Stillstand am Himmel über Mittel- und Nordeuropa, es geht so gut wie nichts mehr. Im Unterschied zu den Airlines, die auf den Schäden, die aus dem Flugverbot resultieren, sitzenbleiben, haben Fluggäste Anspruch auf eine Beförderung zum Zielort bzw. Anspruch auf Schadenersatz.
Der richtige Weg ist in jedem Fall, sich mit seiner Airline unter Angabe der Buchungsnummer in Verbindung zu setzen bzw. auf deren Websites nachzulesen und sich nach airlinespezifischen Regelungen zu erkundigen. Die allgemein gültigen Regelungen für Pauschalurlauber bzw. Linien-, Charterflüge sehen wie folgt aus (Bedingung: der Start erfolgt an einem EU-Flughafen oder wird mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU durchgeführt):
1. Wird ein Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet, kann der Fluggast die Rückreise selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.
2. Bei Flugausfall kann der Passagier entweder den vollen Preis zurückverlangen oder sich ein neues Ticket ausstellen lassen. Umbuchungsgebühren dürfen dabei nicht berechnet werden.
3. Während auftretender Wartezeiten an Flughäfen greifen die Fluggastrechte der EU: Bei Annullierungen und Verspätungen von zwei Stunden auf der Kurzstrecke (bis 1.500 km), drei Stunden auf der Mittelstrecke (bis 3.500 km) und vier Stunden auf der Langstrecke bekommt man kostenlose Getränke und Verpflegung. Geht die Wartezeit bis in die Nacht, hat man Anspruch auf ein Hotelzimmer. Dabei ist es rechtens, dass der Passagier in Vorkasse geht und die Rechnung/Quittung im Nachhinein einreicht. Wichtig dabei ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Airline.
4. Kosten für einen Mietwagen werden von den Airlines so gut wie nie übernommen, bessere Chancen bestehen bei einem innerdeutschen Bahnticket. Auch hier gilt: Vorher mit der Airline Rücksprache halten. Das Angebot der Airlines, gestrandete Passagiere mit Bussen zu transportieren, muss vom Passagier akzeptiert werden. Für andere Arten des Transports trägt in diesem Fall der Reisende die Kosten.
19. April 2010 um 13:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 21.4.2010 wollte ich mit dem Flug LH 139 /8.30 Uhr nach Hamburg fliegen und am 22.4.mit der LH 140/1150 nach Stuttgart zurück. Auf der Hotline wurde mir gesagt, die Flüge seien gecancelt… Stimmt das? und wenn ja, erbitte ich eine sofortige Nachricht, weil ich mich um ein Zugticket bemühen muß.
Mit dringenden Grüßen
Bärbel Röhl
19. April 2010 um 21:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe unter der Buchungsnummer 4XPZLO einen Flug nach Warschau gebucht, Rückflug ist der kommenden Freitag. Heute um 15 Uhr habe ich eine Flugdatenänderungsmail bekommen mit dem Hinweis, der Hinflug solle um 19.45 Uhr stattfinden. Auch dieser Flug wurde annuliert. Daher musste ich nun mit der Bahn fahren.
Meine Frage lautet:
Bekomme ist das Bahnticket ersetzt?
Kann ich den Rückflug am Freitag von Warschau nach Düsseldorf trotz Annulierung des Hinflugs wahrnehmen?
Ich bitte um rasche Antwort.
MFG
Kerstin Steiner
Liebe Frau Steiner,
bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Airline. Aktuelle Passagierechte haben wir für Sie unter http://www.fluege.de zusammengestellt.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. April 2010 um 21:34
Sehr geehrten Damen und Herren,
Hab mein E-Ticket shcon bekommen
und bezahlt ist auch.
hab nur angst weil ich am 5mai heirate in der türkei das ich es jetzt neu buchen muß sagen mir bitte vorher bescheid ob ich noch fliegen kann oder nicht weil ich fliege von frankfurt am main ab und zwischenstop in istanbul sabahi gökcen und dann weiter nach konya ich fliege von 4mai bis 17 mai
das ich mein verlobrten das noch sagen kann das ich nicht kommen sagen mir schnell bescheid das ich doch fliegen kann
Liebe Frau Ersoy,
uns liegen leider keine Informationen für Flüge im Mai vor. Wir hoffen natürlich alle, dass sich die Lage bis dahin normalisiert hat.
Alles Gute!
