Die neue ‘Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr’ (söp) hat am 1. Dezember in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll verärgerten Kunden und Verkehrsunternehmen zu einer gütlichen Einigung verhelfen, etwa wenn es um Verspätungen, Unfälle oder Servicemängel geht.
Damit tritt die söp in die Fußstapfen der “Schlichtungsstelle Mobilität” des Verkehrsclubs Deutschland, die fünf Jahre lang sehr erfolgreich bei Streitfällen zwischen Verbrauchern und Verkehrsunternehmen vermittelt hatte. Wie ihre Vorgängerin bietet die neue Stelle allen Kunden von Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen ein offenes Ohr, wenn diese mit ihrer Beschwerde beim Unternehmen auf taube Ohren gestoßen sind. Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren tragen dabei die Firmen, für die Verbraucher sind die Dienste der söp gratis.
Einen Haken gibt es allerdings: Die neue Schlichtungsstelle wird ausschließlich von Bahn- und Busunternehmen finanziert, darunter vier Töchter der Deutschen Bahn. Kritiker befürchten deshalb, dass Fluggäste mit ihren Anliegen nun alleine dastehen könnten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte die Fluggesellschaften daher unlängst ausdrücklich auf, sich an der neuen Schlichtungsstelle zu beteiligen. Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils zu den erweiterten Rechten von Fluggästen bei verspäteten Abflügen, ist mit einem verstärkten Anstieg von Klagen zu rechnen.
Betroffene Kunden können sich ab sofort per Email oder per Post an die neue Schlichtungsstelle wenden (söp, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin). Ausführliche Informationen bietet auch die Homepage der söp.
05. April 2010 um 17:55
Flug von Bangkok nach Istanbul Flug Nr.TK0061.
Flug wurde wegen Technischen Defekt nach Mumbai Indien
umgeleitet.
Keine Info durch Bord Personal o.ä.
Wartezeit in Flugzeug ca.4 std.
Weiterflug nach Istanbul nichtmehr möglich.
Weiterflug am nächsten Morgen um ca.4.50Uhr morgens.
Tatsächlicher Abflug um 11.20 Morgens.
Ankunft in Istanbul ca.15.30 Ortszeit.
Anschlußflug nach Stuttgart nichtmehr möglich.
Verspätung ca. 36std. bis jetzt.
In Istanbul keine Info.
Am Informationschalter Anschlußflug nach Frankfurt
gebucht. Ankunft in Frankfurt um ca.22.00Uhr
Nachhause Fahrt mit Leihwagen nach Stuttgart auf eigene Kosten.Ankunft Stuttgart ca.1.00Uhr Morgens
Gesamte Verspätung 40std
Können Sie mir Bitte bei dieser Ungewöhnlicher und äusserst Anstrengender Heimreise einen Tip geben,
wie man Weiter Vorgehen kann??? In Vorraus Danke für ihre Bemühungen MFG O.A.
Hallo O.A.,
das war in der Tat eine Odyssee. Leider können wir Sie in diesem speziellen Fall nur an die Airline (bzw. den Reiseveranstalter) verweisen. Meist findet man dort im “Kleingedruckten” die benötigten Informationen. In einem unserer blog-Artikel sind wir jedoch bereits auf das Thema “Fluggastrechte” eingegangen. Dort finden Sie einige generelle Aussagen, die bei den Verhandlungen mit der Airline hilfreich sein können. Viel Erfolg wünscht die Co-Pilotin
21. Dezember 2010 um 12:12
Urlaubsflug von Karlsruh-Baden-Baden über Luxor nach Hurgatha Flug Nr. 4353 am 02.12.010 Abflug geplant 06:50 Uhr.
Fluggesselschaft Airline..KoralBlue
Beim Einchecken über Verspätung informiert.
Grund: Flugzeug ist defekt und steht noch in Hurgatha.
Nach ca. 1 Std. um 8:00 Uhr Essengutschein pro Person lächerliche 10€ für den ganzen Tag.
Nach ca. 2 Std. um 9:00 Uhr Hotelzimmerangebot weil Flug ca. 15:45 gehen sollte. Wobei Rückerstattung von Taxikosten in höhe von ca. 40€ fraglich sind.
Nach ca.4 Std um 11:00 Uhr ansage Flug erst ab 20:30 Uhr.
Flug ging 20:30 Uhr nach Luxor 13 Std und 40 Min. verspätung.
