Flugrecht: Kreditkarte muss beim Check-in nicht vorgelegt werden
Montag, 30.01.2012
Passagiere, die ihre zur Flugbuchung benutzte Kreditkarte am Check-in nicht vorlegen können, dürfen nicht abgewiesen werden. Eine Nichtbeförderung zur Verhinderung von Kreditkartenmissbrauch ist nicht gerechtfertigt.
Gestrandete Passagiere müssen warten, bis Fluggäste mit einem regulär gebuchten Ticket befördert worden sind. Sie können nicht verlangen, mit dem nächstmöglichen Flug befördert zu werden, wenn dieser ausgebucht ist, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).
Eine Airline kann bei einer erheblichen Flugverspätung die Erkrankung eines Crewmitglieds nicht als ‘außergewöhnlichen Umstand’ werten. Passagiere haben daher Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung (Landgericht Darmstadt, AZ: 7 S 122/10).
Eine neue Schlichtungsstelle soll es unzufriedenen Flugpassagieren künftig erleichtern, sich über ihre Airline zu beschweren. Darüber hat sich der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit dem Bundesjustizministerium verständigt.
Passagiere bekommen keine Entschädigung, wenn die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen ist. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11).
Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn das Gepäck verspätet befördert wurde. Auch Schadenersatz wegen ‘nutzlos aufgewandter Urlaubszeit’ gibt es nicht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az.: 20A C 359/10).
Flugreisende bekommen keine Entschädigung für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU. Das gilt auch, wenn dieser Anschlussflug Teil eines Direktfluges ab Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift in diesem Fall nicht. Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim in einem Urteil entschieden (Az.:.
Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) hat zwei Jahre nach ihrer Gründung am 1. Dezember 2009 Bilanz gezogen. Seither seien lediglich 156 Fälle, die zehn ausländische Airlines betrafen, bearbeitet worden. Etwa 2.200 Anfragen von Passagieren könnten derzeit nicht bearbeitet.
Airlines müssen notfalls Ersatzcrews bereit halten, um große Verspätungen zu vermeiden. Allerdings muss vorher absehbar sein, dass Ersatzpersonal notwendig ist. So wurde es vom Landgericht Frankfurt entschieden und den betroffenen Passagieren Entschädigungen zugesprochen.
Wenn ein Flug wegen eines technischen Defekts der Maschine ausfällt, muss die Airline unter Umständen durchaus eine Entschädigung zahlen. So sahen es die Richter am Landgericht Darmstadt, die zwei Klägern wegen technischer Probleme eine Ausgleichszahlung zusprachen.