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	<title>Kommentare für Fluege.de News</title>
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	<description>Aktuelle Nachrichten rund ums Thema Fliegen – Airline News, Flugangebote und Flughafen Informationen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 22 Feb 2012 08:14:34 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Ich packe meinen Koffer und nehme mit… Alles rund ums Flug-Gepäck von Fluege-Lotse</title>
		<link>http://news.fluege.de/a-bis-z/ich-packe-meinen-koffer-und-nehme-mit-alles-rund-ums-flug-gepaeck/3802.html/comment-page-5#comment-26999</link>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 08:14:34 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,
bei Fluege.de gelten die selben Bedingungen wie bei Germanwings, das heißt, das Gepäck muss man direkt beim Ausfüllen der Buchungsmaske mit angeben und extra bezahlen. Die Kosten entnehmen Sie bitte den &lt;a href=&quot;http://www.fluege.de/Katalog/Germanwings/Gepaeckbestimmungen-3417&quot; title=&quot;Gepäckbestimmungen Germanwings&quot; target=&quot;blank&quot; rel=&quot;follow&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Gepäckbestimmungen von Germanwings&lt;/a&gt;.

Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
bei Fluege.de gelten die selben Bedingungen wie bei Germanwings, das heißt, das Gepäck muss man direkt beim Ausfüllen der Buchungsmaske mit angeben und extra bezahlen. Die Kosten entnehmen Sie bitte den <a href="http://www.fluege.de/Katalog/Germanwings/Gepaeckbestimmungen-3417" title="Gepäckbestimmungen Germanwings" target="blank" rel="follow" rel="nofollow">Gepäckbestimmungen von Germanwings</a>.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihr Fluege-Lotse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Recht bestätigt: Passagiere können Entschädigung bei Flugverspätung einfordern von Fluege-Lotse</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/recht-bestaetigt-passagiere-koennen-entschadigung-bei-flugverspaetung-einforder/9992.html/comment-page-3#comment-26990</link>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 07:31:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=9992#comment-26990</guid>
		<description>Hallo, 
vorausgesetzt, es handelt sich um eine Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechparter, bei &quot;nur Flug&quot; wenden Sie sich bitte an die Airline. Da Sie einen Reiseveranstalter erwähnen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung ist bei Pauschalreisen nicht vorgesehen. Eine Entschädigung gibt es hier nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden, d.h. wenn z.B. eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z. B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen oder wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, weil keine U-Bahn mehr fährt und so erhöhte Reisekosten entstehen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet rund 4938 Euro.

Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
vorausgesetzt, es handelt sich um eine Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechparter, bei &#8220;nur Flug&#8221; wenden Sie sich bitte an die Airline. Da Sie einen Reiseveranstalter erwähnen, gehen wir davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung ist bei Pauschalreisen nicht vorgesehen. Eine Entschädigung gibt es hier nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden, d.h. wenn z.B. eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet.<br />
Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z. B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen oder wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, weil keine U-Bahn mehr fährt und so erhöhte Reisekosten entstehen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet rund 4938 Euro.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihr Fluege-Lotse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Malev-Pleite: Wichtige Informationen zu Ihrer Flugbuchung von Fluege-Lotse</title>
		<link>http://news.fluege.de/airline-news/malev-pleite-wichtige-informationen-zu-ihrer-flugbuchung/40539.html/comment-page-1#comment-26984</link>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 07:20:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=40539#comment-26984</guid>
		<description>Hallo,
betroffene Verbraucher haben bei einer Airline-Pleite grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ersatz. Wurde nur der Flug gebucht, besteht lediglich die Möglichkeit einer Konkursforderung. Das bedeutet, dass Sie ihre Rückzahlungsansprüche im Konkurs anmelden können, wobei jedoch Kosten entsehen können.
Bei Kunden, die bei Buchung eine Ticketversicherung abgeschlossen haben springt diese ein. Betroffene, deren Flug erst in der Zukunft stattfinden soll, setzen sich mit der Airline bzw. mit ihrem Reisebüro in Verbindung. Vielleicht ist eine Umbuchung möglich.

Im Artikel, au den Sie hier Bezug nehmen, steht zudem eindeutig: „Um herauszufinden, ob Ihr Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, sehen Sie bitte auf Ihrer Buchungsbestätigung nach, die Ihnen nach Buchungsabschluss per E-Mail zugesendet wurde. Falls Ihr Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, steht auf Ihrer Buchungsbestätigung unter „durchgeführt durch” beispielsweise folgender Vermerk: Flug 456 durchgeführt durch SWISS EUROPEAN AIR LINES.” Bitte sehen Sie also auf Ihrem Ticket nach, ob sich ein entsprechender Vermerk findet, falls nicht, siehe oben.

Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
betroffene Verbraucher haben bei einer Airline-Pleite grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ersatz. Wurde nur der Flug gebucht, besteht lediglich die Möglichkeit einer Konkursforderung. Das bedeutet, dass Sie ihre Rückzahlungsansprüche im Konkurs anmelden können, wobei jedoch Kosten entsehen können.<br />
Bei Kunden, die bei Buchung eine Ticketversicherung abgeschlossen haben springt diese ein. Betroffene, deren Flug erst in der Zukunft stattfinden soll, setzen sich mit der Airline bzw. mit ihrem Reisebüro in Verbindung. Vielleicht ist eine Umbuchung möglich.</p>
<p>Im Artikel, au den Sie hier Bezug nehmen, steht zudem eindeutig: „Um herauszufinden, ob Ihr Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, sehen Sie bitte auf Ihrer Buchungsbestätigung nach, die Ihnen nach Buchungsabschluss per E-Mail zugesendet wurde. Falls Ihr Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, steht auf Ihrer Buchungsbestätigung unter „durchgeführt durch” beispielsweise folgender Vermerk: Flug 456 durchgeführt durch SWISS EUROPEAN AIR LINES.” Bitte sehen Sie also auf Ihrem Ticket nach, ob sich ein entsprechender Vermerk findet, falls nicht, siehe oben.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihr Fluege-Lotse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Recht bestätigt: Passagiere können Entschädigung bei Flugverspätung einfordern von Silvia Weiss</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/recht-bestaetigt-passagiere-koennen-entschadigung-bei-flugverspaetung-einforder/9992.html/comment-page-3#comment-26942</link>
		<dc:creator>Silvia Weiss</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 20:02:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=9992#comment-26942</guid>
		<description>Wir sind am 15.Februar von Hurghada nach München geflogen. Auf Grund des Wetterchaos in München konnte unser Flug nicht planmäßig 19:35 landen sondern erst 22:14Uhr. Danach mussten wir weitere 70Minuten aufgrund von Personalmangel auf unsere Koffer warten.
Dadurch hatten wir dann keinen Zuganschluss nach Augsburg und saßen bis 03:30Uhr auf dem Hauptbahnhof München fest. Können wir nun eine Entschädigung fordern und wenn ja beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Fluggesellschaft?

Mfg Silvia Weiss</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind am 15.Februar von Hurghada nach München geflogen. Auf Grund des Wetterchaos in München konnte unser Flug nicht planmäßig 19:35 landen sondern erst 22:14Uhr. Danach mussten wir weitere 70Minuten aufgrund von Personalmangel auf unsere Koffer warten.<br />
Dadurch hatten wir dann keinen Zuganschluss nach Augsburg und saßen bis 03:30Uhr auf dem Hauptbahnhof München fest. Können wir nun eine Entschädigung fordern und wenn ja beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Fluggesellschaft?</p>
<p>Mfg Silvia Weiss</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Malev-Pleite: Wichtige Informationen zu Ihrer Flugbuchung von Robin Gerschler</title>
		<link>http://news.fluege.de/airline-news/malev-pleite-wichtige-informationen-zu-ihrer-flugbuchung/40539.html/comment-page-1#comment-26922</link>
		<dc:creator>Robin Gerschler</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 16:18:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=40539#comment-26922</guid>
		<description>Hallo,
kann ich irgendwo einsehen, ob mein Flug nach der Malev-Pleite immer noch stattfindet, bzw. er von einer anderen Fluggesellschaft übernommen wird?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
kann ich irgendwo einsehen, ob mein Flug nach der Malev-Pleite immer noch stattfindet, bzw. er von einer anderen Fluggesellschaft übernommen wird?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Ich packe meinen Koffer und nehme mit… Alles rund ums Flug-Gepäck von Rainer</title>
		<link>http://news.fluege.de/a-bis-z/ich-packe-meinen-koffer-und-nehme-mit-alles-rund-ums-flug-gepaeck/3802.html/comment-page-5#comment-26905</link>
		<dc:creator>Rainer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 12:13:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=3802#comment-26905</guid>
		<description>Hallo,