Im Flugzeug keine Infos in Deutsch nur Englisch Kauderwelsch.
Sehr schlechter Service,sehr heiß,
defekte Klimanlage?
Ankunft: Luxor am 03.12. um 01:00 Uhr.
Aufenthalt statt 50 Min. wie angegeben 80 Min.
Angeblicher grund für verspätung. Warten auf Passagiere. Aber es kam niemand.
Ankunft im Hotel am 03.12. um 05:00 Uhr Ägyptische Zeit.
Was kann ich tun?
22. Dezember 2010 um 12:57
Hallo,
wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Airline bzw. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, den Sachverhalt zu schildern und Ihre Forderungen geltend zu machen. Dabei sollten Sie möglichst Bescheinigungen vorlegen, die die Verspätungen dokumentieren. Für den schlechten Service an Bord stehen Ihnen keine Entschädigungen zu. Es steht Ihnen aber frei, sich bei der Airline darüber zu beschweren.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Januar 2011 um 16:36
Ich bekam eine Email von Condor, das mein Flug umgebucht wurde. Ein 12 Stunden späterer Flug und zu einem anderen Flughafen! Da es ein Anschlussflug wäre, habe ich zwischen dem ersten Flug und zweitem Flug jetzt fast 15 Stunden Wartezeit am Flughafen. Was kann ich da machen und wie komme ich dann noch zu meinem ursprünglich gebuchten Endziel?
14. Januar 2011 um 11:07
Hallo,
bei Problemen aller Art ist immer die Airline bzw. der Reiseveranstalter die erste Anlaufstelle. Bitte wenden Sie sich an Condor, um zu erfahren, wie Sie an Ihr Endziel gelangen und wie die Entschädigung für die Wartezeit aussehen soll.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
26. Januar 2011 um 19:31
KLM möchte keine Entschädigung trotz Verspätung von über 6 Stunden und eines Fluges von über 3500 km. Sie geben an dass Wetter zu den auergewöhnlichen Umständen gehört, die nicht unter Entschädigung fallen. Fällt das SChneechaos in Europa zischen dem 17.und 22. Dezember auch darunter?
27. Januar 2011 um 09:48
Hallo,
die Fluggesellschaft kann sich tatsächlich auf höhere Gewalt berufen: Für den Fall, dass der Flughafen aufgrund des Winterwetters gesperrt werden musste. In diesem Fall gibt es keine Entschädigung. Doch die Fluggesellschaft trägt die Beweislast und damit reicht keine pauschale Absage seitens Fluggesellschaft an Sie. Denn für folgenden Fall muss die Fluggesellschaft entschädigen: Bei Schneefall, wenn die Fluggesellschaft eine Mitschuld trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können die Reisenden vom Flug zurücktreten oder einen Ersatzflug nutzen. Wird auf den Flug verzichtet, muss die Fluggesellschaft dann den vollen Flugpreis erstatten.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
01. Oktober 2011 um 19:05
Abend,
unser Flug nach Kabul über Bahrain wurde 2 Tage verschoben, laut Aussage der Airline, aus politischen gründen.
Was können wir tun??
MFG
04. Oktober 2011 um 11:15
Hallo,
bei politischen Gründen steht nicht die Airline in Haftung, Sie können leider nichts unternehmen. Generell hat die Airline hat die Nachweispflicht, dass der Grund nicht bei ihr liegt, und Sie können den Nachweis verlangen. Allerdings spricht die aktuelle Nachrichtenlage nicht unbedingt gegen die Begründung der die Airline.
Beste Grüße
Ihr Fluege-Lotse
13. Oktober 2011 um 22:51
Hallo,
wir waren letztes Jahr im November in Ägypten.Der Rückflug sollte Samstags um ca. 13 Uhr sein. Allerdings erfuhren wir Freitags abends an der Hotel-Rezeption (auf eigene Nachfrage nach der Abholzeit vom Hotel), dass unser Flug um 12 Stunden vorverlegt wurde (d.h. Freitags Nacht um ca. 1 Uhr).Wir sind also nicht durch Jahn Reisen über die Änderung informiert worden, sondern haben es durch Zufall selbst herausgefunden (ca. 2 Stunden bevor der Bus uns vom Hotel abgeholt hat und wir noch packen mussten). Aufgrund der Tatsache, dass uns damit auch eine bezahlte Nacht und das Frühstück am Samstag im Hotel verloren ging, hat das Reisebüro bei Jahn Reisen eine Erstattung von 70€ p.P. durchgesetzt. Allerdings habe ich gestern in der Zeitung gelesen, dass das Amtsgericht Hannover entschieden hat, dass in einem solchen Fall eine Entschädigung fällig ist (AZ: 512 C 15244/10).
