine Absage mit der Begründung, dass die Maschinen luftdicht sind und es nicht ziehen könne. Ist uns klar, dass die Maschinen luftdicht sind, etwas anderes haben wir nie behauptet. Der Luftzug kam aus der verkleidung oder anderen Luftschlitzen. wie sehen Sie die Chancen bei einer Klage?

  109. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie können hier leider keine anwaltliche Beratung bekommen. Unsere Empfehlung ist, sich an einen Anwalt mit dem Spezialgebiet “Reiserecht” zu wenden, zumal ja gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen bzw. vorlagen, für die Sie aber sicherlich ein ärztliches Attest brauchen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  110. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    lt. EU-Verordnung steht Ihnen eine höhere Summe zu (250 Euro bei Strecken bis 1.500 km). Ob das Einlösen des Schecks tatsächlich ein Abgelten der Schadensersatzpflicht bedeutet, ist abhängig vom Einzelfall und wird durch die Rechtsprechung entschieden. Ratsam ist es, bis zur Klärung des Falls abzuwarten. Bitte nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, sollte sich die Fluggesellschaft quer stellen.

    Viel Erfolg wünscht
    Ihr Fluege-Lotse

  111. Kai sagt:

    Hallo,
    ich bin am 29.06.2011 mit Airfrance gebucht über Flüge.de von München – Paris – Los Angeles geflogen. Der Flug hatte 6 Stunden Verspätung da am Pariser Flughafen Computerprobleme waren. Habe ich ein Anrecht auf Entschädigung lt. EU-Verordnung? Und an wenn soll ich die richten. Airfrance oder Flüge.de?
    Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

  112. Kathrin Häring sagt:

    Hallo
    Wir haben eine Reise gebucht GTI Travel ,unser Flug geht am 02.09 11 um 20 Uhrvo Erfurt in die türkei wir bekamen gestern eine Mail das der Flug jezt erst um 23.55 gehen soll Wie verhalte ich mich jetzt

  113. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    da es sich bei Ihrem Flug augenscheinlich um einen Charterflug und keinen Linienflug handelt, werden Sie die Verzögerung wohl hinnehmen müssen. Allerdings lohnt sich ein Blick in die AGB immer. Vielleicht finden Sie dort andere Abmachungen und Sie hätten dann natürlich Anspruch auf Enmtschädigung.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  114. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihr Ansprechpartner ist Air France. Ihre Etschädigungsansprüche machen Sie bitte dort geltend.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  115. defne sagt:

    Hallo,
    kann ich einen Anspruch auch nach zwei Jahren geltend machen?

  116. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ein Versuch lohnt immer, aber die Aussichten auf Erfolg sind unserer Meinung nach eher gering.

    Herzliche Grüße

    Ihr Fluege-Lotse

  117. Stefan sagt:

    Hallo,

    bei uns ist folgender Fall aufgetreten.
    Am 20.August sollten meine Frau und mein Kind (20 Monate alt.) von Nürnberg nach Hamburg fliegen. Wir
    haben den Flug extra gewählt um unseren Kind die
    lange Autofahrt nach Hamburg zu ersparen.
    Beim Check-in am Vortag war auch noch alles ok.
    Allerdings erfuhren wir dann bei der Ankunft am
    Flughafen tagsdaruf das der Flug wegen einer Krankheit
    des Piloten gestrichen wurde. Somit wurden sie von Air Berlin auf einen Flug nach Berlin mit anschließender 3 Stündiger Busfahrt nach Hamburg umgebucht. Meine Frage ist nun ob in diesem Fall auch ein Recht auf Entschädigung besteht da die Reise nicht wie geplant 1 Stunde sonder alles in allem ca 5 Stunden gedauert hat.

    Besten Dank

  118. Patricia sagt:

    Hallo,

    mein Vater, seine Frau und der 12 jährige Sohn wollten am 01.07.2011 folgenden Flug(1 Lufthansa Dokument) antreten: Frankfurt- via Bogota nach Lima mit Lufthansa und Avianca. Geplant war der Abflug um 14:30Uhr, letztendlich gestartet sind sie dann erst gegen 19:30 Uhr. Wegen angeblichen “technische Probleme” wurde der Flug immer wieder um 1-2 Std. verschoben. Erst nach ca. 4 Std. wurde dann eine andere Maschine eingesetzt! In diesen 5 Std. wurden nur Getränke und Snacks(Schokoriegel!) verteilt. Meiner Meinung nach kriegt man am Frankfurter APT. Essensgutscheine damit die Passagiere sich auch warme Mahlzeiten besorgen können?!Eine Reisende wusste das wohl und hat auch deswegen als EINZIGE so einen Gutschein bekommen.

    Natürlich war bis dahin auch abzusehen, dass der Anschlussflug Bogota – Lima verpasst wird. In Bogota angekommen(02.07. gegen Mitternacht) wurde Ihnen dann für die restliche Nacht ein Hotelzimmer gebucht und eine neue Bordkarte ausgehändigt. Gegen Mittag, dem 02.07. ca. 13-14uhr sollte es dann weiter nach Lima gehen. Trotz “neuer” Bordkarte wurden Sie nicht auf dem Mittagsflug mitgenommen sondern mussten dann wieder bis am Abend 19-20 Uhr Uhr warten. In Lima angekommen sind sie dann erst gegen 23Uhr.

    Soweit ich weiß, gilt bei dieser Entfernung und der fünfstündigen Verspätung jedem eine Entschädigung vom 600,-eur zu???? Gilt das eigentlich auch für den 12 jährigen??

    Vielen Dank im Voraus

  119. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Patrica,
    die Fluggastrechte-Verordnung der EU beschränkt sich auf die Formulierung „Fluggast“, worunter auch ihr zwölfjähriger Sohn zählt. Er hätte deshalb den gleichen Anspruch auf Entschädigung wie Erwachsene. Sollte es Probleme geben, sollten sie anwaltlichen Rat hinzuziehen oder sich an die „Schlichungsstelle Mobilität” wenden.
    Viel Erfolg wünscht Ihnen
    Ihr Fluege-Lotse

  120. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Stefan,
    Ausgleichszahlungen müssen Airlines bereits ab 3 Stunden Verspätung leisten. Zudem lagen keine außergewöhnlichen Umstände (Streik, Wetter) vor. Sie sollten sich deshalb mit Ihren berechtigten Ansprüchen direkt an Air Berlin wenden.
    Viel Erfolg.
    Ihr Fluege-Lotse

  121. Blanka sagt:

    Hallo,

    meine Eltern haben eine Pauschalreise über SLR gebucht. Sie sollten am Mittwoch von Dresden nach München fliegen und von dort aus nach Larnaca. Die Maschine (Lufthansa) aus Dresden hatte wegen technischer Probleme ca. 1,5 Stunden Verspätung, dadurch haben sie ihren Anschlussflug in München (ebenfalls Lufthansa) verpasst – waren somit gezwungen in München zu übernachten um am Donnerstag ca. 13h (mit einer anderen Fluggesellschaft) weiterfliegen zu können. Im Hotel sind sie somit mit ca. 20 Stunden Verspätung angekommen. An wen müssen sie sich jetzt wenden Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?
    Die andere Fluggesellschaft hatte außerdem einen schlechteren Komfort, können sie das ebenfalls beanstanden?

    Vielen dank Im Voraus

  122. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Blanka,
    es gibt eine genau geregelte EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004 für die Fluggesellschaften (im Fall ihrer Eltern Lufthansa). Als Pauschalreisende müssen sich Ihre Eltern jedoch an SLR wenden, denn das ist der Reiseveranstalter. Sie können folgende Ansprüche geltend machen: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden.
    Viel Erfolg
    Ihr Fluege-Lotse

  123. Blanka sagt:

    Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe noch mals in den AGB von SLR geschaut und dort ist geschrieben, dass sich Reisende im Falle von Flugverspätung direkt an die Fluggesellschaft wenden sollen..
    Aber sie haben es ja als Paket (eben Pauschalreise) gebucht, daher klingt für mich logischer, wie sie es auch schreiben, sich direkt an den Reiseveranstalter zu wenden. Ich befürchte jedoch, dass der Reiseveranstalter meine Eltern, im Bezug auf die AGB, abwimmelt. Können sich meine Eltern dann direkt an LH wenden?

    Vielen Dank Im Voraus

  124. Carina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir leben in Spanien und haben folgende Airberlin Flüge gebucht:
    19.12.11 SVQ- FRA 9:20 – 14:00
    04.01.12 FRA-SVQ 15:20 – 20:00

    Gestern haben wir eine Email erhalten, dass die Flüge “aus bislang nicht vorhersehbaren Gründen” geändert wurden wie folgt:
    19.12.11 SVQ-FRA 17:20 – 22:25
    04.01.12 CGN-SVQ 11:15 – 16.35

    Zum einen Fliegen wir viel später los und kommen früher zurück und das schlimmste ist, dass wir nicht mehr von Frankfurt aus zurückfliegen sondern von Köln. Wir reisen noch dazu mit 1jährigen Zwillingen.

    Welche Ansprüche haben wir: Kostenlose Stornierung, Rail&Fly Ticket, Schadensersatz etc.?

    Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüssen

  125. Tiana sagt:

    Hallo,

    ich bin am 21. August mit Condor nach Las Palmas geflogen. Meine Tickets abgeholt habe ich am Alltours-Schalter.
    Der Flug hatte eine Verspätung von 13 Stunden und 40 Minuten.
    Ich habe nun Condor angeschrieben und hoffe auf eine baldige Reaktion. Was dies korrekt oder hätte ich mich an Alltours wenden müssen? Ich habe nur die Flüge gebucht, keine Unterbringung.
    Was mache ich, wenn Condor nicht kooperiert?

    Beste Grüße!

  126. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    das ist sehr ärgerlich. Es können verschiedene Gründe für die Änderung der Abflugzeiten seitens Air Berlin vorliegen. Es kann durchaus sein, dass sich auch der Abflughafen geändert hat, denn Air Berlin hat im Winterflugplan massive Änderungen vorgenommen. Fragen Sie bitte dennoch nach, ob auch kein Fehler vorliegt. Ihre Ansprüche können richten sich nach Ihrem gebuchten Ticket-Tarif.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  127. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    eine Pauschalreise umfasst zusätzliche Leistungen, doch Sie haben ausschließlich Flüge mit Condor gebucht. Condor ist an die EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004 gebunden. Damit haben Sie Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung. Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  128. Lea sagt:

    Hallo,
    wir sind gestern mit 6,5 Stunden Verspätung von Tunesien nach Düsseldorf geflogen.
    Während der gesamten Wartezeit, haben wir keine Informationen erhalten, wann unser Flug nun geht, keine Anzeigen, auf Fragen wurde nicht reagiert etc.
    Ein Tunesier hat dann nachgefragt und ihm wurde gesagt, das wäre wegen Streiks. (Also kein Anspruch)
    in Düsseldorf wurden wir dann angesprochen, dass wir Ersatzansprüche geltend machen können, da es sich in Wirklichkeit nicht um einen Streik handelte, sondern eine Maschine nicht okay war oder Ähnliches und dass die Mitarbeiter das nur gesagt haben, weil sie öfters in letzter Zeit Probleme haben und wissen, dass man dann nichts geltend machen kann.
    Wie gehe ich vor, da die Fluggesellschaft uns ja vor Ort belogen hat?
    Danke schon im Voraus!

  129. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass ein technischer Defekt vorlag, können Sie mit dieser Begründung auch den Anspruch stellen. Warum Ihnen nicht die Wahrheit gesagt wurde, kann vielfältige Gründe haben.
    Zuvor sollten Sie folgendes prüfen: Die Fluggastrechte-Verordnung ist eine europäische Verordnung. Liegt der Sitz der Fluggesellschaft (z.B. Tunis Air) und der Abflugort außerhalb er EU, greift die Verordnung nicht.
    Viel Erfolg wünscht
    Ihr Fluege-Lotse

  130. Thomas sagt:

    Hallo,

    wir sind vor 8 wochen, mit 8 std verspätung nach Fuerte geflogen, haben uns direkt schon am Flughafen beschwert.

    Also wir wieder zu hause waren, haben wir ein beschwerdebrief an das Reisebüro geschrieben, die haben den Brief auch weiter geleitet, nach 4 wochen haben wir Antwort vom Veranstalter bekommen, weitere 3 Wochen später dann kam ein Brief vom Flugveranstalter mit einem Verrechnungscheck in höhe von 75€ für zwei Personen.

    Die Flugverspätung war nicht Wetterbedingt und es gab auch keinen Streik etc.