wenn ich über fluege.de einen Flug mit Germanwings buche, ist dann im angezeigten Angebots-Preis ein 20kg Gepäckstück beinhaltet oder muss dies gesondert dazugebucht werden? Falls gesonderte Buchung notwendig, wie hoch ist der Preis?
Danke,
Rainer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn ich über fluege.de einen Flug mit Germanwings buche, ist dann im angezeigten Angebots-Preis ein 20kg Gepäckstück beinhaltet oder muss dies gesondert dazugebucht werden? Falls gesonderte Buchung notwendig, wie hoch ist der Preis?<br />
Danke,<br />
Rainer</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Ich packe meinen Koffer und nehme mit… Alles rund ums Flug-Gepäck von Fluege-Lotse</title>
		<link>http://news.fluege.de/a-bis-z/ich-packe-meinen-koffer-und-nehme-mit-alles-rund-ums-flug-gepaeck/3802.html/comment-page-5#comment-26896</link>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 08:35:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=3802#comment-26896</guid>
		<description>Hallo,
lt. Zollbestimmungen sind Lebensmittelimporte bei Reisen nach SA nicht erlaubt, sowohl Nichtkonserven als auch Frischwaren sind verboten.

Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
lt. Zollbestimmungen sind Lebensmittelimporte bei Reisen nach SA nicht erlaubt, sowohl Nichtkonserven als auch Frischwaren sind verboten.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihr Fluege-Lotse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Ich packe meinen Koffer und nehme mit… Alles rund ums Flug-Gepäck von katu</title>
		<link>http://news.fluege.de/a-bis-z/ich-packe-meinen-koffer-und-nehme-mit-alles-rund-ums-flug-gepaeck/3802.html/comment-page-5#comment-26835</link>
		<dc:creator>katu</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 17:56:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=3802#comment-26835</guid>
		<description>Hallo,
ich fliege von Frankfurt nach Südafrika (über London). Darf ich ein Nutella-Glas und Gewürze (bereits geöffnet) im Gepäck mitnehmen?
MFG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich fliege von Frankfurt nach Südafrika (über London). Darf ich ein Nutella-Glas und Gewürze (bereits geöffnet) im Gepäck mitnehmen?<br />
MFG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Schlichtungsstelle Personenverkehr eröffnet von Fluege-Lotse</title>
		<link>http://news.fluege.de/allgemein/neue-schlichtungsstelle-personenverkehr-eroffnet/7111.html/comment-page-1#comment-26807</link>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 08:59:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=7111#comment-26807</guid>
		<description>Hallo,
das Montrealer Übereinkommen regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen Flügen (nicht EU) und gilt für alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. Demnach muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z. B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen oder wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, weil keine U-Bahn mehr fährt und so erhöhte Reisekosten entstehen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet rund 4.938 Euro.

In Ihrem Fall (Buchung über Reiseveranstalter) müssten Sie sich eigentlich mit diesem und nicht mit der Airline verständigen und umgehend den Reisemangel melden. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein, haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstags. Bei höherer Gewalt und Streik gibt es allerdings keine Entschädigungen. 
Sollten Sie eine Pauschalreise inkl. Flug gebucht haben, liegen die Dinge nochmal anders, da diese weit mehr umfasst als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises. Auch eventuelle zusätzliche Kosten - zum Beispiel für ein Taxi - hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 Euro.

Wir empfehlen Ihnen, sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt oder einer Rechtsberatung zu holen.

Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
das Montrealer Übereinkommen regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen Flügen (nicht EU) und gilt für alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben. Demnach muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Sie können z. B. einen Verspätungsschaden geltend machen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen oder wenn Sie mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, weil keine U-Bahn mehr fährt und so erhöhte Reisekosten entstehen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet rund 4.938 Euro.</p>
<p>In Ihrem Fall (Buchung über Reiseveranstalter) müssten Sie sich eigentlich mit diesem und nicht mit der Airline verständigen und umgehend den Reisemangel melden. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein, haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstags. Bei höherer Gewalt und Streik gibt es allerdings keine Entschädigungen.<br />
Sollten Sie eine Pauschalreise inkl. Flug gebucht haben, liegen die Dinge nochmal anders, da diese weit mehr umfasst als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises. Auch eventuelle zusätzliche Kosten &#8211; zum Beispiel für ein Taxi &#8211; hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 Euro.</p>
<p>Wir empfehlen Ihnen, sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt oder einer Rechtsberatung zu holen.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihr Fluege-Lotse</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neue Schlichtungsstelle Personenverkehr eröffnet von Kathrin</title>
		<link>http://news.fluege.de/allgemein/neue-schlichtungsstelle-personenverkehr-eroffnet/7111.html/comment-page-1#comment-26564</link>
		<dc:creator>Kathrin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 18:14:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://news.fluege.de/?p=7111#comment-26564</guid>
		<description>Hallo,
haben über einen Reiseveranstalter gebucht, geflogen mit Quatar Air. Auf dem Rückflug hätten wir einen planmäßigen Aufenthalt von 2h gehabt. Insgesamt 30 Passagieren wurde jedoch der Weiterflug nach Berlin untersagt mit den Infos: das Wetter sei in Berlin schlecht ( war jedoch Sonne und Plusgrade), Sandsturm oder ähnliche fadenscheinigen Behauptungenund das Flugzeug kann aus Sicherheitsgründen nicht fliegen. Es wurden jedoch andere Passagiere gebordet und via Internet konnten wir im Verlauf des Abends die Landung unserer Maschine verfolgen. Zwischenzeit. bekamen wir im Flughafen einen Imbiss, wurden in ein Hotel gebracht mit der Info, dass wir am nächsten Morgen (12h später) nach Frankfurt fliegen und von dort aus nach Berlin. Insgesamt Reisezeit 34h statt 17h!
Zu Hause angekommen haben wir eine Beschwerde an Quasar-Air geschrieben( inkl. Bordkarten, Ankunftsausdruck von Tegel etc.), den Reisveranstalter informiert (Kopie).