Ihr Fluege-Lotse
19. April 2010 um 21:34
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 21. 04.2010 wollten wir mit dem Flug Lh22 von Frankfurt nach Hamburg fliegen und am 24.04.2010 wieder zurück nach Frankfurt.
Wie kurzfristig kann ich erfahren, ob ein Flug möglich ist und wenn nicht, wie kann ich stornieren?
Eine Reise mit dem Zug kommt für uns nicht in Frage.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
R. Gerber
Liebe Frau Gerber,
zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Lufthansa. Informationen zum Status der Flüge finden Sie unter http://www.fluege.de
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. April 2010 um 22:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sollte eigentlich am 17.4 meinen Rueckflug von Corpus Christi Texas ueber Houston nach Frankfurt und weiter nach Stuttgart antreten. Mein Flug wurde gecancelled. Nun soll es am 22.4. losgehen. Was passiert wenn am 22.4. der Flug wieder gecancelled wird? Ich habe heute gelesen, dass Lufthansa die ersten Ueberseefluege startet. Ich fliege aber mit Continental bis Frankfurt und dann erst mit Lufthansa bis Stuttgart.
Ich bitte um Antwort was ich tun soll.
M. Haussmann
Liebe Frau Haussmann,
leider können Sie nur auf neue Informationen von Continental Airlines warten.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
19. April 2010 um 22:56
Ich wollte am 18.4. von Teneriffa-Süd mit der TuiFly meinen Rückflug nach Berlin antreten. Der Flug wurde gestrichen. Am Telefon nachgefragt erklärte man mir, eine Sondermaschine, die die Urlauber zurückholt, sei nicht vorgesehen, da Teneriffa/Berlin im Sommerflugplan nicht bedient wird. Man zahlt mir mein bezahltes Ticket zurück, mehr nicht. Habe jetzt bei AirBerlin gebucht, doppelter Preis, wer bezahlt meine Mehrkosten?
Auf keinen Fall fliege ich jemals wieder mit TuiFly!!
Lieber Herr Scholz,
die TuiFly zahlt Ihnen völlig zu Recht die Kosten für Ihr Ticket, bei privater Umbuchung auf eine andere Airline sind Sie eigentlich in der Pflicht, die Kosten dafür zu tragen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Rechnung bei Air Berlin einzureichen und auf Kulanz zu hoffen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 06:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 22.04.10 bei Air Berlin einen Flug nach Lissabon gebucht.Was passiert mit unserem Weiterflug am 25.04.10 nach Malaga,den wir bei Ihnen gebucht haben (Flug TP780 ),wenn unser Hinflug nach Lissabon gecancelt wird?
Für eine baldige Antwort währen wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
M.Kosich
Lieber Herr Kosich,
der spanische und portugiesische Luftraum ist derzeit geöffnet. Bitte wenden Sie sich direkt an die TAP, dort werden Sie über Ihren Weiterflug informiert.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 07:18
Am 17.04 7:05 Uhr sollte unsere Reisegruppe (ein Teil war mit Bustransfer, der andere Teil war selbst angereist) nach Varna starten. Die Maschine des Fluges VIM 906 stand jedoch gegen 5:00 Uhr nicht in Leipzig sondern noch in Varna. Bis 14:OO Uhr wurden wir von der Reiseleiterin vor Ort vertröstet auf einen späteren Start. Erst als wieder Transferbusse vor dem Flughafen standen wurde uns mitgeteilt, dass an diesem Tag nichts mehr geht und wir wurden gebeten unser aktuelle Telefonummer anzugeben, die Busreisenden zuerst, da die Busse ja schon warten würden. Wir “Eingenanreisenden” mußten bis 14:45 Uhr warten. Bis heute, 20.04. 8:00 Uhr haben wir keine Reaktion vom Reiseunternehmen über den aktuellen Stand.