    Wenn wir wie geplant geflogen wären, wären wir um ca 14uhr am Strand gewehsen, so waren wir erst um 21uhr im Hotel :(

    Ist der Betrag von 75€ nicht viel zu wenig ?

    Mit freundlichen Grüßen

  131. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ärgerlich, dass Sie diese Unannehmlichkeiten hatten. Es gibt eine genau geregelte EU-Verordnung zur Entschädigung bei Flugverspätungen (EG) 261/2004. Diese bezieht sich aber ausschließlich auf die Fluggesellschaften. Da eine Pauschalreise mehr umfasst, als eine einzelne Flugbuchung, fallen die Ansprüche etwas anders aus.
    In der Regel können Sie folgendes fordern: ab einer Verspätung von vier Stunden kann der Reisepreis gemindert werden. Ab der begonnenen fünften Stunde können Urlauber dann für jede begonnene Stunde 5% des Tagesreisepreises mindern. Jedoch kann insgesamt nicht mehr als 20% des gesamten Reisepreises gemindert werden.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  132. Uwe sagt:

    Hallo,
    wir sind am 15.09. ab Stuttgart mit alltours/condor nach Rhodos geflogen, leider kam unser Kleiderkoffer in Rhodos nicht an. Wir meldeten den Schaden noch am Flughafen und versuchten die ganze Woche privat, über die Reception und den Reiseleiter telefonisch Auskunft zu erhalten.Leider die ganze Zeit ohne Erfolg.
    Nach 24 Std versorgten wir uns mit dem nötigsten was
    in Lindos mit sehr viel Zeit und Kosten (Taxi) verbunden war.
    Bei unserem Rückflug am 22.09. fanden wir unseren
    Koffer in Stuttgart bei der Gepäckrecherche ohne
    sämtlichen Anhänger wieder.
    Auf Anfrage wurde uns gesagt, daß keinerlei Nachfrage auf den Koffer bei ihnen eingegangen ist.
    Welche Entschädigungsmöglichkeiten haben wir?
    Uns sind durch Condor bestimmt 1,5 Tage unserer
    7 Tage verlorengegangen.
    mfG
    Uwe

  133. Rebekka sagt:

    Hallo.
    Mein Partner und ich wollten am 6.9. mit Qantas von Muc nach BNE fliegen.
    (Ueber London HR und Singapore).
    Der Flug BA 961 von Muc nach LHR hatte bereits Verspaetung (angeblich schlechtes Wetter), den Anschlussflug nach SIN mit QF10 haben wir aber trotzdem nicht verpasst, da die Maschine aufgrund einer Reperatur ebenfalls 12 h verspetung hatte. In Singapore wurden wir dann uber Melbourne umgeleitet, und von Mel dann nach BNE. (anstelle von SIN-BNE direkt).
    Wir sind mit fast 16 Stunden Verspetung gelandet.
    In LHR mussten wir am Flughafen Terminal uebernachten.
    Besteht Anspruch auf Euro 600 Entschaedigung, auch wenn Qantas keine Europaeische Fluggesellschaft ist und mein Partner Australier ist (ich bin Deutsche).
    (Wir sind mit Air Berlin nach Europe eingereist).
    An welche Qantas Stelle (Deutschland ?) stelle ich meine Ansprueche?

    Herzlichen Dank.

  134. Katrin Dierenfeld sagt:

    Hallo, wir sind gerade von einer Reise von den Malediven zurückgekehrt. In Male verspätete sich unser Abflug um 3 Stunden, 20 Minuten. Die Ankunftszeit war dann 2 Stunden, 15 Minuten verspätet. Durch diese Verspätung verpassten wir unseren Zug und mussten auf einen reservierungspflichtigen Zug umbuchen. Haben wir Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ? oder… Haben wir Anspruch auf die Erstattung der entstandenen Mehrkosten, sowohl für die Versorgung in Male als auch für die Reservierung ( 60 € für zwei Personen im Citynigthline für Liegeplätze). Wenn ja, müssen wir an die Airline (Condor) herantreten oder an den Reiseveranstalter (Bucher Lat Minute) ?

  135. Tobias sagt:

    Guten Tag,
    bei einem Ryanairflug zwischen BRE und STN (weniger als 1.500 km) kam es zu einer Abflugsverzögerung von mehr als 7 Std. Mit einem Schreiben möchten wir nun den Pauschalbetrag von 250,00 EUR sowie hinzugekommene Verpflegungskosten bei der Airline geltend machen. Eine Frage die für mich nicht eindeutig aus dem Gesetzestext der EG-Verordnung hervorgeht ist, ob die Pauschalvergütung pro Buchung (Buchung für 2 Fluggäste) oder pro Fluggast gilt. Da wir zu zweit geflogen sind, jedoch gemeinsam gebucht haben sind wir daher unschlüssig, ob 2×250 EUR = 500 oder nur der einfache Satz gefordert werden können.
    Weitergehend würde mich im Übrigen interessieren, ob bei Antritt des 7stündig verspäteten Flugs neben der Pauschalentschädigung zusätzlich auch der gezahlte Ticketpreis zurückgefordert werden kann oder ob dieser Betrag (da die Dienstleistung, wenn auch verspätet, angenommen wurde) der Airline trotzdem zusteht und damit nicht zurückgefordert werden kann.
    Vielen Dank bereits vorab für Ihre Hilfe.

  136. Stefan Schäfer sagt:

    Wir haben bewusst diese Kombination gebucht:

    Ab BKK am 11.11 mit EK 375 um 09:35 – 13:15
    Ab DXB am 11.11 mit EK 057 um 15:55 – 19:05

    Das hat auch den Grund, weil wir am 10.11 noch Termine in BKK haben und abénds noch rausgehen wollen.
    Zweiter Grund ist die kurze Übergangszeit in DXB.

    Nun hat uns die Emirates auf EK 055 am 12:11 um 08:40 gesetzt.
    So weit für uns kein Problem, wenn uns die Emirates ein Hotel besorgt.
    Ist sie dazu verpflichtet ??

    Eine andere Kombination kommt für uns nicht in Frage. Auch kommt ein anderer Zielflughafen wie z.B Frankfurt nicht in Frage.
    Kann ich das verlangen ?

    Ich habe ja über den Veranstalter Transorient die gesamte Reise gebucht. Kann ich nun selber mit der Emirates in Verhandlung treten oder muss Transorient das machen ?

  137. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Uwe,
    das ist sehr unangenehm. Ich hoffe, dass sie trotz des Koffer-Stresses ein paar erholsame Tage hatten. Wir können Ihnen ein paar Hinweise geben. Bei Gepäckverlust findet das Montrealer Übereinkommen von 2004 Anwendung, nicht die Fluggastrechte-Verordnung (findet Anwendung bei Annullierung oder Verspätung des Flugs oder Nichtbeförderung). Glücklicherweise habe Sie Ihren Koffer wieder und keinen kompletten Gepäckverlust erlitten. Sie haben sofort den Schaden am Flughafen gemeldet, evtl. haben Sie auch ein Protokoll anfertigen lassen. Anschließend sollten Sie nochmals schriftlich an die Airline wenden und den Betrag für die Ersatzkleidung einfordern. Einige Airlines haben dafür einen pauschalen Betrag z.B. in Höhe von 100 Euro. Einen Ersatz für die verloren gegangene Zeit gibt es leider nicht.
    Viel Erfolg.
    Ihr Fluege-Lotse

  138. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen ein paar Hinweise geben: Wenn Sie auf Widerspruch stoßen, sollten Sie anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung, da sich der Abflugort innerhalb der EU befindet. Die Verspätung muss durch Airline zustande gekommen sein (die Airline muss den Nachweis bringen). Da die Strecke länger als 3.500 km ist, haben Sie Anspruch auf 600 Euro. Ihren Anspruch können Sie an die Deutschland-Direktion stellen:
    Qantas Airways Limited, Postfach 71 01 63, 60491 Frankfurt am Main.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  139. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Bisher gibt es bei einer Verspätung bis 4 Stunden bei Pauschalreisen unterschiedliche Bewertungen. Nach aktueller Lage sollten Sie Ihre Entschädigung beim Reiseveranstalter als Reisemangel einfordern. Als Ausgleich können Sie vom Reiseveranstalter für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises fordern. Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für Ihre Zugfahrt – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Richten Sie außerdem direkt an die Airline den Anspruch, wird der Betrag, den die Airline gewährt, dem des Reiseveranstalters gegengerechnet.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  140. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Entschädigung gilt pro Fluggast.
    Den Ticketpreis bekommen Sie nicht zurück, denn die Leistung wurde letztlich von der Gesellschaft erbracht, und Sie sind (wenn auch verspätet) nach London geflogen.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  141. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie haben eine Reise über einen Reiseveranstalter gebucht, der für den offensichtlich vorliegenden Reisemangel zuständig ist. Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen. Sie sollten sich deshalb mit Ihren Forderungen an den Veranstalter Transorient wenden.

    Viel Erfolg wünscht
    Ihr Fluege-Lotse

  142. Familie Dumschat sagt:

    Wir hatten im August/September eine Reise mit 1-2-Fly auf die Kanaren gebucht. Unser Flieger hatte schon fast 2 Stunden Verspätung beim Anflug aus Deutschland mitgebracht und dabei eine Gruppe Möwen mitbekommen.

    Ohne technischen Check wollte der Kapitän zu Recht nicht starten. Der erste Techniker kam von der Insel und kannte sich nicht mit Boing, sondern nur mit Airbus aus. nach weiteren 2 Stunden kam ein Techniker von einer Nachbarinsel, der hatte leider nicht das richtige Werkzeug mit!!!! Dann kam ein Techniker aus Deutschland (am nächsten Morgen) und wir wurden zwischenzeitlich in Hotels verfrachtet. Grande Chaos – kann ich nur sagen!

    Nach Rücksprache mit einem Anwalt kann man sowohl den Reiseveranstalter ebenso zur Entschädigung auffordern, wie die Fluggesellschaft. Ich habe alle Missstände vor Ort (Flughafen) dokumentiert und mir von der örtlichen Reiseleitungbestätigen lassen. Dazu noch die Bescheinigung von der Flugverspätung in Deutschland mitgenommen.

    Der Reiseveranstalter war nach dem zweiten Brief sehr kulant und hat angemessen entschädigt. Mann sollte nur hartnäckig sein und sich nicht von den Standardschreiben vertrösten lassen. Ich hatte nach 14 Tagen einen Scheck über 180,- Euro bekommen. Daher noch einmal einen herzlichen Dank für die dann doch verständnisvolle Abwicklung von 1-2-Fly!

    Jetzt steht noch die Schadenersatzforderung der Fluggeselschaft aus. Bei vier Personen stehen 1600 Euro plus Nebenkosten (Getränke, Telefon, Internet) zur Disposition.

    Da habe ich bisher nur das allgemeine Schreiben – wir melden uns ganz bestimmt vorliegen. Die Frist läuft morgen aus und ich werde dann den Rechtsweg beschreiten.

    Durch die lückenlose Dokumentation (und das sollte jeder machen – man hat ja eh nix zu tun am Flughafen) wird es für die Airline schwer sich aus der Nummer rauszureden. Vogelschlag gehört übrigens, nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin, nicht zu dem Bereich “besondere Umstände”.

    Ach ja, wir hatten 22 Stunden Verspätung und einen chaotischen Start in den Alltag.

  143. eddy sagt:

    Hallo,

    eine Freundin und ich haben dieses jahr eine Pauschalreise in die türkei gebucht.
    Folgendes ist dann mit unserem Flug passiert:

    als erstes wurde der Flug um etwa 5 Stunden (von 9:00 auf 14:00 Uhr) verschoben. Dafür haben wir ein Schreiben von unserer Reisegesellschaft bekommen mit der Zeitänderung.

