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	<title>Fluege.de News &#187; Flugrecht</title>
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	<description>Aktuelle Nachrichten rund ums Thema Fliegen – Airline News, Flugangebote und Flughafen Informationen</description>
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		<item>
		<title>Airlines dürfen bei drohendem Fluglotsenstreik Flüge annullieren</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 10:17:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Co-Pilotin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Airline News]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 461/10)]]></category>
		<category><![CDATA[Fluglotsenstreik]]></category>
		<category><![CDATA[Streik]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/02/iStock_000001423987XSmall.jpg" alt="Bild Passagierrecht bei Fluglotsenstreik" title="Passagierrecht bei Fluglotsenstreik" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40478" />Airlines dürfen Flüge bei einem drohenden Fluglotsenstreik annullieren. Flugreisende haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. Und zwar auch dann nicht, wenn andere Fluggesellschaften Flüge nicht streichen.<span id="more-40473"></span><br />
<br />
Bei einem drohenden Fluglotsenstreik dürfen Flüge annulliert werden ohne dass Passagiere Anspruch auf.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/02/iStock_000001423987XSmall.jpg" alt="Bild Passagierrecht bei Fluglotsenstreik" title="Passagierrecht bei Fluglotsenstreik" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40478" /><strong>Airlines dürfen Flüge bei einem drohenden Fluglotsenstreik annullieren. Flugreisende haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. Und zwar auch dann nicht, wenn andere Fluggesellschaften Flüge nicht streichen.</strong><span id="more-40473"></span><br />
<br />
Bei einem drohenden Fluglotsenstreik dürfen Flüge annulliert werden ohne dass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Auch wenn andere Airlines manche Flüge nicht ausfallen lassen, ist das kein Argument für eine Entschädigung. So urteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 461/10). Die Fluggesellschaft darf jedoch nicht willkürlich über ein Annullierung entscheiden, hat aber einen gewissen Spielraum zur Verfügung. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift &#8216;ReiseRecht aktuell&#8217;.</p>
<p>Im verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Berlin nach Barcelona gebucht, der von der  Fluggesellschaft wegen eines Streiks der französischen Fluglotsen annulliert wurde. Der Streik schloss auch den Abflugtag mit ein. Der Passagier forderte eine Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass keine &#8216;außergewöhnlichen Umstände&#8217; die Annullierung erforderlich gemacht hätten. Andere Fluggesellschaften seien schließlich auch gestartet.</p>
<p>Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht und sprach dem Kläger den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ab, zu der Airlines bei Annullierungen verpflichtet sind, falls sie sich nicht auf &#8216;außergewöhnliche Umstände&#8217; berufen können. Im konkreten Fall sei ein Umfliegen des Bereichs, für den die französische Luftsicherung zuständig ist, nicht möglich gewesen. Zudem hätte der Flieger dafür nicht einmal ausreichend betankt werden können. Das Gericht sah in der Entscheidung der Fluggesellschaft daher keine Willkür.</p>
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		<item>
		<title>Passagierrechte nach der Malev-Pleite</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 08:10:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Chef-Mechaniker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Airline News]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Malev-Pleite]]></category>
		<category><![CDATA[Passagierrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/02/Fotolia_10088970_XS.jpg" alt="Bild Passagierrecht nach der Malev-Pleite" title="Passagierrecht nach der Malev-Pleite" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40453" />Die ungarische Airline <a href="http://news.fluege.de/airline-news/malev-hat-den-flugbetrieb-heute-eingestellt/40430.html"  title="Malev hat den Flugbetrieb heute eingestellt" target="blank" rel="follow">Malev hat den Flugbetrieb eingestellt</a>. Betroffene Passagiere hatten dadurch viele Unannehmlichkeiten und möchten unter anderem wissen, ob sie ihr Geld zurückbekommen und was mit bereits gebuchten Tickets wird.<span id="more-40449"></span><br />
