Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewährt Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung
Montag, 22.12.2008Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Dezember 2008, dass Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Maschine nicht startet. Die Ausgleichszahlung greift nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, welche die Fluggesellschaft durch regelmäßige Wartung nicht hätte vorhersehen.
Nach dem offiziellen Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen am 12. Dezember 2008 werden auf den Flugplanwechsel am 29. März 2009 die Prozesse und Infrastrukturen am Flughafen Zürich den Schengen-Anforderungen angepasst.
Ab sofort tritt eine Vielfliegerpartnerschaft zwischen Jet Airways und Emirates in Kraft. Kunden beider Airlines können jetzt wechselseitig Meilen sammeln und eintauschen. Einzige Ausnahme stellt die Strecke Indien-Dubai dar. Bekräftigt wird die neue Partnerschaft durch die Einführung eines Codeshare-Abkommens auf.