    Etwa zwei bis drei Tage vor der Abreise wurde dann unsere airline von einer Deutsch-Türkischen auf eine Türkische umgebucht, und zudem wurde unsere Abreisezeitpunkt um zwei stunden vorverlegt, jedoch mussten wir dann einmal im Flughafen Schönefeld zwischenlanden. Gestartet sind wir ab Stuttgart

    Jetzt bin ich verwirrt. Weil unser flug ist ja nicht verspätet, er wurde geänert und auf eine minderwertigere airline umgebucht. Haben wir überhaupt anspruch auf Entschädigung und wenn ja, an wen schreibe ich diese und wie sieht soetwas aus ? danke im vorraus

  144. Jochen Fussner sagt:

    Hallo,
    wir, 3 Personen hatten einen Flug mit air berlin am 1.10.2011 von Karlsruhe/Baden nach Hamburg gebucht. Abflug 6.40 Uhr, also 4 Uhr aufstehen, dann Fahrt um 90 Minuten vor Abflug am Check in zu sein. Dort erfuhren wir, dass wegen “Problemen?” sich dier Abflug auf 12.00 Uhr verschiebt. Gestartet wurde dann 12.32 Uhr. Das vorgesehene Hamburg Programm kann nun nicht durchgeführt werden, es fehlt praktisch 1 Tag von 3 vorgesehenen. Die Reise hat deshalb erheblich an Wert verloren. Was kann als Entschädigung geltend gemacht werden, ist es sinnvoll, dass jeder der 3 Teilnehmer für sich anfordert, oder der buchende für alle 3 Teilnehmer?
    Für eine Antwort bin ich dankbar.
    Herzliche Grüße
    Jochen Fussner

  145. Liane Thal sagt:

    Hallo Fluege-Lotse,

    ich bin im Juli diesen Jahres von Australien ueber Abu Dhabi nach Frankfurt/Main geflogen. Mein Flug hatte in Abu Dhabi ca 4 Stunden Verspaetung so dass ich in Frankfurt 23 Uhr angekommen bin, meinen ICE verpasst habe und 1 Nacht im Hotel in Frankfurt uebernachten musste. Habe ich Anspruch auf Entschaedigung ?

    Vielen Dank fuer Ihre Hilfe,
    Liane

  146. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen nur einige Hinweise geben. Bei Widerständen oder Problemen sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
    Zur Änderung der Airline: Wurde in Ihrem Reisevertrag die Airline zugesichert, können Sie 5-15% des Reisepreises mindern.
    Zur Änderung der Reisezeit: Bei einer zweistündigen Änderung der Reisezeit gibt es kein Geld zurück.
    Das Schreiben geht an Ihren Reiseveranstalter, mit Ihren persönlichen Angaben, den Angaben zu Ihrer Reise, den vereinbarten Leistungen nach Reisevertrag und der Auflistung Ihrer Mängel.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  147. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    sie hatten eine erhebliche Flugverspätung Bei einer Strecke bis 1.500 Kilometer, können Sie 250 Euro Entschädigung p.P. einfordern. Sie können die Forderung auch für alle Teilnehmer mit allen Nachweisen in einem Schreiben an die Airline stellen.
    Viel Erfolg!
    Beste Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  148. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    bei einer Verspätung auf dieser langen Strecke stehen Ihnen Ausgleichszahlungen zu. Für zusätzlich entstandene Kosten z.B. wegen Übernachtung muss auch die Airline aufkommen. Da bereits etwas Zeit vergangen ist, sollten Sie sich schnell damit an die Airline wenden.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  149. Birgit Klinger sagt:

    Hallo,
    haben bei GTI eine Reise in die ürkei vom 10.10-24.10.2011 gebucht!!
    Da wir zwei kleine Kinder(5 und 7 Jahre )haben waren wir ganz glücklich über die Flugzeiten:10.00Uhr abflug Ankunft:14.35 Uhr!!

    Nach mehreren Wochen bekammen wir dan eine Mail mit einer Flugzeitenänderung:
    Abflug :09.10 um 9.55 Uhr Ankunft:14.30 Uhr

    Jetzt letzte Woche erhielten wir dann per Mail unser E-Ticket mit folgenen Flugzeiten:

    Abflug:09.10 um 21.40 Uhr Ankunft:02.15 Uhr

    Wir sind dann ca. um 05.00 Uhr morgens im Hotel!!!!

    Kann ich nach dem Urlaub Schadensersatz geltend machen??
    Was meint Ihr?? Eine Freundin(die im Reisebüro arbeitet)meint man mußbnur 6 Std.vor oder nachher (vom eigentlichen Abflugtag) akzeptieren!!
    Liebe Grüße

  150. Knake sagt:

    Hallo,
    wir hatten einen 13-tägigen Seychellenurlaub (4,5 Sterne Hotels auf La Digue und Praslin) über einen Reiseveranstalter gebucht.
    Nach der ersten Urlaubswoche erfuhren wir zufällig, dass unser Rückflug am 05.10.11 23:55 Uhr von emirates gestrichen wurden ist und wir auf den Flug am 06.10.11 08:15 Uhr umgebucht wurden. Wir mußten die Fähre von Praslin nach Mahe am 05.10.11 nehmen, da nachts keine Fährverbindung besteht. emirates sagte für diese Nacht ein Zimmer im Hotel Berjaya Beau Vallon (4 Sterne) zu. Bei unserer Ankunft in Dunkelheit und strömendem Regen teilte man uns mit, dass Hotel hätte kein Zimmer mehr frei und emirates hätte nun für uns ein Zimmer in einem benachbarten Gästehaus gebucht. Im starken Regen durften wir dorthin laufen (mit allem Gepäck). Dieses Gästehaus wird als 2 Sternehotel geführt, unser Zimmer und der Service hätten allenfalls negative Sterne verdient (Schimmel im Bad; muffiger Gestank im düsternen Zimmer, dem man mit einer automatischen Beduftung versuchte zu überdecken; muffige Kissen und Decken und …). An Schlaf war wegen des Gestankes und eines gelegentlich laut arbeitenden Kühlschrankes kaum zu denken.
    Der Flug am 06.10.11 war dann planmäßig. Unser Problem war jetzt, dass wir erst 19:30 Uhr gelandet sind und es keinen Zug in unseren ca. 300 km entfernten Heimatort mehr gab. Da wir das schon bei der Buchung der Reise wußten und dem Reiseveranstalter mitteilten, hatten wir extra den Nachtflug gewählt, bei dem wir 13:15 Uhr in Frankfurt gelandet wären. So mußten wir in Frankfurt übernachten und konnten erst am 07.10.11 nach Hause fahren. Dies sollte aber eigentlich schon ein Arbeitstag sein.
    An wen hätten wir eventuell welche Ansprüche? emirates behauptet, den Reisveranstalter mindestens 14 Tage vor Abflug informiert zu haben. Dieser bestreitet das.

    Mit freundlichen Grüßen Fam. Knake

  151. Vildana sagt:

    Hallo Fluege-Lotse,

    ich bin am 04.Oktober 2011 von Bursa-Yenisehir (Türkei) nach Düsseldorf zurückgeflogen. Am Düsseldorfer Flughafen habe ich festgestellt, das mein Gepäck nicht ankam. Grund für diese Misere war die Überladung der Maschine der Fluggesellschaft GERMANIA, welche vorher in Zonguldak (Türkei) Passagiere und Übergepäck gegen Bezahlung auflud. Es sind ca. 20 Passagiere aus Bursa betroffen. Die Fluggesellschaft fliegt nur einmal die Woche (Dienstag) den Flughafen an; das heißt für mich, dass ich eine ganze Woche auf mein Gepäck warten muss. Diese Information gab mir das Bodenpersonal am türkischen Flughafen, es ist wohl üblich, dass die GERMANIA gerne Übergepäck gegen guter Bezahlung mitnimmt aber dafür anderes liegen lässt.
    Außerdem sollte die Maschine erst am Abend um 20.00 Uhr fliegen, die Flugzeit wurde auf 13.05 Uhr vorverlegt.
    Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

    Der Veranstalter ist Öger-Tours

    Vielen Dank im Voraus

    LG

    Vildana

  152. Holger Kutsche sagt:

    Guten Tag,
    wir sind am 08.10.2011 von Gran Canaria mit German Sky Airline Flug 606 zurück nach Düsseldorf geflogen. Zwei Tage vorher haben wir uns den Rückflug bestätigen lassen, alles kein Problem Flug geht planmässig! Am Flughafen sehr früh angekommen wurde uns direkt beim Einchecken gesagt das der Flug deutlich päter geht aber von der Gesellschaft noch keiner da ist. Der reguläre Flug sollte um 11:00 Uhr (ortszeit Gran Canaria) starten. Die Abflugszeit wurde mehrmals verschoben um 12:40 Uhr haben wir dann pro Person Gutscheine bekommen (12€) da sind wir aber schon Essen gewesen. Man konnte uns immer noch nicht sagen wann es weiter geht, ganz im Gegenteil uns wurden unterschiedliche Mitteilungen gemacht, auch die Anzeigetafeln wechselten die Zeit. 14:00 Uhr stand dann drauf uns wurde aber mitgeteilt das der Flug erst gegen 14:30 Uhr geht. Information fast gleich NUll! Boarding ist dann um 14:45 Uhr gewesen und um ca. 15:20 Uhr ist der Flieger dann abgehoben? Im Flugzeug erhielten wir die Aussage als erstes von einem Flugbegleiter, dass die Crew ausgetauscht werden musste, später teilte der Capitän mit, dass es ein Problem mit der Landeklappe gab und die Maschine letzte Nacht repariert werden musste und sich schon der Hinflug massiv verzögert hat (um 4 Std. ca.). In unseren Augen ist alles absehbar gewesen. Gibt es hier eine Chnace auf Entschädigung? Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Viele Grüße
    Holger Kutsche

  153. Ehepaar Ross sagt:

    Hallo Fluege-Lotse, schön das es diese Seite gibt :)
    geplant war gestern (08.10.11) Flug LH 1907 08:55 von VCE nach MUC 10:00
    Weiterflug dann 11:05 mit LH 1986 nach CGN, Ankunft 12:10

    Freitag, 07.10.11 um 23:21 die SMS von der LH, Flug verspätet sich voraussichtlich auf 10:30, bitte halten Sie die ursprünglichen Annahmezeit ein

    also um 7:40 am Flughafen gewesen, geflogen/gefahren wurde dann:
    LH 327 14:15 nach FRA, Ankunft 15:40
    LH 378 (AirRail) nach Köln Hbf 18:09, Ankunft 19:05

    in Venedig wurde uns ein Mealvoucher (Sandwich und Softdrink) angeboten, auf Nachfrage welche Rechte wir noch hätten, wurde uns gesagt, wir wären doch umgebucht worden und hätten etwas zu essen…

    Auch wenn ich glaube, das der Preis nicht das “ausschlaggebende” ist, es war kein 99 EUR Angebot der LH (Buchungsklasse Economy L/E)

    schon im voraus vielen lieben Dank!
    D +T Ross

  154. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    bitte informieren Sie sich zuerst, ob evtl ein Fehler bei der Ausstellung der E-Tickets unterlaufen ist. Zu Ihren Ansprüchen können wir Ihnen nur einige Hinweise geben. Bitte nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, sollten Sie auf Widerspruch stoßen. Ein Mangel nach dem Gesetz liegt bei einer Pauschalreise dann vor, wenn die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden. Ein solcher Mangel liegt bei Ihnen eindeutig vor, denn Ihr Flug hat mehr als als 10 Stunden Verspätung und anstatt eines Tagfluges sollen Sie einen Nachtflug antreten. In In diesem Fall können Sie 50 % des Tagespreises von GTI verlangen.
    Viel Erfolg und gute Reise wünscht Ihr
    Fluege-Lotse

  155. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Familie Knake,
    wir können Ihnen nur ein paar Hinweis geben. Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner. Sollte sich Ihr Reiseveranstalter weiterhin sträuben, hilft nur noch anwaltlicher Rat. In Ihrem Fall liegt ein Reisemangel vor. Die Mängelanzeige muss direkt beim Reiseveranstalter erfolgen. Wird bei einer Pauschalreise der Rückflug ein bis drei Tage später angetreten, können Sie 100% des Tagespreises zurück verlangen. Die konkrete Reisepreisminderung sollte unbedingt in Ihrer Mängelanzeige enthalten sein. Manchmal genügt auch schon eine Drohung mit weiteren rechtlichen Schritten.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  156. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist ÖGER-Tours (Reiseveranstalter) Ihr Ansprechpartner. Sie müssen an ÖGER-Tours Ihre Mängelanzeige richten. In dieser sollte Ihre Vertragsnummer, Beweise (z.B. Flughafenaussage) und die konkrete Reisepreisminderung stehen. Ihr Anspruch bei Gepäckverspätung sind bei „nicht zur Verfügung stehendem Gepäck“ 50% Minderung pro Urlaubstag. Betrifft die Gepäckverspätung Ihren gesamten Urlaub, können Sie 50% des Reisepreises zurück verlangen.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  157. Fluege-Lotse sagt:

    Guten Tag,
    ihr Flug hatte aufgrund eines technischen Defekts 4 Stunden und 20 Minuten Verspätung. Nach der EU-Fluggastrechte Verordnung ((EG) 261/2004) können Sie 250 Euro zurück verlangen. Das Geld steht auch den Personen, die mit Ihnen gereist sind, zu.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  158. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Familie Ross.
    ab einer Verspätung von 3 Stunden können Sie nach der EU-Flugastrechteverordnung Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 € für eine Flugstrecke kürzer/gleich 1.500 km verlangen. Ihre Forderung müssen Sie an Lufthansa richten. Sehr vorteilhaft für Sie ist, dass Lufthansa in der Beweispflicht steht.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  159. M. Wolf sagt:

