Airline muss notfalls Ersatzcrew bereit halten
Sonntag, 27.11.2011
Airlines müssen notfalls Ersatzcrews bereit halten, um große Verspätungen zu vermeiden. Allerdings muss vorher absehbar sein, dass Ersatzpersonal notwendig ist. So wurde es vom Landgericht Frankfurt entschieden und den betroffenen Passagieren Entschädigungen zugesprochen.
Wenn ein Flug wegen eines technischen Defekts der Maschine ausfällt, muss die Airline unter Umständen durchaus eine Entschädigung zahlen. So sahen es die Richter am Landgericht Darmstadt, die zwei Klägern wegen technischer Probleme eine Ausgleichszahlung zusprachen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Passagiere bei der Annullierung ihres Auslandsfluges zusätzlich Geld für ‘immaterielle Schäden’ von der Airline fordern können und zudem Kosten für Transport, Unterkunft und Kommunikation ersetzt bekommen.
Die
Die USA haben ihre Fluggastrechte erweitert. Im Rahmen eines Programms zur generellen Verbesserung der Passagierrechte gibt es vorerst Änderungen bei Ansprüchen auf Entschädigung und bei Flugverspätungen. Weitere Regelungen werden im Januar 2012 wirksam.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat angekündigt, dass es in Deutschland eine Schlichtungsstelle für Flugpassagiere geben soll. Diese könnten sich dann zukünftig bei Auseinandersetzungen mit Airlines dort Rat holen.
Fluglotsenstreik mitten in der Ferienzeit: Am morgigen Donnerstag könnte deshalb am deutschen Flughimmel für sechs Stunden nicht mehr gehen bzw. fliegen. Die Fluglotsen wollen zwischen 6 und 12 Uhr ihre Arbeit niederliegen. Etwa 2.500 Flüge könnten betroffen sein.
Bei einem Startabbruch mit dadurch deutlich verzögerter Weiterreise haben Fluggäste Anspruch auf finanziellen Ausgleich, obwohl der Abflug eigentlich planmäßig erfolgt ist. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 1392/10 [31]).
Bei Flugausfall wegen Vulkanasche haben die betroffenen Passagiere nur Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Fluggesellschaften müssen Reisenden keine weitergehenden Entschädigungen zahlen. (Amtsgericht Köln, AZ: 132 C 314/10)