Das Amtsgericht Bad Homburg fällte im September 2009 ein Urteil hinsichtlich der zumutbaren Wartezeit bei Flugverspätungen oder Flugausfällen. Demnach müssen Pauschalurlauber, die aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen, nicht zwei Tage auf einen freien Platz in einem Flieger warten.
Vielmehr darf der Gast auch in der Business Class nach Hause fliegen und die Kosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Geklagt hatte ein Urlauberpaar, welches eine Pauschalreise in die USA gebucht hatte.
Aufgrund einer Verspätung verpassten die beiden in Chicago ihren Anschlussflug nach Frankfurt am Main. Als ein Mitarbeiter der Airline ihnen sagte, es gäbe weder an diesem noch am folgenden Tag einen freien Platz in der Maschine, buchte das Paar auf eigene Faust zwei noch freie Plätze in einer Lufthansa-Maschine. Die Rechnung in Höhe von 2.340 Euro machten die Urlauber ihrem Reiseveranstalter geltend.
Zurecht, wie das Amtsgericht Bad Homburg entschied. Aufgrund des verpassten Fluges lag ein erheblicher Reisemangel vor, den die Gäste zulässig per Selbsthilfe beseitigt hätten.
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