<br />
Ansprüche der Passagiere gegenüber Malev<br />
Passagiere haben rein rechtlich Anspruch auf.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/02/Fotolia_10088970_XS.jpg" alt="Bild Passagierrecht nach der Malev-Pleite" title="Passagierrecht nach der Malev-Pleite" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40453" /><strong>Die ungarische Airline <a href="http://news.fluege.de/airline-news/malev-hat-den-flugbetrieb-heute-eingestellt/40430.html"  title="Malev hat den Flugbetrieb heute eingestellt" target="blank" rel="follow">Malev hat den Flugbetrieb eingestellt</a>. Betroffene Passagiere hatten dadurch viele Unannehmlichkeiten und möchten unter anderem wissen, ob sie ihr Geld zurückbekommen und was mit bereits gebuchten Tickets wird.</strong><span id="more-40449"></span><br />
<br />
<strong>Ansprüche der Passagiere gegenüber Malev</strong><br />
Passagiere haben rein rechtlich Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Kunden sollten ihre <strong>Forderung direkt an die Airline stellen</strong>. Man muss sich jedoch darauf einstellen, dass sich die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz verzögert oder letztendlich gar kein Geld zurück gibt.<br />
<strong><br />
Haben Malev-Passagiere ein Recht auf Entschädigung?</strong><br />
Es besteht kein Recht auf Entschädigung, da die EU-Fluggastrechteverordnung zwar bei Überbuchung, Annulierung wird oder Verspätungen von mehr drei Stunden greift, für den Fall der Einstellung des Flugbetriebs aber nicht zum Einsatz kommen kann.</p>
<p><strong>Haben Malev-Passagiere Anspruch auf einen Ersatzflug?</strong><br />
Laut -Verordnung muss sich die Airline zwar um eine alternative Beförderung kümmern, aber im Fall von Malev geht das mangels Geld nicht.</p>
<p><strong>Was können Passagiere jetzt tun?</strong><br />
<strong>Air Berlin</strong>, einer der Malev-Partner im Airlinebündnis Oneworld, hat angekündigt, ab Montag, 6. Februar, eine tägliche Verbindung von Berlin nach Budapest einzurichten. Diese startet jeweils um 12.45 Uhr mit Rückflug um 15 Uhr. Gestrandete Malev-Passagiere sollen die Möglichkeit bekommen, bis Mittwoch, 9. Februar, auf einen Air-Berlin-Flug umzubuchen (Gebühr 49 EUR). Auch <strong>easyJet</strong> will gestrandete Passagiere befördern (Gebühr 70 EUR). <strong>Ryanair</strong> hat angekündigt, ab 17. Februar eine neue Basis in Budapest zu eröffnen und wöchentlich von Karlsruhe/Baden-Baden, Lübeck und Memmingen aus Budapest anzusteuern. <strong>Lufthansa</strong> stockt mit dem heutigen Tag ihre Verbindungen ab Berlin und Hamburg in die ungarische Hauptstadt ebenfalls auf. Wer ein elektronisches Malev-Ticket für den Zeitraum bis 24. März 2012 besitzt, kann je nach Verfügbarkeit noch bis zum 13. Februar 2012, 18 Uhr, auf <strong>Wizz Air</strong>-Tickets umbuchen (Gebühr ca. 34 EUR) ab Frankfurt-Hahn und Dortmund umbuchen. <strong>Germanwings</strong> bietet zusätzliche Verbindungen ab Stuttgart an. Ab 17. April 2012 fliegt die Airline werktäglich zweimal nach Budapest. Samstags und sonntags wird die Strecke einmal pro Tag bedient</p>
<p><strong>Können Malev-Passagiere Geld für Folgeschäden fordern?</strong><br />
Üblicherweise gibt es keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind. Die Airline haftet nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der Nichterbringung dieser Leistung stehen (z.B. Parkhausgebühren am Flughafen). Passagieren wird dennoch empfohlen, auch alle anderen entstandenen Kosten vorsorglich geltend zu machen. Dazu zählt beispielsweise eine zusätzliche Hotelübernachtung infolge der Flugausfälle. Eine Garantie, das Geld dafür zurückzubekommen, gibt es jedoch nicht.</p>
<p><strong>Sonderfall: Der Flug ist Teil einer Pauschalreise</strong><br />
In diesem Fall ist der <strong>Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner</strong>. Dieser muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern. Sollte sich die Abreise in den Urlaub durch die Umbuchung auf einen anderen Flug verzögern, können Betroffene den Reisepreis mindern.</p>
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		<item>