Daher 2 Fragen:
1. Sind die 70€ schon eine Entschädigung oder nicht vielmehr eine Erstattung (In dem Artikel war von 400€ die Rede.)?
2. Selbst wenn aufgrund der Entscheidung des Gerichts noch zusätzliche Ansprüche vorhanden sein sollten, sind sie dann auf einen 1 Jahr alten Fall noch anzuwenden?
MfG Ramona
18. Oktober 2011 um 08:59
Hallo,
wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. In dem von Ihnen zitiertem Urteil findet die Flugastrechte-Verordnung Anwendung, welche die Ansprüche der Fluggäste regelt, die nur einen Flug gebucht haben. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung wird dem Reiseveranstalter als Reisemangel gemeldet. Denn Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €.
Viel Erfolg!
Beste Grüße Ihr Fluege-Lotse
05. November 2011 um 21:16
Hallo,
Flug von München nach Newark (USA) eigentlich für 9:20 geplant. Tatsächlich nach 5 Stunden erfahren, dass Flug nicht annuliert ist, sondern am nächsten Morgen um 8:20 stattfinden soll (ohne Begründung). Bis dahin Unterbringung in Hotel in München.
Da sich aufgrund einer Wartezeit von 23 Stunden die Reise in die USA nicht mehr gelohnt hat, bin ich zurück nach Köln/Bonn geflogen.
Bekomme ich meine Kosten erstattet?
Beste Grüsse
Moritz
22. November 2011 um 16:40
Hallo, auch ich möchte mich an Sie wenden: Unser Condor-Flug DE 5707 sollte am 07.10.11 um 09.55 Uhr von Palma de Mallorca nach Hamburg starten. Wir bekamen am Flughafen Bescheid, dass es Verzögerungen geben würde und der Flug um 18,30 Uhr starten sollte. Wir wurden in ein Hotel gefahren, wurden dort verköstigt und laufend vertröstet. Wir wurden dann um 21.00 Uhr vom Hotel abgeholt, der Flug verzögerte sich nochmals, gestartet wurde um 24.00 Uhr, und zwar nach Hannover wegen des Nachtflugverbotes in Hamburg. Wir kamen um 2.00 Uhr in Hannover an, ab 3.00 Uhr mit dem Bus nach Hamburg, wo wir kurz nach 5.00 Uhr am 08.10.11 eintrafen. Also 16 Stunden Verspätung. Auf meine verschiedenen Schreiben und Erinnerungen an Condor und Neckermann bekam ich nur Eingangsbestätigungen und Vertröstungen. Wir sind nicht rechtsschutzversichert. Wie kann ich unsere Ansprüche geltend machen?An diesem Freitag gingen vier Condor-Flüge verspätet ab. Gruss Renate Zocher
23. November 2011 um 08:36
Hallo,
wir können Ihnen Hinweise geben, ersetzen aber keinen Anwalt. Eine Pauschalreise umfasst weit mehr als nur den Flug. Die Verspätung melden Sie schriftlich dem Reiseveranstalter (in Ihrem Fall Neckermann) als Reisemangel. Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 EUR.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
23. November 2011 um 12:43
Hallo,
Ihre Forderungen müssen Sie bei der Airline geltend machen. Eine generelle Aussicht auf Erfolg besteht allerdings nicht.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
15. Januar 2012 um 19:22
Hallo
Meine Kollegin und ich hättenam 30.12. 2011 von Zürich über Berlin nach Phuket fliegen sollen.
Der Flug Zürich – Berlin ist planmässig verlaufen.
Wir sind in Berlin um 8.00 gelandet und der Weiterflug wäre um 12.05 nach Phuket gewesen.
Leider hatte sich der Flug um 8 Std. verschoben – schlussendlich sind wir abends 20.30 von Berlin weggeflogen. Wir haben mehrmals nachgefragt was wir machen können, denn uns ging ja ein ganzer Urlaubstag flöten. Wir bekamen einen Gutschein von 10€ als Entschädigung.
