Noch immer finden keine regulären Flugbewegungen im deutschen Luftraum statt – zahlreiche Passagiere sitzen an den Flughäfen fest, können nicht zurück nach Deutschland. Sichtflüge sollen die Reisenden jetzt nach Hause bringen, aber was sagen Verbraucherschutz und die Pilotenvereinigung Cockpit zum Thema Sichtflüge?
Trotz Flugverbot gibt es mittlerweile genug Ausweichmöglichkeiten durch die Lüfte: Airlines wie TUI, die Lufthansa oder Air Berlin transportieren ihre Passagiere auf Sichtflügen durch den Luftraum. Bei einem solchen Sichtflug fliegt der Pilot in Eigenverantwortung in niedriger Höhe nach dem Prinzip see and avoid – er ist also auf die selbstständige Kontrolle des Luftraums und auf die Hilfeleistung des Fluglotsen gestützt, anstatt auf die großflächige Leistung der Instrumente an Bord.
Die Zweifel zahlreicher Passagiere sind dabei jedoch durchaus begründet: Viele Experten halten dieses Vorgehen für unsicher – so spricht im Hinblick auf den Sichtflug die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) sogar von einem unverantwortlichen Verhalten. Der Luftraum sei entweder sicher oder nicht, betonte Jörg Handwerg als Sprecher der Vereinigung.
Und dass eben letzteres der Fall ist, zeigte der Messflug des Zentrums der Deutschen Luft- und Raumfahrt: Dieser hat am Montagabend vulkanische Asche über Deutschland bestätigt. Solche Aschepartikel können laut der Vereinigung Cockpit die Triebwerke der Maschinen beeinflussen.
Die Airlines halten in dem Streit entgegen, dass die Sichtflüge unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden und auf etwaige Schwierigkeiten sofort reagiert würde.
Verunsicherte Reisende sollten dennoch den Sichtflug ablehnen. Laut dem Frankfurter Flugrechtsexperten Prof. Ronald Schmidt könne man eine Umbuchung verlangen – über die letztliche Haftung für so entstandene Kosten jedoch würden die Gerichte entscheiden. Beim Sichtflug ist Verbraucherschutz also noch nicht gewährleistet, ein gewisses Risiko bleibt bestehen.
Allerdings achten viele Airlines auf die Rechte des Passagiers: Die bestehen laut EU-Kommission in der kulinarischen Versorung und der Möglichkeit einer Unterkunft. Um derlei Ansprüche gab es zwar von Seiten einiger Fluggesellschaften Widersprüche, andere Airlines stellten jedoch zahlreichen Reisenden Kost und Logis.
Das aktuelle Flugverbot läuft heute Abend um 20 Uhr aus – wie die verschiedenen Fluggesellschaften Rückholaktionen und die Wiederaufnahme des normalen Flugverkehrs regeln, bleibt abzuwarten.