		<title>Flugrecht: Kreditkarte muss beim Check-in nicht vorgelegt werden</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/flugrecht-kreditkarte-muss-beim-check-in-nicht-vorgelegt-werden/40186.html</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Chef-Mechaniker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Check-In]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 43/11)]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/Fotolia_10088970_XS1.jpg" alt="Bild Flugrecht: Kreditkarte muss nicht vorgelegt werden" title="Flugrecht: Kreditkarte muss nicht vorgelegt werden" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40192" />Passagiere, die ihre zur Flugbuchung benutzte Kreditkarte am Check-in nicht vorlegen können, dürfen nicht abgewiesen werden. Eine Nichtbeförderung zur Verhinderung von Kreditkartenmissbrauch ist nicht gerechtfertigt.<span id="more-40186"></span><br />
<br />
Airlines müssen Passagiere auch dann befördern, wenn diese beim Check-in die zur Flugbuchung verwendete Kreditkarte nicht.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/Fotolia_10088970_XS1.jpg" alt="Bild Flugrecht: Kreditkarte muss nicht vorgelegt werden" title="Flugrecht: Kreditkarte muss nicht vorgelegt werden" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-40192" /><strong>Passagiere, die ihre zur Flugbuchung benutzte Kreditkarte am Check-in nicht vorlegen können, dürfen nicht abgewiesen werden. Eine Nichtbeförderung zur Verhinderung von Kreditkartenmissbrauch ist nicht gerechtfertigt.</strong><span id="more-40186"></span><br />
<br />
Airlines müssen Passagiere auch dann befördern, wenn diese beim Check-in die zur Flugbuchung verwendete Kreditkarte nicht vorlegen können. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam (Az.: 16 U 43/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift &#8216;ReiseRecht aktuell&#8217; berichtet.</p>
<p>Geklagt hatte ein Frau, die beim Einchecken ihre zur Flugbuchung verwendete Kreditkarte nicht vorlegen konnte und der daraufhin mit Hinweis auf die AGB der Mitflug verweigert wurde. Die Airline argumentierte, mit dieser Regelung Kreditkartenmissbrauch verhindern zu wollen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt gab jedoch der Klägerin Recht, weil die entsprechende Klausel unwirksam sei, da sie pauschal bei Nichtvorlage der Kreditkarte die Nichtbeförderung zur Folge habe. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem habe die Fluggesellschaf nicht nachweisen können, dass sie durch Kreditkartenmissbrauch finanziellen Schaden erlitten habe.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugrecht: Gestrandete Passagiere müssen warten</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/flugrecht-gestrandete-passagiere-muessen-warten/39914.html</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 05:58:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vielflieger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Frankfurt Az.: 2-24 O 99/11]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/iStock_000001423987XSmall.jpg" alt="Bild Flugrecht, gestrandete Passagier müssen warten" title="Flugrecht, gestrandete Passagier müssen warten" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39918" />Gestrandete Passagiere müssen warten, bis Fluggäste mit einem regulär gebuchten Ticket befördert worden sind. Sie können nicht verlangen, mit dem nächstmöglichen Flug befördert zu werden, wenn dieser ausgebucht ist, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).<br />
<br />
Passagieren, die ein regulär.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/iStock_000001423987XSmall.jpg" alt="Bild Flugrecht, gestrandete Passagier müssen warten" title="Flugrecht, gestrandete Passagier müssen warten" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39918" />Gestrandete Passagiere müssen warten, bis Fluggäste mit einem regulär gebuchten Ticket befördert worden sind. Sie können nicht verlangen, mit dem nächstmöglichen Flug befördert zu werden, wenn dieser ausgebucht ist, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).<br />
<br />
Passagieren, die ein regulär gebuchtes Ticket haben, kann dieses nicht zu Gunsten gestrandeter Passagiere entzogen werden. So urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).</p>
