Experten rechnen infolge des Vulkanausbruchs mit teuren Flugtickets. Wie teuer die Flüge genau werden, lässt sich momentan nicht sagen, jedoch dürften sich die Preisanstiege in einem sehr kleinen Rahmen bewegen, was nicht zuletzt der Kompetitivität des Flugmarktes zu verdanken ist.
Luftfahrtexperten rechnen mit einem Preisanstieg für Tickets im Personenflugverkehr wegen des anhaltenden Flugverbotes im europäischen Luftraum. Der Hamburger Experte Cord Schellenberg hält es für möglich, dass die Fluggesellschaften in Zukunft geringe Aufschläge für Passagiertickets verlangen werden. „Die Preise könnten um drei bis vier Euro steigen“, sagte er gegenüber der „Thüringer Allgemeinen Zeitung“. Insgesamt schätzt er die Auswirkungen für Endverbraucher aber sehr gering, da auf dem Markt für Passierflüge genug Wettbewerb herrscht. Ändern würde sich die Lage allerdings, wenn im Zuge des Flugverbotes einige Fluggesellschaften Konkurs anmelden müssten. Die Branche kämpft laut der Internationalen Luftfahrtvereinigung IATA im Moment mit Umsatzausfällen von täglich rund 150 Millionen Euro.
Für die Reisenden wird die Naturkatastrophe damit doppelt bitter: in Zukunft steigen die Preise und zurzeit müssen sie um ihre Rechte kämpfen. Zwar schreibt die EU den Fluggesellschaften vor, bei höherer Gewalt den vollen Flugpreis zu erstatten, aber ob Kosten für Umbuchungen und Hotelkosten übernommen werden, ist oft eine Frage der Kulanz. Besonders Pauschalreisende sind davon betroffen, etwa dann, wenn der Veranstalter den Vertrag vorzeitig wegen Naturkatastrophen kündigt. Reiserechtsexperten sind sich einig, dass dann zumindest für einen kostenlosen Rücktransport gesorgt werden muss. Aber Mehrkosten werden in der Regel zwischen Kunden und Veranstalter aufgeteilt. Rechtlich unklar ist, wie lange eine Fluggesellschaft für die Unterbringung von Passagieren aufkommen muss, wenn eine „Weiterbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ versprochen wurde. Auch steht Reisenden, deren Flug storniert wurde, keine finanzielle Entschädigung wie im Normalfall zu, weil die Fluggesellschaft den Ausfall nicht verschuldet hat.
Für den Pfingst- und Sommerurlaub geben die Verkehrsexperten Entwarnung. Denn für den Sommer lassen sich heute noch keine Flüge stornieren. Und wer jetzt seine Reise für Pfingsten bucht, der kann ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten, sollte die Wolke dann den Luftraum immer noch blockieren.
28. Mai 2010 um 12:34
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