Verlängerte Flugzeiten berechtigen zum Reiserücktritt
Mittwoch, 16.06.2010
Wenn Flugzeitenänderungen eine erhebliche Verlängerung der Anreise zur Folge haben, können Urlauber von ihrer gebuchten Reise zurücktreten. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 212 C 1623/09) entfallen unter diesen Umstände selbst die Stornokosten.
Wie die die „Neue Juristische Wochenschrift” unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt berichtet, muss die Fluggesellschaft für sämtliche Störfälle des Flugbetriebs Haftung übernehmen, auch wenn sie nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen.
Jeder Urlauber wünscht sich einen reibungslosen Transfer zum Urlaubsort, und meistens läuft auch alles glatt. Sollte aber doch einmal etwas schief gehen, müssen Sie Flugverspätungen, Gepäckbeschädigung und Co. Nicht einfach hinnehmen.
Die Europäische Union hat das Flüssigkeitsverbot für Flüge aus Nordamerika gelockert. Wer an Flughäfen in den USA oder Kanada im Duty-Free-Geschäft flüssige Waren einkauft, darf diese beim Umsteigen an EU-Flughäfen ab sofort behalten. Bisher wurden Whisky, Kosmetika und Co. einfach.
Das im November 2009 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffene
Für die Einreise nach Indonesien und Bali gelten ab sofort neue Vorschriften. Das günstige Kurzreise-Visum für Aufenthalte bis zu sieben Tagen gibt es nicht mehr. Zur Einreise muss jetzt grundsätzlich das reguläre