<p>Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Ehepaar wegen des Vulkanausbruchs in Island zunächst auf Antigua festsaß und der Rückflug erst neun Tage später von St. Lucia aus angetreten werden konnte. Die Reisenden forderten daraufhin von ihrer Airline die Erstattung der Zusatzkosten sowie des Verdienstausfalls, weil – so argumentierten die Kläger – die Rückreise bereits mit zwei früheren Flügen möglich gewesen wäre. Die Fluggesellschaft argumentierte ihrerseits, dass in beiden Flugzeugen keine Plätze mehr frei gewesen seien.</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt entschied, dass Passagiere mit einer regulären Buchung grundsätzlich Vorrang vor gestrandeten Fluggästen haben. Im verhandelten Fall habe die Airline aber keine ausreichenden Beweise gehabt, dass auf den beiden Flügen keine Plätze mehr für das Ehepaar frei waren. Deshalb habe das Paar Schadenersatz zu bekommen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Passagierrecht: Erkrankung eines Crewmitglieds gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/passagierrecht-erkrankung-eines-crewmitglieds-gilt-nicht-als-aussergewoehnlicher-umstand/39677.html</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:40:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Die Flugwelt A - Z]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Verordnung 261/2004]]></category>
		<category><![CDATA[Passagierrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/Fotolia_10088970_XS.jpg" alt="Bild Passagierrecht bei Erkrankung eines Crewmitglieds" title="Passagierrecht bei Erkrankung eines Crewmitglieds" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39682" />Eine Airline kann bei einer erheblichen Flugverspätung die Erkrankung eines Crewmitglieds nicht als &#8216;außergewöhnlichen Umstand&#8217; werten. Passagiere haben daher Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung (Landgericht Darmstadt, AZ: 7 S 122/10).<span id="more-39677"></span><br />
<br />
Die Erkrankung eines Crewmitglieds ist kein hinreichender Grund dafür, Entschädigungszahlungen.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2012/01/Fotolia_10088970_XS.jpg" alt="Bild Passagierrecht bei Erkrankung eines Crewmitglieds" title="Passagierrecht bei Erkrankung eines Crewmitglieds" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39682" /><strong>Eine Airline kann bei einer erheblichen Flugverspätung die Erkrankung eines Crewmitglieds nicht als &#8216;außergewöhnlichen Umstand&#8217; werten. Passagiere haben daher Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung (Landgericht Darmstadt, AZ: 7 S 122/10).</strong><span id="more-39677"></span><br />
<br />
Die Erkrankung eines Crewmitglieds ist kein hinreichender Grund dafür, Entschädigungszahlungen zu verweigern, die Passagieren bei erheblichen Verspätungen zusteht. So wurde vom Landgericht Darmstadt (AZ: 7 S 122/10) entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift &#8216;ReiseRecht aktuell&#8217;.</p>
<p>Im konkreten Fall hatte die Maschine beim Rückflug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Frankfurt am Main 14 Stunden Verspätung. Ein Passagier forderte daraufhin für sich und seine Partnerin jeweils 600 EUR Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 sowie 144 EUR für zusätzlich angefallene Verpflegungskosten. Die Airline gab die Erkrankung eines Crewmitglieds als Grund für die Verspätung an und wollte lediglich 210 EUR zahlen. Der Passagier zog vor Gericht und bekam in vollem Umfang Recht.<br />
Die Fluggesellschaft müsse nachweisen, dass ein &#8216;außergewöhnlicher Umstand&#8217; im rechtlichen Sinn der Grund für die Verspätung ist. Die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds zähle nicht dazu, da jederzeit mit einer Erkrankung eines Mitarbeiters gerechnet werden müsse.<br />
Das Amtsgericht Darmstadt hat im <a href="http://news.fluege.de/flugrecht/passagierrecht-entschaedigung-auch-bei-flugausfall-wegen-technischer-probleme/37236.html"  title="Passagierrecht" target="blank" rel="follow">Passagierrecht hinsichtlich der EU-Verordnung 261/2004</a> bereits wiederholt zugunsten von Passagieren geurteilt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlichtungsstelle für unzufriedene Fluggäste</title>
		<link>http://news.fluege.de/airline-news/schlichtungsstelle-fuer-unzufriedene-fluggaeste/39266.html</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 08:31:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fluege-Lotse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Airline News]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Passagierrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schlichtungsstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Überbuchung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/iStock_000002294470Small.jpg" alt="Bild Schlichtungsstelle" title="Schlichtungsstelle" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39269" />Eine neue Schlichtungsstelle soll es unzufriedenen Flugpassagieren künftig erleichtern, sich über ihre Airline zu beschweren. Darüber hat sich der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit dem Bundesjustizministerium verständigt. <span id="more-39266"></span><br />