    Hallo,
    wir hatten eine Pauschalreise bei alltours für 13 Tage nach Rhodos gebucht.
    Planmäßig sollte der Flieger (Airline Air Berlin) gestern von Rhodos um 19.15 Uhr Ortszeit starten nach Nürnberg.
    Wir kamen um 17.30 Uhr am Flughafen an und bekamen nur die Info dass der Flieger Verspätung hat. Nach ca. ein bis zwei Stunden kam der Hinweis dass der Flieger voraussichtlich um 0.15 Uhr starten wird. Wieder etwas später wurde die Zeit nochmals nach hinten auf 1.45 Uhr geändert.
    Um 1.45 Uhr kamen zwei Angestellte des Airports um uns mitzuteilen dass der Flug für diese Nacht gecancelt ist und er am nächsten Tag starten soll. Wir bekamen weder fachkundige Betreuung, noch wurde uns gesagt wie es jetzt weiter gehen soll. Uns wurde lediglich gesagt dass Pilot und Co. heute nicht mehr fliegen wollten.
    Wir wurden wie “Kühe” in den Bus getrieben und in ein Hotel für die Nacht gefahren.
    Erst am nächsten Tag wurden wir informiert von Seiten eines Reiseveranstalter dass angeblich die Radarkontrolle in Athen ausgefallen ist und deswegen die ganzen Probleme auftraten. Erst durch diesen Reiseveranstalter erfuhren wir eine fachkundige Betreuung (heute Mittag, 11.30 Uhr).
    Der Start des Fliegers war geplant für 15 Uhr. Wir wurden auch zeitnah ins Flugzeug gebracht aber dort erfuhren wir auf einmal vom Pilot dass der Grund für die Verspätung angeblich allgemeine Probleme in Griechenland (indirekte Streiks) seien und dann erwähnte er in einem Nebensatz dass wir jetzt noch eine Stunde im Flieger auf unseren Start warten müssten.
    So starteten wir letztendlich heute Nachmittag, 16 Uhr und hatten somit 21 Stunden Verspätung.

    An wen muss ich mich wenden? An alltours oder Air Berlin?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Viele Grüße
    M. Wolf

  160. Daniel sagt:

    Hallo
    Ich und meine Freundin sind mit einem befreundetem Paar letzte Woche mit Air Berlin in den Urlaub nach Ibiza geflogen.Wir kommen aus Bremen und sind ab Flughafen Münster/Osnabrück geflogen.Wir sollten Planmäßig um 11.20 Fliegen und sind dann erst um 15.20 geflogen.Wir waren zwei Std vorher da, also um 9.20 Uhr.Wir saßen also gute 6 Std auf dem Flughafen herum.
    Es war eine Crue ausgefallen wurde uns gesagt.Wir haben quasi einen halben Urlaubstag veloren.Wir erhielten dann beim einsteigen ins Flugzeug eine Bestätigung der Verspätung.Kann ich und wenn dann wo Ansprüche stellen???
    Vielen dank schon mal im voraus …

  161. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    das ist sehr ärgerlich und wir hoffen, dass Sie Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen können. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (alltours) den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstags. Bei höherer Gewalt und Streik gibt es allerdings keine Entschädigungen.
    Viel Erfolg!
    Herzliche Grüße Ihr Fluege-Lotse

  162. Caro.A sagt:

    Hallo!
    Wir (2personen) hatten sowohl auf dem Hinflug mit Condor von Nürnberg nach Antalya 6 Stunden verspätung (haben einen Gutschein über 15€ zum Verzehr auf dem flughafen von Condor bekommen)
    Allerdings wurde uns bei der gepäckabgabe beim Rückflug aus Antalya erklärt, dass ein Flugbegleiter krank geworden sei und die letzten 27 Personen bei der gepäckabgabe nicht mehr mitfliegen können…
    Unser heimflug wäre um 15.15 Uhr gegangen, verschob sich dann aber auf 19.50 Uhr und zwar nicht nach Nürnberg wie geplant, sondern nach Düsseldorf!!!
    Und von dort aus wurden wir dann mit dem Bus nach Nürnberg gefahren… Was auch nochmal 4,5 Stunden dauerte.
    Condor bietet uns jetzt eine Entschädigung von 200€ pro Person an…
    Was ich hier so gelesen habe, würde uns wohl mehr zustehen?!
    Kann ich also eine höhere forderung geltend machen?

  163. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo
    wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden grundsätzlich im Charterflugverkehr Verspätungen als üblich angesehen. Startet der Jet mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen. Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, müssen Sie sich an die Airline wenden. Dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Höhe von 250 Euro.
    Viele Erfolg und beste Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  164. Fluege-Lotse sagt:

    Kommi 5: no name
    Hallo,
    wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. Für Ihren Hinflug: Bei einer Verspätung ab 3 Stunden können Sie Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 Euro pro Person geltend machen. Für Ihren Rückflug: Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 4 Stunden gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, mindern sich die Ausgleichsleistungen um 50%. Ihre Verspätung beim Rückflug war allerdings erheblich höher und Sie können erneut 250 Euro fordern. Ebenso hat die Airline die Kosten des Transfers zum Ausweichflughafen zu tragen (falls nicht geschehen).
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  165. mirza1909 sagt:

    Hallo!
    Meine Eltern haben im Juli über Austrian Airline ein Flug von Frankfurt über Wien nach Podgorica gebucht. Aufgrund von techn. Problemen konnte das Flugzeug nicht planmäßig abfliegen und so kam es dazu, dass meine Eltern ihren Anschlussflug in Wien nach Podgorica verpasst haben. Am Flughafen wurde ihnen dann von der Airline eine Hotelübernachtung sowie Verpflegung angeboten, da nächster Flug nach Podgorica erst am nächsten Tag war. Es handelte sich noch nicht einmal um einen Direktflug sondern mit Umsteigen in Belgrad. Meine Eltern kamen dann erst Sonntag Abend an Ihrem Ziel an. Durch diese Verspätungen haben sie so 1,5 Tage von Ihrem 2Wöchigen Jahresurlaub verplempert. Nach der Rückkehr haben wir edliche Emails an den Customer Service geschickt und heute kam eine Antwort, dass die nicht dazu verpflichtet sind Entschädigungen zu zahlen,mit Bezug auf die EU Verordnung 261/04. Betrifft aber nicht Umbuchungskosten oder zusätzliche Kosten die meinen Eltern entstanden sind-diese würden sie übernehmen. Aus Kulanz haben die uns jetzt angeboten jeweils ein Fluggutschein von 100 Euro. Meine Frage wäre, haben meine Eltern nicht gesetzlich Anspruch auf Geld für die Verspätung und Umstände die ihnen entstanden sind.
    Ich danke im Voraus für eine Antwort.

  166. Ute & Michael sagt:

    Hallo,
    wir wollten am 6.Oktober 2011 mit air berlin von Düsseldorf nach Palma de Mallorca fliegen. Abflugzeit 5.50 Uhr, Ankunft 8.10 Uhr. Am Check-in dann die Nachricht, nicht auf der Liste zu stehen. Wurden dann auf niki-airline nach Wien umgebucht, Abflug 8.40 Uhr, in Wien auf die nächste Maschine gewartet.
    Von Wien Abflug nach Palma 11.45 Uhr, Ankunft Palma 14.10 Uhr. Transfer zum Hotel. Ankunft 16.40 Uhr.
    Air berlin bot 100 € pro Person an, wurde bis jetzt nicht überwiesen. Ist der Betrag okay? Der erste Urlaubstag war gelaufen! Können evtl. weitere Ansprüche geltend gemacht werden? MfG U&M

  167. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ein paar Hinweise von mir, wie Sie vorgehen könnten. Bei weiteren Problemen sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen.
    Ein verpasster Anschlussflug und ein daraus entstandener Schaden fällt in der Regel nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, denn dafür ist das rechtzeitige Eintreffen am Check In nötig. Allerdings hat der BGH in einem Urteil vom Urteil vom 14.10.2010 – Xa ZR 15/10 entschieden, dass es Entschädigung für den Anschlussflug gibt (in dem Fall handelte es sich um einen annullierten Flug). Nach dem Urteil des BGH sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Bitte überprüfen Sie inwieweit „direkter Anschlussflug“ in Ihrem Fall zutrifft. Wenn ja sollten Sie einen Widerspruch einlegen und höhere Ansprüche stellen.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  168. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo U&M,
    die Hinweise, ersetzen keinen Anwalt. Bei einer Verspätung ab 3 Stunden können Sie Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 Euro pro Person geltend machen. Nach einem aktuellen Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 13. Oktober 2011-bei Flugannullierung, Aktenzeichen: C-83/10) können auch „immaterielle Schäden“ geltend gemacht werden. Bitte überprüfen Sie, inwieweit das für Sie zutrifft.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  169. Rudi Bangert sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich haben im Mai 2011 über den Südamerika-Pass einen Flug von Buenos-Aires nach Bariloche am 13.11.2011 mit LAN gebucht. Im Moment werden durch starke Westwinde die Vulkanasche, vom chilenischen Vulkanausbruch im Juni diesen Jahres, wieder aufgewirbeln, und dadurch wird der Flugverkehr im Süden von Argentinien beeinträchtigen. Jetzt hat sich ganz kurzfristig der Flughafen von Bariloche entschlossen eine längst fällige Landebahnreperatur vorzunehmen( Begründung 30% Rückgang des normalen Reiseaufkommens). Der Flughafen bleibt bis Anfang Dezember geschlossen.
    Jetzt bucht uns LAN um, auf einen Flug nach Neuquen und macht anschließend einen 6,5 Std. Bustransfer nach Bariloche. Aus einer normalen Flugzeit von 2:20, werden nun 10:40 Reisezeit! Dieser Bustransfer wird nur einmal am Tag, nämlich am Abend um 18:30 durchgeführt. Die Ankunft in Bariloche ist dann am frühen Morgen um 03:25.
    Müssen wir das hinnehmen, oder haben wir einen Anspruch auf ein Hotel, und können wir evtl. Entschädigungsansprüche an die Fluggesellschaft stellen? LAN verhält sich sehr stur und unkooperativ, und ermöglicht auch keine andere Busverbindung. Umbuchungen sind nur möglich gegen zusätzlichen Zahlungen, da angeblich die Billigkontingente bei kurzfristiger Buchung ausgeschöpft sind. Man erlässt uns großzügigerweise lediglich die normalerweise anfallende Umbuchungsgebühr.
    Können Sie uns da weiterhelfen?
    Vielen Dank
    Rudi und Friederike

  170. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Rudi Und Friederike,
    Entschädigungszahlungen und Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechte Verordnung stehen Ihnen dann zu, wenn die Fluglinie nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug den Fluggast über die Änderung verständigt hat. Dies hat LAN rechtzeitig gemacht. Ein weiterer Punkt muss bei der Anwendung der Flugastrechte VO erfüllt sein: Bei einer nichteuropäischen Airline muss der Abflugort oder das Ziel in Europa liegen. Leider trifft auch dieser Punkt nicht für Ihren Fall zu. Aus diesem Grund kann die Flugastrechte VO nicht angewandt werden. Wenn Sie den Flug nicht mehr möchten, sollten Sie überprüfen, ob LAN evtl. gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  171. Karl sagt:

    Hallo,
    unser Hinflug mit Condor von Stuttgart nach Hurghada am 10.10.11 startete mit 11 stündiger Verspätung. Statt wie geplant um 12:30 Uhr hob das Flugzeug erst gegen 22:00 Uhr ab. Der Flug war Bestandteil einer bei ITS gebuchten Pauschalreise für 4 Personen. Die Verspätung wurde mit Schlechtwetterbedingungen in Antalya begründet, die dazu geführt hatten, dass das für unseren Flug notwendige Flugzeug nicht rechtzeitig verfügbar war.
    Welche Entschädigungsansprüche können wir hier geltend machen und wo können wir diese einfordern?
    Von Condor haben wir am Abflugtag Entschädigungen in Form von 20€ Verpflegungsgutscheinen pro Person erhalten, auf weitere Rechte wurde wir aber nicht hingewiesen.
    Vielen Dank für ihre Antwort

  172. Stephan sagt:

    Ich habe folgendes erlebt…
    Wir wollten in der letzten Woche von D´dorf nach Kreta fliegen..