Vielen Dank
Lieber Herr Leichsenring,
leider haben wir keinen Einblick in Ihre Buchung, daher können wir Ihnen nur empfehlen sich direkt mit Ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 07:44
Guten Tag,
ich habe über L`TUR ein Pauschal-Wochenende vom 23.04. bis 25.04.2010 (Flug plus Hotel) in Stockholm gebucht. Was passiert mit den Hotel-Kosten, wenn die Airline Lufthansa nicht starten kann? Erhalte ich die Hotelkosten neben den Flugkosten – also den gesamten Pauschalpreis – zurück? Oder muß ich mich selbst um die Stornierung kümmern?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Kablowski
Liebe Frau Kablowski,
Pauschalreisende sollten sich mit allen Fragen und Problemen an den zuständigen Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro wenden. Aktuelle Infos zum Passagierecht haben wir für Sie zusammengestellt.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 08:01
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten als Firma für den 16.04.2010 den Rückflug von Belgrad nach Berlin für unsere Mitarbeiter gebucht (5H7246). Der Flug JU354 wurde annulliert und es erfolgte eine Umbuchung nach Wien. Diese Umbuchung war kostenfrei. Die Bahntickets für unsere Mitarbeiter zur Heimreise nach Berlin waren aber kostenpflichtig. Wem können wir nun die Kosten der Bahntickets in Rechnung stellen? Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar. MfG J. Einbock
Liebe Frau Einbock,
bitte wenden Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme für die Bahntickets an Ihre Airline. Aktuelle und allgemein gültige Passagierrechte haben wir für Sie zusammengestellt.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 08:25
Hallo, ich sollte am 18.04 mit Condor nach Teneriffa fliegen und am 25.04. mit Rayair zurück.
Da der Hinflug annulliert wurde kann ich den Rüclflug gar nicht antreten.
Bei Ryanair kann ich den Flug aber nicht stornieren und umbuchen kann ich auch nicht, da mein Zeitfenster für den urlaub zu kurz ist.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten und werden mir die Rückflugkosten ersetzt?
Vielen dank für Ihr Anwort!
Hallo,
Ryanair erstattet nur gestrichene Flüge. Dies erfolgt über das Webformular auf der Homepage von Ryanair.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 08:27
sehr geehrte damen und herren, meine mutter hätte gestern am montag ihren rückflug mit ryanair von mallorca nach lübeck gehabt. dieser wurde jedoch gecanncelt und ihr wurde der frühstmöglich rückflug freitag angeboten. diesen musste sie nun auch nehmen, es entstehen ihr keine zusätzlichen kosten. jedoch muss sie nun vier weitere nächte in einem hotel auf mallorca bleiben und die übernachtungskosten auch zahlen. meine frage: muss die fluggesellschaft (ryanair) sich an diesen kosten beteiligen bzw komplett übernehmen? für ihre unterstützung und hilfe wäre ich ihnen sehr dankbar. mit besten grüßen
Hallo, Frau Kneib,
wir empfehlen Ihnen, alle Fragen, die speziell diesen Flug betreffen, mit ryanair zu klären. Unter http://www.fluege.de finden Sie allgemeine Informationen zum Passagierrecht.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 08:49
Hallo, wollte am Montag, 19.04.10 mit Delta Airlines DL 079 nach Miami- der Flug wurde annulliert- ich möchte/muß aber auf jeden Fall fliegen- wie erfolgt die Umbuchung- muß ich selber direkt zum Flughafen- direkt bei Delta Airlines bekomme ich keine Antwort. Wie weiter??
Liebe Frau Sacher, sie haben völlig richtig gehandelt. Bitte wenden Sie sich weiter an Delta Airlines direkt. Die Hotlines sind derzeit leider sehr überlastet, deshalb wird einige Geduld nötig sein.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 10:09
Habe bei air berlin gebucht am Samstag von Stuttgart mit der ersten Maschine. Eine spätere kann ich nicht nehmen, weil die Tagung um 12.30 anfängt. So, kann ich jetzt schon stornieren, weil ich muss mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass ich da in eine Endlos-Warte-Schleife komme. Ich nehme lieber den ICE. Können Sie mir da kurz was sagen, ich versuche seit 3 Tagen in Worten drei bei Airberlin am Telefon durchzukommen.
20. April 2010 um 13:29
Sg. Damen und Herren!
Ich hatte für So den 18.4.10 eine Kongressreise von Wien nach Berlin gebucht (airberlin 14:40h)- retour am MI den 21.4. Der Flug wurde anulliert, werden die Ticketpreise automatisch retour gebucht?
Vielen Dank für die Auskunft
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Croce
Sehr geehrte Frau Croce,
die Erstattung Ihres Flugtickets erfolgt leider nicht automatisch. Bitte wenden Sie sich direkt an die Air Berlin, um die Stornierung zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 15:10
Sehr geehrte Damen,Herren
Sollte am So,den 18.04.2010 von Tenerifa zurück nach Duesseldorf.Bin zur Zeit immer noch auf Tenerifa.Mein Urlaub ist seit Sonntag auch zu Ende.