<br />
Passagiere, die mit ihrer Airline wegen Überbuchung, Gepäckverlust o.ä. im Streit lagen,.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/iStock_000002294470Small.jpg" alt="Bild Schlichtungsstelle" title="Schlichtungsstelle" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-39269" /><strong>Eine neue Schlichtungsstelle soll es unzufriedenen Flugpassagieren künftig erleichtern, sich über ihre Airline zu beschweren. Darüber hat sich der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit dem Bundesjustizministerium verständigt. </strong><span id="more-39266"></span><br />
<br />
Passagiere, die mit ihrer Airline wegen Überbuchung, Gepäckverlust o.ä. im Streit lagen, hatten es bisher schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Oft blieb nur der Gang vor Gericht. Eine neue zentrale Schlichtungsstelle soll es künftig unzufriedenen Flugpassagieren, die erfolglos bei ihrer Airline Schadenersatz für Flugausfälle o.ä. gefordert haben, erleichtern, sich über ihre Fluggesellschaft zu beschweren. Darüber hat sich der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit dem Bundesjustizministerium verständigt.<br />
Die großen deutschen Fluggesellschaften, wie Lufthansa und Air Berlin, wollen sich an der Schlichtungsstelle beteiligen, der BDL will jedoch auch ausländische Airlines, die Deutschland ansteuern, von der Teilnahme überzeugen. Die Teilnahme ausländischer Gesellschaften sei unumgänglich, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sagte eine BDL-Sprecherin. Die anfallenden Kosten der Schlichtung sollen von der jeweiligen Airline getragen werden. Wann die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufnehmen könne, sei bislang noch nicht klar.</p>
<p>„Passagiere und Fluggesellschaften werden gemeinsam davon profitieren”, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der „Süddeutschen Zeitung”. Damit könnten „langwierige Gerichtsverfahren” vermieden werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fehlendes Enteisungsmittel ist kein Grund für Entschädigungszahlung</title>
		<link>http://news.fluege.de/flugrecht/fehlendes-enteisungsmittel-ist-kein-grund-fuer-entschaedigungszahlung/38944.html</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 07:58:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vielflieger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11)]]></category>
		<category><![CDATA[Enteisungsmittel]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/iStock_000000559936XSmall.jpg" alt="Bild Reiserecht" title="Reiserecht" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-38946" />Passagiere bekommen keine Entschädigung, wenn die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen ist. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11).<span id="more-38944"></span><br />
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Passagiere bekommen keine Entschädigung, wenn die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände, wie.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/iStock_000000559936XSmall.jpg" alt="Bild Reiserecht" title="Reiserecht" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-38946" /><strong>Passagiere bekommen keine Entschädigung, wenn die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen ist. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11).</strong><span id="more-38944"></span><br />
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Passagiere bekommen keine Entschädigung, wenn die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extremes Winterwetter und – daraus resultierend fehlendes Enteisungsmittel – zurückzuführen ist. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11).</p>
<p>Im verhandelten Fall ging es um einen Flug im Dezember 2010 von Berlin nach Madrid, der wegen der bestehenden Witterungsverhältnisse annulliert worden war. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen, so dass die <a href="http://news.fluege.de/a-bis-z/flugzeugenteisung-mit-sicherheit-durch-winterlichen-luefte/24511.html"  title="Flugzeugenteisung – mit Sicherheit durch die winterlichen Lüfte" target="blank" rel="follow">Flugzeugenteisung</a> nicht möglich war. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und verlangte die Kosten dafür von der Airline zurück. Die Richter urteilten jedoch, dass die Fluggesellschaft nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist, da die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen. Airline und Flughafenbetreiber hatten einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage sei nicht vorhersehbar gewesen.  </p>