    Der Flug war um mehr als 6 Stunden verspätet.
    Die Aussagen, warum waren nach Rückfrage am AB schalter immer wieder andere: Radarausfall, Triebwerkschäden… Das wort Streik hat niemand in den Mund genommen…
    Wir waren somit nicht um 20:00h Ortszeit auf Kreta, sondern erst um 03:30h am nächsten Tag…

    Auch der Rückflug hat sich stark verzögert.
    Eigentlich sollten wir am Do. um 22:15h wieder zurücksein… Streikbedingt sind wir leider erst einen ganzen Tag später in Deutschland angekommen…
    Eigentlich hätte ich an dem Tag einige Termine gehabt, die ich leider nicht wahrnehmen konnte…

    Für die Verspätung des Hinfluges habe ich eine schriftliche Bescheinigung von AB…

    Kann man hier Regressansprüche geltend machen ?

    Danke für eine Rückmeldung…

  173. Tobias sagt:

    Ergänzung zu Eintrag vom 26. September, 20:22 Uhr

    Kurzzusammenfassung:
    Ryanairflug zwischen BRE und STN ( 7 Std. wg. safety/techn. problem. Die Verzögerung wurde erst zur regulären Boardingtime bekanntgegeben.

    Maßnahme meinerseits: Einschreiben mit Forderung Pauschalbetrag 250,00 EUR + Verpflegung gemäß FluggastrechteVO (Verordnung (EG) Nr. 261/2004)

    Als Antwortschreiben erhielt ich dann unten folgendes Schreiben, einige Tage später erhielt ich allerdings lediglich einen Scheck in Höhe der ausgelegten Verpflegungskosten. Was kann ich tun, um trotz allem noch die Pauschalzahlung zu erhalten? Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht.

    ====================
    Antwortschreiben per E-Mail vor Zustellung Scheck i.H. der Verpflegungskosten:

    Unfortunately, this flight was delayed because of an unexpected safety/technical problem with the aircraft due to operate your flight. It was necessary to delay the departure of the flight until the fault was rectified and the aircraft was cleared for operation by our Engineering Department.

    Ryanair is committed to providing punctual services for all passengers and continues to be the No. 1 on time airline in Europe with the fewest flight delays, as detailed in audited statistics issued by the UK Civil Aviation Authority. Notwithstanding the above, there are situations, which are outside of the control of an airline such as unexpected flight safety problems that affect the on time performance of our flight operation.

    EU261/2004 requires airlines to provide the Article 14.1 notice at the point of check-in and to distribute the Article 14.2 notice during a flight disruption. However, in order to ensure that the we are compliant with EU261 at all times Ryanair has for some time provided the Article 14.2 notice (in the relevant language) when passengers check in online. This gives them ample opportunity prior to their trip to review and to have access to the written notification of their rights at all times.

    Below are the details of how passengers are advised of their rights under Article 14 of Regulation 261/2004

    - The wording of EU261/2004-Article 14.1 is printed on each passenger’s online boarding passes in the relevant language.

    - At the point of check-in online all passengers are provided with a direct link to EU261/2004 Article 14.2 in PDF format

    - Passengers confirm receipt of EU261/2004 Article 14.2 notice prior to checking- in on line.

    - Article 14.2 notice is available on our website at all times

    - A link to the Article 14.2 notice is included in our website flight disruption notices on http://www.ryanair.com

    - A link to the Article 14.2 notice is included in the flight cancellation email sent to affected customers

    - In addition the Article 14.1 is displayed at Ryanair Bag Drop Desks

    - In addition the Article 14.2 is distributed by airport staff in the event of a flight cancellation or delay over 3 hours.

    We can assure you that Ryanair took all reasonable measures to prevent this flight delay, which was caused by an unexpected aircraft safety/technical problem (extraordinary circumstances). Please note that when flights are delayed for reasons outside of the control of an airline, monetary compensation is not applicable under EU Reg. 261/2004.

    We have received your claim and wish to confirm that this has been assessed and passed to our Finance Department for payment and a cheque will be posted to you in due course in full final settlement of your claim.

  174. Nadine sagt:

    Guten Tag,

    wir hatten folgendes Problem:
    Nach einem Kurztrip Mallorca (über alltours) sollten wir mit der Condor um 9:20 Uhr zurück nach Düsseldorf fliegen. Kaum hatten wir die Koffer eingecheckt und die Boardkarten erhlaten, wurde uns gesagt, wir sollten uns um 8:45 Uhr an der Condor-Info melden, unser Flug wird 12 Stunden verspätung haben und wir würden in ein Hotel gebracht. Ja wurden wir dann auch, aber es gab kein Zimmer, konnten dann nur bis um 19:30 Uhr dort verweilen und bekamen Verpflegung. Fliegen sollten wir dann um 21:30 Uhr. Dieses klappte dann aber auch nicht, da der Flug aus Düsseldorf verspätet ankam. Tatsächlich sind wir von 22:20 bis 23:59 Uhr nach Düsseldorf geflogen. Also 13 Stunden verspätet. Nun meine Frage, was steht uns noch zu? Und gibt es eine Mustervorlage und an wen müssen wir uns dann wenden?
    Vielen Dank im Voraus
    Nadine

  175. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    offenbar sind bei Ihrem Hinflug technische Defekte für die Verspätung verantwortlich. Nach Fluggastrechte Verordnung können Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen fordern. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km sind das 250 Euro. Auch für entstandene Schäden muss die Airline aufkommen.
    Streikbedingte Verspätungen zählen zur „höheren Gewalt“ und dafür gibt’s nichts zurück. Bitte stellen Sie ohne große Verzögerung Ihre Forderung plus den Unterlagen über das Vorliegen der Verspätung an Air Berlin.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  176. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    das ist sehr ärgerlich und wir hoffen, dass Sie Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen konnten. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend ITS den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Bei einer Verspätung ab 5 Stunden können Sie 10% des Tagespreises zurück verlangen. Inwieweit das schlechte Wetter die Ursache war, muss die Airline nachweisen. Denn beispielsweise hat die Airline auch Ersatzflugzeuge.
    Viele Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  177. Yvonne sagt:

    Hallo wir sind am 17.10.22 von Tunis nach Düsseldorf geflogen mit Tunis Air, gestartet sind wir um 8 Uhr geplant 7.30 und sollten nach einer halben Stunde Flug zurück fliegen wegen einem “kleinem” technischen Problem nach 15 Min sind wir wieder umgekehrt das Problem wäre weg wir fliegen nach Düsseldorf, dann nach 15 Minuten Problem wieder da wir fliegen doch zurück. Personal war sehr hektisch, einige Passagiere brachen zusammen. Dann Landung mit Feuerwehr und Krankenwagen im Rücken. Danach mussten wir bis 14 Uhr warten bis eine andere Maschine da war. Bekommen wir eine Entschädigung und wenn ja wieviel? Brauchten dann auch ein Taxi weil Abholer nicht 6 Stunden warten konnten.

  178. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo Nadine,
    das ist sehr ärgerlich und Sie konnten hoffentlich Ihren Urlaub ohne weitere Zwischenfälle genießen. Bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (alltours) den Reisemangel melden und am besten bestätigen lassen. Dies können Sie auch formlos machen bzw. finden Sie unter dem Suchwort „Reisemangel“ und „Anzeige“ auch Mustervorlagen. Bei einer Verspätung um 10 1/2 Stunden haben Sie Anspruch auf 50% des Tagespreises.
    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  179. Tanja sagt:

    Guten Tag,

    am 17.09. sollte unser Flug planmäßig um 11 Uhr von Antalya nach Frankfurt starten. Tatsächlich sind wir aber wegen eines techn. Defekts erst um 19.20 Uhr geflogen. D.h. 8 Stunden Verspätung. Nach einem Schreiben an die Fluggesellschaft haben wir nun einen Scheck in Höhe von 54 € (für 4 Personen)erhalten. Das heißt einen lächerlichen Betrag in Höhe von 13,50 € pro Kopf. Die Begründung war, dass nach deutscher Rechtsprechung Reisende im Rahmen einer Pauschalreise ab der 5. Stunde einen Mindestanspruch von 5 % des jeweiligen Tagesreisepreises pro angefangener Stunde haben.
    Nun meine Frage, gilt das im November 2009 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffene Urteil zu Flugverspätungen auch bei Pauschalreisen? Demnach würden uns insgesamt 1600 € zustehen.
    Vielen Dank im Voraus.

  180. M. Wolf sagt:

    Hallo Flug-Lotse Team,

    ich hatte am 14. Oktober eine Frage hier gepostet und leider bis jetzt noch keine Antwort bekommen…
    Wahrscheinlich ist das übersehen worden, ich wäre Ihnen also sehr dankbar wenn Sie bitte noch ein kurzes Statement zu meinem Sachverhalt geben könnten.

  181. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wenn Sie nur den Flug gebucht haben, können Sie Ausgleichszahlungen aufgrund der Flugverspätung einfordern. Da die Strecke länger als 1500 km ist, und Sie mehr als drei Stunden Verspätung hatten, können Sie 400 Euro pro Person verlangen. Außerdem können Sie das Geld für Mahlzeiten, Getränke und Telefon einfordern. Im Falle einer gebuchten Pauschalreise müssen Sie den Reisemangel dem Veranstalter melden und Sie können einen prozentualen Anteil des Reisepreises fordern.

    Viel Erfolg!
    Ihr Fluege-Lotse

  182. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    bisher wendet die deutsche Rechtsprechung die Fluggastrechte Verordnung nicht in gleicher Weise bei Pauschalreisen an. Die Begründung ist, das eine Pauschalreise weit mehr umfasst als nur den Flug. Bei einer Verlegung um mehr als 10 Stunden können 50% des Tagespreises gefordert werden. In der Regel ist es so, dass der Reisende bei einer Verspätung über 4 Stunden als Ausgleich für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises verlangen kann. Auch eventuelle zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter übernehmen. Bitte überprüfen Sie erneut, ob das Gezahlte dem entspricht.

    Viel Erfolg!

    Ihr Fluege-Lotse

  183. Joachim sagt:

    Schönen guten Tag!
    Am 11.10. bin ich mit meiner Familie (2 Kinder, 2 Erwachsene) nach Fuerteventura geflogen für 11 Tage. Die Maschine startete mit 4 Stunden und 10min verspätung. Der Grund war eine Schließung des Flughafens in Antalya am 09.10. so das die Maschine nicht planmäßig in Deutschland stand hieß es. Eine Ersatzmaschine wurde versucht zu organisieren, klappte aber nicht. Da uns nun ein halber Urlaubstag flöten ging und auch die Warterei echt nervig war, würde ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs gibt nach der Fluggastverordnung die ich bei meinem Reiseveranstalter (war Pauschalreise) geltend machen kann? wenn ja:
    kann ich diesen dann pro Person geltend machen und in welcher Höhe ca???? Vielen Dank für eine Info!!

    Viele Grüße
    Joachim

    PS: echt ne Super Seite, riesen Kompliment!!! :-)

  184. walid sagt:

    Hallo : am 31,10,2011 – sollten wir mit SUNEXPRESS um 11:55 von Adana nach Hamburg Fliegen , Der Flieger startet erst um 16:30 , in Hamburg warteten wir vergiblich um unser koffer nach 1,5 std. erfahren wir Das unser koffer in Andana sind . meine Frage ist bekomme wir entschädigung ???

  185. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen einige Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben.
    Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung müssen Sie dem Reiseveranstalter als Reisemangel melden. Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält jeder einzelne Urlauber (in Ihrem Fall 2 Kinder, 2 Erwachsene) i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  186. Nadine sagt:

    Schönen guten Tag!

    ich hab auch mal eine Frage:
    Meine Eltern sind mit meinem 2jährigem Sohn in Ägypten gewesen.
    Sie sollten am 03.11.2011 um 18:40 Uhr landen.
    Stattdessen landeten sie erst am 04.11.2011 um 12:15 in Schönefeld.
    Grund dafür war erst ein Computerproblem und dann war die Crew 15min.über der erlaubten “Arbeitszeit” und deswegen kamen sie erst am Freitag.
    Es wurde für die Nacht zwar ein Hotel gestellt,aber trotzdem :(
    Steht ihnen eine Entschädigung zu? an wen müssen sie sich wenden???

    Vielen Dank schon mal vorab!