Jetzt wurde mir vom Reiseveranstalter ein Flug nach Dresden am Mi,den 21.04.2010 angeboten,die weiterbefoerderung nach Duesseldorf soll aber zu meinen Lasten gehen.Alternativ koennte ich einen Flug von Tenerifa am 28.04.2010 bekommen.d.h.10 Tage spaeter als geplant.Ist dieses Rechtens da ich mir Gedanken zu meinem Job mache.
Hallo Herr Maese,
zur Klärung des ersten Teils Ihrer Frage müssen wir Sie an Ihren Reiseveranstalter verweisen, in dessen AGB sicher die Verfahrensweise geregelt ist.
Ob Ihre verspätete Heimkehr Auswirkungen auf Ihren Job hat, können Sie bei http://www.fluege.de nachlesen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 16:07
Sehr geehrte Damen und Herrn,
am Morgen den 21.04.10 sollen wir vom Hamburg nach Rom Fliegen, aber leider bis Heute könnten wir nicht richtigen Antwort vom jemand bekommen, ob wir Morgen sollen wir nach Hamburg kommen oder nein? Ob Fliegt oder nein.
Danke
Hallo,
uns liegt derzeit leider nur die Information vor, dass der Hamburger Flughafen heute Nacht von 23 bis 2 Uhr geöffnet ist. Weitere Entscheidungen sind erst heute Nacht zu erwarten. Bitte schauen Sie auch direkt auf die Homepage Ihrer Airline. Die Air Berlin beispielsweise hat ihren Flugplan für morgen bereits unter http://www.airberlin.com veröffentlicht.
20. April 2010 um 16:23
ich hatte mein rückflug am 16.04.10 von puerto plata nach frankfurt. ich telefonierte am 15.04 mit condor in deutschland ,mir wurde gesagt das der rückflug am 16.04 nicht gecanzelt wurde. also condor fliegt..
am 16.04 fuhr ich mit dem privat taxi von las terrenas 160 km nach puerto plata, dort angekommen wurde mir —uns gesagt das der flug nr.5249 zeit 21:20 gecanzelt sei.
wir wurden in einem hotel mit dem bus gefahren,. am sonntag gegen 14:oo uhr lag eine info im hotel von condor das sie alle rückflügbuchungen gekündigt hat. von condor … telefonisch in domrep oder auch in deutschland niemaand zu ereichen. somit habe ich das private taxi wieder anferufen um wieder nach las terrenas zu kommen,
meine frage ::: kann die condor einfach die rückflüge kündigen ???
th brand
20. April 2010 um 19:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es aufgrund der unsicheren vorherrschenden Flugverhältnisse möglich, einen Flug (Hinflug:23.4. Rückflug 25.4) zu stornieren und den vollen Preis erstattet zu bekommen?
Hallo,
das kommt auf die Airline an. Einige Airlines bieten Ihren Kunden diese Möglichkeit.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 19:33
Hallo,
mein Mann und ich wollen am 24. April für eine Woche nach Mallorca fliegen. Wie sind unsere Chancen dort hin zu kommen?
Frau Rock
Liebe Frau Rock,
sichere Prognosen sind derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Airline über de Status Ihres Fluges. Eine Liste der wichtigsten Fluggesellschaften finden Sie unter http://www.fluege.de
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
20. April 2010 um 21:17
Hallo
Was passiert bei einer gebuchten Kreuzfahrt inkl. Flug und Hafentransfer-hat jemand eine eigene Erfahrung hinter sich???!!!Habe eine Kreuzfahrt ab Frankfurt gebucht-die Einschiffung findet in Dubai statt.Vielen Dank fuer Eure Infos-wohne auf Teneriffa…
22. April 2010 um 15:31
Hallo,
mein Bruder sitzt auf Grund der Flugsituation seit Freitag 16.04. in Varadero, Kuba fest. Heute soll laut TUI ein Flug nach Köln statt wie geplant nach Berlin gehen. Hat er Anspruch auf einen Anschlussflug oder müsste er sich auch mit einem Weitertransport per Zug zufrieden geben. Vielen Dank für eine Info.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Reinicke
Hallo Herr Reinicke,
das EU-Recht besagt, dass Ihr Bruder bei Umleitung des Fluges auf einen anderen Airport die Kosten der Heimreise per Bus oder Bahn der Airline in Rechnung stellen kann (vorher Gutschein besorgen). Einen Anschlussflug müsste er also theoretisch selbst bezahlen. Selbstverständlich steht es Ihrem Bruder frei, sich nach einer Kostenübernahme für einen Anschlussflug zu erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. April 2010 um 09:05
Hallo Dominik,
bezüglich des ausgefallenen Hinfluges sollten Sie bei easyjet die Busfahrkarte einreichen und um Kostenerstattung bitten.
Da Ihr Rückflug am 4.5. voraussichtlich ganz regulär stattfinden wird, können Sie ihn lediglich zu regulären Umbuchungskonditionen auf einen anderen Tag verlegen.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
30. April 2010 um 09:21
Liebe(r) Hesl,
leider muss die Fluggesellschaft Ihre Hotelkosten nicht übernehmen. Sie können aber, wenn Sie Ihr Zugticket bei Turkish Airlines zur Kostenrückerstattung einreichen, um Kulanz bitten. Ein Versuch lohnt sich immer.
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
07. Mai 2010 um 21:09
hallo
auch wir sind wegen der Aschewolke nicht nach Irland abgehoben . Unser Flug war allerdings kein Hin- und Rückflug vom gleichen Flughafen sondern Hin: Hahn-Kerry und Rück Dublin-Hahn.
Der Hinflug am 16.4 wurde gestrichen, der Rückflug am 23.4 fand statt.
Wenn ich aber nicht hinkomme, kann ich ja schlecht zurückfliegen. Konnte nur einen Rückerstattungsantrag für den Hinflug ausfüllen. Den Rückflug bekommen wir jetzt wohl nicht erstattet denk ich, weil es zwei Einzelflüge waren. Weiß jemand wie so was gehandhabt wird ???
07. Mai 2010 um 21:10
noch eine Anmerkung zu meiner Frage von oben, wir wollten mit Ryan air fliegen
10. Mai 2010 um 17:19
Hallo,
da es sich um zwei gebuchte Einzelflüge handelt, sind Sie auf die Kulanz der Airline angewiesen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich telefonisch mit Ryanair in Verbindung zu setzen und Ihren Sachverhalt darzulegen.
Service-Nummern in Deutschland: 0900 116 0500 – Englisch sprachig – 0,62 € pro Minute; 0900 116 0600 – Deutsch sprachig – 1,86 € pro Minute
Viele Grüße
Ihr Fluege-Lotse
26. Mai 2010 um 16:10
Lieber Fluege-Lotse,
ich habe eine Anfrage zu meinen Rechten bzw. meinem moeglichen weiteren Vorgehen in einem Kostenrückerstattungsfall mit easyjet. Mein Flug wurde aufgrund des Flugverbots im April annuliert. Nachdem ich mich zunächst auf einen Flug 2 Tage später umgebucht hatte, entstanden zunächst Hotelkosten. Als der Folgeflug ebenfalls annuliert wurde, lohnte es sich nicht, wiederum ein paar Tage auf einen Folgeflug zu warten und in der Zwischenzeit weitere Hotelkosten zu zahlen, da das Seminar, auf dem ich hätte arbeiten sollen, mittlerweile vorbei war. Verdienstausfall: 720,-!
Ich habe ein sehr teures Bahnticket gekauft, um zu meiner Familie zurückzufahren.
Im Anschluss (27. April) habe ich ein Online-Formular auf der Easyjetseite zur Kostenrückerstattung ausgefüllt und meine Hotel- und Bahnbelege beigefügt. 3 Tage später habe ich eine automatische Benachrichtigung erhalten, dass easyjet überlastet sei, dass zusätzliche Mitarbeiter eingestellt worden sind, dass meine Anfrage bearbeitet wird, aber dass ich sie bloss nicht kontaktieren soll. Das ist jetzt fast einen Monat her… Was soll ich tun? Bei meinen Recherchen bin ich vielfach auf eine sehr schlechte Presse in Bezug auf die Kundenpolitik von Easyjet gestossen. Ist das die berühmte Hinhaltetaktik? Wenn ja, wo kann ich mich um Unterstützung hinwenden?
Viele Dank im Voraue für die Hilfe!
Gruss, Solveig
27. Mai 2010 um 09:15
Hallo Solveig,
Ihre Vorgehensweise, sich mit der Bitte um Kostenrückerstattung an die Airline zu wenden, ist völlig korrekt. Sie sollten zeitnah nochmals bei easyjet den aktuellen Stand der Dinge erfragen und sich bei negativem Bescheid bzw. weiterem Nichtreagieren an die „Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr” (söp) wenden. Ausführliche Informationen bietet die Homepage der söp.
Herzliche Grüße
Ihr Fluege-Lotse