Destination Gerichtssaal – Schlichtungsstelle Mobilität schließt zum Leidwesen der Passagiere

SchlichtungsstelleSie war die erste Anlaufstelle für aufgebrachte Fluggäste. Servicemängel, Verspätungen und ausgefallene Flüge kamen hier mit dem Ziel der gütlichen Einigung auf den Tisch: die Schlichtungsstelle Mobilität. Doch zum 30. November schließt die außergerichtliche Institution ihre Pforten. Und die nachfolgende Einrichtung hat ein Problem: Die Airlines machen nicht mit.

Die Schlichtungsstelle Mobilität diente in ihrer Eigenschaft als vom Bundesverbraucherministerium getragene Institution bisher Flug- und Bahnreisenden als Schiedsrichter bei Beschwerden, ohne dass jeder Fall gleich vor den Kadi gebracht werden musste. Jährlich bearbeitete sie etwa 13.000 Anfragen, von denen sich 68 Prozent auf das Flugzeug und 30 Prozent auf die Bahn bezogen. Doch auch hier waren nicht alle mit von der Partie: Die Lufthansa und Air Berlin verweigerten auch in den vergangenen Jahren bereits die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle.

Nun übernimmt die neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr die Schiedsrichterfunktion, allerdings bisher nur für Bahnunternehmen. Bislang hat sich kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt, dem neuen Trägerverein der Schlichtungsstelle beizutreten. Daher können aktuell auch keine Beschwerdefälle von Fluggästen bearbeitet werden. Die Airlines weisen vielmehr darauf hin, dass es mit dem Luftfahrtbundesamt eine Beschwerdestelle für Fluggäste gebe, bei der jährlich 10.000 Beschwerden eingehen, darunter gut 4.000 über deutsche Airlines.

Der Verkehrsclubs Deutschland (VCD), unter dessen Dach die Schlichtungsstelle Mobilität bis dato operirierte, befürchtet nun, dass Bahn- und Flugreisende künftig schlechter ihre Rechte durchsetzen können. Eine Übergabe zwischen beiden Stellen gibt es nicht, Kundenbeschwerden können nicht nahtlos weiterbearbeitet werden. VCD-Bundesvorsitzender Michael Gehrmann dazu: „Dies ist nicht nur ein herber Rückschlag für die Rechte von Bahn- und Fluggästen sondern auch eine enorme Verschwendung von Steuergeldern und damit ein Armutszeugnis für die Politik.“

siehe dazu: Schlichtungsstelle Mobilität

2 Kommentare zu “Destination Gerichtssaal – Schlichtungsstelle Mobilität schließt zum Leidwesen der Passagiere”

  1. can sagt:

    wir hatten am 01.02.2012 flug nach istanbul mit THY und hatten verspätung von 6 stunden.
    die sagten wegen schlechten wetter.aber nach 3 stunden durften wir an bord 20 minuten später sagte der pilot wir önnen nicht starten wegen schlechtenwetter in istanbul.wussten die das das schlechte wetter ist nicht bevor wir an bord gegangen sind????ich denke da stimmte was nicht.ich denke das Technisch was nicht in ordnung war.weil auch in istanbul geschneithatte sagte mann wegen schlechten wetter!
    meine frage kann ich trotz entschädigung verangen??
    ICH BEDANKE MICH IM VORRAUS

  2. Fluege-Lotse sagt:

    Hallo,
    Sie können generell immer versuchen, Entschädigung zu bekommen. Um nicht zahlen zu müssen, verweisen die Airlines oftmals auf technische Pannen oder Wetterprobleme. Technische Probleme und Defekte gehen aber in den meisten Fällen zu Lasten des Luftfahrtunternehmens.
    Für Betreuungsleistungen ist ein rechtzeitiger Check-in entscheidend. Als Entschädigung sind Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers zu stellen. Jedoch nur bei einer Verspätung von 2 Stunden und mehr für eine Flugstrecke kleiner gleich 1500 km und 3 Stunden und mehr für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km.
    Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.

    Herzliche Grüße
    Ihr Fluege-Lotse

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