 Heute bekamen wir die Antwort:
sie hätten sich bemüht mit Hotel und Verpflegung alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt zu haben um den Schaden gering zu halten. Entschädigung nur mgl. bei Abflug aus EU-Mitgliedsstaaten.Da eine anderweitige Beförderung in einem nicht EU-Land statt fand, ist keine Anwendung einer Schadensregulierung vorgesehen. Für die zusätzl. Unannehmlichkeiten sollen wir mit einem Gutschein pro Person in Höhe von 200€ entschädigt werden. Anzumerken ist noch, dass mein Mann und ich unseren Dienst  nicht wie geplant antreten konnten, wir einen Urlaubstag zusätzl. nehmen mussten. Auch in diesem Schreiben haben wir (auch andere Reisende) nicht erfahren, was der eigentliche Grund für diese Umbuchung war.

 Wie sollen wir uns weiter verhalten?

Ich hoffe auf eine für uns &quot;tolle&quot; Antwort!!!

Liebe Grüße
K.Sens</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
haben über einen Reiseveranstalter gebucht, geflogen mit Quatar Air. Auf dem Rückflug hätten wir einen planmäßigen Aufenthalt von 2h gehabt. Insgesamt 30 Passagieren wurde jedoch der Weiterflug nach Berlin untersagt mit den Infos: das Wetter sei in Berlin schlecht ( war jedoch Sonne und Plusgrade), Sandsturm oder ähnliche fadenscheinigen Behauptungenund das Flugzeug kann aus Sicherheitsgründen nicht fliegen. Es wurden jedoch andere Passagiere gebordet und via Internet konnten wir im Verlauf des Abends die Landung unserer Maschine verfolgen. Zwischenzeit. bekamen wir im Flughafen einen Imbiss, wurden in ein Hotel gebracht mit der Info, dass wir am nächsten Morgen (12h später) nach Frankfurt fliegen und von dort aus nach Berlin. Insgesamt Reisezeit 34h statt 17h!<br />
Zu Hause angekommen haben wir eine Beschwerde an Quasar-Air geschrieben( inkl. Bordkarten, Ankunftsausdruck von Tegel etc.), den Reisveranstalter informiert (Kopie).</p>
<p> Heute bekamen wir die Antwort:<br />
sie hätten sich bemüht mit Hotel und Verpflegung alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt zu haben um den Schaden gering zu halten. Entschädigung nur mgl. bei Abflug aus EU-Mitgliedsstaaten.Da eine anderweitige Beförderung in einem nicht EU-Land statt fand, ist keine Anwendung einer Schadensregulierung vorgesehen. Für die zusätzl. Unannehmlichkeiten sollen wir mit einem Gutschein pro Person in Höhe von 200€ entschädigt werden. Anzumerken ist noch, dass mein Mann und ich unseren Dienst  nicht wie geplant antreten konnten, wir einen Urlaubstag zusätzl. nehmen mussten. Auch in diesem Schreiben haben wir (auch andere Reisende) nicht erfahren, was der eigentliche Grund für diese Umbuchung war.</p>
<p> Wie sollen wir uns weiter verhalten?</p>
<p>Ich hoffe auf eine für uns &#8220;tolle&#8221; Antwort!!!</p>
<p>Liebe Grüße<br />
K.Sens</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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