    Viele Grüße
    nadine

  187. Kerstin sagt:

    Liebes Fluglotse-Team,
    ich hatte vor kurzem einen Flug von Barcelona über Düsseldorf nach Hamburg. Der Flieger ab Barcelona hatte soviel Verspätung (ca. eine Stunde) sodass der Anschlussflug in Düsseldorf nicht erreicht werden konnte. Man buchte mich auf einen sehr viel späteren Flug um, sodass ich erst 22 Uhr statt 16.30 Uhr in Hamburg eintraf.
    Die Fluggesellschaft berechnet nun nur die Stunde Verspätung von Barcelona und begründet die Ablehnung meiner Schadensersatzansprüche damit, dass der Flieger lediglich eine Stunde Verspätung hatte. Ist das richtig? Muss man nicht die Gesamtsituation und die Flugumbuchung aufgrund des verpassten Fluges berücksichtigen. D.h. Verspätung von mehr als 5 Stunden?
    Danke für die Hilfe.
    Viele Grüße
    Kerstin

  188. Nelly sagt:

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage….wir hatten eine Flugverspätung von 12 Stunden… Ffm. – nach Ägypten,
    haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?
    Der Fluglotsenstreik war in Kairo!
    MFG

  189. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand, die Zahlungspflicht der Airline entfällt deshalb.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  190. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ein verpasster Anschlussflug und ein daraus entstandener Schaden fällt in der Regel nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, denn dafür ist das rechtzeitige Eintreffen am Check In nötig. Allerdings hat der BGH in einem Urteil vom Urteil vom 14.10.2010 – Xa ZR 15/10 entschieden, dass es Entschädigung für den Anschlussflug gibt (in dem Fall handelte es sich um einen annullierten Flug). Nach dem Urteil des BGH sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Bitte überprüfen Sie inwieweit „direkter Anschlussflug“ in Ihrem Fall zutrifft. Wenn ja, sollten Sie einen Widerspruch einlegen und höhere Ansprüche stellen. Gegebenenfalls sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  191. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    verspätet sich der Koffer, darf der Passagier laut Montrealer Abkommen notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen, bis das Gepäck wieder da ist. Dies können Kleider und Pflegemittel sein, die noch im Koffer sind. Es darf aber nur gekauft werden, was wirklich benötigt wird – und es darf nicht mehr wert sein als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei die Höchstgrenze bei rund 1.100 Euro (1.131 SZR) liegt. Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – aber ebenfalls nur bis zu den rund 1.100 Euro Höchstbetrag.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  192. Instruktor sagt:

    Hallo,

    unsere Skyairline startete ohnen Grund 1h später. Danach konnte die Maschine bei Nebel nicht in Leipzig landen. Unsere Maschine war an diesem Nebel-Abend die Einzigste, welche nicht landete (vermutlich, weil der Pilot dafür nicht die Lizenz hatte). Am Ausweichflughafen in Erfurt konnten wir plötzlich auch nicht landen – Nebel. Eine Landung konnte erst in Nürnberg realisiert werden. Mit Bussen ging es dann zurück nach Leipzig. Planmäßige Landung: 19:35 Uhr. Tatsächliche Ankunft in Leipzig 4:00 Uhr .
    Das waren über 8h Verspätung.
    Berufliche Termine am Folgetag konnten nicht wahrgenommen werden. Was ist hier als Beschwerde anzusetzten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.

  193. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    der richtige Ansprechpartner bei Entschädigungszahlungen ist bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter, ansonsten die Airline. Ob Ihnen weitere Entschädigungen zustehen, hängt von den Umständen und der Kulanz im Einzelfall ab.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  194. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    leider sagen Sie nichts zu Ihrer Reiseroute, deshalb kurz nochmal die Modalitäten: Airlines müssen folgende Ausgleichszahlungen leisten, wenn der Flug mindestens drei Stunden zu spät startet: 250 Euro bei einer Strecke bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer, 600 Euro bei Langstreckenflügen. Die Zahlungspflicht entfällt bei Verspätung aufgrund “außergewöhnlicher Umstände”. Dies können beispielsweise schlechte Wetterbedingungen sein.
    Aus unserer Sicht hat sich die Fluggesellschaft korrekt verhalten. Wenn Sie Entschädigung verlangen wollen, müssten Sie mit der Airline direkt Kontakt aufnehmen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  195. Piero sagt:

    Hallo,
    ich bin mit Lufthansa von Berlin Tegel über Frankfurt nach Singapore geflogen.
    Der Flug Berlin Tegel nach Frankfurt hatte 70 Minuten Verspätung, sodass ich meinen Anschlussflug in Frankfurt nach Singapore verpaßt hatte.
    ich wurde auf einen anderen Flug umgebucht und kam mit 12 Stunden Verspätung in Singapore an.
    Diesen Sachverhalt hatte ich an Lufthansa gemeldet.
    Sie haben mir einen Brief geschickt, indem sie sagen, dass sie keine Entschädigung zahlen werden, da es sich angeblich um einen Havariefall gehandelt hatte.

    Zudem wurde ich auf einen Flug umgebucht bei dem ich keine Meilengutschrift erhalten habe.
    Ich hatte extra einen Flug der Star Alliance Group gebucht, damit ich Meilen sammeln kann.
    Von Miles&More habe ich auch eine Absage erhalten.

    Wie soll ich gegenüber Lufthansa weiterverfahren?

    Grüße

  196. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    bitte wenden Sie sich an die ‘Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr’ (söp) in Berlin. Sie soll verärgerten Kunden und Verkehrsunternehmen zu einer gütlichen Einigung verhelfen, etwa wenn es um Verspätungen, Unfälle oder Servicemängel geht. Sollten Sie dort keine Hilfe erhalten, bleibt Ihnen dann nur, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.

    Herzliche Grüße,
    Ihr Fluege-Lotse

  197. Denise Dieterich sagt:

    Hallo,
    ich wollte am 12 oktober von Helsinki über stockholm nach Beijing fliegen. Mein flug nach stockholm mit blue1 ist ausgefallen wegen technischer probleme. somit habe ich auch meinen anschlussflug nach beijing verpasst. Blue1 hat mir dann einen direktflug nach beijing angeboten aber erst am nächsten Tag (12 stunden später als mein gebuchter flug) ich habe diesen Flug angenommen.
    Bekomme ich jetzt auch entschädigungsleistungen oder nicht? laut der antwort von blue1 bekomme ich keine entschädigung ist das richtig?

  198. KARIBIK sagt:

    Hallo, unser Flug DE 4237, Santo Domingo (DomRep) – Frankfurt sollte eigentlich am 25.11., 14:50 Uhr in Santo Domingo starten. Am CheckIn Chalter wurde uns dann die 12stündige Verspätung mitgeteilt, die dann tatsächlich allerdings 13 Stunden betrug. Wir sind am 26.11. gegen 18:30 Uhr in Frankfurt gelandet. Mitgeteilt wurde uns von Condor, dass das Flugzeug in Frankfurt (also unser Flieger auf dem Weg zu uns) rechtzeitig abgefertigt und den Weg zur Startbahn angetreten hat, jedoch wegen Wartezeit auf der Startbahn nicht vor 23:00 Uhr starten konnte und die Starterlaubnis versagt wurde (Nachtflugverbot). Kann ich eine Entschädigung einfordern, oder ist das ein “außergewöhnlicher Umstand”? DANKE!

  199. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Allerdings werden grundsätzlich im Charterflugverkehr Verspätungen als üblich angesehen. Startet der Jet mit bis zu vier Stunden Verspätung, haben Urlauber keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Allerdings kann jedes Gericht unter Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Fall zu einer anderen Bewertung gelangen. Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, müssen Sie sich an die Airline wenden. Dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichsleistungen i. Höhe von 250 Euro.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  200. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    rein rechtlich gesehen müssten Sie Entschädigung bekommen, allerdings versuchen die Airlines gern, diese nicht zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen, es erneut zu versuchen und dann ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  201. Martina sagt:

    Hallo, am 23.10.11 hatten wir eine 14 – stündige Verspätung von Split nach Köln gehabt.
    Germanwings hatte uns mitgeteilt: Eine Ausgleichszahlung können wir leider nicht anbieten und verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Beschluss des LG Köln vom 26.7.11 (10 S 224/10). Wie soll ich weiter vorgehen?

  202. Line sagt:

    Hallo,
    ich hatte eine Urlaubsreise von Leipzig nach Antalya gebucht, planmäßiger Abflug in LEJ am 31.10. um 20.30 Uhr. Nach dem Check-in in LEJ wurde uns mitgeteilt, dass unser Flieger wegen Nebels nach Nürnberg ausweichen muss und wir mit Bussen dorthin gebracht werden. Mit 9,5 Stunden Verspätung, die wir mit Wartezeiten auf den Flughäfen LEJ und NUE sowie der nächtlichen Busfahrt verbrachten, startete unser Flieger endlich am 01.11. um 6 Uhr morgens von Nürnberg aus. Kann ich neben Reisepreisminderung wegen Flugverspätung auch eine Minderung wegen Änderung des Abflughafens geltend machen?
    Besten Dank und freundliche Grüße

  203. KARIBIK sagt:

    Hallo, wenn ich eine Entschädigung gegenüber der Airline geltend machen möchte, reicht es, diese über das Kontaktformular zu formulieren, oder besser per Einschreiben mit allen vorhandenen Unterlagen an die Airline zu schreiben? DANKE

  204. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die ausschließlich einen Flug gebucht haben. Eine Pauschalreise (Urlaubsreise) umfasst dagegen weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25 % des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.

    Herziche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  205. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    sollte die Verspätung auf “höhere Gewalt” zurückzuführen sein, muss Germanwings nicht zahlen, dafür muss die Airline aber den Beweis antreten. Sie sollten es also nochmals versuchen, mit Germanwings in Kontakt zu treten und notfalls auch anwaltlichen Rat einholen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  206. Wolf sagt:

    Lieber Flügerlotse,

    wir hatten auf einen Flug mehr als 3 h Verspätung (insgesamt 44 h), weil das Flugzeug aufgrund eines technischen Defekts ausfiehl. Ein Schreiben an die Fluggesellgeschaft hatte keinen Erfolg (siehe Antwort unten). Meine Frage nun: lohnt ein Gang zum Anwalt?

    …Aufgrund eines technischen Defekts musste Ihr Alternativflug LH 1613 am 3. November 2011 annulliert werden. Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken. Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen,
    obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Zudem kommen wir auch nicht für Folgekosten, wie im vorliegenden Fall für das Bayern-Ticket, auf…

  207. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    ein technischer Defekt geht eigentlich immer zu Lasten der Airline, Lufthansa muss also theoretisch zahlen. In der Praxis sieht es damit allerdings nicht immer eindeutig aus. Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie versuchen, in der Schlichtungsstelle öffentlicher Personennahverkehr (söp) Hilfe zu bekommen. Dort kann man Ihnen sicher auch Ihre Erfolgsaussichten besser “vorhersagen”.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  208. Anderl sagt:

    Hallo!

    Wir wollten am 03.11.2011 mit ETIHAD von Frankfurt nach Kathmandu über Abu Dhabi fliegen.
    Mit dem Flug von Frankfurt nach Abu Dhabi war alles in Ordnung. Der Flug von Abu Dhabi nach Kathmandu (EY292) verzögerte sich dann aber auf grund eines technischen Problems am Flugzeug um 19 1/2 Stunden (geplant: 04.11.2011, 14:00 Uhr, tatsächlich: 05.11.2011, 09:30 Uhr)!
    Wie sieht es da mit Entschädigungszahlungen aus? Welches Recht gilt da?

    Danke und Gruß
    Anderl

  209. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    technische Probleme hat in den allermeisten Fällen die Airline zu verantworten und auch zu entschädigen. Sie sollten sich zuerst dorthin wenden und wenn das nicht hilft einen zweiten Versuch unternehmen. Als dritten Schritt empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr bzw. das Hinzuziehen eines Anwalts.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  210. Holger Züwerink sagt:

    Hallo erstmal, Flug AB 7260 Tegel-Mombasa am 08.09.2011
    14 Std verspätet abgeflogen, gebucht und bezahlt Reisebüro vor Ort.
    Reisebüro- Meiers Weltreisen- Air Berlin !!
    Wo muss ich meine Ansprüche geltend machen??
    Gibt es eine Verjährungsfrist ??
    Mfg Holger

  211. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihre Ansprüche richten Sie bitte an den Veranstalter (Meiers Weltreisen). Sie verjähren meist nach drei Jahren.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  212. Daniel sagt:

    Hallo,

    wir hatten eine Wochenendurlaub in London über lastminute.de vom 9-11.12 gebucht. Morgens am Flughafen Tegel sahen wir, dass unser Flug LH3372 von Berlin-Tegel nach London-Heathrow gecancelled wurde. Wir wurden dann von der Lufthansa umgebucht auf Berlin->Frankfurt->London-Heathrow und sind 3,5 Stunden später in London als geplant eingetroffen. Prinzipiell sind die Bedingungen für eine Entschädigung doch erfüllt oder? Müssen wir uns an lastminute.de wegen einer Entschädigungszahlung wenden?