Ich habe dann eine Information bekommen am air-berlin Schalter über die neue EU Verordnung 261/2004. Was kann ich genau unternehmen um eine Entschädigung zu bekommen für den verspäteten Flug- respektive den verlorenen Urlaubstag. Der Flug hat sich nicht verschoben wegen schlechtem Wetter sonder aus irgendeinem internen Grund wie uns gesagt wurde.
Auf ein Feedback von Ihnen freue ich mich
Herzliche Grüsse
Ch. Märte
16. Januar 2012 um 12:31
Hallo,
bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können die Passagiere die Reise abbrechen und haben dann Anspruch auf die Erstattung eines Teils des Ticketpreises binnen 7 Tagen und gegebenenfalls auf einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt.
Auch Ausgleichszahlungen stehen dem Flugpassagier unabhängig von der Entfernung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zu. Diese erfolgen gestaffelt nach Entfernung.
Darüber hinaus kann Schadensersatz geltend gemacht werden, unabhängig vom Abflug- oder Zielort, sofern ein verschuldeter Schaden nachweislich eingetreten ist. Dazu muss das Unternehmen für die Verspätung verantwortlich sein. Neben dem Vertragsunternehmen kann auch gegen die durchführende Fluggesellschaft vorgegangen werden (Codesharing). Die Höhe ist auf rund 4.830 Euro beschränkt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Forderungen unverzüglich an Ihre Airline. Werden die Ansprüche seitens der Fluggesellschaft nicht befriedigt, steht für den Einzelfall der Rechtsweg offen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse
25. Januar 2012 um 11:24
Hallo,
wir wollten im vergangenen August von München mit Air Berlin nach Windhoek fliegen und hatten eine komplette Reise über einen Reiseveranstalter gebucht. Nun hatte Air Berlin 14 Stunden Verspätung und wir wurden am Flughafen im Stich gelassen, da wir nicht direkt bei Air Berlin sondern über einen Reiseveranstalter gebucht haben und haben uns dann ein Zimmer im kempinski Hotel genommen. Als wir aus namibia zurück waren haben wir diese Umstände Air Berlin geschildert und hofften auf eine faire Lösung. Seitens Air Berlin wurde auf einen außergewöhnlichen Umstand verwiesen der uns jedoch auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht genannt wurde und ebenso das wir eine Mitwirkungspflicht hätten und nicht einfach ein Zimmer im kempinski Hotel nehmen können. Air Berlin würde uns derzeit für eine Flugverspätung von 14 Stunden insgesamt für 3 Personen € 138,- rückerstatten. Nun meine Frage.
1. ist in diesem Fall die Airline direkt unser Ansprechpartner oder der Reiseveranstalter der die Flüge ja nur vermittelt aber weiterhin die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft gelten ??
Und 2. wie geht man in so einem Fall vor ?? Wir haben bereits angekündigt einen Anwalt einzuschalten, finden es aber sehr ärgerlich das wir nichtmal den Grund für einen außergewöhnlichen Umstand seitens Air Berlin erfahren. Wäre es auch ein außergewöhnlicher Grund wenn die Maschine z.B. von woanders herkommt und auf dieser Strecke schlechtes Wétter hatte ?? Das Wetter in München war völlig in Ordnung.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank
Grüße
Dirk
25. Januar 2012 um 12:02
Hallo,
bei einer Verspätung müssen Sie umgehend Ihrem Reiseveranstalter (nicht der Airline, da Sie eine komplette Reise gebucht hatten) den Reisemangel melden und sich diesen auch am besten am Flughafen bestätigen lassen. Sollte die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein, haben Sie Anspruch auf 100% des ausgefallenen Urlaubstags. Bei höherer Gewalt und Streik gibt es allerdings keine Entschädigungen.
Als Ausgleich erhält der Urlauber i.d.R. für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises (für eine Kurzreise 25% des Reisepreises). Auch eventuelle zusätzliche Kosten – zum Beispiel für ein Taxi – hat der Reiseveranstalter zu übernehmen. Dessen Haftung ist allerdings auf einen bestimmten Betrag begrenzt, zurzeit auf rund 5.257 €. Der Hinweis, dass eine Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht vorliegt, ist aus unserer Sicht allerdings korrekt.
Eine Rechtsberatung können wir an dieser Stelle nicht leisten und empfehlen Ihnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse