Das Recht von Flugreisenden wird weiter gestärkt: Hebt ein Flug drei Stunden zu spät ab, steht Passagieren eine Entschädigung von mindestens 250 Euro zu. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in seinem jüngsten Urteil. Bislang galten Entschädigungsansprüche nur bei Flug-Annullierungen.
250 Euro erhalten Fluggäste bei einer Strecke bis 1500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen und Interkontinentalflügen bis 3000 Kilometer, 600 Euro werden bei Langstreckenflügen fällig, wenn der Flieger mindestens drei Stunden zu spät startet. Von dieser Regelung profitieren alle Bürger der Europäischen Union.
Ausnahmen gelten, wenn die Verspätung auf “außergewöhnliche und unvermeidliche” Umstände zurück geht, auf die die Airline keinen Einfluss hat. Technische Probleme am Flugzeug zählen nicht dazu.
Bislang steht Fluggästen nur dann eine Entschädigung zu, wenn sie ihren Flug gar nicht antreten können: Wird der Flug annulliert oder überbucht, haben sie Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Rückerstattung des Tickets sowie eine zusätzliche Schadenersatzzahlung von 250 bis 600 Euro.
24. November 2009 um 10:00
Wie sieht es denn aus, wenn z.B. bei einem Flug mit sieben Stunden planmäßiger Flugzeit nachder Hälfte der Strecke an den Abflugort aus techn Gründen zurückgekehrt wird. Dort erfolgt a/c change und dann wird der Flug durchgeführt, d.h. Ankunft am Zielort mit sieben Stunden Verspätung.
Ist das geregelt oder fällt dieser Fall durch die Ritzen der Verordnung????
24. November 2009 um 12:47
Frage: Gilt das auch bei einer “ANKUNFTSVERSPÄTUNG” ??
Air Berlin fliegt die Passagiere erst mal weg, um sie dann auf einem Zwischenstopp stundenlang sitzen zu lassen! Wir haben das schon 2mal auf einem Flug München-Faro erlebt! – Entschädigung wurde abgelehnt!!!! Wie wäre das jetzt ??
25. November 2009 um 09:17
Hallo,
meines Wissens bezieht sich das Urteil (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07) nur auf einen verspäteten Abflug. Bei Ankunftsverspätung ist das Recht unverändert.
Viele Grüße
der Fluege-Lotse
05. Oktober 2011 um 16:06
Am20.09.2011 sollte mein Flieger (Condor) um 7:45Uhr starten um 18:45Uhr ist er gestartet.Ursache war ein Vogelschlag laut Aussage von Condor.Habe ich da Anspruch auf Schadenersatz.
06. Oktober 2011 um 07:47
Hallo,
nach aktueller Lage kann Condor Ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht mit der Begründung „Vogelschlag” abweisen. Condor hätte eine Ersatzmaschine organisieren müssen. Sie sollten sich deshalb nicht abwimmeln lassen und hartnäckig bleiben.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
06. Oktober 2011 um 10:48
Hallo,
wir haben unseren Urlaub im März gebucht und soeben unsere Flugunterlagen erhalten. Buchung ist von Montag zu Montag sprich 7 Tage. Vor vier Wochen hieß es noch im Reisebüro das unser Flug 20:05 startet. Heute steht in den Papieren 23:40. Da wir mit zwei Kindern fliegen, finde ich diese Uhrzeit unzumutbar, da wir dann 03:55 in Antalya landen und erst gegen 06:00 uhr im Hotel wären.
Abflug 23:40 Rostock Laage
Ankunft 03:55 Antalya
Ich habe bereits mit allen möglichen Leuten telefoniert um den Flug umzubuchen aber dies ist nicht möglich, nicht mal von einem anderen Flughafen aus. Mit wurde überall mitgeteilt das es eine Woche vor Abflug zu spät wäre um noch etwas für mich zu tun. Da frage ich mich doch, wenn ich heute erst die Unterlagen bekommen habe mit der genauen Uhrzeit die sich um 3,5 geändert hat, wie ich mich dann vorher drum kümmern kann.
gibt es für solche sachen auch eine entschädigung oder muss man soetwas kleinlaut hinnehmen?