    Vielen Dank im Voraus
    Daniel

  213. Corinna sagt:

    Hallo, Flugverspätung wegen Vogel im Triebwerk. Mußten kurz nach dem Start zurück. statt 6.20 Uhr sind wir dann um 15.30 nach Hurgada geflogen. Hatte nur einen Flug gebucht. Es gab für jeden einen Verzehrgutschein. Was kann ich geltend machen?
    Danke für die Hilfe.

  214. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    laut Bundesgerichtshof (12.11.2009, Xa ZR 76/07) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. es hätte lt. diesem urteil also eine Ersatzmaschine breit gehalten werden müssen. Bitte versuchen Sie, weitere Ansprüche bei der Airline oder beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

    Herzlich Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  215. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihr Ansprechpartner für Entschädigungsforderungen ist Ihr Reiseveranstalter.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  216. Matthias sagt:

    Hallo,

    unser Rückflug von der Domonikanischen Republik konnte letzten Samstag, den 10.12. aufgrund eines angeblichen Defektes der Klimaanlage nicht erfolgen. Wir wurden über Nacht in ein weit entferntes Hotel gebracht (1,5h Fahrzeit). Der Rückflug erfolgte einen Tag später (11.12. mit ca. 24 stündiger Verspätung). Ist die Fluggesellschaft durch den techn. Defekt von der Ausgleichszahlung ausgeschlossen oder muss sie trozdem zahlen? Wir haben zur unseren Kreuzfahrt direkt das Transfer-packet (inkl. Flug) gebucht. Die Fluggesellschaft war uns im vorhinein nicht bekannt. Bei wem kann ich entsprechende Ansprüche erheben (Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft).

    Vielen Dank!

  217. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet, denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  218. Matthias sagt:

    Vielen Dank für die Information!

  219. Alfred sagt:

    Hallo!
    Wir haben am 03.12.11 eine Reise nach Hurghada mit Neckermann gebucht
    abflug 11:20 von Düsseldorf.
    Der Flug wurde um 12:10 als Defekt abgesagt ,wir mußten aufgefordert unser Gepäck am
    Gepäckband wieder abzuholen und zum Busbahnhof zu gehen dort warten dann Busse die uns dann nach Frankfurt bringen
    In Frankfurt ging der Flug dann um 18:30 nach Hurghada weiter mit 7:10 verspätung.
    Haben wir Anspruch auf Entschädigung
    mfg.
    Alfred

  220. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    wir können Ihnen lediglich einige Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben. Die von Ihnen gebuchte Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung melden Sie dem Reiseveranstalter als Reisemangel, Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  221. Patricia sagt:

    Hallo,

    hab im Sommer eine Pauschalreise bei X1-2-fly vom 1.1.12-9.1.12 von Zürich nach Fuerteventura gebucht, Reisepreis wurde abgebucht. Am 19.12.11 erhalte ich eine E-Mail vom Veranstalter der Flug am 1.1.12 findet nicht statt, als einzigster Ausweichtermin wird mir der 2.1.12 genannt. Ein Grund für den Flugausfall wurde mir nicht genannt. Trotz mehrfacher Nachfragen ob von anderen Flughäfen noch Flüge zu bekommen sind, wurde immer wieder nur die Alternative 2.1.12 genannt.
    Kann ich eine Ausgleichszahlung bei der Fluggesellschaft einfordern?
    Wie formuliere ich das am besten?

  222. Nadine Walther sagt:

    Hallo Fluege-Lotse,

    vor einer guten Woche bin ich mit Kuwait Airways von Bangkok nach Frankfurt geflogen, mit einem Zwischenstopp in Kuwait.
    Hierbei kam es zu einer 6 stündigen Verspätung, welche bei der Durchsage im Flieger dann als “technische Probleme” deklariert wurde.
    Meine Frage wäre daher nun, ob ich in diesem Fall auch Anspruch auf eine Entschädigung habe obwohl es sich nicht um eine europäische Airline handelt und der Abflugsort nicht innerhalb Europas liegt?
    Falls Anspruch besteht würde dieser dann bei 600 € liegen und kann dieser direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden?

    Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße

    Nadine

  223. Imme Petersen sagt:

    Hallo,

    wir sind am 17. Februar diesen Jahres von Frankfurt nach Las Vegas geflogen, mussten aber nach 2 Stunden wegen eines technischen Defektes umkehren. Der nächste Flug wäre am nächsten Morgen gegangen (ca. 20 h später). Wir wurden währenddessen in Hotels untergebracht. Im Hotel haben wir aber beschlossen Condor zu bitten, ob es möglich wäre, den Flug um ein paar Wochen zu verschieben, da sich unser Aufenthalt sonst auf 1,5 Tage verkürzt hätte. Das wären für uns keine tragbaren Bedingen gewesen. Condor hat uns einen Flug am 31. 03.2011 angeboten. Diesen Flug sind wir auch angetreten.
    Wir wurden noch am Flughafen von einem Beamten darauf aufmerksam gemacht, dass wir in unserem Fall Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben. Natürlich hat Condor auf unser Schreiben nicht reagiert. Wr haben darauf unsere Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Ein Rechtsanwalt aus Hamburg wurde beauftragt. Nach ein paar Wochen erhielten wir von Condor zunächst ein Schlichtungsagebot von insgesamt 600 Euro. Wir lehnten dies ab und der Fall ging vor Gericht. Das Ergebnis und die Entscheidung des Richters beinhaltet, dass wir einen Ausgleich von 200 Euro gesamt annehmen sollen. Uns steht die Ausgleichszahlung von 600 Euro nicht zu, da wir nicht den vorgesehenen Flug am nächsten Tag genommen haben, sondern unseren Flug um einen Monat verschoben haben. Wie sollen wir weiter machen? Wir haben bis zum 04.01.2012 die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Vielen Dank im Voraus uns beste Grüße, Imke

  224. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie haben richtig gehandelt und sich mit Ihren Ansprüchen an die Airline gewandt. Da Sie das Schlichtungsangebot von Condor (600 EUR) abgelehnt haben und der Fall vor Gericht gegangen ist, stehen Ihnen selbstverständlich alle Rechtswege offen. Über die Erfolgsaussichten können wir Ihnen jedoch keine Vorhersagen machen, Sie sollten sich anwaltlichen Rat einholen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  225. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    der Ansprechpartner für Entschädigungsforderungen ist immer die Airline bzw. der Reiseveranstalter. Die Höhe des Anspruchs, den Sie bei außereuropäischen Airlines bzw. außereuropäischen Abflugorten geltend machen können, liegt im Ermessen der Airline. Im Zweifelsfall sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  226. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie haben eine Pauschalreise gebucht und müssen sich bzgl. des Schadenersatzes, der Ihnen aus unserer Sicht zweifelsfrei zusteht, mit dem Veranstalter auseinandersetzen. In Formulierungsfragen können wir einen Anwalt bzw. eine Rechtsberatung nicht ersetzen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  227. Lucky Luke sagt:

    Hallo,

    unser Flug nach Bangkok von Frankfurt aus mit Thai Airways hatte über 15 Stunden Verspätung. Die Fluggesellschaft gibt einen medizinischen Notfall auf dem ankommenden Flug von Bangkok an. Angeblich ist der Pilot nochmal nach Bangkok zurück geflogen um einen Passagier in medizinische Hände zu übergeben. Dementsprechend kam die Maschine mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Frankfurt an. Dort konnte sie dann aufgrund des Nachtflugverbotes nicht mehr starten. Wir konnten erst am nächsten Tag mit 15 Stunden Verspätung starten.

    Ist ein medizinischer Notfall an Board nichtvermeidbar und somit außergewöhnliche Umstände? Oder haben wir Anrecht auf die Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person? Was können wir dafür, wenn jemand anderes auf dem Thai Flug krank wird?

    Gibt es dazu schon Urteile?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lucky Luke

  228. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    kommt es während eines Flugs zu einer medizinischen Notfallsituation, so kann eine außerplanmäßige Landung bzw. die Umkehr erforderlich werden. Die Entscheidung darüber liegt letzen Endes beim Flugkapitän.
    Zu den außergewöhnlichen Umständen gemäß Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 muss auch ein medizinischer Notfall …zählen, sofern die Notsituation jedenfalls zum Zeitpunkt des Abfluges nicht vorhersehbar war. AG Wedding, Urt. v. 28.10.2010 – 2 C 115/10

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  229. Tamara sagt:

    Hallo,
    bei meinen Eltern wurde der Flug vom 15.12. (LAN CHILE) kurzfristig annulliert auf Grund von Technischen Mängel und am 16.12. ging dann ein Ersatzflug. Sie wurden dann Abends in ein Hotel gebracht und morgens dann wieder mit dem Taxi zum Flughafen gefahren.

    Besteht da auch Anspruch auf Ersatz ? so wie ich schon aus dem Internet erlesen habe wären es bei solchen Fällen 250 € pro Person. Laut Reisebüro soll ich mich auf jeden Fall mal an LAN wenden. Woher bekommt man am besten die Adresse??? Ich habe nur eine Email Adresse erhalten-aber leider hab ich trotz 2maligen Versand einer Email keinerlei Reation erhalten.

    Können Sie mir sagen wie ich am bestene vorgehen kann und vorallem ob wir Chancen haben was erstattet zu bekommen ?

    Vielen Dank

    MfG
    Tamara

  230. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, nicht die Airline. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  231. Steffi sagt:

    Ich bin am 31.10. nach Hurghada geflogen. Losgehen sollte es um 6:20 und um 15:30 sind wir dann geflogen. Grund war ein Vogelschlag kurz nach dem Start. Wir mussten ca 7 Stunden auf eine Ersatzmaschine warten. Eine Condormitarbeiterin versicherte uns, dass wir von Condor eine Erstattung bekommen wegen des wartens. Habe Condor kontaktiert und nun kam ein Brief, in dem steht, dass mir keinerlei Geld zusteht, da Condor ja nichts für den Vogelschlag konnte. Stimmt das??

  232. Julibri sagt:

    Hallo,
    ich bin am 23.12.2011 mit airberlin von Düsseldorf nach Bangkok geflogen. Ankommen sollte ich dort am 24.12. um 10.05 Uhr Ortszeit. Ich habe extra einen Direktflug gebucht. Kurz nach dem Start wurde uns mitgeteilt, dass das Fahrwerk nicht eingefahren werden kann und daher eine Zwischenlandung erforderlich wird. Nach ca. einer halben Stunde kam dann die Nachricht, dass das Fahrwerk nun doch funktioniert hat, der Sprit für einen Direktflug aber nicht mehr ausreicht und es daher trotzdem eine Zwischenlandung geben wird. Wir landeten in Istanbul. Nach einigen Stunden Wartezeit im Flieger ließ man uns wissen, dass wir die Nacht in Istanbul verbringen müssen, da die Lenkzeiten der Crew überschritten wurden. Wir wurden in Hotels verfrachtet, in mein Zimmer kam ich um 6.30Uhr, geweckt wurde ich um 9.30Uhr, da wir um 10.00Uhr das Hotel verlassen mussten. Der Flieger nach Bangkok ging dann schließlich um 17.00Uhr ab Istanbul. Heiligabend verbrachte ich im Flugzeug (war mal eine neue Erfahrung), Ankunft war dann am 25.12. gegen 7.00Uhr Ortszeit in Bangkok. Mir ist ein Urlaubstag verloren gegangen, mal abgesehen von einem Weihnachtsabend mit meinen Freunden, mit denen ich mich in Bangkok treffen wollte.
    Wie sehen meine Ansprüche gegenüber airberlin aus und wie soll ich vorgehen um sie durchzusetzen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Julibri

  233. Stephan sagt:

    Hallo, ich lebe in Windhoek/Namibia. Bei unserem letzten Flug mit Lufthansa Frankfurt-Johannesburg-Windhoek hatten wir in Frankfurt eine elfstuendige Verzoegerung . Koennen Sie mir hinsichtl. Entschaedigungsantrages mit Kontaktdetails der zustaendigen Stelle bei der Lufthansa in Frankfurt helfen? Vielen Dank + Gruesse!

  234. N. Matthias sagt:

    Hallo,
    wir hatten auf unserem rückflug von AYT nach FRA am 09.10.2011 eine Verspätung von 26 Stunden. Der Abflug war für 20.40. vorgesehen, bis 2:30 h wurde der Flug auf der Anzeigetafel immer wieder nach hinten verschoben, obwohl der Fluggesellschaft längs bekannt war, dass der Flug nicht mehr starten würde. Gegen 3 uhr wurden wir dann informiert, dass aufgrund eines Unwetters die Maschine nicht in AYT landen konnte und nach Izmir umgeleitet wurde und die Crew ihre Dienstzeit überschritten hat. Wir wurden dann in ein Hotel gebracht. Eine Betreuung (Essen, Trinken, Informationen) gab es am Flughafen in AYT zu keiner Zeit. Am nächsten Tag sollte die Maschine dann wieder um 20.40 h starten, ist allerdings erst um 23.30 h abgeflogen. Zum Flughafen wurden wir um 14 h gebracht, bis 22 h gab es weder Getränke nach etwas zu essen als Betreungsleistung.
    Wir haben Entschädigung beim Reiseveranstalter eingereicht, ein Anwaltsschreiben dessen lehnt jedoch jegliche Anspürche ab. Ist es möglich nun an die Fluggesellschaft direkt ranzutreten oder ist es hier für eine Beschwerde bereits zu spät, gibt es hier auch eine Frist, bis wann man die Beschwerde eingereicht haben muss? Beim Reiseveranstalter sind es 4 Wochen.

    Wie sollen wir weiter vorgehen?

  235. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie sollten nicht aufgeben und es erneut versuchen, möglichst auch mit anwaltlicher Hilfe und so schnell wie möglich. Die Fristen sind von Airline zu Airline unterschiedlich. Es ist leider oft so, dass Airlines aus wirtschaftlichen Gründen beim ersten Versuch Entschädigungen ablehnen. Viel Erfolg.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  236. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Kontaktaufnahme mit Lufthansa ist unter http://www.lufthansa.com/de/de/Info-und-Service möglich.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  237. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    offenbar sind in erster Linie technische Defekte für die Verspätung verantwortlich. Nach Fluggastrechte Verordnung können Sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ausgleichszahlungen fordern. Auch für entstandene Schäden muss die Airline aufkommen. Bitte stellen Sie ohne große Verzögerung Ihre Forderung an Ihre Airline und fügen Sie evtl. vorhandene Nachweise bei. Wir empfehlen Ihnen, sich zudem anwaltlichen Rat einzuholen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  238. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Fluggesellschaft muss nicht zahlen, wenn eine große Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist. Dies kann beispielsweise ein Vulkanausbruch, ein schweres Unwetter, ein Fluglotsenstreik oder eben auch ein Vogelschlag sein. Ihnen steht aus unserer Sicht keine Entschädigung zu.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  239. Frank sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der Tatsache, dass immer wieder von einer EU-Verordnung gesprochen wird nun meine Frage. Mein Flug verspätete sich um 9 Stunden, der Flug ging von Abu Dhabi nach Frankfurt.

    Besteht vor diesem Hintergrund ein Schadensersatzanspruch (keine EU-Airline, kein EU-Abflugairport)

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank

  240. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihre Entschädigungsansprüche, die Sie zweifelsohne haben, müssen Sie bitte zeitnah an Ihre Airline richten. Die EU-Verordnung gilt in diesem Fall nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, da die Airlines oftmals ihren Pflichten auf diesem Gebiet nicht nachkommen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  241. Fabianfbn sagt:

    Guten tag

    Mein flug (zürich-muscat-bangkok) wurde ohne vorzeitige Mitteilung um 3h verschoben. Nun muss ich halt unausgeschlafen am flughafen warten bis das check – in öffnet. Entstehen daraus rechte, welche ich einfordern kann?
    Welche?

    Beste grüsse,

    Fabian

  242. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    als Entschädigung für die Verspätung sind normalerweise Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Bitte richten Sie diese Ansprüche an Ihre Airline.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  243. Stephanie Ge. sagt:

    Hallo,

    wir sind letztes Jahr im Oktober von Toronto über Paris nach Stuttgart (Air France) geflogen. Leider wurde der Anschlussflug von Air France annulliert und wir wurden auf einen späteren Flug (>3 Stunden) gebucht.
    Als wir unseren Anspruch auf Entschädigung gemeldet haben, sind wir von der gesamten Flugstrecke (Toronto -> Stuttgart = über 3500km) ausgegangen, da wir ja insgesamt verspätet am Zielort angekommen sind.
    Air France jedoch sieht nur den Flug von Paris nach Stuttgart als relevant an, da nur dort die Annulierung aufgetreten ist (daher “nur” 250 Euro Entschädigung).
    Wie verhält es sich in diesem Fall? Auf was müssten wir uns beziehen, wenn wir Einspruch erheben?
    Viele Grüße
    Stephanie Ge.

  244. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Verordnung dient der Stärkung Ihrer Rechte und Ansprüche als Flugpassagier bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt, einen EU-Flughafen als Ziel haben. Aus unserer Sicht ist das Verhalten von Air France deshalb korrekt. Leider können wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben und empfehlen Ihnen, sich unter Umständen anwaltlichen Rat einzuholen.

    Herzlche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  245. Lara Schilling sagt:

    Hallo!

    Ich sollte ursprünglich am 7.3.2012 um 16:29 von Rio Gallegos nach Buenos Aires mit Aerolineas Argentinas fliegen. Dieser Flug wurde gecancelt und auf den 8.3. um 3 Uhr morgens verschoben. Ich bekomme den Anschlussflug Gott sei Dank noch, musste aber das Hotel in Buenos Aires stornieren und nun noch eines für den 7.3. in Rio Gallegos buchen.

    Kann ich die Kosten für das Hotel in Rio Gallegos nun geltend machen bei meinem Reisebüro?

    Viele Grüße und danke für die Hilfe.

    L.S.

  246. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Verordnung, auf die Sie sich berufen, dient der Stärkung Ihrer Rechte und Ansprüche als Flugpassagier bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt, einen EU-Flughafen als Ziel haben. In Ihrem Fall ist die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat, der Ansprechpartner. Sie sollten bei Ihrem Reisebüro schriftlich die Hotelkosten für das zusätzlich benötigte Hotel in Rio Gallos geltend machen und sich unter Umständen anwaltlich beraten lassen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  247. Gerd M. sagt:

    Hallo,
    trotzt eindeutiger Rechtslage (EU-Vo, Rechtsprechung BGH / EuGH) ist es bei einer best. amerikanischen Fluggesellschaft unmöglich, seine Fluggastrechte ohne Fachanwalt und Gericht durchzusetzen.
    Zunächst hat das Büro in Paris die Ansprüche abgelehnt (..EU-Fluggastrechte gelten nicht für eine amerik. Fluggesellschaft .) und danach nicht mehr auf Anfragen reagiert. Eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt war sinn- bzw. zwecklos (Eingangsbestätigung vom LBA vor mehr als einem Jahr). Ansonsten wurde zwischenzeitlich nichts unternommen.

    Momentan liegt unsere Klage beim Amtsgericht. Die Fluggesellschaft (Delta) bestreitet in einer mehr als 40-seitigen Klageerwiderung u.a. die Zuständigkeit des örtlichen Gerichts (Abflugsort war TXL), die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH/EuGH) und versucht mit allen Mitteln, eine Verspätung zu begründen. Hilfsweise wird eine Aussetzung des Urteils beantragt (bis zur Entscheidung des EuGH über Vorlagen des High court UK).

    Frage: Ist die Durchsetzung der Ansprüche nur bei Delta ein Problem? Wie einheitlich ist die Rechtsprechung? Offensichtlich gibt es abweichende Urteile bspw. des AG FFM vom Nov. 2011, in denen der Gerichtsstand in den USA gesehen wird.

    Herzlichen Dank und viele Grüße aus Berlin
    G.M.

  248. Jochen Fussner sagt:

    Hallo,
    ich beziehe mich auf meine Anfrage an Fluege Lotse vom 1.Oktober 14.05 Uhr und Antwort 4. Oktober 10.47 Uhr
    Air Berlin FKB nach Hamburg Verspätung 61/2 Stunden. Einschreiben an Air Berlin 11.10, Antwort, dass angekommen und wegen Überlastung die Bearbeitung dauern kann, aber auf jeden Fall bearbeitet wird. Nun am 12.1.12 noch keine weitere Antwort, deshalb wieder per Einschreiben gebeten nach nunmehr 3 Monaten endlich Stellung zu nehmen und Frist gesetzt bis 30.1. 12 und mit Rechtsweg gedroht. Bis heute1.2.12 keine Antwort. Bitte um Rat was ich weiter tun kann. Sind die Anwälte die im Internet mit ausschließlich Erfolgshonorar 27% o.ä. seriös?
    Bitte um Antwort
    Vielen Dank
    Jochen Fussner

  249. Akyürek sagt:

    Hallo,
    meine Eltern sollte heute um 06:50 von Düsseldorf nach Samsun fliegen flugnummer ST6132
    wegen eine Reparatur mußten die nach 3 stunden den flieger wieder verlassen und warten immer noch das die mal ein Info kriegen es sind schon 5 stunden vergangen können wir dafür einen entschädigung verlangen???

    Mit freundlichen grüßen
    Akyürek

  250. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die Durchsetzung vomn Ansprüchen ist unseren Erfahrungen nach generell ein Problem, nicht nur bei Delta. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es unseres Wissens nach ebenfalls nicht. Es hat sich aber gezeigt, dass, wie bei vielen anderen Dingen auch, eine gewisse Hartnäckigkeit oft zum Ziel führt. Vielleicht melden sich hier ja noch andere Passagiere und berichten über ihre Erfahrungen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  251. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ihre Entschädigungsforderungen richten Sie bite direkt an die Airline bzw. an das Reisebüro, das das die Tickets ausgestellt hat.

    Herzliche Grüße

    Ihr Fluege-Lotse

  252. ute sagt:

    hallo,ich bin am 16.01.12 mit über 20 stündiger Flugverspätung von Bangkok in Frankfurt gelandet.Der Abflug 21.05 Uhr wurde gestrichen und es ging eine neue Maschine 0.40 Uhr,da war der Anschluss in Colombo aber schon weg.1 mal umsteigen in Colombo war geplant,daraus wurden 4 Starts und Landungen,über zusätzlich Male und Zürich.Ich habe sofort einen Anspruch bei Srilankan geltend gemacht,will mich mit 50!!!Euro aber nicht zufrieden geben.Das bezahlt nicht mal den einen Tag Arbeitsausfall.Wie kann ich soll ich mich weiter verhalten?Srilkankan verweist auf die EG verordnung 261/2004, die bei diesem Flug nicht anwendbar ist,da es sich nicht um einen Flug handelt,der auf einem Flughafen im Gebiet der EU angetreten wurde…

  253. Elke Syl sagt:

    Meine Tochter wollte am 30.01.12 von Bangkok ab 2.30 Uhr über Abu Dhabi nach Frankfurt an 13.20 Uhr fliegen. Abflug um 2.30 Uhr und geplante Ankunft in Abu Dhabi um 6.15 Uhr. Vermutlich durch Ausfall der Landebahnbefeuerung Landung in Al Ain, dort von 6.15 Uhr bis 15.30 Uhr auf der Landebahn im Flugzeug verbracht mit stündlicher Zusage des Weiterfluges. Dann weitere 2 Stunden in einer Wartehalle gewartet. Um ca. 17 Uhr Ankunft in Abu Dhabi, dort bis zu 3 Stunden gebraucht um eine neue Boardkarte zu bekommen. Weiter dann um 2.10 Uhr nach Frankfurt, dortige Ankunft um 6.20 Uhr. Während der gesamten Wartezeit gab es einen Verzehrvoucher in Abu Dhabi. Die Airline war Ethad. Es greifen nicht die europäischen Fluggastrechte, oder doch? Und welche Rechte hat sie denn dann?

  254. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    die meisten Airlines versuchen, bei Verspätungen ihren Entschädigungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Sie sollten sich deshalb an die Airline wenden und zusätzlich zu dem bereits erhaltenen Verzehrvoucher weitere Forderungen, z.B. Kosten für telekommunikation, stellen. Zudem stehen Ihnen aus unserer Sicht Ausgleichszahlungen bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zu.Wir empfehlen Ihnen, sich rechtsverbindlich beraten zu lassen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

  255. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Ausgleichszahlungen stehen dem Flugpassagier bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden in jedem Fall zu.

    Darüber hinaus kann Schadensersatz geltend gemacht werden, unabhängig vom Abflug- oder Zielort, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist. Dazu muss das Unternehmen für die Verspätung verantwortlich sein. Neben dem Vertragsunternehmen kann auch gegen die durchführende Fluggesellschaft vorgegangen werden (Codesharing). Die Höhe ist auf rund 4.830 Euro beschränkt.

    In der Regel wird die EU-Flugastrechteverordnung nicht angewandt, wenn die Verspätung aufgrund eines verpassten Anschlussfluges zustande kommt. Dann können aber evtl. Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen entstehen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

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