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		<title>Flugrecht: Flugpreis wird bei kaputten Koffern nicht erstattet</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 10:45:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Flugbegleiterin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 20A C 359/10]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Geld_Urlaub.jpg" alt="Bild Geld-Urlaub" title="Geld-Urlaub" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-38624" />Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn das Gepäck verspätet befördert wurde. Auch Schadenersatz wegen &#8216;nutzlos aufgewandter Urlaubszeit&#8217; gibt es nicht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 20A C 359/10).<span id="more-38621"></span><br />
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Wenn das Gepäck von Flugreisenden verspätet befördert wird,.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Geld_Urlaub.jpg" alt="Bild Geld-Urlaub" title="Geld-Urlaub" width="140" height="93" class="alignleft size-full wp-image-38624" /><strong>Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn das Gepäck verspätet befördert wurde. Auch Schadenersatz wegen &#8216;nutzlos aufgewandter Urlaubszeit&#8217; gibt es nicht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 20A C 359/10).</strong><span id="more-38621"></span><br />
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Wenn das Gepäck von Flugreisenden verspätet befördert wird, haben diese keinen Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises. So wurde es vom Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 20A C 359/10). Auch Schadenersatz wegen &#8216;nutzlos aufgewandter Urlaubszeit&#8217; könne nicht geltend gemacht werden, informiert die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift &#8216;ReiseRecht aktuell&#8217;</p>
<p>Im verhandelten Fall waren die Kläger zu einer Kreuzfahrt mit dem Flugzeug angereist und hatten zu diesem Zweck zwei Tickets für die Strecke Hamburg – Hongkong via Helsinki gekauft. Das Gepäck war jedoch nach dem Flug nach Helsinki nicht mehr auffindbar. Erst eine Woche später wurde es in Singapur an Bord des Kreuzfahrtschiffes gebracht. Die Kläger erhoben darüber Beschwerde und argumentierten, dass die Reise durch das fehlende Gepäck nicht den gewünschten Erholungseffekt gehabt habe und &#8216;insgesamt wertlos&#8217; gewesen sei. Sie verlangten deshalb die Erstattung des Flugpreises. </p>
<p>Diese Forderung wurde vom Gericht mit der Begründung abgewiesen, dass das Montrealer Übereinkommen zwar einen Anspruch auf Schadenersatz vorsieht, wenn Gepäck bei der Luftbeförderung verloren geht, es aber dabei lediglich um materielle Schäden und nicht um die Beeinträchtigung von Urlaubsfreuden geht.</p>
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		<item>
		<title>Flugrecht: Keine Entschädigung für verspäteten Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 08:20:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Co-Pilotin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 3 C 72/11]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Fluggastrechte-Verordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Fluggastrecht-300x208.jpg" alt="Bild Fluggastrecht" title="Fluggastrecht" width="140" height="93" class="alignleft size-medium wp-image-38311" />Flugreisende bekommen keine Entschädigung für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU. Das gilt auch, wenn dieser Anschlussflug Teil eines Direktfluges ab Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift in diesem Fall nicht. Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim in einem Urteil entschieden (Az.:.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Fluggastrecht-300x208.jpg" alt="Bild Fluggastrecht" title="Fluggastrecht" width="140" height="93" class="alignleft size-medium wp-image-38311" /><strong>Flugreisende bekommen keine Entschädigung für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU. Das gilt auch, wenn dieser Anschlussflug Teil eines Direktfluges ab Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift in diesem Fall nicht. Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim in einem Urteil entschieden (Az.: 3 C 72/11).</strong><span id="more-38307"></span><br />
