Die geplante „ökologische Luftverkehrsabgabe“ wurde nun von der Regierung konkretisiert. Danach entfällt der CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage und somit auch der „ökologische Hintergrund“. Deshalb heißt die Abgabe jetzt „Luftverkehrssteuer (LuftVSt)“.
Im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung wurde die Einführung einer „ökologischen Luftverkehrsabgabe“ beschlossen. Der Bund erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro und begründete die Abgabe mit der Schaffung stärkerer Anreize für umweltgerechtes Verhalten im internationalen Luftverkehr. Danach sollte die Steuer, bis zum Einbezug des Luftverkehrs in den CO2-Emissionshandel, für alle Passagiere erhoben werden, die von deutschen Flughäfen abfliegen. Die Höhe sollte differenziert nach Kriterien wie Preis, Lärm und Verbrauch gestaltet werden.
Nach einer Prüfung der konkreten Umsetzung, erachten die Ministerien die Ausgestaltung der Steuer nach dem konkreten CO2-Ausstoß als „einvernehmlich für nicht umsetzbar“. Ebenfalls soll ausgeschlossen werden, dass sich Airlines durch den Kauf von CO2-Emissionszertifikaten teilweise von der Steuer befreien können. Da der Abgabe nun der „ökologische Hintergrund“ fehlt, heißt sie von nun an „Luftverkehrsteuer (LuftVSt)”.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuerhöhe soll demnach die Länge der Flugstrecke und die geflogene Buchungsklasse sein. Fluggäste auf Langstrecken sowie der Fist- und Business-Class erwartet also ein höherer Steuersatz. Besteuert wird aber nur die „gewerbliche Beförderung von Passagieren“. Mit dem Privatjet reisende Privat- und Geschäftspersonen sind somit von der Steuer befreit, ebenso der Frachtverkehr. Weiterhin wird sie nur für Abflüge erhoben, wodurch Umsteigepassagiere nicht betroffen sein werden. Das Finanzministerium verwies zwar darauf, dass die Beratungen noch nicht abgeschlossen seien, die Opposition reagierte jedoch empört: „Wir sind entsetzt über diese neue Ausgestaltung des Gesetzes, das einseitig Passagiere, Fluggesellschaften und Flughäfen hierzulande belastet“, so der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer. „Das ökologische Deckmäntelchen der Abgabe hat sich im Nichts aufgelöst.“
Die Luftverkehrssteuer soll ab dem 1. Januar 2011 von den Flughafenbetreibern erhoben werden. Flughafenverband ADV sieht „einen bürokratischen Mehraufwand in Millionenhöhe und somit noch weniger Einnahmen für den Staat“, so ADV-Sprecherin Friederike Langenbruch. Weiterhin befürchtet der ADV einen Passagierrückgang um fünf Millionen und einen Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen in der Branche. „Die Steuer wird neue Löcher in die Staatskasse reißen und keine zusätzlichen Einnahmen einbringen. Passagiere, Arbeitsplätze, Sozialversicherungsbeiträge und andere Steuereinnahmen für die öffentlichen Haushalte werden über die Grenze in Länder exportiert, in denen keine Reisesteuer erhoben wird“, so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. Verwiesen wird wieder auf das Beispiel Niederlande, die im Jahr 2008 eine vergleichbare Steuer eingeführt und in 2009 bereits wieder abgeschafft haben. Die Niederländer erlitten dabei Einnahmeausfälle von ca. 1,3 Milliarden Euro, denen nur knapp 300 Millionen Euro Steuereinnahmen gegenüberstanden.
Auch die Airlines wollen weiterhin auf die „verheerenden Folgen“ hinweisen und dafür sorgen, dass von dem Vorhaben Abstand genommen wird, so ein Sprecher von Air Berlin. Bisher gehen die Fluggesellschaften davon aus, dass sich die Preise der Flugtickets um 10 bis 15 Euro erhöhen werden.
Quelle: Der Tagesspiegel, Airliners