lg jenny
07. Oktober 2011 um 07:44
Hallo,
in Ihrem Fall ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Vermutlich wurde ein Flug gestrichen, und es ist nur noch diese Verbindung möglich. Damit haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung i.d.R. in Höhe von 5% des Tagesreisepreises pro Stunde. Bitte informieren Sie sich, ob Sie einen Tag später fliegen können. In diesem Fall kann der Tagespreis zwischen 50 und 100% gemindert werden. Bitte erledigen Sie das schriftlich, damit Ihnen nichts verloren geht.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
13. Oktober 2011 um 09:41
Guten Tag,
ich sollte am Samstag, den 24.09.2011 um 15.25 Uhr mit Airberlin von Palma de Mallorca nach Frankfurt starten. Aus der anfängliche Verspätung von 4 Stunden wurden letztendlich 25 (!) Stunden (Abflug dann Sonntag, 14.00 Uhr!). Betroffen waren noch drei weitere Maschinen von Airberlin, die ebenfalls an diesem Samstag nicht geflogen sind. Hotelzimmer gab es nur für einige begrenzte Anzahl an Passagieren (vorrangig Familien mit Kindern und ältere Personen). Wir mußten auf dem Flughafen übernachten. Es gab nachts weder Essen noch Trinken für uns. Lediglich am Tag 1 bzw. 2 5,00 EUR-Gutscheine. Ich habe den Flug bei Airberlin direkt gebucht. Was können Sie mir empfehlen?!
Vielen Dank!
VG Edith
14. Oktober 2011 um 07:03
Hallo Edith,
Sie sollten sich an Air Berlin wenden. Denn bei einer Verspätung ab 3 Stunden und wenn ein Verschulden der Airline vorliegt, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung und Betreuungsleistung (Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft) nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Entschädigung liegt bei 250 Euro bei einer Flugstrecke bis 1.500 km.
Viel Erfolg!
Ihr Fluege-Lotse
09. November 2011 um 19:56
Hallo,
am 06.10.2011 sollte unser Flug nach Sham el Sheik gehen, mit Zwischenlandung Kairo um 15:10 Uhr. Durch einen Fluglotsenstreik in “Kairo” ging unser Flug erst am 07.10.2011 um 2:45 Uhr, verspätung 11:45 Std.wie die Airline uns mit teilte!
Durch den Streik und die große Verspätung kamen wir ca
um 9:30 Uhr in Sham el Sheik an 07.10.2011.
Am Kofferband, keine Koffer, kein Transfer vor dem Flughafen, so das wir mit einem Taxi zu unserem Hotel fahren mußten.
Unsere Koffer bekamen wir durch die Reiseleitung am 07.10.2011 erst Abends um 20 Uhr!
Ein Tagespreis in Höhe 5% wurde uns angeboten?
Haben wir mehr Anspruch?
Vielen Dank im voraus…
MFG
17. November 2011 um 11:14
Hallo,
in Ihrem Fall scheint es sich um eine Pauschalreise zu handeln. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet jedoch die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben.
Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
18. November 2011 um 16:35
Guten Tag,
am 2.10. des Jahres war ich auf LH 1163 von Faro nach Frankfurt gebucht. Nachdem wir über zwei Stunden an Bord warteten, wurden wir wieder ausgeladen, weil das Flugzeug lt. Durchsage des Piloten einen nicht sofort behebbaren technischen Defekt hatte.
Anschließend wurden wir in ein Hotel in Faro gebracht und nach einer Übernachtung am nächsten Tag nach Frankfurt geflogen.
Die Rechtslage ist nach meiner Auffassung eindeutig: Sowohl das BGH-Urteil vom 12.11.2009 (Xa ZR 76/07) als auch die aktuelle EuGH-Rechtsprechung sehen eine Entschädigung in diesem Fall vor. Technische Defekte werden ausdrücklich nicht höherer Gewalt zugeordnet.
Beide Urteile sind der Lufthansa selbstverständlich bekannt. Gleichwohl lehnt die Airline Schadenersatz ab. Vermutlich ist es ökonomisch sinnvoll, gegen geltendes Recht Anspruchsteller abzuwimmeln und zu hoffen, daß eine nennenswerte Anzahl der Anspruchberechtigten den Gang vor Gericht scheut. Ein Armutszeugnis für einen Premiumcarrier.
Ich werde jedenfalls den Klageweg gehen.