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Passagiere bekommen keine Entschädigung für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU. Das gilt auch, wenn dieser Anschlussflug Teil eines Direktflugangebots ab Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die einen finanziellen Ausgleich für längere Verspätungen vorsieht, greift in diesem Fall nicht. Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim in einem Urteil entschieden (Az.: 3 C 72/11).  </p>
<p>Im verhandelten Fall hatte der Kläger einen Direktflug von Frankfurt über Mombasa nach Sansibar gebucht. Der Flieger hob 17 Minuten verspätet ab, ist aber pünktlich in Mombasa gelandet. Der Weiterflug nach Sansibar verzögerte sich wegen einer unerwarteten Erkrankung des Kapitäns dennoch um 24 Stunden. Die Airline lehnte eine Entschädigung ab. Das Gericht schloss sich in seinem Urteil dieser Auffassung an, da der Flug von Frankfurt nach Mombasa nicht erheblich verspätet gewesen sei und der erheblich verspätete Flug von Mombasa nach Sansibar außerhalb der EU stattgefunden  habe. Damit könne die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht angewendet werden, die solche Entschädigungen regelt.<br />
Der Begriff &#8216;Flug&#8217; sei nicht identisch mit der gesamten Reise, selbst, wenn Erst- und Folgeflug zusammen als &#8216;Direktflug&#8217; gebucht wurden. Ein &#8216;Direktflug&#8217; darf im Gegensatz zu einem &#8216;Nonstop-Flug&#8217; eine Zwischenlandung beinhalten.</p>
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		<title>SÖP: Deutsche Airlines machen noch nicht mit</title>
		<link>http://news.fluege.de/airline-news/soep-deutsche-airlines-machen-noch-nicht-mit/38200.html</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 08:28:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Co-Pilotin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Airline News]]></category>
		<category><![CDATA[Flugrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP)]]></category>
		<category><![CDATA[SÖP]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Fotolia_4385787_XS-300x199.jpg" alt="Bild Schlichtung" title="Schlichtung" width="140" height="93" class="alignleft size-medium wp-image-38205" />Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) hat zwei Jahre nach ihrer Gründung am 1. Dezember 2009 Bilanz gezogen. Seither seien lediglich 156 Fälle, die zehn ausländische Airlines betrafen, bearbeitet worden. Etwa 2.200 Anfragen von Passagieren könnten derzeit nicht bearbeitet.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://news.fluege.de/wp-content/uploads/images/fluege/2011/12/Fotolia_4385787_XS-300x199.jpg" alt="Bild Schlichtung" title="Schlichtung" width="140" height="93" class="alignleft size-medium wp-image-38205" /><strong>Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) hat zwei Jahre nach ihrer Gründung am 1. Dezember 2009 Bilanz gezogen. Seither seien lediglich 156 Fälle, die zehn ausländische Airlines betrafen, bearbeitet worden. Etwa 2.200 Anfragen von Passagieren könnten derzeit nicht bearbeitet werden.</strong><span id="more-38200"></span><br />
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Passagiere, die Ärger mit ihrer (deutschen) Fluggesellschaft haben, können derzeit von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) noch keine Hilfe erwarten – die deutschen Airlines beteiligen sich immer noch nicht. Sie hätten sich inzwischen „zwar <a href="http://news.fluege.de/airline-news/schlichtungsstelle-fuer-flugpassagiere-kommt/34071.html"  title="Schlichtungsstelle für Flugpassagiere kommt" target="blank" rel="follow">grundsätzlich zur Teilnahme an einer neutralen Schlichtung</a> entschlossen, jedoch steht die konkrete Umsetzung noch aus”, so SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Er hoffe aber „gemeinsam mit den Flugunternehmen schon bald eine gute Lösung hinzubekommen”, da die SÖP kompetent, effizient und mit niedrigen Kosten einen fairen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen möglich mache.</p>
<p>Etwa 6.800 Reisende haben in den vergangenen zwei Jahren um Schlichtung gebeten, weil ihre Beschwerde direkt beim Beförderungsunternehmen keinen Erfolg hatte. Davon entfielen 4.400 Beschwerden auf den Bahnverkehr, 2.300 auf Flugreisen und 100 auf den Bus- und Schiffsverkehr.</p>
<p>Quelle: stern</p>
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